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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: S. 4080+4081 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-01
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1866
- Autor
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Anzeiger. UnMM des Köchl. BczirkMichtS md des MHS der NM AM. M 182. Sonntag dm 1. Juli. 186«. Nachstehende Verfü Leipzig, 30. Juni" 1866. Bekanntmachung. der Königlich Preußischen Stadtcommandantur bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Der Rath der Stadt Leipzig. Schlerßner. Der Personenverkehr Preußischer und Altenbumer Unterthanen zwischen hier und Menburg ist auf der Bayrischen Eisenbahn wieder gestattet. Als zu dieser Kategorie gehörige Personen haben sich auf dem Bahnhofe dem dort stationirten Militair-Kommando gegenüber zu legitimiren, welches auch beauftragt ist, unverdächtige Königliche Sächsische Unterthanen ausnahmsweise bis Menburg und zurück befördern zu lassen. Leipzig, den 29. Juni 1866. Königliche Preußische Kommandantur. v. Glisczinski. Bekanntmachung. Durch Bekanntmachung des Polizeiamts vom 7. Juli 1857 ist es bei Strafe verboten, Placate irgend welcher Art eigenmächtig öffentlich anzuschlagen. Ferner bedroht daS Strafgesetzbuch Art. 146 das Abreißen, Vernichten, Beschädigen, Beschmutzen oder sonstiges Verunglimpfen der von einer öffentlichen Behörde angeschlagenen oder auSgehängten Bekanntmachungen mit Freiheit-- oder Geldstrafe. gegen Wir bringen diese Bestimmungen in Erinnerung der hiesigen Bevölkerung mit der ernsten Mahnung, daß jede Zuwiderhandlung l dieselben auch für unsere Stadt die größten Nachtheile herbeiführen könnte. ^ Leipzig, den 29. Juni 1866. Der Rat- und das Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. Koch. Metzler. Schlerßner. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns anaemeldete Verkaufspreis des Roggenbrodes vom 1. Juli 1866 an bis auf Weiteres, bei einem mittleren Marktpreise von 3 Thlr. 25 Ngr. für den Scheffel Roggen, ist: I. DaS Pfund Vrod erster Qualität, höchster Preis IL Pfennige bei den Stadtbäckern Graßhof, Roßplatz Nr. 9d, . Marcus, Dorotheenstraße Nr. 6—8, Rau Hardt I., Petersstemweg Nr. 58, accus, Nr 3. Mennicke, - 5. Leichfenring, - 7. Schichtholz, - 8. Deparade, - 10. Graneß, - 11. Hunger, - 12. Knoll, - 15. Hüfner, Nr. 16. 18 Patz, . Oettler, 21. Dresdner, 22 Knoll, 24. 25. Riedel, 26. Klepzig, 32. Denver, und bei den Landbrodbäckern Nr. 35. Schlippe, - 36. Kleeberg, - 38 Puchmann, - 39. Jacob, - 42. Reinhardt, - 45. Donath, - 46. Tippner, - 49. Biermann, Nr. 55. Sprung, - 57. Wanck, - 59. Müller, - 77. Kretzfchmar, - 79 Tippner, - 82 Schönemann, - 83. Seyfferth, - 84. Schumann, Nr. 85. Derthol-, - 93. Müller, - 95. Bartmuß, - 97. Günther, - 101. Trantmann, - 107 Graneiß, - 118. Schramm; niedrigster Preis 8 Pfennige bei dem Stadtbäcker Kühne, Peterssteinweg Nr. 1/2. . DaS Pfund Brod zweiter Qualität, höchster Preis L0 Pfennige bei dem Stadtbäcker Rauhardt I., Peterssteinweg Nr. 58, und bei den Landbrodbäckern Nr. 3. Mennicke, - 5. Leichfenring, - 7. Schichtholz, - 8. Deparade, - 10. Graneß, - 11 Hunger, - 12 Knoll, - 15. Hüfner, Nr. 16. Patz, 17. Geidel, 21. Dresdner, 22. Knoll, 24. ^ 25! Riedel, 26. Klepzig, 32. Bender, Nr. 35. Schlippe, - 36. Kleeberg, - 38. Puchmann, - 42. Reinhardt, - 45. Donath, - 46. Tippner, - 49. Biermann, - 55. Sprung, Nr. 57. Wanck, - 59. Müller, - 77. Kretzfchmar, - 79. Tippner, - 82. Schönemann, - 83. Seyfferth, Nr. 84. Schumann, - 85. Berthold, - 93. Müller, - 95 Bartmuß, - 97 Günther, - 101. Trautmann; bei den Stadtbäckern Gebert, « Maufezahl, Grimma'scher Ste und bei den Productenhändlern Gohre Leipzig, den 30. Juni 1866. Kretzfchmar, Weststraße Nr. 59, - Grimma'scher Sternweg Nr. 53, Oswald, Ritterstraße Nr. 20. Der Rath der Stadt Leipzig. RW vr. Koch. trtfcher, Act. Bekanntmachung. Zu möglichster Verhütung der Nachtheile, welche während der warmen Jahreszeit die starke Ausdünstung der Privetgruben für den allgemeinen Gesundheitszustand mit sich führt, ist eS nochwendig, die Gruben von Zeit zu Zeit in angemessener Weise zu . p-- — - - - - ^ ^ ^ Mrethbewohnern in allen Gebäud ^ - deSinficiren. Wir verordnen daher, daß von den rethbewohnern in allen Gebäuden die Gruben und Aborte durch Ausführung eine einheitliche und planmäßige ist. ES wird sich daher empfehlen, wenn die Bewohner einer Straße odereines DistrictS zusammen treten und die DeSinfection gemeinsam besorgen lassen und Denen, die sich der gemeinsamen Ausführung unterziehen, dabei vehülflich find. — Leipzig, den 23. Juni 1866. Der Rath -ec Stadt Leipzig. Der Sta-tbe-rcSSaczt. —^ ^ lkoch. Schlerßner. vr. H. Sonnen kalb. *) 2 Pfund schwefelsäureS Eisen gelöst in 10 Dresdner Kannen Wasser genügt durchschnittlich für jede einzelne Stage zum Singießen, wogegen in die Parterre gelegene Grube selbst eine Lösung von 4 Pfund dergleichen «isen in 20 Kannen Wasser einzuschütten ist.
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