Dresdner Nachrichten : 28.01.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-01-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186801285
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- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18680128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18680128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1868
- Monat1868-01
- Tag1868-01-28
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- Dresdner Nachrichten : 28.01.1868
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Dienstag, 88. Januar 1868.' N»> 88. Dreizehnter Jahrg. Erscheint: LSglich srüh 7 Uhr. Inserate werden angenommen: bi» Abendö 8,Sonn- tag» bl» Mittag» 1L Uhr: Marienstraße 13. Lnzeig. in dies. Blatte finden eine erfolgreiche Verbreitung. Auslage: raove» Exemplare. Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drodisch. »ruck »nd Atgenthmn der Herausgeber: Liepsltf sr Ukichardt. - Berantwonlicher Redacrenr: 2 litt US Nelchakdt. Abonnement: Bterteljährlich 2V Ngr. beiunenIaeldlicherLit« seruiig in'» Hau». Durch die Nönigl Pop vieneljrbrlich 22'/, St. Einzelne Nummern 1 Ngr. Inseratenpreise: Für den Raum ein« gespaltenen Zeile: i Ngr. Unter „Einge sandt" die AeU« - Ngr. ^ Dre-dt«, den 28 Januar. — Der zeitherige Großherzoglich Sachsen-Weimarische Haus- mattchall Max von Minckwitz ist zum Ober Hofmeister I. Maj. der Königin Maria ernannt, und dem bisher in Wartegeld ge standenen Huuptmann der Infanterie, Or Naundorfs, die er betene Beisetzung in den Dlsponibilitätsstand mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der NegimentSuniform mit den Ab zeichen für Verabschiedete bewilligt worden. — Das gestrige Geburtüfest I. Maj der Königin Marie wurde am königlichen Hofe durch ein bei Ihren königlichen Majestäten staiisindendes Familiendiner gefeiert, biestern Mor gen fand zu Ehre» des Tages große Neoeille der Melitärmusik statt, und die Wachmannschaften hatt.n den Paradeanzug an gelegt. — Ehe der Gesetzentwurf über doS Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Sachen an de» Landtag kam, war er sämmtlichen Vez rksgerichten, Staatsan wälten und den Advccatenkammern des Landes zur Begut achtung mitgethe lt worden. Die Reginung hat das von letz teren gebotene Material im Entwürfe selbst benutzt und wir theilen darüber Folgendes mit: Der Entwurf ist zunächst nicht eine Nachahmung der französischen Schwurgerichtsverftssung, gegen deren Totalität und Grundgedanken sich d e Stimmen aller Sachverständigen immer lauter erheben. Die französi- schen Schwurgerichte tragen nämlich deutlich den Stempkl des Mißtrauens gegen die StaatSrichter und die Geschwornenbank selbst an sich, vielfache Experimente werden dort gemacht, um das Institut der Geschwornen lebenskräftig zu entwickeln und immer wieder experimentirt man mit neuen Gedarcken. Auch verwirft unser Entwurf den Jrrthum des französischen Ver fuhren», daß die Geschwomcn blos über d e Thais.age, tie Richter blos über die Rechtsfrage zu entscheiven haben. Viel mehr enthält er Vorschriften, welche der englischen Schwur- gerichtSverfaffung, soweit sie auf unsere deutschen Verhä tnisse übertragbar sind, glücklich nachgebllvet wurde»;. Es wird den Geschwornen eine freie und unbeschränkte Erklärung