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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-19
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1867
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Honoraren salariren muffen, wie solche früher gar nicht gekannt waren und die, was in Betracht der vorübergehenden Stellungen, die solche Anwaltsgehülfen einnehmen, um so höher anzuschlagen ist, unseren letzten Actuariatsgehalten nahezu gleichkommen. Diese nicht abzuleugnenden Thatsachen mußten uns die Pflicht ernstester Erwägung auferlegen, wie wir diesem Mangel an Be- iverbern um unsere Actuariate begegnen könnten und dies umso mehr, als wir im Interesse der Verwaltung der tüchtigsten Kräfte bedürfen und dringend wünschen müssen, diese Aemter nicht als in ihren Inhabern allzuoft wechselnde Durchgangsposten betrachtet zu sehen. Soll aber ersteres möglich und letzteres vermieden werden, dann ist es unabweisbar, daß mit diesen Aemtern sowohl für den ersten Beginn, als für spätere Aussichten ein Einkommen verbunden werde, welches wenigstens bescheidenen Ansprüchen auf eine Stel lung fürs Leben zu genügen vermag. Dies bedingt eine Revision des Etats dieser Beamten von der Stelle des Stadtschreibers an bis zu der des letzten Actuars herab, denn nur dann wird es möglich werden, geeignete Bewerber für die untersten Stellen zu finden, wenn mit einem für den ersten Anfang leidlichen Gehalte die Aussicht auf ein allmäliges Auftücken bis zu einem Einkommen gesickert wird, welches an sich die Begründung eines eigenen Haus standes wenigstens nicht geradezu ausschließt. Auf Grund dieser Erwägung haben wir beschlossen: - - - ersten Actuars - 900 - - 1100 - - - zweiten - - 800 - - 1000 s - - dritten - - 700 - - 900 - - - vierten - - 600 - - 800 s - - fünften - - 600 - - . 700 etatmäßig vom 1. Juli d. I. ab zu erhöhen. Hierzu erwähnen wir noch, daß die beiden letzten Vorgänger des jetzigen Stadtschreibers nach einer kürzeren oder längeren Dienst zeit durch Verwilligung einer persönlichen Zulage von 200 Thlr. ein Einkommen von 1400 Thlr. hatten, ferner daß der erste Actuar, der die Bausachen zu expediren hat, für Baubefichtigungen eine als Auslösung dienende Sportel von jährlich 50 — 00 Thlr. zeither bezog, daß wir aber diese Sportel künftig zur Stadtcasse zu verrechnen beschlossen haben und endlich, daß der dermalige dritte Actuar bereits eine künftig wegfallende persönliche Zulage von 100 Thlr. und vermittelst derselben einen Gehalt von 800 Thlr. bezieht. Durch unseren Beschluß wird das Budget jährlich um 950 Thlr. mehr belastet werden, wenn man die zettherige Sporteleinnahme des ersten Actuariats mit 50 Thlr. jährlich in Gegenrechnung bringt. Wrr verhehlen uns nicht, welches Gewicht jeder Mehrbelastung des städtischen Haushaltplans in gegenwärtiger Zeit beizumessen ist; wir haben uns aber dessenungeachtet mi wohlverstandenen Interesse einer geordneten Fortführung unserer städtischen Ver waltung obigem Beschlüsse nicht entziehen dürfen, und geben uns daher auch der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß uns Ihre hier mit erbetene Zustimmung zu demfelben mcht fehlen werde." Das Ausschußgutachten hierüber lautet folgendermaßen: „Es wurde gegen die vom Rache angeführten Gründe geltend gemacht, daß es nicht so schwer halte, juristische Kräfte zu finden, da man im Staatsdienste Jahre lang arbeiten müsse, ehe man den Gehalt erreiche, den der jüngste Nathsactuar bekomme. Auch der angezogene Umstand, daß die Actuarien