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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-07-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187107156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- S. 2866-2869 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-15
- Monat1871-07
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1871
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Erste Beilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 196 Sonnabend dm 15 Zuü. 1871« Tazeszeschichtliche Ueberslchl. Der „Weserztg." wird von Berlin geschrieben: Angesichts deS täglich heftiger entbrennenden jkampfes der römischen Partei in Deutschland gegen die Staatsgewalt, welche sich weigert, die Beschlüsse deS vorzährigen Concils alS einen inte- wirenden Bestandtheil deS Systems der katholrschen Kirche anzuerkennen, ist wohl der Augenblick ge kommen, an die Erklärungen zu erinnern, welche die preußische Regierung im vorigen Jahre beim Begmn deS CorcilS durch ihren Vertreter in Rom gemacht hat. Die halbosficielle „Prov.-Corre- spondenz" resumirle damals die Stellung der preußischen Regierung zu den Berachungen des ConcilS in dem Satze, daß, wenn wiker alles Er warten die ConcilSdeschlüsse dazu angethan sein sollten, die Verfassung«- und gesetzmäßigen Be ziehungen zwischen Kirche und Staat zu alteriren, die Regierung, im Vertrauen auf die Zustimmung der Bevölkerung, in Gemeinschaft mit der Landes vertretung, die Maßregeln rur Abwehr er greifen werde. Die preußische Regierung hat schon damals die Curie darauf verbereitet, daß Dogmen, wie das der persönlichen Unfehlbarkeit deS Papstes, mit den Gesetzen des preußischen Staates unvereinbar sein würden. Die auf Grund eineS neueren Beschlusses des SiaatSministeriums erfolgte Entscheidung des Cultusministers in der BrannSberger Schulfrage muß als Beweis gelten, daß die preußische Regierung entschlossen ist, ihren vorjährigen Erklärungen gemäß zu handeln. Daß die Hoffnungen der Klerikalen, die preußische Re gierung werde nicht im Stande sein, mit der nolh- weodigcn Consequenz und Energie die Auseinander setzung zwischen Staat und Kirche durchzuführen. sich ntcht erfüllen werden, dafür bürgt eben die Thatlache, daß die Regierung alS solche, aus Ver anlassung der BraunSberger Angelegenheit, es für nöthia gehalten hat, definitiv Stellung zu nehmen, im ultramontanen Lager wird man gut thun, die Tragweite der in dieser Hinsicht gefaßten Beschlüsse nicht zu unterschätzen. Die „Nordd. AUg. Ztg." sagt: Die Erklärung des Ministers Jules Favre in der französischen Nationalversammlung bezüglich der Entscheidungen des Leiziger OveryandelSgerichtS hat nicht verfehlt, fowohl in der französischen Presse, wie im französischen Handelsstande ein lebhaftes !lkcho wachzurufen. Ein Bericht der Marseiller tHandelskammer an das französische Handels-Mi nisterium thut nun dar, daß der Leipziger Gerichts hof mit seiner Ansicht keineswegs allein steht, son dern diese auch von den bezüglichen schweizerischen, russischen und italienischen Autoritäten getheilt wird, die ebenfalls nicht geneigt sind, die Rechts ansprüche ihrer Landesangehörigen vom Belieben einer fremden Gesetzgebung abhängig »u machen. Die französischen Moratorien könnten sonst leicht ru einem Präcedenzfalle werden, dessen Wieder holung alle internationalen Handels-Beziehungen auf daS Empfindlichste schädigen würde. Wenn daher die Denkschrift der Marserller Handelskammer die Entscheidungen