ihrer Ueberzeugung möglich gemacht und der Ausdruck dieser lieber, zeugung nicht durch den Zwang der Fragstellung verfälscht unv verkümmert. Der Entwurf gewährt den Geschwornen bis Möglichkeit, ihrer Ueberzeugung einen correcten und entschie denen Ausdruck zu geben, überhaupt stellt er die Feststellung der materiellen Wahrheit höher, als tie Eleganz und Schul gerechtigkeit deS Verfahrens. Insbesondere ist man auch be müht gewesen, der Anschauung Ausdruck im Gesitze zu geben, daß die Richter und die Geschwornen in ihrem Zusammen wirken eine einheitliche Aufgabe durch gemeinsame Arbeit zu lösen berufen sind, und daß, wenngleich jene», wie diesen be sondere Antheile an der Arbeit zugewi.ken worden, doch diese Lntheile zu einem harmonischen Ganzen sich verbinden und gegenseitig sich unterstütze» unv ergänzen müssen. Insbesondere il den Geschwornen die Befuxniß eitheilt, ruf nachträgliche Zufügung weiterer Fragen zur völligen Erschöpfung ihrer Meinung über die Schuld des Angeklagten uozutragen, auch dürfen sie Zusätze zu ihren Antworten machen, um den Sinn ihre» UrihetisprucheS zu verdeutlichen. Sehr wicht g ist, daß den Geschwornen das Recht ringer äumt ist, in ihrem Spruche daS Vorhandensein mildernder Umstär de aukzusprechcn. Eine wettere freisinnige Bestimmung ist ferner die, doß dem Ge richte, nachdem der Spruch ver Geschwornen gefällt ist, die Befugniß ertheilt ist, zu erklären, daß die Geschwornen sich zum Rachtheil des Angeklagten geirrt haben. Erklärt, nach unserem Entwürfe, lüS da» Gericht, so wird die Sache zur anderweiten Verhandlung an ein neues Schwurgericht verwiesen. — Im klebrigen erwähnen wir, daß nunmehr bei alle den Fällen, welche an die Geschwornen kommen, die dritte Instarz wegfällt. DaS Ooerappellationsgericht fungiit nun mehr dloS noch al» CasfationLhvf. DaS gegen ein Schwur- gertchtSuriheil allein zulässige Rechtsmittel ist die Nichtigkeits beschwerde. Der Entwurf ändert nun tue bisherigen Be stimmungen der Strafprozeßordnung paffend um und fügt neue, gewissermaßen selbstständige Zusätze hinzu. Allerdings wäre die Erlassung einer ganz neuen Ltrafprozeßordnung sehr wünschenSwerth gewesen, da diese dann alle Bestimmungen übersichtlich zusammengefaßt hätte. Da indessen die norddeutsche BundeSoerfaffung ihre Gesetzgebung auch auf diese» Gebiet außdehnt, so hat die Regierung votgezogrn, sich auf eine Re, vrsion der Strafprozeßordnung zu beschränken, die jedoch Alles umfaßt, wa» zu einem JnSlebenkrten der SchwurgerichtSver- faffung nöthig ist. Zum Schluß theilen wir tz 15 der Vor lage mit. Er lautet: Vor die Schwurgerichte gehört die Ab- urtheilung derjenigen Verbrechen, welche l) mit lebensläng licher oder zeitlicher Zuchthausstrafe allein, ohne wahlweise an gedrohte ArbeitShauSprafe, 3) mit einer zeitlichen Zuchthaus strafe und gleichzeitig wahlweise mit ArbeitShauSstrafe, dasern di» «ine oder die ander« dieser Strafen im Höchstbetrage da« Maß von vier Jahren übersteigt; 3) ausschließlich mit Arbeits- hauSstrake im Höchstbetrage von mehr als vier Jahren oder wahlweise mit Gefängniß- oder ArbeitShauSstrafe, dasern letz tere im Höchstbetrage daS Maß vor vier Jahren übersteigt, bedroht sind. Da hierin der Verbrechen, auf welche Todes strafe gesetzt ist, nicht gedacht ist, diese aber