kein Avan cement hätten, fei nicht stichhaltig, da, wenn es ihnen nicht mehr im städtischen Dienste convenire, ihnen immer noch die Advocatur bliebe. Auch daß gleich 33^3 "/o Erhöhung gefordert würden, sei zu viel; eben so ungerechtfertigt aber die schon vom 1. Juli ab bean tragte Erhöhung, da das Eommunicat erst am 28. Juni d. I. uns zugeaangen sei. Im klebrigen wurden dieselben Gründe gegen die Gehalts erhöhung geltend gemacht, welche sowohl bei der Berathung über die Gehalte der Polizeibeamten (evnkor. dir. 92 dieses Blattes ck. ao. 1867), als bei der Berathung über Gehaltserhöhung des Bau- directorö angeführt sind. — Schließlich wurde einstimmig die Rathsvorlage abgelehnt unter Bezugnahme auf die bei der Berathung über die Erhöhung des Gehalts der Baudirectorstelle gefaßten Beschlüsse. (Diese letzteren lauten: dem Rache anheimzugeben, eine allgemeine Revision der städtischen Beamtengehalte nach einer systematischen Ab wägung der einzelnen Stellen in den verschiedenen Ver waltungszweigen vorzunehmen ; (eventuell) in besser gewor denen Zeiten.) Herr Wehner: In der Hauptsache stimme er mit der Ansicht des Ausschusses überein, jedoch nicht in Bezug auf den letzten An trag, welchen er gern modisicirt sehen möchte. Den Hauptgrund für die Gehaltserhöhung finde der Rath in der Schwierigkeit, jetzt noch tüchtige Arbeitskräfte zu erlangen, und in dieser Hinsicht können wir ihm wohl beistimmen. - Die Verwaltung des NathS würde immer nmfävglicher und verlange daher auch immer bessere Kräfte, namentlich so lange der Rath in der gl-igen Verfassung bleibe und Hie AM seiner Mitglieder sich nicht erweitern könne. Für Ar beiten, welche zur Zeit den Äctuaren, obliegen, könne t» junger Mann, welcher erst ein Jahr lang seinen Acceß gemacht hat, .wM nicht genügen, es gehören geübtere Kräfte an solche Stellen. Indeß ist dies auch der emzige, wirklich durchschlagende Grund. Er sei daher der Ansicht, die untersten drei Stellen jede um lOO Thlr. zu erhöhen, jedoch so, daß dabei die persönliche Zulage wegfiele, welche jetzt dein Inhaber der dritten Stelle gewährt wird. Eine Erhöherung für die oberen Stellen finde er aber nicht für zweck mäßig. Wenn auf der einen Seite der Rath solche Stellen jnicht gern als bloße Durchgangsposten angesehen wissen möchte, so steht dem auf der andern Seite das Bedenken gegenüber, daß, wenn me Beamten auf diesen Stellen zu alt werden, sie auch eme Last für die Stadt werden. Der bezügliche Antrag deS Herrn Wehner, die drei untersten Stellen betreffend, wird unterstützt. Der Herr Vorsteher führt an, daß der Rath diese Frage in Betreff der Gehaltserhöhung sämmtlicher Beamten schon im Budget- communicat berühre. Die betreffende Stelle lactze: „Im Allgemeinen fügen wir noch hinzu, daß im jetzigen Haus haltplane die Gehalte der Beamten nach den bisherigen Be trägen ausgeworfen sind rc. — Abgesehen hiervon ist die Frage angeregt worden, ob nicht bei verschiedenen anderen Beamten Ge haltsaufbesserungen einzutreten haben, oder ob nicht diese Maßregel sogar durchgängig zu ergreifen sei. Bei der großen Tragweite dieser Angelegenheit haben nur geglaubt, dieselbe in ihrem ganzen Zusammenhänge auffassen zu müssen, wir werden uns daher mit den bezüglichen Erörterungen beschäftigen und behalten uns ein tretenden Falles besondere Mittheilung vor, wobei wir im Voraus darauf Hinweisen, daß möglicherweise die Bedürfnisse der Stadtcasse dadurch gesteigert werden". Herr Adv. Schrey: Einer der Rathsactuare verlasse sein Amt, und zu