der außerfranzösischen Ge richtshöfe als eine „Gefahr für den französischen IHandel" betrachtet, so möchten wir darauf Hin weisen, daß diese Gefahr eine weit größere ist, wenn der Kaufmann eine von seinen Gläubigern nicht hervorgerufene Veranlassung benutzt, sich Iseinen Verpflichtungen zu entziehen, als wenn er Iselbst unter momentanen Opfern denselben so viel lal- möglich nachkommt. Gleichzeitig ist dieser 1 Klageruf auS Marseille ein schriller Gegensatz zu idem Jubrlrufe über die finanzielle Hülfeleistung »„Europas", welchen die französische Presse ge- Ilkgentlich der Anleihe ertönen ließ. Wir hier in iDemschland haben den alten guten Wahlspruch I,,3edem da-Seine", und unsere Gerichtshöfe haben Kmie Veranlassung gegen die Rechte irgend Je- *i»L»dts, am wenigsten die ihrer eigenen Schutz- «fvhlenen zu erkennen. Bekanntlich ist den Polen rvcksichtlich der kewberger Universität ein nicht unerheb liches Zugestänvniß bereits gemacht worden. Der mser hat mittelst Entschließung vom 4. Juli ge billigt, daß die Beschränkungen, welche der Ab- lltllng von polnischen und ruthenischen Vorträgen der rechts- und staatSwiffenschaftlicken und der »sophtschen Facultät der Universität in Lem- diS jetzt enigegenständen, gänzlich fortzufallen m, und daß aus die Lehrkanzeln dieser Facul- säten in Zukunft nur Candidaten, welche zum Vorträge in einer der beiden Landessprachen voll kommen befähigt sind, berufen werden können. ^,Czas" meint darüber: „Die Lemberger Universität Ist also polnisch, doch soll daS Recht der Ruthenen ^entsprechend" gewahrt werden. Bon nun ab kann jeder Professor polnisch vortragen, und kein Pro- Isor darf ernannt werden, welcher der polnischen rache nicht vollkommen mächtig ist. Was die "zen, der polnischen Sprache nicht mächtigen jsoren betrifft, so wird ihnen drei Jahre zum den de« Polnischen Zeit gelaffen, d. h. mit m Worten, sie werden auf den AuSsterbe- gesetzt und ihre Nachfolger werden Polen 1k» sehr wichtige- Aktenstück wird der Welt von ^ her in Aussicht gestellt. Man weiß, daß die "che Commission deS ConcilS nickt aufgelöst . vielmehr still weiter arbeitet. ES handelt lvn», wie eS heißt, um eine päpstliche Ent- in Form eines politischen SyllabuS, erklärt würde, daß die weltlichen Re- snngen durch die Vorsehung nur für den Dienst der Kirche eingerichtet seien; diese habe das Recht, sie ein- und abzusetzen; jede Autorität, die sich ihr widersetze, falle von selbst. Es ist kaum glaublich, daß die Curie die Welt mit einer solchen Neuigkeit überraschen und dadurch zu den Zeiten Gregors VII., Jnnocenz IIl. und Bonifaz V!II. zurückzukeyreu versuchen wolle. Aber es war auch kaum glaublich, daß dem Geist unserer Zeit mit dem UnfehlbarkeitS-Dogma ins Gesicht geschlagen würde — und doch geschah eS. Von der römischen Curie kann man eben AlleS, selbst das Ungeheuer lichste, erwarten. — Einer in Rom einaetroffenen Deputation auS Elsaß machte der Papst folgende Bemerkungen: „Was Ihre neue Lage betrifft, so habe ich Grund zu hoffen, daß Sie in der freien Ausübung der katholischen Religion Nicht- zu leiden haben werden. Ich besitze schon zwei Schreiben von dem neuen Kaiser, die mich daS hoffen lasten. Ich weiß wohl, daß man am liebsten unter einem katholischen Monarchen steht, obwohl die katholischen Monarchen .... Doch schweigen wir hierüber, nickt weil eS unpaffend wäre, aber Alle- hat seine Zeit." Der „Magdeb. Zkg." schreibt ihr Wiener Corre- spondenl: Die Nachrichten aus Nom lauten