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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-17
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
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4840 überdies bei dem künftigen (gegenwärtigen) Verfahren zu bedenklichen Consequenzen. Denn da nur die bei der Hauptverhand lung erlangten Ergebnisse maßgebend sein können, so würde jedem Angeklagten, der in der Voruntersuchung bereits die That eingeräumt hat, die Aussicht auf Verschonung nut der gesetz lichen Strafe eröffnet werden, wenn er nur in der Hauptverhand lung daS Geständniß nicht wiederholte. Auch in den übrigen Ländern hat mack eine solche Ausnahme bestimmung nicht getroffen. Der Grund hiervon kann nicht in der Eigenthümlichkett der Jury gefunden werden, da die Strafbe stimmung auch da, wo die Jury den Schuldausspruch fällt, Sache der rechtSgelehrten Richter ist und daher kein Hinderniß obgewaltet hätte, hier gleichSfallS den Richtern ein solches Befugniß einzu- räumen, übrigens auch der SchuldauSspruch, der von den rechtS- gelehrten Richtern auSgeht, gleichen Anspruch auf Geltung und Anerkennung hat, wie der SchuldauSspruch der Jury. Hiernach mußte daS königl. Bezirksgericht, nachdem eS auf Grund der Ergebnisse der Hauptverhandlung, ungeachtet des beharrlichen LeugnenS des Angeklagten, die volle richterliche Ueberzeugung von der Schuld Künschner's erlangt hatte, diesen wegen Raubmords zum Tode verurtheilen. Auch steht nach Lage der Sache mit Sicherheit zu erwarten, daß daS königl. OberappellationSgericht zu Dresden, vor welchem heute auf erhobenen Einspruch KünschnerS anderweite Verhandlung — jedoch ohne neue Beweisaufnahme, mithin ohne persönliche Vorführung des Angeklagten — in öffentlichem Termine stattfindet, daS Urthel der ersten Instanz bestätigen wird. Uebrrgens sei hier wiederholt, daß bei allen Erkenntnissen auf Todesstrafe, auch wenn der Angeklagte ein Rechtsmittel dagegen nicht eingewendet hat, daS Bezirksgericht nach Art. 357 der Straf- proceßordnung stets von amtSweaen hierüber an daS königl. Ober- appellationSgericht Bericht zu erstatten, beziehentlich letzteres nach Vortrag der Sache gerade ebenso zu verfahren hat, als ob gegen das Erkenntniß em Rechtsmittel eingewendet worden wäre. verschiedenes. * Leipzig, 16. August. (Politische Tagesneuigkeiten.) Die officiöse „ Provinzial -Corresp." schreibt: „Die norddeutschen Staaten, welche auf Grund des rechtswidrigen Beschlusses deS früheren Bundestages vom 14. Juni die Waffen gegen Preußen ergriffen haben, sind in Folge der Siege unserer Heere durchweg in Preußens Hand. Unsere Regierung ist nach dem Völkerrecht befugt, die betreffenden Länder dauernd in Besitz zu nehmen, und bei den seitherigen Friedensverhandlungen ist dafür gesorgt worden, daß ihrer völlig freien Verfügung darüber, außer in Betreff Sachsens, keine Be denken entgegentreten. Bei der weiteren Entscheidung über die in Rede stehenden Länder kann nur daS gemeinsame Interesse Preußens und Deutsch lands maßgebend sein, vor welchem alle sonstigen Rücksichten un bedingt zurücktreten müssen. Vor Allem muß dabei in Betracht kommen, daß jene Länder, wenn sie in ihrer vollen Ausdehnung oder auch in geringerem Umfange eine selbstständige Regierung behielten, vermöge ihrer Lage mitten inne zwischen den bisher ge trennten Theilen Preußens bei einer feindlichen oder irgend un sicheren Stellung den Aufgaben unserer Politik die erheblichsten Hindernisse bereiten und einen Herd gefährlicher Wühlereien gegen Preußen bilden könnten. Die