Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302247
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- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-24
- Monat1873-02
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1873
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Anzeiger. Taaclilakt Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auflage 1075s. Ld,«,e«k>»,»rrt» vierteljährlich 1 Thlr. 7'/, ?gr« incl. Bringerlohn l Thlr. 10 Agr Jede einzelne Nummer r'/, Ngl Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne PostbefVrdrrung 10 Thlr. Mit Postdesördcrung 14 Thlr. Inserate 4gespalteneVourgoiSzeile 1'/,Ngr. Gröbere Schriften laut unseren» PreiSvrrzeichniß. Nerlameo unter d. Ncdactlaarstrlch die Spaltzcile 2 Ngr. Montag den 24. Februar. 1873. >ie Expedition des Leipziger Tageblattes hrmte Montag den 24. Februar von Lv Uhr Vormittag biS 2 Uhr »g geschloffen. Bekanntmachung. der hiesigen Garne- Wege» de- am 24. lans. Mon. stattffndendeu FeffzngS der hiesig' selschaft wird für den genannten Tag a«s d»e Zeit »o» Vormittag- r bis Nachmittag- L Uhr jeder Verkehr von Fuhrwerk (sowohl Fahren Halte« mit solche«) auf den Straffe« und ^Plätze« der inner» Stadt sowie Goethestraffe und dem Augusiu-platze hiermit untersagt. Vesgleiche» wird de« Führern von Droschken und so »sitae« Fuhrwerk »er- », »ährend der Dauer des Fesizuges auf Straffen und Piäitze», welche ver pafftet, mit ihre« Wage« z« halte«. »iderhaudlnn^e« werde« mit Geldstrafe dt- zwanzig Thaler oder ent er Haftstraf Leipzig, -e« 22. Fe geahndet werde«, ebrnar 1873. Der Rath der Stadt Zdm. ILwelb. Leipzig. einke. Bekanntmachung. Moittag de« 24. dss. MtS. sind mit Ausnahme der Haupt- und Bezirkswachen stimmt- Expeditionen deS Polizei-Amte- von Vormittag- 10 Uhr ab bis Nachmittag- 3 Uhr g, am 22. Februar 1873. Da- Polizetamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Trinckler, Secr. Bekanntmachung, Beschäftigung von Kindern und jugendlichen Arbeitern in Fabriken betr. Die in der Gewerbeordnung für da- Deutsche Reich enthaltenen Bestimmungen über die HLstiguog von Lindern und zugendlichen Arbeitern in Fabriken werden nicht allenthalben in cht genommen Air bringen daher dieselben mit dem Bemerken in Erinnerung, daß die im tz. 130 am Ende Unebenen halbjährlichen Anzeigen bis zum 15. Januar und 15. Juli jeden Jahre- bei unS find und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen den angedrohten Strafen Le^iz, den 15. Februar 1873. Der -kath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Heinke. D «. 12« ' ' Kader unter zwölf Jahren dürfen in Fabriken zu einer regelmäßigen Beschäftigung nicht pwnnnen werden. gor vollendetem vierzehnten Lebensjahre dürfen Kinder in Fabriken nur dann beschäftigt werden, sie täglich einen mindesten- dreistündigen Schulunterricht in einer von der höheren Ber- inaS-Beyörve genehmigten Schule erhalten. Ihre Beschäftigung darf sich- Stunden täglich «ersteigen. Junge Leute, welche da- vierzehnte Lebensjahr zurückgelcgt haben, dürfen vor vollendetem Vorlesungen »Eaale deS Gewandhauses zum Besten des AlbertvereinS Leipzig. V.*) 11. Februar. Der Orientallst gor vr. pbil. Krehl, zweiter Oberbiblio- -Ur hirfiaen Universitätsbibliothek, führte l lliad die Zuhörer der Albertvereinsvor- ' p» llnteräghpten an den See Mareotis, , w sich im vierten Jahrbundcrt vor > «tu Alexander dem Großen die nach ihm, große» Macedonier benannte zivcitgrößte 1 bet KterthumS nach Rom erhob und unter Ptolemäern zu reichster Blüthe entfaltete, l krehl sprach über die in so vielen Geschichts- sn» spukende sprichwörtlich gewordene Sage sir Verbrennung der alexändrinischcn Uiothek durch die Araber. '! Keiner wußte seinem Stoffe, über welchen er al« Orientalist und al» Kenner der ' '»Wissenschaft so kompetent wie nur irgend e Leipzig sein mußte, so anziehende