eigen- thümlich. So wird der alten „Presse" in Chiffre schrift eine Depesche telegraphirt, welche das Blatt sich wenigstens in seiner heutigen Abendausgabe noch nicht auszunehmen traut: der heilige Vater zeige Anfälle von Geistesabwesenheit, welche ferne Umgebung in die größte Bestürzung versetzen. Tie Richtigkeit der Depesche zu contrv- liren, bin ich hier natürlich außer Stande, doch schöpft der betreffende Correspondent aus guter Quelle. Anderseits will man wissen, daß der Jesuitengeneral Pater Beckx und der ehemalige Waffenminister Merode auf einen Ausgleich mtt Italien dringen. Die Römlinge fangen an kleinlaut zu werden, seitdem sie sich aus dem Deutschen Reiche eineS ernsten Schachzuges gegen den ,.Unfehlbarkeits"-Schwindel versehen, und der republikanische Ausfall der Wahlen in Frankreich, das Fiasco der Legilimisten ihnen doch alle Hoff nung auf baldigen SuccurS abgeschnitten. Das erwartete „Wunder" — natürlich wieder eine Auslage der ChaffepotS-Wunder von Mentana — ist nicht eingelreten und die Wurhschreie unsres klerikal-feudalen „Vaterland" über die „bodenlose Feigheit" der europäischen Regierungen, den hei ligen Vater so im Stiche zu lasten, werden der Curie auch Nichts nützen! Die neuen französischen Zollprojecte sind, waS die 17 wichtigsten Artikel betrifft, ins Leben getreten. In der Sitzung vom 8. Juli wurden die folgenden Steuererhöhungen ange nommen und bereit« am 9. Juli im Journal universel als Gesetz verkündet: I) Der Zoll auf Zucker jeden Ursprungs wird um »/>o erhöht. 2, Die beim Klären von Zucker gewonnenen Melassen, aus denen sich kern Zucker mehr ge winnen läßt, unterliegen einem Zoll von 15 Fr. für 100 Kilogrammes. 3) Melassen von 50 pCl. oder weniger Zucker gehalt, nicht zuin Raffiniren bestimmt, tragen einen Zoll von 18 Franken 60 Centimes für 100 Kilogr. 4) Syrup und demselben gleich zu achtende Zuckerabfälle zahlen einen Zoll von 10 Franken für 100 Kilogr. 5) Kaffeebohnen von außereuropäischen Ländern, französische Colonien tingeschloffen, 150 Franken für 100 Kilogr., beim Import aus europäischen Ländern 170 Franken für 100 Kilogr. Gebrannter oder gemahlener Kaffee 200 Franken für 100 Krlogr. 8) Cichorien, gebrannt oder gemahlen, 55 Franken für 100 Kilogr. 7) Thee von außereuropäischen Ländern 200 Franken für 100 Kilogr., bei indirectem Import 260 Franken für 100 Kilogr. 8) Cacaobohnen von außereuropäischen Ländern, französische Colonien eingeschloffen, 1oO Franken für loo Kilogr., beim Import auS europäischen Ländern 120 Kranken. 9) Chocolade und Cacaopuder 160 Franken für 100 Kilogr. 10) Pfeffer, Piment, Gewürznelken, Zimmt, Cassia lignea, Muskatnüsse in Schalen von außereuropäischen Ländern, französische Colonien eingeschloffen, 200 Franken für 100 Kilogr., bei indirectem Import 240 Franken. II) Muscatnüffe ohne Schale und Muscat- blüthe von außereuropäischen Ländern, französische Besitzungen eingeschloffen, 300 Fr. für 100 Kilogr, bei indirectem Import 350 Franken für 100 Kilogr. 12) Vanille jeden Ursprungs 4 Fr. für 1 Kilogr. 13) Wein, nicht süßer, 5 Franken per Hekto liter, süßer Wein 20 Franken per Hektoliter. 14) Alkohol, Branntwein in Flaschen 30 Fran ken per Hektoliter. Flüssigkeit in Fässern 30 Fran ken per Hektoliter reinen Alkohol ; andere Alkohole 30 Franken für Hektoliter reinen Alkohol. 15) Liqueur 35 Franken für Hektol. Flüssigkeit. 16) Tabak und Cigarren, deren Einfuhr für Rechnung Privater gestattet ist, 56 Franken per Kilogramm. 