vreußische Regierung wird daher von dem Recht, welches sie durch die Entscheidung der Waffen errungen hat, vollen Gebrauch machen, und mit den erforderlichen Maßregeln zur Vereinigung der betreffenden Länder mit Preußen unverweilt Vorgehen. Sie darf vertrauen, durch Festigkeit und zugleich durch schonende Be handlung berechtigter Eigenthümlichkeiten und Empfindungen die Bevölkerungen der neu erworbenen Länder allmälig eben so fest und innig mit dem Scepter der Hohenzollern und mit dem preu ßischen Staate zu verknüpfen, wie alle die LandeStheile, welche im Laufe einer wunderbaren Geschichte im Osten und Westen zu dem ursprünglich kleinen Kern der brandenburgischen Lande hinzu getreten sind." ^ Die N. Allg. Ztg. meldet: Der Verzögerung, welche der Ab schluß der Friedensverhandlungen in Prag noch erfährt, liegen durchaus keine politischen Differenzen zu Grunde. Es handelt sich dort überhaupt nicht mehr um Erörterungen politischer Natur, da diese bereits durch die Friedenspräliminarien ihre Erledigung'ge funden haben. Unter den Nebenfragen aber, über welche in Prag verhandelt wird, sind einige von technischem Charakter, zu deren Lösung es sich als nothwendig erwiesen hat, Beamte auS den ver schiedenen Ministerien heranzuziehen, welche diese in ihr Fach ein schlagenden Specialitäten zu bearbeiten haben. Nicht geringe Schwierigkeiten bietet namentlich die Auseinandersetzung über den Antheil am BundeSeigenthum dar. Diese und andere Detailfragen nehmen in den Verhandlungen längere Zeit in Anspruch, und so erklärt eS sich, warum dieselben nicht ganz so rasch, als Anfang vorausgefetzt wurde, zum Abschluß gebracht werden können. Die Oesterreicher treffen Anstalt zum Abzüge auS den noch be raten haben liche Material setzten Puncten in Benetien und die FestungScommaAvar Befehl erhallen, bis zum 25. August alles beuMiche nach Wien zu schaffen. — Ordensverleihungen bei der königl. sächsischen Armee. Das Ritterkreuz des sächs. Heinrich-OrdenS er hielten: Generalleutn. v. Schimpfs, Generalmaj. Schmalz, General major v. Fabrice, Oberleutn. Adj. Reyher, Maj. v. Elterlein, Oberstleutn. Tauscher, Leutn. v. Schönberg, Maj. v. Abendroth, " auptm. v. Gutbier, Oberftleut. v. Craushaar. Hauptm. Verlohren II., auptm. Kemnitzer, Maj. v. Seydlitz, Oberst Frhr. v. Hausen, berleutn. Adj. Weber, Hauptm. v. Einsiedel, Hauptm. Bartky, Oberleutn. Keller, Leutn. Bücher, Leutn. Haase, Oberstleutn. v. Rehr hofs, Leutn. Graf v. Holtzendorff, Prinz Georg K. H., Rittmstr. Frhr. v. Friesen, Leutn. v. Könneritz, Oberst Köhler, Hauptm. Hering, Maj. Funke. — Das Ritterkreuz des österr. Leopold-Ordens: Oberst Fürst Schönburg, Maj. v. Zeschwitz, Maj. Frhr. v. Hausen, Oberstleutn. v. Montbe, Maj. v. Schulz, Maj. v. Sandersleben, Maj. v. Lindeman, Hauptm. v. Ende (-f), Oberst v. Ludwiger, Maj. Krug v. Nidda. — Den österr. Orden der eisernen Krone III. El.: Adj. Larrom, Hauptm. Puscher, Hauptm. v. Süß milch, Hauptm. v. Götz, Hauptm. Freihr. v. Hausen, Hauptm. v. Schimpfs, Maj. v. Kochtitzky, Hauptm. v. Brandenstein, Hauptm. Vollborn, Hauptm. v. Cerrini, Hauytm. v. Meerheimb, Oberleutn. Adj. v. Minckwitz, Oberleutn. Adj. v. Lommatzsch, Hauptm. v. Tschirschky, Hauptm. Schweingel, Hauptm. v. Heydenreich, Hauptm. Schubert, Hauptm. Winkler, Hauptm. Freihr. v. Welck. — DaS österr. Militär - Verdienst - Kreuz: Oberstleutn. Hübel, Leutn. v. Arnim, Oberleutn. Adj. Bremer (f->, Oberleutn. v. d. Planitz, Oberleutn. Adj. v. Polenz, Oberleutn. Martini, Ober leutn. Jahn, Oberleutn. v. Pape, Oberleutn v. CrauShaar, Ober