1638 Unbegreiflich ist aber, wenn in der erwähnten Vorstellung der Vorwurf der Acten- widrigkeit dadurch begründet werden sollen, daß in dem den ständischen Collegien mitge- theilten Entwürfe der Schrift wegen der Jntercefsionalien der obgedachte Zusatz nicht enthalten gewesen; da dieser Zusatz erst in Folge der Erinnerungen der ständischen Csl- legien ausgenommen werden konnte, diese Erinnerungen aber zu der Kenntniß der sammt- lichen ständischen Collegien gelangt sind. Hierdurch glaubt das städtische Direktorium den Vorwurf der Actenwidrigkeit gnüg- lich von sich abgelehnt zu haben, und der Benrtheilung Ew. Ercellenz ruhig überlasten zu können, welche weitere Maaßregeln in dieser unangenehmen Angelegenheit Sie für an gemessen erachten werden. In größter Verehrung verharren wir Ew. Ez-cellenz Dresden, am 5. März 1831. ganz gehorsamste Die Deputieren der Stadt Leipzig, I). Johann Carl Gross, 1). Adolf Deulrich. o Extract aus dem bei der Allgemeinen Ritterschaft gehaltenen Protokolle. Mittwochs den 17. Februar >830. rc. Hierauf verlas Herr von Wietersheim auf Cunsdorf die von ihm in Gemäßheit der am 13. d. M. gefaßten Beschlüsse über Aufnahme der beim Voigtländischen Kreise vorzüglich in Rücksicht der Vasallenstädte gemachten Anträge unter die Jntercessionalien verfaßte Jntercessions Schrift über: „die Einführung einer verbesserten Stadteordnung/ w.lcher man, obschon sich einerseits Bedenklichkeiten wegen Ausdehnung des Antrags auf das gesammte Slädlewescn aussprachen, doch nach bewirkter Abstimmung in der Mehrzahl Beifall zu schenken und unter der Bedingung, daß einige darin gebrauchte Ausdrücke und Wortstellungen einigermaßen modificirt würden, wozu sich Herr von Wie tersheim erbot und versprach die gemachten Aendcrungen demnächst der allgemeinen Rit terschaft bekannt zu machen, beizustimmen nicht unterlassen mochte, rc. M o M i t N der städtischen Collegien zu der Schrift wegen der Jntercessionalien und Beschwerden. rc. 12. (ist nachher der 10te Punct geworden). Obwohl die städtischen Curien