unzweifelhaft vor die Geschwolneahank gehören würden, so ergiebt sich hieraus die erfreuliche Zuversicht, daß die Regierung über die Anwend barkeit der Todesstrafe als eines Strafmittels an'erweit in Berathung getreten ist und sich für eine Abschaffung der ToaeS strafe entschieden hat. Der ganze Entwurf ist über haupt von einem humanen, freisinnigen Geiste durchweht und wir glauben uns nicht zu irren, wenn wir in der juristischen Schärse seiner Fassung die Fever des NeichStagsabgeordmten vr. Schwarze zu erkennen glauben. — Wir erfahren, daß I. K. H. die Prinzessin Georg von der Reise des königlichen Hofes nach Leipzig aus Gesund heitsrücksichten zurückzubleiben beabsichtigt. — — II. KK. HH. der Kronprinz und die Kronprinzessin werden der getroffenen Disposition zu Folg?, nach Beendigung de? Theatervorstellung am 28. Leipzig sofort wüder verlassen und nach Dresden zurückkehren. — — „Julius Ludwig Klee. Sein Leien, Character und seine wissenschaftliche Bedeulung", betitelt sich eine kleine Schrift, welche der Gymnasiallehrer 1>r. Halbe zu Ehren des Dahin geschiedenen herauSgegeb n hat. Ursprünglich ein im hiesigen lkrarischm Verein gehaltener Vortrag, entrollt der Inhalt der Schrift ein liebevoll abgesaßteS Gesammtbild des in so weiten Kreisen verehrten Rcctors Klee. Be-gegeben sind außer dem mehrere bisher ungedruckle Gedichte und ein Auszug aus der humoristischen Abhandlung Klee s „lieber daS Sch agen". Vermißt haben wir hierbei eine Sammlung humoristischer la teinischer Gedichte, i.> denen Klee bekanntlich Meister war. Wir empfehlen die Schrift mit Vergnügen dem Publikum. — Aus einer von der hiesigen Königlichen Polizei-Di rektion ausgestellten Uebersicht über den Geschäftsumfang der selben im letztverwichenen Jahre lassen sich folgende Mrthei- lungen entnehm n: Die Zahl der N, gistrandeneingänge belief sich auf 36,515, worauf circa 62,000 Resolutionen gefaßt worden sind. Unter den Eingängen waren 1328 Verordnun gen von Ober- und MittelbiHörden und 14,128 Anzeigen von Pottzei-Organen über Cumrnal- und Polizewergehen, ingl-ichen sonstige polizeiliche Angelegenheiten. Von den zur Anzeige ge kommenen Vergehen be.raser 1 Hinterziehung der Militär psl cht, 50 W der'etziichkeit, 2 Auflauf, 19 S.örung des Hausfrie dens, 1 Vecdacht des Mords, 4 Verdacht der K.ndeitödtuna, 2 Abtreibung der Leibesfrucht, 5 Verheimlichung der Geburt, 2 die Aussetzung von Kindern, 3 Medicasterci, 21 Körperver letzung, wovon 4 aus Unbedachtsamkeit und 4 bei Ausübung des Züchtigungsrechts zugefügt, 1 Raub, innerhalb deS DuSr- ner PolizeidezirkS, 3 dergleichen außerhalb drffrlben verübt, 5 Unzucht mit Kindern, 2 bergt, außerhalb des Dresdner Poli- zeibezirkü verübt, 5 Nöchigung, 1 Verdacht der Brandstiftung, 34 Fahrlässigkeit mit Feuer, 19 Verleumdung und Belewi- gu ig von Polizei-Organen, 1 Pak quill, 7 unerlaubte Selbst hilfe, 127 Emdruchrdicbftählr in Dresden, 1 derzl. außerhalb Dresden verübt, 99 Taichendiebstähle, 2264 GelegenheetSdieb- stähle in Dresden, 23 dergl. außerhalb Dresden verübt, 63l sonstige D.ebstähle in Dresden, 3 dergl. außerhalb Dresden verübt, 4 Erpressung, 1 dergl. außerhalb Dresden verübt, 304 Betrug und Zechprellerei, 2 dergl. außerhalb Dresden verübt, 326 Unterschlagung, 4 dergl. außerhalb Dresden