17) Petroleum und Erdöl, in rohem Zustande, aus außereuropäischen Ländern 20 Fr. für loo Kilogr., bei sonstiger Einfuhr 25 Fr. für 100 Kilogr. RaffinirteS, auS außereuropäischen Ländern direct, 32 Franken für 100 Kilogr., bei sonstiger Einfuhr 37 Franken für 100 Kilogr. Naphtha von außer europäischen Ländern 40 Franken für 100 Kilogr., bei sonstiger Einfuhr 45 Franken für 100 Kilogr. Die deutsche Genossenschaft drama tischer Autoren und Componijten bezweckt einmal die gemeinsame Wahrung der Rechte aller Mitglieder bezüglich der öffentlichen Ausführungen von dramatilchen, musikalischen oder dramatisch-musikalischen Werken solchen Personen gegenüber, welche dieselben zu veranstalten gedenken oder veranstaltet, veranlaßt oder an denselben Theil genommen haben; insbesondere die stetige Controle der befugten und unbefugten Auffüh rungen, die gütliche Ausgleichung der aus letzteren entstehenden Entschädigungsansprüche, eventuell die civil- und strafgerichtlicke Verfolgung derselben, sowie die Beitreibung von Honoraren und Tan tiemen der bezugsberechtigten Mitglieder auf deren Antrag, endlich die allgemeine Einwirkung auf die Thealergesetzgebung und die Verkehrsverhältniffe mit den Bühnenvorständen; und dann die Erleich terung und Sicherung des Geschäftsverkehrs der Mitglieder durch Errichtung und Betrieb einer nach freiem Ermessen jedes Einzelnen zu benützenden Genossenschafts-Agentur. Der Sitz dieser Genos senschaft, ihres Vorstandes und ihres Bureaus be findet sich in Leipzig; sie hat daselbst ihren ordent lichen Gerichtsstand und eröffnet ihren Geschäfts betrieb am Tage der Eintragung in das gesitzlich vorgeschriebene Register. Bei der Wahl des Sitzes der Genoffenschaft war die Erwägung maßgebend gewesen, daß ein derartiges Institut nur in einer Stavt errichtet werden könne, die möglichst in der Mitte Deutschlands liege, selbst ein bedeutenderes Theater habe, dem literarischen und geschäftlichen Verkehr Erleichterungen gewähre und eine größere Anzahl von dramatischen Autoren und Componisten zu Mitbürgern habe, aus denen der Vorstand, von welchem zwei Mitglieder am Orte wohnhasl sein muffen, gewählt werden können. Mitglied der Genoffenschaft kann jeder Urheber eines zur öffent lichen Aufführung bestimmten dramatischen, musi kalischen oder dramatisch-musikalischen Werkes, sowie jeder Rechtsnachfolger im Sinne des Gesetzes für den Norddeutschen Bund, vom 1t. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Composilionen und dramatischen Werken, werden. Tie Mitgliedschaft wird erlangt und erwiesen durch Unterschrift deS Statuts und durch Erlegung des Eintrittsbeitrags, der 5 Thaler beträgt; als jährlicher Beitrag sind 3 Thaler zur Genvssenschaftscaffe zu entrichten. Nachdem über 50 Beitrittserklärungen, welche mindeste Zahl statutarisch zur Constituirung der Genossenschaft erforderlich ist, eingegangen waren, wurde die Generalversammlung durch Herrn vr. Paul Heyse aus München für den 12. d. M. nach Leipzig ausgeschrieben. Erschienen waren zu der selben im Ganzen 17 Mitglieder, darunter zwei, welche von 38 abwesenden Mitgliedern mit Voll macht versehen waren (beigetreten sind bis gestern überhaupt 87 Mitglieder). Herr Vr. Paul Heyse eröffnete die Versammlung im kleinen Saale des hiesigen Schützenhauscö mit einer begrüßenden An sprache und schlug Herrn Hofrath Pros. vr. Oswald Marbach hier zum Vorsitzenden der Generalver sammlung vor. Nach einstimmigem Beitritt der- felben nahm Herr vr. Marbach die Wahl dankend an. Nach