abzogewmnen, daß tvir nur bedauern buch die leidige Strike der Buchdrucker- i z»r knappcsten Kürze de- Referat« ge worden zu sein. aebaltene lebendige Bortrag schilderte legyptcn» unter den Ptolemäern Lagi, , EuergetcS, die Verdienste dieser » Kunst und Wissenschaft in dem von schwer hcimgesuchten und verwüsteten Reich auSaestattete wissenschaft- »Lhrtrn zahlreichen au- Griechcn- edelnden Galehrten eine sorgenfreie so daß dieselben ganz der Wissenschaft »ten. Unter diesen Anstalten befand »mentüch die schon unter PtolemaeoS Lagi » Anfängen vorhandene, nachmals so be- gewardenr alexandrinische Bibliothek, die ! «< Alterthum». Diese für ihre Zeit Epoche mächtige Bücher- und Handschriften- »ar geeignet, die Entwickelung der an dieser neuen Pflanzstätte groß- zn fördern, und sie ist e», die an dem de» alexandrinische« Zeitalter», der rinischer Wissenschaft einen wesent- hatte. Sie enthielt nicht nur ,iualwerke tu griechischer Sprache, »au» — und darin besteht ihr Haupt- Wk «e liniversalliterärjzeschichte — erue setzungen uichtgriechischer und Nachmittag« zwar jede-mal auch sech»zehnten Lebensjahre in Fabriken nicht über zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Auch für diese jugendlichen Arbeiter kann durch die Central-Behörde die zülässige Arbeitsdauer bis auf sechs Stunden täglich für den Fall eingeschränkt werden, daß dieselben nach den besonderen in einzelnen Theilen de- Reichsgebiete- bestehenden Schuleinrichtungen noch im schulpflichtigen Alter sich befinden. Die OrtSpolizci-Behörde ist befugt, eine Verlängerung dieser Arbeitszeiten um höchsten- eine Stunde und auf höchstens vier Wochen dann zu gestatten, wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmäßigen Geschäftsbetrieb in der Fabrik unterbrochen und ein vermehrte- ArbcitSbedÜrfniß herbeigeftthrt haben. ff. 12». wischen den Arbeitsstunden muß den jugendlichen Arbeitern (H. 128) Bor- anse v»n einer halben Stunde und Mittag- eine ganze Freistunde und j Bewegung in der freien Luft gewährt werden. Die Arbeitsstunde» dürfen nicht vor 5'/, Uhr Morgen- beginnen und nicht über 8'/, Uhr Abend» dauern. An Sonn- »nd Feiertagen, svwie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Confirmanden/Unterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden. ff. IS». Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, hat davon der Ort-polizei Behörde zuvor Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, welche deren Namen, Alter, Wohnort, Eltern, Eintritt m die Fabrik und Entlassung au- der selben enthält, in dem Arbeit-local auSzuhänaeu und de» Polizei- und Schul - Behörden auf Ver langen in Abschrift vorzulegen ist. Die Anzahl dieser Arbeiter hat er halbjährlich der OrtSpolizci- Behörde anzuzeigcn. ff IS». Wer den Vorschriften in den 128, 129 und 130 zuwider jugendliche Arbeiter annimmt oder beschäftigt, wird mit einer Geldbuße bi- zu fünf Thalern und im Falle de« Unvermögens mit Haft bis zu drei Tagen für jeden vorschriftswidrig angenommenen oder beschäftigten Arbeiter bestraft. War er innerhalb der letzten fünf Jahre bereit» drei verschiedene Male aus Grund der vor- stehenden Bestimmung Arbeiter für eine ES muß auf innerhalb der letzten fünf Jahre bereit- sich- verschiedene Male bestraft war. Bei Zuwiderhandlungen gegen solche Erkenntnisse kann die im ersten Absatz diese- Paragraphen bestimmte Strafe bi- zum vierfachen Betrage erhöht werden. liung bestraft, so kann auf den Verlust der Bcfugniß zur Beschäftigung jugendlicher bestimmte Zeit oder für immer gegen ihn erkannt »erden, diesen Verlust und zwar für mindesten- drei Monate erkannt werden, wenn er Bekanntmachung. Im Hofe der hiesigen Gasanstalt sollen Donnerstag de« 27. Februar d. I. Nachmittags 4 Uhr ungefähr 579 Ecntner alte- Gußeisen und - 250 - alle- Schmiedeeisen — und zwar jede Partie