ver, übt, 49 rechtswidrige Verpfändung fremder Sachen, 5 Fund unterschlagung, 9 Partirerei und Verleitung zu E genlhumS- vergehen, 5 leichtsinniges Ausborgen, 15 Fälschung von Ur kunden, 32 Täuschung durch Mißbrauch fremder LegrtimationS- papiere, ingleichen Fälschung von LegitimalionSpapieren, 2 Falschmünzer, bez. Verleitung dazu, 5 V.rsiiliqung ächtrn Geldes, 5 unbefugte Nachbildung von Geld, 24 WrederauS- gabe falschen Geldes, 67 Beschädigung fremden EigenthumS, 16 gewerbsmäßige Unzucht, I I B-förderung der Unzucht, i widernatürliche Unzucht, 25 Verletzung der Sittttchkeir du ch unzüchtige Handlungen oder Reren, ingleichrn durch Feilbietung oder sonstige B»rbrerturg untüchtiger Schriften rc., 36 Thierquä- lerei, 2 Jagdvergehen, 9 Zuwiderhandlung geglnstrompotizeiriche Bestimmungen, 16Hazardsptel,4Contraventiongeg. preßpolizerl che Bestimmungen, 1 Vergehen gegen die Bestimmungen übervrn PulvertranSport, 31 unerlaubtes Schießen un) unerlaubieS Abbrennen von Feuerwerkrköipern, 4 unbefugtes Collegiren und Ausspielen von Gegenständen, 7 unbefugte Gesindemäkelei, 62 unbefugten Cchankbetrieb und unbefugtes Tanz- und Mu sikhalten, 628 Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen in Bezug auf Reiten und Fahren, darunter 425 gegen die Be stimmungen im Droschken-, Fiacre- und Omnibus-Regulative, 442 derg eichen gegen sonstige, den öffentlichen Straßenverkehr betreffende Vorschriften, 200 Loncubinat, 1393 Zuwiderhand lung gegen die Bestimmungen Über da» Einwohner- und Frem denmeldewesen, 2663 Betteln, Vagabondiren und Obdachlosig keit, 669 Trunkenheit und Exceß, 1053 Zuwirerhandlung gegen die zur Beaufsichtigung des PrsstitutionSwesenS gegebe nen Vorschriften, 209 Störung der öffentlichen Ruhe, 10 un berechtigtes Unternehmen öffentlicher Lustbarkeiten, Schau- und Vorstellungen, 34 Ueb-rtretungen der Trödler und Pfand verleiher, 59 unberechtigtes Hrufiren und 550 verbotswidrige Rückkehr .rach Dressen nach' erfolgter Aukweisung. Unter den veraufgeführten Diebstählen befanden sich 1464, bezüglich welcher es gelungen ist, die Urheberschaft zu ermitteln. Die Zahl der verhafteten und sistirten Personen betrug 8727, wo von 480 als von hiesigen Gerichtsbehörden zurücksistirt, bez. zur Ausweisung präsentirt und 1478 nach ihrer Vernehmung sofort wieder entlassen und zum Theil mit Geldstrafe belegt, 3599 mit Polizcnnest, 560 mit Zwangsarbeit im Polizei- Hause, 4l mit körperlicher Züchtigung bestraft, 354 in die städtische Zwangsarbeitsanstalt, 32 in die städtische Kinder« beffcrungsrnstatt, 36 in die LrndlscorrectionLanstalten, 1774 an Gerichte-, Polizei- und Militäibehörden, bez. der Compe- tenz halber, abgeliefert und 152 der hiesigen Armen-Ver- sorgungS-Behörde, sowie 221 dem hiesigen Stadtlrankenhau'e zur Aufnahme, bez. Versorgung überwiesen worden sind. An steckbrieflich verfolgten und öffentlich vorgeladenen Personen sind ermUtelt,bez. zur Haft gebracht worden: 164. Wegen sich zu Schulden gebrachter Vergehen, bez. 2rlbsistenzlosigk.it wurden aus» gewiesen: 1404, deS Landes verwiesen: 182. In Bezug auf Selbstmorde und Unglückssälle wird Folgendes nrchgewiesen: Die Zahl der Sttbstmorde betrug 54, die der Selbstmordversuche 28, die der Ungllicktfälle mit köstlichem Erfolg 32, ohne tödt« lichen Erfolg 