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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-03
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1866
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 246» Montag den 3. September. 1866. Bekanntmachung. Die Erd- und Maurerarbeiten des 1493 Ellen langen Stücke- der südlichen Vorsiuthschleuße zwischen dem sogen. Kuhstrang wasser und dem Elsterducker sollen an einen Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, Profilzeichnung und Bedingungen aus dem Rathsbauamte einzusehen und darnach ihre Forderungen -iS zum 8. September d. I. Abends V Uhr versiegelt daselbst abzugeben. — Leipzig den 2. September 1866. DeS Raths Baudeputation. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die vom 16 17. bis mit 27. August d. I. allhier verpflegten und in der Anton-, Bahnhof-, bayerischen, Bosen-, Dörrien-, Dresdner, Friedrichstraße, Grimma'schen Stein- und Gerichtsweg, hohe, HoSpital-, Jnselfiraße, IohanniSgaffe, Emilien-, Kirch-, Königs-, Kreuz-, lange, Anden-, Marienstraße, Münzgaffe, Nürnberger, Quer-, Salomon-, Sternwarten-, Thal- und Wintergartenstraße rc. verHuartiert gewesenen Königlich Preußischen Truppen des N. Brandenburgschen Landwehr- Regiments Rr. 12 kann m den nächsten 2 Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier-Amt. Leipzig, den 2. September 1866. Rose. Verhaudlunge« -er Äla-lveror-netev am 1. August 1866. (Lus Srnnd de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Ein weiteres von Herrn Klemm vorgetragene-Gutachten de- BauauSschuffe- hatte 4. da- Abkommen wegen gegenseitiger Arealabtretung an der Bahnhofs- und Schützenstraße, welche- der Rath mit Herrn Speck Freih. v. Sternburg verhandelt hat, zum Gegenstände, aus welche- der Rath wiederholt zurückgekommen ist. Da- betr. Schreiben bemerkt u. Anderem: „Ihre Zustimmung zu dem mit Herrn Speck Freiherrn von Sternburg verhandelten Areallausche haben Sie de-halb abgelehnt, weil, wenn die Rücksichten auf Förderung und Erleichterung de- öffentlichen, im Steigen begriffenen Verkehr- eine Verbreiterung der Schützenstraße wünschenswerth machen, derselbe Grund mit noch größerer Entschiedenheit gegen eine Verschmälerung der Bahn hofsstraße läng- de- Speckschen Grundstück- um wehr als 5 Ellen spreche, indem letztere sich als eine, die sämmtlichen Bahnhöfe unter sich und diese mit der Post und der innern Stadt, so wie mit den Vorstädten verbindende und sonach als eine der verkehrsreichsten Straßen darfielle. Nach Ausweis de- Plan- ist, waS zunächst die Schützenstraße angeht, dieselbe an ihrem Eingänge von der Bahnhofstraße au- nur 17*/, Ellen breit und soll nach der mit Herrn Speck von Sternburg getroffeney Vereinbarung auf zwanzig Ellen verbrei tert werden. Dagegen hat die Bahnhofftraße an dem Puncte, wo die Schützen straße in sie einmündet, an der Ecke des Speckschen Grundstücks, eine Breite von 36 Ellen, welche nach dem erwähnten Abkommen durch Verrückung der Baufluchtlinie auf 31 Ellen reducirt werden soll, eint Breite, welche da- als Regel feftgestellte Maß von 30 Ellen für Hauptstraßen noch um eine Elle überschreitet. Schon hieraus dürste folgen, daß, wenn auch der Grundsatz, daß Verbreiterung von zu schmalen Straßen im Interesse de- Ver kehr- angestrebt werden muß, ein ganz richtiger und von unS fest- gehaltener ist, mit diesem Grundsätze nicht auch der weitere be gründet ist, daß eine Verschmälerung von breiten Straßen unzulässig erscheine, zumal wenn, wie hier, die Verschmälerung einer sehr breiten Straße sich als da- einfache Mittel darstellt, um