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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-08-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186308205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-08
- Tag1863-08-20
- Monat1863-08
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1863
- Autor
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Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt dkb Kiitizb. BlMgmchti mb dkb Raths der Stadt ÄlpM. W 2LL. Donnerstag den 20. August. 1863. Bekanntmachung. Da- 15. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 73. Gesetz, das wegen polizeilicher Beaufsichtigung der Baue zu beobachtende Verfahren betreffend, vom 6. Juli 1863 ; - 74. Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über das wegen der polizeilichen Beaufsichtigung der Baue zu beobachtende Verfahren betreffend, vom 6. Juli 1863; - 75. Verordnung, die Revision der über die polizeilichen Erörterungen in Bezug auf Brandfälle ergangenen Acten betreffend, vom 10. Juli 1863 ; - 76. Verordnung zur Bekanntmachung der mit der freien Stadt Frankfurt getroffenen Uebereinkunft über die Gleich stellung der beiderseitigen Angehörigen im Schutze der Waarenbezelchnungen, vom 23. Juli 1863; - 77. Verordnung, die Aufhebung des ParochialzwangS in Bezug auf Stolgedühren in den gemischten Parochien de- MarkgrafenthumS Oberlausitz betreffend, vom 15. Juli 1863; - 78. Bekanntmachung, die Gesellschaft der Armenfreunde zu Leipzig betreffend, vom 25. Juli 1863; - 79. Verordnung, die mit der Königlich Bayerischen Regierung wegen Schutzes der Waarenbezeichnungen geschloffene Uebereinkunft betreffend, vom 29. Juli 1863; - 80. 81. Bekanntmachung, die Landtagswahlen im 10. städtischen Wahlbezirke betreffend, vom 3. August 1863; Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcaffe der Stadt Kohren, vom 23. Juli 1863, ist bei un- eingegangen und wird bis zum 1. September I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auS- hängen. — Leipzig am 17. August 1863. Der Nkath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung, die Numelduug schulpflichtiger Kinder in die STathSfreifchule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aelteru, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die SAathSfreischule oder in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den 18. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Tinnahme persönlich anznbrinaen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldeudeu Kindes, so wie darüber, dass demselben die Schutzpocken mit Grfolg eiugeimpst worden, gleichzeitig mitzubringeu. Noch wrrd bemerkt, daß nur die Kruder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. >en 12. August 1863. Der Mkath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schütze. Leipzig, den Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig d-n 1«. August 1863. Die nach §. 24 de- revidirte» Eommuualgardev - Regulativ- vom 14. Mai 1851 vorgeschriebene alljährliche Revue der Eommunal- garde findet Freitag de« 88. d. M statt. Die Mannschaft hat sich an diesem Tage Nachmittag- Puuct »/,4 Uhr in parade- mäßiger Dienstkleidung und weißen Beinkleidern ohne vorherige- Dieuststgnal auf den betreffenden Sammelplätzen einzufiuden. Sollte die Revue an obigem Tage nicht stattfindeu, so wird da- Signal „LoS!" gegeben werde«. DaS Gommaudo der Communalgarde. G. F. Wehrhan, Oberl. v. d. A. Antwort an das geehrte Sublcriptionscomttä -es Armen - Direktoriums. Di« (Da- Fest nur hieß mich schweigen!) V0« Die< . . abgegeben sein; von demselbea Monat sind die gedruckten Eröff nungen datirt, an die wenigen Subskribenten, wie da- Eoruitö selbst sagt, de«» Bewilligungen von demselben als nicht vollkom men entsprechend gefunden wurden ; am 11. Juli erschienen die «gezogenen Meinungen und Ansichten von mir. Dcmach ist die freiwillige Subseription im Juni ge- . . - . lacht hervor, daß da- Gubscriptiou-eomit- schreibt: »Mit der Prüfung,der Subscriptiouen betraut gehe» wir im Hinblick auf tz. IS der Arme»-Ordnung bei der veurtheilung davon au-, daß jeder selbstständige Einwohner nach Verhältniß seiner Mittel einen angemessenen Beitrag zahle, um die Even tualität einer obrigkeitliche» Feststellung zu vermeiden. Hierbei haben wir nun nicht die Ueberzeugung zu gewinnen vermocht, daß Ihre Beitragszahlung den obwaltenden Verhält nissen vollkommen entspreche und wenden uns deshalb nochmal- an Sie mit der ergebensten Bitte, Ihren Beitrag entsprechend erhöhen zu wollen, die Erhöhung in beiliegendem Formular ein zuschreiben und spätesten- binnen 14 Tagen an uns zurück zu senden. Leipzig im Juni 1863. DaS SubscriptionS-Comits." Die Prüfung der freiwilligen Subscriptiouen konnte doch nicht früher beginnen, als bis sie geschloffen waren, eben so konnten meine Worte keine Rückwirkung haben, da ein jeder Unterzeichner durch seine NameuSunterschrifI sich schon vor dem 11. Juli zu einem Beitrage auf drei Jahre verpflichtet hatte. DaS Resultat der frei willigen Sammlung kann demnach durch mich nicht beeinträch tigt »mW» sein, denn auch Diejenigen, die unter die Eventualität
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