Prüfung der Legitimationen der mit Auftrag nicht Erschienener versehenen Mitglieder und Vor lesung des Protokolls über die Verhandlungen des in der Zeit vom 15. bis mit 17. Mai d. I. in Nürnberg abgehaltenen Genoffenschaftstages er klärte sich die Genossenschaft auf Grund des vor- gelegten Statuts einstimmig für constituirt. Bei der hierauf folgenden Wahl deS Vorstandes sielen, wie bereits in der vorgestrigen Nummer vorläufig gemeldet worden, die weitaus meisten Stimmen auf die Herren vr. Roderich Benedix, Hofrath Prof. vr. Marbach (beide von Leipzig) und Friedrich von Flotow (d. Z. in Wien), im Falle der Nichtan nahme Seiten des L tzteren tritt der Hr. Stadtgerichts rath vr. Wichert (Königsberg), auf welchen nächst von Flotow die meisten Stimmen gefallen, ein; zu deren Stellvertretern wurden gewählt vce Herren Hofrath vr. Gustav Freytag, Hvfraih vr. Rudolf Gottschall und Musikdirektor Prof. Riedel, sämml- lich hier. (Zu Gunsten des Letzteren hatte Herr Prof. Vr. Biedermann hier, welcker gleich viele Stimmen erhalten, von sich abzusehen gebeten.) Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde auf Antrag des Vorsitzenden für die« Mal von der Wahl von drei Revisoren abgesehen und der Vorstand ermächtigt, diese Wahl anstatt der Ge neralversammlung, unbeschadet der Bestimmung in tz. 26 des Statuts, selbst vorzunehmen. Bei tz. 31 des Statuts strich man die Worte „derselbe (der Geschäftsführer) darf während der Zeit seiner Amtsführung kein ihm zustehendes Aufführungs recht weder persönlich noch durch Vermittelung dritter Personen verwerthen", und demgemäß auch die analoge Bestimmung des tz. 34 unter a Da von verschiedenen Seiten über den Sinn und die Tragweite von tz. 7 unter 1 des Statuts Zweifel erhoben worden waren, so erklärte die General versammlung, einem dieSfallsigen Anträge Seiten des Vorsitzenden entsprechend, es sei als selbstver ständlich zu erachten, daß ohne den Wtllen des Interessenten keine gerichtliche Verfolgung von Rechtsansprüchen aus unbefugten Ausführungen zur Wahrnehmung seiner Rechte vorgenommen werden dürfe. Nachdem bezüglich der Tantiemen Frage Herr von Wollzogen (Schwerin) als Mit glied der Commission de- deutschen Bühnenvereins und Herr Justizratb vr. Gille (Jena) als Vor stands Mitglied deS allgemeinen deutschen Musik vereins sich ausgesprochen und ihre Bereitwilligkeit zu Milt Heilungen darauf bezüglichen Materials erklärt hatten, erboten sich die Herren vr. Heyse und von Putlitz das vorhandene Material sorg lich zu sammeln und die deshalb zu formulirenden Anträge s. Z. dem Vorstande vorzulegen. Weiter wurde einstimmig beschlossen, dem Statut noch folgenden Zusatz-Paragraphen beizufügen: „Die Namen der Mitglieder, des Vorstands und der Stellvertreter desselben sind ebenso wie jeder ein- trelende Wechsel in der Person, unter Angabe ihrer Functionen, im „Börsenblatte für den deut schen Buchhandel" bekannt zu machen. Diese Be kanntmachung genügt zur Legitimation des Vor stands als solcken." Die Versammlung ermächtigte ferner den Vorstand, diejenigen Statulenab- ändcrungen, welche behufs Anerkennung der Genoffenschaft Seiten der Gerichtsbehörde etwa nöthig werden sollten, vorzunehmen, gab auch sei nem Ermessen gleichzeitig die Bestimmung Uber den Zeitpunct anheim, von welchem ab die Ge noffenschaft ihre Geschäfte beginnen soll. — Der Gegenstand der Nachmittagssitzung betraf die von Herrn Karl Wilhelm Bay (Wiesbaden) als inte rimistischem Schriftführer für die Genossenschaft