Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186805255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-25
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
4270 Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1867 einschließlich der später auf kurze Fristen versetzten oder erneüerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen den 1. Juli d. I. und folgende Tage, und zwar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die Übrigen irn Parterre-Locale des Leihhauses öffentlich versteigert werden. ES können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 11 Juni d. I. nur unter Mitentrichtung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler deS DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Vom 12. Juni d. I. an, an welchem Tage der Auetions-Katalog geschloffen wird, kann die Gin- löfung derselben nur unter Mitentrichtung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung deS Leihhauses stattstnden, und rwar nur bis 2V. Juni o. «.» von welchem Tage ab AuctionS-Pfander unwiderruflich weder eingelöst noch prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom 1. Juli d. I. an, hat Niemand mehr daS Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen, und können sie daher von den Eigemhümern nur auf dem gewöhnlichen Wege deS Erstehend wieder erlangt werden. Dagegen nimmt daS Geschäft deS EinlösenS und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen unaestörten Fottgang. Leipzig, den 12. Mai 1868. Die Deputation für Leihhaus und Sparcaffe. VeffenMche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 27. März 1868. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) ( Fortsetzung.) Weiter berichtete Herr Adv. Schilling über folgende RathS- zuschrift: „Durch Schreiben vom 1. December 1866 haben 82 confir- mirte Lehrer der städtischen Volksschulen gebeten, die Gehalte sämmtlicher confirmirten Lehrer derartig zu erhöhen, daß ihnen eine anständige Existenz gesichert werde. Die Schuldirectoren haben durch Schreiben vom 20. Januar 1867 die- Gesuch befürwortet und dabei ausdrücklich für das System der AlterSzulagen sich aus gesprochen, die von 550 Thlr. ausgehend, von 5 zu 5 Jahren im Betrage von 50 Thlr. eintreten und mit 900 Thlr. als Maximum endigen sollen. Gegenüber der Behauptung in dem Gesuche der Lehrer, daß die jetzige Etatisirung der Lehrergehalte aus dem Anfänge der 30er Jahre herrühre, mag hier beiläufig bemerkt werden, daß seit jener Etatisirung wiederholte Erhöhungen aller Lehrergehalte ftattgefun- den haben, so z. B. im Jahre 1858 (jeder confirmirte Lehrer um 50 Thlr.), ferner 1860 (alle confirmirten Lehrer um 10F). In der Sache selbst schien es zunächst von Wichtigkeit, die Lehrergehalte anderer Städte mit den hiesigen in Vergleichung zu ziehen. Für 5 sächsische und 8 nichtsächsische Städte liegen diese Vergleichungen vor; eS wird hiernach den Lehrern an den Volks schulen, mit Ausnahme der Direktoren, folgender Minimal- und in Dresden von 550 als Maxim, bis herab zu 250 - Chemnitz s 600 - - - - s - 300 - - Bautzen - 550 - - s » - s 220 - - Plauen - 600 SS SS - s 240 - - Zwickau - 520 2 S SS s L 255 - - Magdeburg L 600 - s SS - L 250 - - Cassel S 600 SS SS s s 300 - - Berlin s 750 SS SS s - 400 - - Weimar s 500 SS s - - - 250 - - Görlitz r 600 SS s - - o 250 - - Bremen - 600 - Gold als - - s s 200 - - Gotha L 400 - als - - s - 150 - - Frankfurt a. M. - 2800 fl. - - - - - 1000 fl. Mit Ausnahme von Berlin und Frankfurt hat also Leipzig mit seinen Gehalten von 660 Thlr. dis herab zu 350 Thlr. die höchsten Sätze. Wegen Frankfurt- ist zu bemerken, daß dort für alle Lehrer (au Gymnasien, Volksschulen u. s. w.) 4 GehaltS- clafsen bestehen, mit AlterSzulagen. Die niedrigste GehaltSclaffe geht mit ihren AlterSzulagen von 1000 bis 1600 fl. Die höchste von 2400 bis 2800 fl. Wie die Bolksschullehrer in diese GehaltS- classen einrangirt werden, ist uns unbekannt; indeß ist nicht zu leugnen, daß ihre Gehalte höher sind als die unsrigen, auch wenn sie alle der niedrigsten GehaltSclaffe angehörten. In Berlin gelangen die Lehrer durch AlterSzulagen zu dem Maximalgehalt von 750 Thlr. Sie werden mit 400 Thlr. an gestellt und erhalten von 3 zu 3 Jahren Zulagen von 50 Thlr. bis zur Höhe von 750 Thlr., welches Maximum also im zwei undzwanzigsten Dienstjahre eintritt. Für die späteren Lebenswahre ist dadurch der Berliner Lehrer allerdings besser gestellt, als der hiesige; dagegen genießt der letztere den Vortheil, daß er viel früher in emen höheren Gehalt eintritt, der ihm die Möglichkeit einer Familienextstenz gewährt. Von zwei gleichzeitig angeftellten ständigen Lehrern bezieht in den ersten 20 Jahren der Berliner 10,850 Thlr. und der Leipziger 11,000 Thlr. an Gesammtgehalt, auch wenn letzterer überhaupt nicht in eine 660 Thlr.