einem andern offnen Amte finden sich nur sehr wenig Bewerber, — das deute doch jedenfalls auf eine Eigenthümlichkeü dieser Aemter hin; das Rathsactuariat in Leipzig sei eine Carriere, in welcher ein junger Mann sein Leben jetzt beschließen müsse, denn die Hoffnung auf eine Rathsstelle ist eine sehr entfernte, wie die Erfahrung gezeigt hat; wenigstens kann sie ein junger Mann nicht ins Auge fassen, wenn er sich um eine solche Stelle bewirbt. Man meine zwar, ein solcher Beamter könne später immerhin wieder zur Advocatur übergehen, dann müßte er aoer auch noch so jung fern, um sich noch eine Praxis bilden zu können. Auch der Uebertritt in den Staatsdienst würde ihm sehr schwer werden. Man habe einen Vergleich zwischen den Gehalten der städtischen und der Staatsbeamten gezogen, welcher ganz zutreffend sein möge, indeß dürfe man dabei mcht blos den Gehalt allem berücksichtigen. Ist z. B. ein junger Mann nur Gerichtsamtmann, so findet er in der ehrenvollen Stellung, welche er einnimmt, eine Entschädi gung für den nicht hohen Gehalt. Der gemachte Vergleich schlage daher nicht durch. Er möchte dagegen an einen andern Stand er innern, an den der Kaufleute; die Handelsherren sparen am Ge halte nicht, um nur die besten Kräfte zu gewinnen, und so kommt es, daß die Gehalte der jungen Kaufleuje mit denen junger Be amten nicht verglichen werden können. Statte das Collegium daher auch die Rathsactuare mit einem guten Gehalte aus, der einein jungen Manne den Muth verleiht, sich um solch eine Stelle zu bewerben; bedenke man, wie wenige dieser Gehalte hinreichend sind, um einen eignen Haushalt gründen zu lassen. Allerdings seien jetzt unter den Rathsbeamten gerade mehrere nicht Verhei- rathete, frage man aber die Verheirateten unter ihnen, so werde inan schwerlich den Gebalt angemessen finden. Herr Mohrstedt schließt sich dem Vorredner an und betrachtet es als ein trauriges Zeichen, daß zu der erledigten Stelle sich nur 3 Bewerber gemeldet haben. Nach der eignen Aussage des Herrn Bürgermeisters seien sammtliche Actuare würdig, in die Functionen eines Stadtraths einzutreten; sie seien aber freilich weit entfernt von einer Aussicht auf Erreichung eines solchen Zieles und das deute, trotzdem der Referent sage, die Aussicht sei Hnen nicht ab geschnitten, doch auf einen beklagenswerthen Punct in unfern städtischen Verhältnissen. Redner erklärt fich für den Beschluß des Raths. Herr Hempel macht darauf aufmerksam, daß der Ausschuß für jetzt noch nicht und noch weniger zurückwirkend für das lau fende Jahr Aufbesserungen wolle, sondern später und in allge meiner Abwägung. In früherer Zeit seien aus den Rathsactuarcn allerdings Rathsmitglieder hervorgegangcn und in der neuesten Zeit sei inan wiederum nahe daran gewesen; die Abficht sei nur daran gescheitert, daß die betreffenden Herren selbst nicht geglaubt haben, daß cs thunlich sei, daß ein nieder Stehender seine Stellung über den jetzt Höherstehenden einnehme. Man sage, daß königliche Beamten schnellere Carriere machten und mehr Aussicht auf bessere Stellen hätten, es sei aber auch hier das Wort wahr, daß Viele berufen und nur Wenige auserwählt seien, und cs gehöre immer ein schönes Lebensalter dazu, bis Jemand im Staatsdienste einen Gehalt von 800—1000 Thalern erreiche. Herr Kramermeister Lorenz führt gegenüber den Acußeruugen deS Herrn Mohrstedt an, daß eS sich ja nicht um Persönlichkeiten, sondern um Etatifirung von Stellen handle und/dabei müsse
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