besonder- — an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, öffentlich ver steigert werden. Die LicitationSbcdingungcn sind im Bureau der Gasanstalt einzusehen bcz. gegen Erlegung der Copialicn daselbst in Abschrift zu erhallen. Leipzig, den 12. Februar 1873. DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Schriften, insonderheit ägupliscker, in« Griechische. Die Gelehrten dieser Bibliothek waren es, denen man die Septuaginta, des Alten Testamentes erste griechische Üebersctzung, zu verdanken hat. In dieser Richtung arbeitete der Obcrpricstcr Manctho, als er sein großes Qucllcnwerk über die dreißig Dynastien der ägyptischen Geschichte schrieb, da» auf den Urkunden der Tempelarchive von McmphiS und HetiopoliS beruht. Die Alexandtina war eine Büchersammlung, deren Benutzung der gelehrten Welt ihrer Zeit in liberalster Weise zugänglich gemacht war, der die Wissenschaft aller Länder und Völker daher unendlich viel zu danken hat. Ihr numerischer Umfang wird verschieden angegeben. Die Bande- und Rollenzahl ihrer Kataloge beziffert sich auf 70 bi- 200,000, ja biS 700.000. Jedenfalls stand ihr keine ähnliche Sammlung im Alterthum der Zahl nach gleich oder nahe Wie da- alexandrinische Zeitalter, die alexan- drinischc Wissenschaft allmältg entartete, von der oben geschilderten Höhe hcrabging, so hatte die Bibliothek auch schwere Schicksale durchzumachen, um schließlich mit allen ihren Schätzen anscheinend spurlos zu verschwinden. Der Kernpunkt der Krehl'schcn Rede war null die Zurückweisung de- Berichtes späterer Ge schichtsschreibung über die angebliche Zerstörung der Bibliothek durch den Khalif Omar, ein Märchen, da- sich „wie eine cw'ge Krankheit" sortrrbte. Omar soll seinem Feldhcrrn Amr Ben al-A- im Jahre 642 n. Ehr. den Beseht zur Verbren nung der Bücherschätzc gegeben haben, weil die Schriften zu Nicht- taugten, möchten sie nun mit dem Islam übereinstimmen, also überflüssig sein, oder dem JSlam widerstreiten, also erst recht die Vernichtung verdienen. Gibbon und Witte haben den charakterfesten gegen sich und Andere uner bittlich strengen Omar gegen diese historische Ent stellung in Schutz genommen. Prof. vr. Krehl unternahm in seinem Vortrage Dasselbe zur Ehrenrettung der Araber. Flügel behält sich in seiner „Geschichte der Araber", die uns in zweiter Auslage vorliegt (Leipzig 1857, I. H. Wedel), da» Urtheil vor, kann sich noch nicht entscheiden, doch zweifelt auch er, daß man mit den Büchern und Handschriften die viertausend Bäder Alexan drien» sich- Monate lang geheizt habe! Flügel legt Gewicht auf da- Zcugniß Jbn Ehaldun'S und Hadschi Ehalsa'S von dem durch Omar auf gleiche Weise über die in der persischen Residenz Madalu «mfgesnndene Bibliothek ausgesprochenen ^ " -urtheil. - Wk »rchb sichtete die Onülcn, welche diese Sage enthalten. Am vollständigsten findet sich letztere in Gregor Bar HebräuS' Geschichte der arabischen Dynastien. Dieser Historiker lebte aber 600 Jahre nach dem angcolichcn Ereignisse (Abu! Faradsch, so heißt er, starb 1288). Abdul Latis ist der erste Schriftsteller, welcher die Brandgcschichte erzählt. In seinen „Denk mälern von Acgepten" schildert er die Ruinen Alexandrien« und tischt die Geschichte von der Verbrennung der Bibliothek wahrscheinlich nach der Erzählung seine- Cicerone auf. Dieser Araber lebte aber auch im 13. Jahrhundert (s- 1231), stand also jenem Ereigniß sehr fern. Er war mehr Geograph als Historiker. Die einzig maßgebenden älteren arabischen Hi storiker cmhalten m ihren ausführlichen Berichten über die Belagerung und Erstürmung Alexandrien- durch Omar'S Truppen gar Nichts über jene an gebliche Zerstörung der Bibliothek. Gleichwohl sind diese Historiker so sorgfältig und mechanisch gewissenhaft in der Zusammenstellung der Zeug nisse von Zeitgenossen, al- möglich, erlauben sich keinen Zusatz, keine Kritik. ES muß daher aufsallcn, daß sie über den Brand schweigen, während sic alle sonstigen Bcutegegcnständc auszählcn. Woher hatte nun aber Gregor Bar HebräuS seine Nachricht? Aller Wahrscheinlichkeit nach benutzte dieser Abul Faradsch byzantinische Quellen, und diese waren gefälscht. War eS doch StaatS- maxime von Byzanz, den Ruf der Araber nach Kräften zu untergraben und so viel Ungünstige« als möglich über die Khalifen zu verbreiten. Adul Faradsch wollte Sensation machen, daher trug er, wie Flügel andcutct, stark auf und begann in dieser Stimmung seinen Brandbericht mit den Worten: „Höre und wundere Dich." Fanden denn die Araber OmarS in Alexandrien überhaupt noch so viel Bücher vor, um dem JSlam ein so ungeheure- Autodafe damit anzu- zündcn? Die Bibliothek hatte ja schon Schicksale durchgcmacht, die Kaiserzcit war an dem Museum wcchsclvoll genug vorüberaegangcn. Ten schwersten Schaden erlitt sie wohl unter Caracalla, der Alexandrien haßte, weil er eS für den UriprungSort der beißenden Spottreden hielt, die über ihn in Umlauf waren, und der e« deshalb 216 n. Ehr. mit Krieg überzog und es drei Tage von seinen Soldaten plündern ließ. Nur da« Gebäude der Bibliothek blieb erhalten. Auch diese- kam 273 an die Reihe. Die Bücher wurden damals in» Serapeum gerettet. Diocletian ließ296 Alexandrien vollständig plündern. Was ist auS der Bibliothek geworden? H. T Bücher wandert« wohl z»m große» Th eil nachj Rechnet Byzanz. Konstantin der Große legte dort große Sammlungen an, seine Nachfolger erweiterten dieselben. Auch diese ereilte 475 da» Verhängnis;. Der Palast und die Bäder de« LausoS, bei denen sich die große Bibliothek von Constantinopel be fand, ward von Zeno JsauricuS durch Feuer zerstört. Beide TheodosiuS hatten zur Vermeh rung d'eser Bibliothek alle« Mögliche gethan. Die Araber haben in Alexandrien die Bibliothek nicht zerstören können, weil sie kaum mehr im nennenSwerthcn Umfange vorhanden war, die Erzählungvon der Verbrennung der Bücherschätzc ist eine Tcndcnzmythe. (Redner -schloß unter großem Beifall.) Vas interessanteste Zahlenknnstftück. Anflbsung der arithmetische» Aufgabe Nr. S7. Läßt man Jemand eine Zahl merken und mit derselben RechnungSoperatione» auSführen, so erfolgt bekanntlich sofort nach Beendigung jeder einzelnen Operation unwillkürlich eine die Be endigung anzeigende Acußcrung (z. B. „ja!"). Unmittelbar nach Angabe der vorzunehmenden Operation wird daher der Rechner mit „Ja" antworten, wenn die Rechnung eine sehr leicht anSzusührcnde (z. B. 187—87), vagegen erst nach längerer Zeit, wenn sie eine weniger einfache ist (z. B. 153—67). Vorausgesetzt nun, der Rechner sei mit dieser Pointe unbekannt und berechne die verlangten Operationen richtig, so muß an der Dauer der Rechnung auf die gemerkte Zahl geschlossen werden können. DaS auf diese Thal- fache begründete Kunststück kann etwa in folgender Weise au-geführt werden. I. 8. sagt zu Merke Dir eine der ganzen Zahlen 1,2, 3 biS 9. Multiplicire die Zahl mit 11, addrre zu dem Product 1, multipliciic dann m»t 3, «ddirc 53, ziehe 87 «b. Erfolgt bc, dieser letzteren Operation da- „Ja" sofort, so fährt kl. in II fort. Rechnet jedoch A. längere Zeit, so läßt kl. in folgender Weise weiter rechnen: Addire 5», subtrahire 87. Erfolgt hier da» „Ja" osort, so läßt kl. in 111. weiter rechnen. Braucht evoch Ä. längere Zeit, so ist noch 32 zu sub- rahiren, durch 3 zu dividiren, 100 zu addiren, 67 zu subtrahircn. Erfolgt hier da» „Ja" augcnblialich, so hat sich X. vie Zahl 9 gemerkt; erfordert jedoch die Rechnung längere Zeit, so hat A. noch 4 zu addiren und dann 38 abzu- riehen. Rechnet X diese letztere Operation schnell, so ist 3 die gemerkte Zahl, bä längerem Rechnen: 6. Div,vtz»»Hurch 3. addire Ivo, ziehe S7 ab. ^ hie, schnell, so ist 7 di« »nnertte
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