-Stelle aufgerückt sein sollte. Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, daß an den hiesigen Lehrer insofern höhere Anforderungen gestellt werden, als an den Berliner, at- unseren Schulen ein etwa- höhere- Schulziel gesteckt ist, als den Berlinern. Die letzteren sind eigentlich nur Armen schulen. Bürgerschulen in unserem Sinue besitzt Berlin zur Zeit noch nicht; die Kinder des mittleren und höheren Bürgerstandes besuchen dort ausschließlich Privatanstalten. In Magdeburg, Berlin, Bremen, Gotha, Frankfurt a/M. ist das System der Alterszulagen vollständig durchgeführt; in Bremen exiftirt es überhaupt für alle Beamten. Auch in Zwickau bestehen Alterszulagen und in Bautzen, insoweit fie nach dem Gesetz vom 28. October 1858 erforderlich sind. Mit ganz wenigen Ausnahmen entbehren alle Volksschullehrer in den genannten Städten — (allenfalls ausschließlich der Di- rectoren) — einer Universitätsbildung, sind vielmehr fast alle Se minaristen. Bet unS ist zur Zeit noch etwa- mehr als die Hälfte unserer Lehrer nicht aus dem Seminar, sondern aus Gymnasium und Universität hervorgegangen (augenblicklich 68 Candidaten der Theo logie, 4 Candidaten des höhern Schulamts, 58 Seminaristen, 2 ohne bestimmten Bildungsgang). Auffallend ist bei unS im Vergleich mit andern Orten die große Zahl der provisorischen Lehrer im Verhältniß zu den fest angestellten ; auch nachdem wir die Zahl der ständigen Stellen um einige zu vermehren beschlossen haben, werden wir neben 95 con- sirnnrten 38 provisorische Claffenlehrer haben, also im Verhältniß von etwa 5 zu 2. Dagegen dürfen in Dresden nicht mehr pro visorische Lehrer angestellt werden, als im Verhältniß von 1 auf 4, in Chemnitz sogar nur 1 auf 7 confirmirte Lehrer. Eine Vergleichung unserer Lehrerbesoldungen mit denen in den vorbezeichneten Städten mit Ausnahme Frankfurts bietet un reinen Anlaß, unsere Besoldungen zu erhöhen. Unsere Lehrer und unsere Directoren an den Volksschulen gehören zu den am besten bezahlten; freilich gehört das Leben in Leipzig auch zu dem theuerften. Indeß das Beispiel anderer Städte kann zwar mitbe stimmend, aber nicht allein maßgebend sein. Die sachliche Er wägung, daß eS nothwendig ist, unsere Lehrer so zu stellen, daß uns immer tüchtige Kräfte zur Verfügung bleiben, um mit un seren Schulen Vorzügliches zu leisten, führt unS zu der Ueber- zeugung, daß es nothwendig ist, zwar keineswegs eme allgemeine' Erhöhung der Lehrergehalte eintreten zu lasten, wohl aber den selben gewisse Verbesserungen ihrer Lage zu verschaffen. Unser jetziger GehaltSetat leidet an zu großer Gleichmäßigkeit (an jeder Schule 2 Stellen zu je 660 Thlr. und 14 Stellen zu je 550 Thlr.). DaS hat zur Folge, daß die Lehrer sehr früh rr l den verhältnißmäßig hohen Gehalt von 550 Thlr. eintreten, vo n da an aber sehr wenig Aussicht auf Verbesserung haben. T >er junge unverhriraihete Lehrer mit 550 Thlr. verwöhnt sich mit diesem Gehalt und versteht bei späterer Verheirathung nicht aus zukommen. Diesen und andere Nachtheile zu großer Gleichst cmig- keit der Lehrergehalte erkannten wir bereits früher, als es st ch um Feststellung eines neuen Etat- handelte, allein die conseque? .»t fest gehaltene Ansicht der Herren Stadtverordneten, daß gleiche Arbeit auch gleichen Lohn verdiene, nöthigte unS schließlich die > ,on uns beschlossene Abstufung der Gehalte wieder fallen zu last.n. Hat nun zwar auch die Erfahrung die Richtigkeit unserer Bedenken bestätigt, so ist eS gegenwärtig, so wünschenSwerth eS .auch wäre, doch völlig unmöglich, in dem Sinne eine Aenderung e intreten zu lasten, daß die Gehalte der jüngeren Lehrer abgeminde rt und die der älteren erhöht werden, und eS kann sich daher je tzt nur um die Frage handeln, ob im Interesse unseres Schulwesen ,s eine Er höhung der Gehalte der älteren Lehrer durch Alter-- .ulagen oder eine etatmäßige Erhöhung der Gehalte der oberen 'Stellen Platz zu greifen habe? In beschränkter Weise haben wir diese Frage nack^ beiden Rich tungen hin zu bejahen gehabt. Die unbeschränkte und allgemeine Durchführung deS System- der AlterSzulagen können wir nicht befürworten. ES hat zur Folge, daß da- Budget für Lehrerbesoldun.yen in fortwährendem Schwanken erhalten wird und wirkt auße cdem lähmend auf ein wetteifernde- VorwärtSftreben der Lehrer, da jedem Lehrer mit seinem Eintritt in eine confirmirte Stelle, mag er sich in seinem
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview