205 In der Ständischen Schrift vom 22. August 1864, den Rechenschaftsbericht auf die Jahre 18AA betreffend (Landt.-Acten, Abth. I. Bd. 2, S. 881) ist beantragt, daß im jedesmaligen Rechenschaftsberichte ein Nachweis darüber gegeben werde: in welcher Weise und wie hoch sich die zur Beseitigung und Ver minderung des Hüttenrauchschadens an den Muldner und Halsbrückner Hütten angelegten Capitale verzinsen? In vorstehender Uebersicht ist versucht worden, diesem Anträge zu entsprechen. Sie ist im Interesse möglichster Vollständigkeit bis zum Schlüsse des Jahres 1865 ausgedehnt, deshalb aber auch nicht als unmittelbare Beilage des Rechenschafts berichts auf die Finanzperiode 18A^ behandelt worden. Bereits in den Deputationsberichten der zweiten Kammer vom 10. Juni 1864 (Landt. - Acten, Beil, zur Hl. Abth., Bd. 2, S. 479) und der ersten Kammer vom 18. August 1864 (Landt.-Acten, Beil, zur II. Abth., Bd. 2, S. 449) ist darauf hingewiesen worden, daß es sich hier theils um die Erträge der zur Verminderung der Rauchschäden erbauten technischen Etablissements und der aus Anlaß der bezüglichen Beschwerden erkauften Grundstücke, theils um den Einfluß handelt, welchen diese Etablissements und Erwerbungen auf die alljährlich nach commissarischer Taxe zu zahlenden Vergütungen äußern. Dem entsprechend sind in obigem Nachweise die Zahlen unter ^., I. und 6. getrennt aufgeführt und die zugehörigen Resultate unter O. und L. vorgetragen. Der möglichsten Sorgfalt ungeachtet, die auf die Zusammenstellung dieser Tabelle verwendet worden ist, kann dieselbe doch nur mit besonderer Vorsicht zu etwanigen weiteren Schlußfolgerungen benutzt werden und giebt nur ein ganz ohngefähres Bild von den in Frage gestellten Verhältnissen, denn der zu Grunde gelegte fünfjährige Zeitraum ist nicht groß genug, um daraus sichere und von vorübergehenden zufälligen Einflüssen freie Ergebnisse herleiten zu können, was ebensowohl von den technischen Einrichtungen unter ^., unter deren Kosten jedes mal Summen enthalten sind, welche erst in späteren Jahren Erträge gewähren, als von den Aufwendungen unter 6. gilt, welche neben den Ankaufssmnmen auch Meliorationssummen enthalten. Was ferner die unter aufgeführten Capitale anlangt, so sind mit den meisten, zunächst allerdings auf Verminderung der Rauchschäden berechneten Neubauen auch Einrichtungen verbunden, welche lediglich in allgemeinen technischen oder wirthschaftlichen Rücksichten ihr Motiv finden und auch mehr oder weniger Einfluß auf die Erträge anderer, in der Uebersicht nicht mit anftretender Betriebszweige äußern. Demnächst sind aber auch die unter 6. ausgeführten Zahlen nicht als ein richtiger Maaßstab für die Beurtheilung der