die noth- wendige Verbretterung einer sehr schmalen Straße zu erlangen und zwar zugleich mit dem Erfolge, daß die Stadt nneStheilS dabei nicht da- geringste Opfer bringt, anderutheil- aber die Verschmä lerung der breiten Straße in reiner Weise auf den Verkehr störend emwlrrr. Daß die Stadt, wenn Herr Speck von Steruburg nicht durch da- Areal an der Bahnhofftraße entschädigt würde, Opfer zu bringen hätte, um die Verbretterung der Schützenstraße zu erlan gen, bedarf eines Nachweise- nicht; nur so viel erwähnen wir, daß >aS Opfer ein nicht unbedeutende- sein würde, da derselbe, so viel wir gehört, für die Quadratelle 7 Thlr. gezahlt hat und die Stadt- gememde ihm mindestens denselben Preis zu vergüten haben würde. Daß der Verkehr in keiner Weise eine Störung erleidet, ergiebt sich schon au- der verbleibenden Breite von 31 Ellen und au- dem Umstande, daß gerade hier bei der Bahnhofstraße, weil nur auf einer Seite Trottoir- zu legen sind und für diese nebst Anpflasterung um ca. 4V, Ellen abgehen, für die Fahrbahn noch die in sehr wenig Straßen Leipzig- vorhandene Breite von 26*/, Ellen bleibt, während auf der entgegengesetzten Seite, am Göhringschen Hause, welche- selbst beim Abschneiden de- Herrn Speck von Sternburg zu überlastenden Areals noch um ca. 10 Ellen gegen da- zu er richtende Specksche Gebäude vorstehen wird, die Gesammtbreite der Straße nicht mehr als 21 Ellen und 3 Zoll beträgt. Diese- Verhältniß ist aber ein weiterer Grund für die An nahme, daß durch Hingabe des fraglichen Straßenareals eine Ver kehrsstörung oder Verkehrsbeengung nicht herbeigeführt wird — einfach deshalb, weil durch das Vorspringen de- Göhringschen Hause- auf dieser Seite sowohl Wagen als Fußgänger veranlaßt werden, das an der gegenüberliegenden Seite der Schützenstraße, auch nach Abtrennung der nur an der Spitze de-Speckschen Grundstück- 5 Ellen, weiter hin aber viel weniger enthal tenden und auf Null reducirten Flache für den Verkehr frei blei bende Straßenareal ganz unbenutzt zu lasten, wenn die- nicht etwa ausnahmsweise dann und wann dadurch, daß mehrere Wagen nebeneinander fahren und zugleich entgegenkommenden auSzuweichen haben, nöthig wird. Daß da- dort zu legende Trottoir von Fußgängern wenig be nutzt werden wird, weil dieselben die Promenadensette zu wählen pflegen, haben Sie selbst in Ihrem geehrten Rückschreiben zugegeben, und daß die Wagenführer mit Rücksicht auf das im Verhältniß zu dem neu aufzufüyrenden Speckschen Gebäude in die Bahnhofstraße weit vorspringende Göhringsche HauS sich ebenfalls mehr auf dem an der Promenade hinführenden Theile der Fahrbahn halten wer den, ist naturgemäß. Was endlich den Verkehr von der Bahnhof straße nach der Schützenstraße und von dieser nach jener betrifft, so ist derselbe gerade auf der Südfette, am Göhringschen Hause, bedeutend stärker, al- auf der Nordsette, well nach dlffer nur da von den Bahnhöfen und der nördlichen Vorstadt, nach jener aber da- au- der ganzen innern Stadt und den südliche» und west lichen Vorstädten kommende Fuhrwerk einzubiegen hat. Nicht unerwähnt können wir lasten, daß eS unS hart erscheint, einem Grundstücksbesitzer auf der einen Seite werthvolleS Bauareal zu entziehen und chm zugleich die auf der andern Sette ohne irgendwelchen Nachthell für da- öffentliche Interesse sich bietende Ausgleichung zu verweigern." Der Ausschuß konnte sich — gegen eine Stimme, die sich in der Erwartung, daß durch die Genehmigung de- Abkommen- der Verkehr nicht belangreich beeinträchtigt werde, für diese- Abkommen
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