Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-22
- Monat1868-06
- Jahr1868
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1868
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Na-dt» ot-da», chnttH^ nbng. Stnnalil r. re<diu. »lS S5;> klllüükl I Silber ühe 82;I »; W 53.80; chn-Aü.I -W rlte 261. und TagMM Anzeiger. Amtsblatt dü Kimgl. BqtrkSgmchtS mb des Raths der Stadt Leipzig. W 174. Montag den 22. Juni. 1868. '"«>^1 Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst betreffend. ,ts) nal-Li earkt.) hr. aaaßlir! - Ba ngettch irt, nS UÄ r Smy n 500, llen. «- 20r ston 15 ble lterS 11. Preise: 6 2100 nli- ) Qual M. 34' , Pr. d. „M. pr. d. mttend, d. M. 10. - Lir. 4; Herbst heute, »a er die " uergefetz.i lufzäl , diel uns« It mit A )S, enen t: „Und reiner hol sowohl .ereffen z> chen St icht, daß schland !VÜS' >18°. »rmmags 4 «. k. Auf Grund von tz. 39 deS Militairgefetzes vom 24. December 1866 in Verbindung mit §. 2 der AuSführungS-Verordnung >»lr Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1868 werden diejenigen im hiesigen Regierungsbezirke wohnhaften, beziehentlich, bei ßllfenthalt außerhalb deS Norddeutschen Bundes, dem Regierungsbezirke durch Wohnsitz oder Geburt ungehörigen jungen Leute, welche vf Grund von §. 37 fg. des Gesetzes vom 24. Decemoer 1866 rn Verbindung mit §§. 1 und 17 der Allerhöchsten Verordnung vorn L. Januar 1868 und tz§. 1 und 22 der AuSführungS-Verordnung dazu von demselben Tage ihrer Militairpslicht als ein jährige Freiwillige zu genügen wünschen, hiermit ausgefordert, ihre schriftliche Anmeldung und die Beibringung der »tthigen Nachweise spätestens — und zw-r die im Jahre 1848 geborenen jungen Leute bei Verlust ihres Anspruchs »«s Zulassung zum einjährigen Freiwilligendienste — bis mit dem 1. Juli dieses JahreS ltider Unterzeichneten Königlichen Kreis-Prüfung«-Commission zu bewirken. Der mit genauer Angabe der Adresse zu versehenden Anmeldung sind in allen Fällen die zum Ausweise über die beanspruchte Berechtigung nöthigen Zeugnisse beizulegen. Namentlich ist nachzuweisen а) daS Lebensalter — bei im Jnlande Geborenen durch Geburtsschein, bei im AuSlande Geborenen durch Taufzeugniß —; d) die BundeSangehöriakeit durch Heimathschein rc., insoweit diese sich nicht bereits aus den übrigen Zeugnissen ergiebl; e) die Erlaubnis deS VaterS oder Vormundes zum einjährigen Freiwilligendienste; б) die Unbescholtenheit — durch daS letzte Schulzeugmß und auf die Zeit von Entlastung auS der Schule an durch akademisches Sittenzeugniß, beziehentlich Führungszeugnisse der competenten Polizeiobrigkeiten aus d.n bisherigen Aufenthaltsorten auf die im Führungszeugnisse selbst genau anzugebende Zeit deS jeweiligen Aufenthalts (wobei sonach ortSrichterliche oder gut-herrschaftliche Zeugnisse, sowie Zeugniste der Hümachsbehörven, daf rn sie nicht zugleich AufenthaltSbehörden sind, und die für ganz andere Zwecke bestimmten Verhaltsscheine als genügend nicht erachtet werden können) —; e) die nach Z. 20 der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1868 zur Befreiung von einer besonderen Prüfung be rechtigende wissenschaftliche Qualification, beziehentlich der bisherige Bildungsgang und der dabei erreichte Bilvungsgrad. Auch ist dabei die Waffengattung (Fußtruppen, Reiterei, Artillerie), bei welcher der betreffende junge Mann einzutreren >Mscht, zu bezeichnen, während die Wahl des Truppentheils bis zum wirklichen Dienstantritte — vergl. §. 25 der Ausführung-- bcrordnung vom 2. Januar 1868 — ausgesetzt hleiben kann. Leipzig, am 30. Mai 1868. Die Königliche KreiS-PrüfungS-Commission für einjährige Freiwillige. In Stellvertretung: von Haugk. Bekanntmachung. Der a« IS. Jnni d. I. fällige erste Termin der Gewerbe- und Persoualsteuer ist nach der zum Gesetze w« 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tgge nach eine« halben JahreSbetrage, sowie einem Füuftheile deS ganzen JahreSbetragS der ordentlichen Steuer als Zuschlag Mig, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgeforvert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an VRgr. ans den Stenerthaler von den Bürger» und 7 Rgr. S Pf. desgleichen von den Schutzvcrwandten btiwen 14 Tagen an die Stadt-Steuereinnahme aühier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen ^ dik Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeher Contribuent, dessen Steuerzettel von dem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, wegen Wegzugs deS UmietherS nicht zurückgegebeu worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenntnis nah me seines Steuersatzes «ud Empfangnahme eines auderweiten StenerauSweifeS an obgedachte Hebestelle (Rath- h-n- L. Etage, Zimmer Rr. 13) verwiesen. Leipzig, den 8. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Pr. Koch. Taube. Bekanntmachung. ES liegt uu- ein Projett vor. nach welchem an der Schillerstraße von dem Hause deS Herrn ConsulS vr. Schulz bis an dev AuSgana der PtterSstraße auf den dort befindlichen städtischen Bauplätzen interimistisch biS zum dereinstigeu Abbruche der PelnS- rache eine Verkaufs Halle erbaut werden soll. Um für die Rentabilität deS Unternehmen- eine sichere Unterlage zu erlangen, beabsichtigen wir die 11 VerkaufSlocale der » erbauenden Halle, vorbehältlich der Zustimmung der Herren Stadtverordneten zu der ganzen Anlage, versuchsweise schon jetzt nach de« entworfenen Plane an die Meistbietenden zu vermiethen und zwar auf 3 Jahre fest, weiter aber gegen etnhalbjährige Kfindigung. Die Uevergabe der Locale, welche eine lichte Höhe von 6^4 Ellen, eine Breite von 8V, und eine Tiefe von 9V» Ellen erballen nd heizbar gemacht werden sollen, würde sofort nach Vollendung des Baue- und wo möglich noch vor der MichaeliSmeffe d. ÄahiS nsolaen. Wir fordern Reflettameu auf diese einzurichtenden Verkauf-lowle hierdurch auf Donnerstag de« LS. d. MtS., Vormittags 11 Uhr, sich an Rath-stelle einzufinden und ihre Gebote auf die einzelnen Hallen - Abtheilungen zu thun. Die Ay-wahl unter den Bittern und jede sonstige Entschließung wird Vorbehalten. Der Bauplan sowie die LicirarionS- und Bermitthuna-hediugijnge» liegen an Rath-stelle zur Einsichtnahme schon jetzt au-. Leipzig, den 17. Snni 1868. ' " ^ Der Rath der Stadt Leipzig. Vr.-och. Cenuü.
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