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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-26
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1866
- Autor
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Ant-blatt de- Königl. Bezirksgerichts Md de- AathS da SM LeiZzig. M Donnerstag den '2V. April. 1886. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten April, Mai, Juni, Juli und August 1883 einschließlich der auf kurze Fristen versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen den 2. Juli d. I. uud^olgeride Tage, und zwar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen, im Parterre des Leihhauses öffentlich versteigert werden. Es können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 13. Juni d. I. nur unter Milentrichtung der AuctionSkvsten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des Darlehns eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Bom 1«. Juni d. I. an, an welchem Tage der Auetions-Katalog^efchloffen wird, kann die Ein lösung derselben nur unter Mitentrichtung der AnctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung des Leihhauses stattfiuden und zwar nur bis 28. Juni d. I., von welchem Tage ab Anetions-Pfänder unwiderruflich weder eiugelöst noch prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom 2. Juli d. I. an, hat Niemand mehr das Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehens wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des EinlösenS und Versetzend anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. — Leipzig, den 24. April 1866. Die Deputation des Leihhauses. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen resp. abhanden gekommenen Pfandscheine Nr. 96159II. 17066. 19273. 20768. 21189. 31521. 36969. 44618. 45023. 60088. 75900 u. 91864, sämmtlich V., 4951. 16375. 21926. 26648. 27030. 33396. 33618. 38434. 42541. 43253. 43484. 44491. 44573. 44774. 45136. 46984. 48134. 48275. 50430. 51522. 51525. 52123 u.53944, sämmtlich ^., werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, der LeihhauSordnung gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden ausgeliefert werden. Leipzig, 24. April 1866. Das Leihhaus zu Leipzig. Bekanntmachung. ES soll die 31^/, Ellen lange, 5—resp. 6 Ellen hohe Einfriedigung des Hofe- zum Leihhausgebäude, bestehend in 2, zum Theil auS Saudsteinquadern gemauerten und 3 eisernen Feldern, einschließlich des zweifiügligen Thores mit 2 gußeisernen Säulen und dergleichen Prellpfählen, so wie allen zur Einfriedigung gehörenden Fundamentes Sonnabend den 28. dS. MtS. Nach mittags 8 Vhr auf Abbruch an den Meistbietenden unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen versteigert verden. Die Versteigerung findet an der Hofseite des LeihhauSgebäudes statt. Leipzig am 24. April 1866. DeS Rashs der Stadt Leipzig Bau-Deputation. Verschiedenes. * Leipzig, 25. April. In Bezug auf die betr. Bestimmungen de- VolkSschulengesetzeS von 1835 und eine entsprechende Verord nung von 1851 hat neuerdings das königl. CultuSnünisterium zur Erläuterung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften verfügt: „daß zu den Schul-Vorstands- beziehentluh Schul-DeputationS- Sitzungeu künftig auf dem Lande der ständige Lehrer, oder wo sich mehrere solche befinden, her erste derselben, in Städten der Schul- director oder der erste ständige Lehrer, in größeren Städten eine ort-statutarisch zu bestimmende verhaltnißmäßige Zahl von Schul- directoren in der Rogel zu allen Sitzungen des Schulvorstan des oder der Schuldeputation emzuladen und mit berathender Stimme zuzuziehen find und in dem über die Sitzung aüfgenom- menen Protokolle jedesmal zu bemerken ist, ob der Letzter oder Schuldirector bei der Sitzung gegenwärtig gewesen ist, beziehentlich auS welchem Grunde er nicht daran Theil genommen hat." Um aber in Betreff der Ausnahmen von dieser Regel jede Willkür ab- zuschueiden und die, wie eS im Gesetz heißt, „geeigneten Fälle" von den nicht geeigneten zu unterscheiden, sind als nicht geeignet zur Zuziehung des Lehrers die übrigens selbstverständlichen, Fälle bezeichnet worden, „wo die eigene Person deS Lehrers, sei es wegen de- DiensteinkommenS, sei eS wegen der Amtsführung und des Verhaltens, den Gegenstand der Berathung bildet, oder wenn der Vorsitzende oder die Schul-Iuspection unter besonder« Verhält nissen eine Berathuua ohne seine Theilnahme anordnet." DaS CultuSnünisterium hat sich neuerlich dahin ausgesprochen, daß nach den über die Auszahlung akademischer Stipendien bestehenden Vorschriften, welche auch für die Empfänger von Fa milien- und anderen unter Privat-Collatur stehenden Stipendien, vorausgesetzt, daß in der Stiftung-urkunde etwa- Andere- nicht ausdrücklich bestimmt ist, güten, die Genußfähigkeit eines Studi- reudeu zu einem Stipendium mit de« Examen, welche- derselbe bestanden hat und Mit welchem der Abschluß eine- actuellen Stu dium- als erfolgt anzuschm ist, aufhört, obwohl dadurch die Er laubnis auch nach bestandenem Examen innerhalb deS guinquvn- nium aeackemieum Vorlesungen zu hören, nicht ausgeschloffen ist. * Leipzig, 25. April. Eine Verordnung der königl. KreiS- direction an die GerichtSamter des Leipziger Regierungsbezirks spricht gegen dieselben die Erwartung aus, daß sie sich eine strenge Handhabung der Tanzregulative angelegen sein lassen, auch so viel ails möglich vermeiden werden, daß geschlossenen Ge sellschaften das Tanzen an anderen als den regulativmäßigen Tanzlagen gestattet und die Erlaubnißertheilung zum Tanzhalten den subalternen Beamten überlasten werde. * Leipzig, 25. April. Zu emem wohltätigen Zwecke, Unter stützung von Witwen und Waisen, findet nächsten Sonntag ein Concert in dem großen Saale der Buchhändlerbörse statt, da- zu den interessantesten der verflossenen Wintersaison zählen dürfte. Die königl. sächsische Kammervirtuosin Fräulein Mary Krebs hat, um den guten Zweck erreichen zu helfen, uneigennützig ihre Mit wirkung zugesagt. Die eminenten Leistungen der jungen Künstlerin find zu bekannt, als daß wir darauf noch besonder- aufmerksam zu machen hätten ; der Name allein genügt, um die allgemeine Theilyahme für das Concert zu gewinnen. Fräulein Krebs wird zu den großen Concerten in London erwartet, wohin sie in de» nächsten Tagen schon abreist. Auch Fräulein Emilie Wigand, anerkannt eure der vorzüglichsten Concertsängerinnen, wird mit der ihr eigenen Meisterschaft einige Lieder vortragen. Ihr zur Seite steht Herr Robert Moses, dessen schöne Baritonstnnme und seelenvyfter Bortrag genügend bekannt find. Der Gesangverein. Ossian, dessen Leistungen bei Gelegenheit früherer Concerte schon gewürdigt wurden, hat bereitwillig die Ausführung der Chorwerke übernommen, von denen der Chor der Nonnen und der Gchluß- gesang aus „Die Kreuzfahrer" von Spohr al- bisher noch nicht zur Aufführung gekommen hervorzuhebeu sind. Dre Veranstalter de- Concert- haben sich durch die Heranziehung so bedeutender Kräfte Heu Dank de- musiksiebenden Publicum- erworben; mögen nun auch ihre humanen Bestrebungen durch rege Theilnahme belohnt werden. 8.
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