bestrittenen Auslagen. Herr Batz erklärte sich nach kurzer Debatte damit einverstanden, wegen einer dieSfallsigen Entschädigung mit dem Vorstand in Verhandlung zu treten. Der inzwischen erschienene Herr Hosraih vr Freytag nahm die auf ihn ge fallene Wahl eines Stellvertreters deS Vorstandes dankend an. — Schließlich votirte die Versamm lung noch allen Denen, welche sich um die Be gründung der Genoffenschaft Verdienste erworben, sowie dem Herrn Vorsitzenden und dem Protokoll führer Herrn vr. Adolar Gerhard ihren Dank. Gemälde-Inschriften. Am ElnzugStcige, den 16. Aunl. an der Akademie der «nnste in Berlin. Nachfolgende Distichen, welche unter den Bild nissen der deutschen Heerführer an der Akademie der Künste in Berlin angebracht waren, sintz in vielen deutschen Zeitungen, auch in zwei Leipziger Blättern, so ausfallend sinnentstellend, wie z. B. gleich im ersten Distichon „Eisengeschmückl" statt „Eis engeschmied et", wiedergegeben worden, daß wir uns den richtigen Text zu verschaffen suchten, wobei wir noch bemerken, daß der Ver-.- faffer dieser Distichen Herr Professor vr. Gruppe, Secrelair der Akademie der Künste, ist. Fürst Bismarck. Eisengeschmiedet erwuchs, mit Blut gekittet, die Einheit, Trotzend den Stürmen der Zeit; — Meister, Du löstest Dein Wort! Groliherzog von Mecklenburg-Schwerin. Herrschend aus eigenem Rechte, gehorchend aus eigenem Willen, Fürst und Feldherr zugleich, zogst Du das tapfere Schwert. Kronprinz des OentschenBrlches und non Preußen. Ecbe deS Purpurö, geschmückt mit erblicher Tugend der Ahnen, Bürgst Du, Sieger im Kampf, Siege des Friedens dem Reich. Prinz Friedrich Karl. Feldherr, marlig in Kraft, von vorwärts stürmender Kühnheit, Dir folgt, treu bis zum Tod, freudig zum Siege die Schaar. Kronprinz von Sachsen. Männer aus jeglichem Gau Germaniens kämpften verbrüdert, Helden, dem Throne zunächst, führten die Streiter zum Sieg. Gras von Mollke. Dir vertraute das Volk der Deutschen, geeinigt in Waffen, Lenker des schneidigen. Schwert-, Denker der siegenden Schlacht. Zur Dresdner Einzugs-Literatur. Vor unS liegt „Vollständigste Fest Zeitung und ausführliches Programm zu den Emzugs-Festlich- keiten in Dresden am I I. Juli 1871. Nach amt lichen Quellen zusammengestelll", rin Blatt, dessen Inhalt ein über das Dresdner Weichbild hinaus- gehendcs Interesse erregen dürfte. Der Leitartikel ist überschrieben: „Dresdens Festschmuck" und trägt dem großen Ereignisse durch Hervorhebung folgen der hoher Gesichtspunkte Rechnung: „Nicht nur Dresdens Häuser. Straßen und Plätze, sondern vor Allem seine Helven-Töchter sollten und wollten am Einzugstaze in möglichst luftiger, möglichst reiz- und gestmackvoller Totlette erscheinen, um dadurch ihren Landsleuten, den sächsischen Sol daten, welchen seit ziemlich einem Jahre haupt sächlich nur französische Frauenschönheiten und Unschönheiten zu Gesicht gekommen waren, den alten wahren Spruch ins Gedächtnis; zurückzu rufen: Sachsen — Wo die hübschen Mäd chen wachsen!" Einige Zeilen weiter heißt es: „Doch auch die Herrenwelt bereitet sich gebührendermaßen auf den Einzug vor, und mancher schwarze Frack, manche weiße Weste wird am 11. Juli paradiren", um dann diese interessante Einzugs-Betrachtung mit den Worten zu schließen: „Hoch nun aufgehörl von der Festtoilette der Dresdner Menschenkinder, sonst verrathcn wir am Ende noch gar alle An kleidezimmer - Geheimnisse, und werden dafür von .e.
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