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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-09-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186209104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-09
- Tag1862-09-10
- Monat1862-09
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1862
- Autor
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mm " M .ki)t?. .,«! —— MM r 'I'.IN - üKU> ; LvrtttZv och dm 10. September. v - u l'.'tr? ^ '.> ——'s ,, — d . 1,1 ..ir^ 11:6 7ii5» «ir» .<! n-zc/ ,.ü j 18KL. 1.. ^UHt5 1- «.11 ,1». ir r 1» > .i' Ungeachtet der bestehend« Berbote scheint der Verkehr mit leichten Goldmünzen noch eine ziemliche Aus dehnung -u Hab« und wir bringen daher folgende gesetzliche Bestimmungen zu strengster Nachachtung hindurch in Erinnerung: Verbotene Goldmünzen find 1. ...in.-. '> si 2 Dueaten unter B5 As, ^ ...-, . .? - „-. ^ /, Künfthnlerstücke(Pistolen),andenen- //s,vr-WtchtzpLttn ntehr NlL'4 UH, ' bei einfachen mehr als 2 AS, — -- halben mehr als I «5^ — " ^ ^ n am gesetzlichen Gewichte fehlen. . > (Verordnung vom 6. September 1841?) Da- Einbringen oder AuSaeben verbotener Münzen zieht deren CouflSeatlon und ^ »ierfnchrn Widrtheb nach sich, welche im WiedLrholungSsaäe noch durch Gefängnis zu verschärMsst. ' ^ ^ ^- (Gesetz 'vom 28. Juli 1840.) ! D« Geldwechslern ist der Verkauf leichter M e nqch Höhe des iS z« 8 Woche« verschärfen ist. . ' ' ^ ' (Gesetz'vom 28. Juli 1840.) Den Geldwechslern ist der Verkauf leichter Goldstücke nach dem Gewichte (gl maroo) sfdoch nur insoweit gestattet, S die Goldstücke zerschnitte« find. ^ ^ Geldwechsler, welche selbst oder durch andere Personen verbotene Goldmünzen unzersctzristen al wPevo verlaufen, find it GefänOniKfirafe von sechs Lnnen bis zu vier Wochen oder verUltnißmaßiger GeldbnOt, im Wieder- ^ ^ j. i ^ ^^ s an das gewerbliche HulsSperjonal, welches rn den Werkstätten und auf den Werk- chästigt ist, an Lehrlinge und solche Personen, welche in ihren Behausungen für >re u. s. w. arbeiten- Gold, ausländische Scheidemünze, perbotene , verbotenes Papiergeld und dergleichen BgnknoH«, Wechsel, mit GefangniOskrafe von sechs Lagen bis zu vier Wochen oder holungSfaüe lediglich mit GefängniHfirafe bis zu acht Woche« zu -elegeu... ' ' (Bewrdnung vom 14« Januar 1848.) ... UeberdieS verweis« wir darauf, daß nach K. VS und 74 deS Gewerbegefetzes vom 15. Oktober 1831 zu Zahlungen tm Arbeite» für Lohn'oder gelieferte Arbeit, an das gewerbliche Hülsspersonal, welches in den Werkstätten und aus den Werk- Plätzen der Unternehmer beschäftigt ^ ^ ^ ^ ^ Fabrikanten, Verleger, Factore Münzen anderer Art, - — Anweisungen oder Waaren bei Strafe bis zu dreihundert Thalern oder acht Gefängnis selbst dann nicht verwendet werden dürfen, wenn die Arbeiter vorher oder nachher zugestimmt haben. Arbeiter, welche in solcher Weise bezahlt worden find, können jederzeit die Bezahlung nachverlangen. Nach tz. 3S deS GewerbegesetzeS kann solchen Fabrikanten, Fabrik-Kaufleuten, Verlegern, Faktoren und Fabrikbeämten, welche wegen Auslohnung ihrer Arbeiter mit Waaren bestraft worden sind, der gleichzeitige Detailhandel mit Wgaren, welche nicht Materialien oder Produkte deS betreffenden Gewerbes find, zeitweilig . oder für immer untersagt werden. Letzzig am 4. September 1862. . Der Mgfh ^^^lnßner '!!!^ ^ ff ^ ,1 j'- I,ü ^ '' . il.'N . i»l, « -'7-> -7-1 -7-7 777 t j. Bekanntmachung. Die an der Schilleestraste und «agazlngaffe, Mischen dem Slmbmgersche» und dem Teichmannschen Haus« befindlichm e. <n drei Parceilm einaetheNt ssede mit »7 (jilm I» Zoll SchMerftraßeNftontt, im Uedrigen die «ine 2333, die ^ ^ . .. sylien meistbittend versteigert werdm. nnbeiiumn und tplr Iahen die Kauflufttgm ehr, an Leipzig am ZS. Mai 1662. l»e. 's-0 «:'-!>s. RathOkud« ju erscheinen und ihre Gebot« zu thun, worauf ft« haben. ... «n liegen nebst dem Situation-plane bei «n» zur LeMntKna^mc^au«^ O u ve. Bollsack. 1 ? weiterer i >- ßner. IIl-1 ^7, e ^ ^ !Nitl» ^ i, ! der so, verpachtet von von , ^ . Gebote zu eröffn« und sich fötzaMr weiterer Weisung zu " l / .'Il (l '7 I. ee und der Elster liegende Platz, Frankfurter Straße, dieffeit deS OchsenwchrgräbenS, zwischen V , zv, soll in l>er vost M»S fkstaeßevten Begrenzung auf dret Iqhre von Michaelis diese- Jahre- ab «htet wer'benl" Der Platz hat an der Frankfurter Straße ungefähr 88 Esten Fronte und im Ganzen einen Flächeninhalt ungefähr 5840 Ouadrgtell«. Wjr fordern Pachtlustige auf, DoUnerStag dep HS. Septewbev ßSKR, welcher uns zum LicitationSteonme avbersumt worden tst, DormittngO AH>Uhr bei der RathSstube zu erscheinen, ihre Die ltsLs.fr ZN7 2"/t .N7-^ts-s P-chrbedingunaen nebft dem Situation-piane' find »ei un« schM vor dn» L^mme chqnsch«. ^ , . steipM, »«, t. Septmtber I«». D»r Sstath der Gt«dt «eq»»i-. ^ mnLGß^MkrWWfi Berger.
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