leutn. Adj. v. Welck, Leutn. Thimmig, Oberleutn. Schuster, Ober leutn. v. Mangoldt, Oberleutn. Adj. v. Welck, Hauptm. v. Hol leben, Rittmstr. Graf v. Rex, Hauptm. Schumann, Oberleutn. Adj. Frhr. v. Friesen, Oberleutn. Adj. v. Zeschau, Oberleutn. Adj. v. Einsiedel, Oberleutn. Adj. v. Lossow, Oberleutn. Adj. v. Minck witz, Oberleutn. Adj. v. Kirchbach, Oberleutn. Adj. Frhr. v. Welck, Oberleutn. v. d. Planitz, Oberleutn. ILnichen, Oberleutn. Adj. Rothmaler, Hauptm. v. d. Pforte, Oberleutn. v. Rohrscheidt, Oberleutn. Bücher III., Oberleutn. v. Wolf, Oberleutn. Haberland, Oberleutn. v. Schrieben, Rittmstr. Adj. Senfft v. Pilsach, Rittmstr. v. Stammer, Hauptm. Graf Vitzthum, Oberleutn. Vouert, Ober leutn. v. Römer, Oberleutn. Portius, Oberleutn. v. Nostiz. (Dr. N). ) Leipzig, 16. August. Se. Excellenz der Staatsminister Freiherr v. Friesen langte heut Nachmittag 3 Uhr auf der wefil. Staatsbahn mittelst Extrazugs auf der Rückreise von Wien hier an und fuhr sodann weiter nach Dresden. — Heut Vormittag kamen abermals 143 Mann preußischer ReconvaleScenten hier an, von denen 43 Mann im hiesigen WaisenhauSlazareth untergebracht, 100 Mann aber weiter nach Magdeburg befördert wurden. Dagegen kamen ebenfalls heut Vormittag von daher 456 und aus den Thüringer Lazarethen 94 Mann Preußen aller Waffengattungen, die vollständig wieder hergestellt sind, und nunmehr zu ihren betreffenden Truppenkörpern zurückkehren. AuS Chemnitz vom 15. August wird gemeldet, daß der Tele graph für Private wieder freigegeben worden, so wie daß nicht weniger wie 12 sächsische Locomoliven zurückgekommen. Zwickau. Das hiesige Tageblatt schreibt unter dem 13. August folgendes: Gestern hatten wir Gelegenheit, einer ganz interessanten Ausstellung beizuwohnen. Herr Lehrer Meier hatte wiederum die Knaben der Claffe I a der mittleren Abtheilung zu einer nütz lichen Verwendung ihrer Freizeit veranlaßt und die Er gebnisse dieser Thätiakett zu einem gut arrangirten Ganzen in den obern Localen des BadegartenS vereinigt. Wir fanden allerlei in die Hauswirthschaft, für die Bekleidung oder zur häuslichen Be quemlichkeit dienende Gegenstände, Modelle, Spielsachen und dergl., ja selbst fertige Schlösser und eiserne Werkzeuge, sowie auch Zeich nungen und außerdem eine reichhaltige Sammlung von selbstge zogenen oder mindestens 4 Wochen gepflegten Pflanzen und Blumen. DieS erfreuliche Bild kindlicher Thätigkett gewinnt an Bedeutung, wenn man zu dem positiven Nutzen, der nützlichen, theilweise schon Gewinn schaffenden Thätigkeit, noch den negativen rechnet und bedenkt, wie manche Stunde freier Zeit vor vielleicht übler Verwendung bewahrt wurde, da leider nicht selten die häusliche Muße der Kinder den segensreichen Einfluß der Schule beeinträchtigt. Wir befragten viele der anwesenden jugendlichen Aussteller und bekamen häufig mitgetheilt, daß Herr Meier ihnen bei Auswahl der vielfachen Gegenstände berathend zur Seite gestanden, die Aus führung beaufsichtigt und auf diese Weife vielfach Gelegenheit ge nommen hatte, erziehend auf das häusliche Leben einzuwnken, gewiß eine sehr anerkennungSwerthe Pädagogik der That. Diese Ausstellung übertraf an Reichhaltigkeit die früheren, da, wie unS mitgetheilt wurde, diesmal nur ein Knabe sich nicht beiheiligt hatte. Der Frohsinn, der die zum großen Theile anwesenden Knaben sichtlich erfüllte, bewies zugleich, daß der rechte Geist da- Ganze beseelte und fern von aller Kovfhängerei auf ein frische- und fröhliche- Eingreifen in da- praktische Leben hingewirkt wird.
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