Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186210054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-05
- Monat1862-10
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Anzeiger. AMM»« >lS Miigl. Skziilrgnichir md des R,ihr der Stidl Leipzig. W 278. Sonntag den 5. October. 1862. Bekanntmachung. Die Ausführung der beiden anzufertigenden Brunnen im Hofe der zu erbauenden V. Bürgerschule in der Schketter- straße soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Die näheren Bedingungen hierüber find auf dem RathSbauamte einzusehen und die Forderungen bis 13. October 1862 daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 4. October 1862. DeS NkathS Varrdepirtation. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 24. September 1862. (Luf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Hierauf trug Herr Stadtverordneter Bassenge 1. schon geltend gemachten und vom Collegium gebilligten Ansicht wieder abzugehen. Und dies um so weniger, als der Stadtrath bis jetzt nur befürchtet, die Regierung werde die Verwendung des AichmeifterS als technischen Leiter nicht genehmigen, em Ver such, diese Genehmigung zu erhalten, aber mcht gemacht worden ist. Der Ausschuß rieth daher nach einstimmigem Beschlüsse und in weiterem Betracht, daß Herr Hoffman« den Charakter eines fiädti- DaS Gutachten des Finanzausschusses über die Besoldung I schen Beamten nicht trägt, der Versammlung an, des technischen Direktors des AichamtS Herrn Hoffmann vor. > zu der vom Stadtrath geforderten Remunerirung Herrn Hoff- Der Rath bemerkt in seinem Schreiben zunächst, daß von Be-1 manns Zustimmung zu versagen und dagegen zu beantragen, gründuug der Stelle und von Anstellung eines technischen Directors I daß der Stadtrath wegen Uebertragung der technischen Leitung beim Aichamte gar nicht die Rede sei, beides vielmehr gleich bei I des AichamtS an Herrn Aichmeister Werner die erforderlichen Einrichtung des hiesigen Aichamtes im Jahre 1858 erfolgt sei. ! Schritte thue. Herr Hoffmann sei auch damals als technischer Director verpflichtet I Der Antrag des Ausschusses fand einstimmige Annahme, und von der aufsichtsführenden Regierungsbehörde bestätigt, und I Es folgte der von Herrn vr. Günther bewirkte Vortrag zweier dieses Alles öffentlich bekannt gemacht worden. In dem wegen der I Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. Etatisiruug des Aichamtes an die Stadtverordneten erlassenen Re-1 Sie betrafen: " 2. communicate sei ferner eine Besoldung des technischen DirectorS I Das Abkommen mit den Engelhardtschen Erben wegen Fort- erwähnt, und deshalb von den Stadtverordneten ein Vorbehalt! führung der Waisenhausstraße nach der Windmühlenstraße, nicht gemacht, vielmehr von denselben zu einer Remuneration von! Der Stadtrath ist in Folge der früheren Ablehnung dieses 406 Thlr. für den in Rede stehenden Beamten auf die Zeit von I Abkommens mit den genannten Grundstücksbesitzern anderweit in einer Anstellung bis zum Ende 1859 Zustimmung ohne alle und I Verhandlung getreten, und es ist ihm gelungen, eine Modifikation ede vorbehältliche Bemerkung ertheilt worden. „Herr Hoffmann — I der ursprünglichen Forderungen zu erlangen. Die Engelhardtschen ährt der Rath fort — ist nun seitdem als technischer Director im! Erben lasten nämlich die Bedingung, wonach sie zu den Straßen- tädtischen Aichamte unausgesetzt und mit Anerkennung auch der I Herstellungskosten keinen Beitrag leisten wollten, ausdrücklich falle« Vorgesetzten Behörde thätig gewesen und hat deshalb einen gerechten I und verpflichten sich, den nach Verhältnis ihrer Adjacenz an der Anspruch auf seine Besoldung. I