1642 Julius Gottlob Nostitz und Iänckendorf, auf Lautitz, und Alerander August von Einsiedel, auf Prießnitz, aus dem weitern ritterschaftlichen Ausschüsse: August Friedrich Wilhelm von Leyser, auf Niedergersdorf, und Christian Gottlob Adler auf Plohn, untern Theils, aus der allgemeinen Ritterschaft: Otto von Watzdorf, auf Nettis, und Carl August Wilhelm Eduard von Wietersheim, auf Cunsdorf, und von den Städten: die fünf Kreisstädte, nebst der Stadt Annaberg, bestimmt worden sind. Unter Beifügung der für diese Deputation entworfenen Instruction sud G verhar ren wir in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. K. M, und Ew. K. H. Drcsven, :c. den 9- März 1831- sämmtliche anwesende Stände von Ritterschaft und Städten. I n st r u c L i o n für die zu der Redaction der durch den Druck öffentlich bekannt zu machenden ständischen Verhandlungen, niedergesetzten Deputation. 1.) Die Deputation hat dafür zu sorgen, daß öffentliche Bekanntmachungen über die Gegenstände und den Verlauf der ständischen Verhandlungen in einzelnen zwanglo sen Blattern, deren Form und Benennung dem Ermessen der Deputation überlassen bleibt, während der Dauer der Landesversammlung, so oft als möglich, erscheinen und im Wege des Buchhandels verkäuflich sind. 2 ) Als Gegenstand der Aufnahme in diese Blätter werden vorzugsweise bezeichnet, s) die Protocolle über die Verhandlungen der ständischen Collegien unter einander, oder der von ihnen niedergesetzten Deputationen, und zwar, insoweit es zu de ren Verständnisse erforderlich, unter Mittheilung der darauf bezüglichen höch sten Decrete oder anderer Schriften; d) andere an die Landesversammlung gebrachte Schriften von allgemeinem Interesse.