63. Zum Abgang sind gebracht worden außer denjenigen Schriften, welche die Ablieferung von verhafteten, bez. sistirten Personen an dir zuständigen Behörden betrafen, 14,335, worunter sich 1184 Berichte befanden. Ferner sind 1829 Führungszcvgittffe und Verhaltscheine, 301 Colportir- Eclaubmßscheine, 297 Jagdkarten und 131 CsneesstonSscheine für Zieheltern auSgefertigt worden. In Betreff des Einwoh» nerlegttimationS- und Paß- und FremdenmeldcwesenS ist zu bemerken, daß a) 16,689 Legitimationen für selbstständige hiesige Einwohner zum bleibenden und 5842 dergleichen für Fremde zum vorübergehenden Aufemhalte ausgestellt, sowie daß 17,792 Wohnungk-An- und Abmeldungen von selbstständigen Einwohnern gebucht worden sind; b) die Zihl der angemel deten Fremden 95,167 und die der abgemeldetrn Fremden 93,653 betragen hat; c) von den GewerbSgehilfen 1473 mit Arbeitsbüchern versehen, 5508 neu in Arbeit eingetragen und 8533 Arbeitswechsel angemeldtt worden sind, ungleichen daß 6039 nach Aufgabe des ArbeitSoerhältniffeS Dresden verlassen haben, bez. in ano-re Stellungen übergetretsn und 859 kürzere Zeit arbeitslos gewesen sind; 4) von dem dienenden Personale 567 Gesindszeirgniß- und Schiffsdienstbücher erhalten haben, 4530 in Dienst neu eingetragen worden UN) 6975 Dienst» Wechsel zur Anmeldung gelangt sind, sowie daß 5864 aus kürzere Zeit Erlaubniß zum siensilosen Aufenthalte behufs der Ermittelung eines DisnstunterkommenS erhilten haben. Zu Neisezwecken sind ausgestellt worsen: 3259 Paßkarten, 2i6 Reisepässe für das Inland, 1198 dergl. für Las Ausland, 197 GewcrbelegltimationSkarten, 237 Reiseoorwers? und 429 Marschrouten. — Aus Zittau. Bei der neulichen Vorstellung von Gocthe'S „Faust" im Zittauer Thnter — scenischeS Arran gement nach Gounod'S Oper — ereignete sich Folgendes: Frl. HcrzerSkion, welche daS Gleichen darstsllts, und nach ihrem Verschwinden mit dem Strohlager die rückwärts bereit gehal tene Flugmaschine zu besteigen hatte, woraus sich die sie tra genden Engel bereits befanden, war mit ihren Genossinnen schon zur höchsten Höhe gelangt, als einer der ganz neuen Stricke riß, die Maschine hierdurch «eS dem Gleichgewichte kam, und sämmtliche darauf Befindliche, Fcl. Herzenskron in liegender, also gefährlichster Stellung, aus der Höhe herab stürzten. Wie durch ein Wunder blieb sie und oie klebrigen ziemlich unverletzt, dagegen hat sich Fel. Pauline Weber, die noch sehr jugendliche Tochter der dortigen wackeren Schau spielerin Frau Jda Weber, derart am Beine beschädigt, daß sie zur besseren Pflege in das KcanlenhauS gebracht werden mußte. — Wie wir hören, ist e» der Behörde gelungen, eine Rotte Buben zu ermitteln und zu verhaften, die mit den in der letzten Zeit hier verübten Kellereinbrüchen in engster Be- zirhung stehen sollen. — — Ja der vorvergangenen Nacht ist eine am Albert». Bahnhof gelegene Kohlsnnieserlaze von unbekannten Dieben erbrochen worven. Ob und wie viel daraus etwa gestohlen worden, haben wir bis jetzt nicht erfahren können. — — In nächster Zeit steht der tanzlustigen Elite der höheren Restdenzkreise ein Ballfest auf Schloß AlbrechtSberg bei der Frau Gräfin v. Hohenau, Gemahlin Sr. K. H. de» Prinzen Albrecht von Preußen, bevor. —
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