neu anzulegenden Straße auf sie kommenden vollen Antheil (die Noch gestatten wir uns zu bemerken, daß wenn auch Herrn! ganze Länge ihrer neuen Fronte und die halbe Breite der Straße) dadurch erzielt werden dürste, da nach der ausdrücklichen Vorschrift I begriffen. des AichgesetzeS ein technischer Director im Aichamte sein muß, wir I Die übrigen von den Engelhardtschen Erben gestellten Bedin- aber bezweifeln möchten, daß die Vorgesetzte Staatsbehörde dem l gungen bleiben bei Kräften. dermaligen Aichmeister Herrn Werner die Functionen des Ersteren I Der Rath hat beschlossen, das Abkommen zu genehmigen, zu übertragen gestatten würde, die Entlastung Herrn Werners vom I Der Ausschuß empfahl in Betracht, daß die Engelhardtschen Aichmeisterdienste aber, um beide Stellen m einer Person ver-I Erben von ihren Forderungen nachgelassen haben und der Ge- einigen zu können, der Lage der Dinge nach und da Herr Werner I meinde mehr Land abtreten, als sie nach den Bestimmungen des wegen seiner Anstellung im Aichamte sein früheres Geschäft als I BauregulattvS eigentlich abzutreten hätten, einstimmig, Mechanikus gänzlich aufgegeben hat, auch der Billigkeit nach kaum! zu dem Abkommen dergestalt zuzustimmen, daß die den gerechtfertigt werden könnte. Dazu kommt, daß, wenn eS auch " ' ^ »Mich ermöglicht werden sollte, in einer Person beide Functionen zu vereinigen, hierdurch, vorausgesetzt daß dazu ein mit der Sache I hälfte hmaus zur Straße abtreten, völlig vertrauter, kenntnißreicher und bereit sich erklärender Sach-1 alles dies jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, verständiger gefunden würde, der Gehalt dann wahrscheinlich viel I daß sich der Rath gleichzeitig der rechtsverbindlichen höher zu stehen kommen möchte, als derselbe dermalen für den' - . ^ ^ . . . Director und den Aichmeister zusammen beträgt. Wir müssen daher bei unser« Beschlüssen wegen des Gehalts des technischen Aichdirector- wenigstens so lange, als eine Persoualveränderung mcht eintritt, stehen bleiben." Das Ausschußgutachteu sagt hierüber: Au- den Acten wurde constatirt, daß die Angaben des Raths bezüglich der Anstellung und Bestätigung so wie der Remunerirung Herrn Hoffmann- im Jahre 1859 tatsächlich begründet sind. Allein da die Geschäfte de- AichamtS nunmehr geordnet und eingerichtet td, da dieselben ferner bei Weitem jetzt nicht mehr den Umfang Wune», al- in der ersten Zeit der Errichtung und da die de- Aichmeister- al- technischer Director gesetzlich nach- >uß doch nicht -Aasten ist, so war der Au-schus gemeint, von der ngelhardtschen Erben zu zahlenden 1500 Thlr. aus das Land gerechnet werden, welches dieselben über die Beitrags- Hälfte hinaus zur Straße abtreten, vies jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß sich der Rath gleichzeitig der rechtsverbindlichen Bereit willigkeit der Engelhardtschen Erben versichere, bei künftiger Ausführung der projectirten' Straße durch ihr Grundstück von der Holzgaffe ab diese Anlage auf Grund des regulativ- mäßigen Beitrags zur Hälfte herzustellen. Im Hinblick auf eine im Rachsschreiben enthaltene Bemerkung fügte der Ausschuß noch hinzu, daß, da die Engelhardtschen Erben das Straßenproject selbst wollten, darauf nicht- ankomme, wer zu- Lllig zuerst die Straße in Vorschlag gebracht. Da- Regulativ inde Anwendung auf jede neue Straßenanlage, zu der jeder Ad- acent die Hälfte beizutragen hat. Da- Collegium schloß sich dem AuSschußantrage einstimmig an.' Eine Nachverwilligung zum Lindenauer Brückenbau und den Ankauf einer Wiesenparzelle von Herrn Gastwirth Jahn in Lindenarr,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page