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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187303210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730321
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-21
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1873
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WWWWWWW» Trste ökilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Ureitag den 21. März. 1873. Kutscher Reichstag. 19. März. Die heutige Sitzung wurde Uhr eröffnet; aus der Tagesordnung »plniichst die erste Lesung deS von Mitglic- > s««mltichrr liberale« Fraktionen unterstützten ge-ans Erlaß eine« ReichSpreßgesetze«. der Debatte ergriffen das Wort der Ab- >ete Winvthorst (Berlin) im Namen der «steiler, Ewald, Winvthorst (Meppen), ^llvoff, vr. Biedermann, v Kardorff; vom he de- Landesraths auS ergriff Niemand da- ort. obwohl der Reichskanzler während der lAkt« de- Abgeordneten von Hclldorf dort Platz i-c«nrncn halte » I^lbz. Windthorst (Berlin) erläuterte den -t>l««rs, der sich eng an die vom deutschen kAmmmlistrntage au-gear-crtcte Borlage anschließt Ivld «it Au-nahme des tz. 5 daran nur redac- Inrnelle Abänderungen vorgenommen hat. Redner Ihrdert den Reichstag aus, der Presse Freiheit zu lieben and sie gleichzeitig von der aufcrlegten Ibleuer zu befreien. Das deutsche Reich dürfe I licht de» Glauben aufkommen lasten, als fürchte Ich da« freie Wort und stütze sich nur auf die I-evall der Bajonette. I Abg. Ewald stimmt bas alte Klagelied über Ihr Bedrückung der Presse seiner (der wclfischen) IPartei an und erklärt sich namentlich gegen die vorläufigen Beschlagnahmen, welche immer mit Verlusten für die Zeitungen verbunden seien, auch wenn schließlich die Freigabe deS consiscirtcn Blatte- erfolge. Wenn auch dieses Prcßgesitz I nicht Helsen werde, so lange der preußische Staat als Militair- und Polizeistaat bestehe und mit zedtlmen Mitteln der Presse beizukommcn trachte, werde er doch gern für das Gesetz stimmen. Abg. Windthorst (Meppen) schildert eben fall-ciagcbcnd die Prcßbeeinflustungcn, welche die preußische Regierung mit den Mitteln geheimer ßonv- ausübe; es gelte Dem gegenüber durch AMuna der Cautioncn. der Stempelsteuer, der ConMationSmaßregeln die Waffen wieder cmizermaßea gleich zu machen. Die Frage der Aschworuengenchte sei für ihneine offene; ebenso die Krage der Verantwortlichkeit; er beantrage daher den Entwurf einer Commission von 21 Mit zliedern zu überweisen. Abg. v.Helldvrf findet nur den Wegfall der Lrution-pflicht diScutabel; für die Aufhebung der ßtcwpelsteuer könnten seine politischen Freunde stic Eonservalivcu) sich im Princip auösprechen; doch wegen ihrer finanziellen Seite würde sie labt ohne Bedenken bei diesem Gesetze ausge- hrochen werden können. Die Prävcntivmaß- regeln müßten bestehen bleiben; Cautelen könnten »gelassen werden; ein nothwendigcs Correlat der Preßfreiheit sei eine strenge Verantwortlichkeit. 3m Gauzen müsse er sich ablehnend gegen den Entwurf verhalten. Abg. vr. Biedermann betrachtet daS Schwei ge» der Regierungen als ein Zeichen, daß sic sich »icht princlpiell ablehnend verhalten. Der Ent- »nri stelle sich streng auf den Boden des Re- presfivversahren-; je größer die Freiheit, desto weniger Macht hätten die Ausschreitungen. Abg. v. Ikardorff ist im Großen und Garnen »il de» Gesetz einverstanden; die vorläufige Be schlagnahme will er jedoch nicht völlig abschaffen, «»hl aber «iner strengeren richterlichen Controlle «terwers.n; die Frage wegen der Competenz der Gerichte könne vor dem Zustandekommen der Elrastroccßordnung wohl nicht entschieden werden. Da- Gesetz wird darauf an eine Commission von il Mitgliedern verwiesen. E- folgt die Berathung deS Antrags der Abgg ßchrap- und Sonnemann, die Aufhebung der gegen den Abgeordneten Bebel erkannten Haft für die Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode pi verlangen. Abg. Schraps: Das einschlagende Alinea des Art. ZI der Verfassung lautet: „Auf Verlangen le» Reichstags wird jedes Strafverfahren gegen a» Mitglied desselben und jede Untersuchungs oder Eivilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode asgehoben." Nach dem juristischen Sprachgebrauch schließt der Ausdruck Strafverfahren auch die Exe mtion ein und e- ist deshalb unzweifelhaft, das der Reichstag kompetent ist, die Freilassung Bebcl'l z« verlangen. Es ist um so wünschcnSwerther, daß er von dieser Befugniß Gebrauch macht, ab Bebel einem Richterspruch zum Opfer gefallen ist, «eichen das deutsche Volk fast einstimmig der ntheilt hat, einem Richterspruch, den die be sitzende« Nassen über die Besitzlosen fällen (Unruhe^) Abg.Günther (Sachsen) nimmt die sächsischen Geschworenen in Schutz, welche Bebel verurtheil habt!, (Unruhe links.) Wenn Herr Schraps sich über ihren UrtheilSspruch beschwere, so möge er die Gesetze anklagen und nicht die Personen die »it peinlichster Sorgfalt ihrer innersten Ueber pWug gemäß gestimmt hätten. nbg. Kannegießer: Der Ausdruck „Straf verfahren" kann allerdings in dem Sinne auf zefaßt werden, in dem ihn Herr Schraps auf zchcht hat. Aber der Wortlaut deS S. 3l er zieht, daß er in diesem Falle nur identisch ist mi de» Ausdruck „Untersuchung", sonst wäre er nicht i» -egensad» gebraucht zur Untersuchung-- und Eivilhaft In diesem Sinne haben auch Zachariä Robert Mohl und neuerdings Scydel den Art. 31, der bekanntlich wörtlich ebenso in der preußischen RasassimU steht, commcntirt. Der gesetzgeberische diese« Paragraphen zu Grunde iegt, will nur die zu Abgeordneten gewählten Personen vor tendenziösen Verfolgungen schützen, aber er will sich nicht in die Rechtsprechung des Landes mischen, nachdem die zuständigen Gerichte ihr Urtheil gesprochen haben. Auch die Praxis des englischen und amerikanischen Parlaments zeht dahin, daß dieselben die Freilassung ihrer Mitglieder aus der Haft nur dann verlangen können, wenn es sich um Schuldhast handelt. Abg. Banks stimmt dem Abg. SchrapS darin bei, daß die gebräuchliche Auffassung des Wortes Strafverfahren" die von ihm angegebene sei. Er sehe keinen Grund ein, weshalb das Wort in Art. 31 nur in engerem Sinne genommen werden soll. Der Reichstag habe umsomehr Anlaß, von scmcm Rechte Gebrauch zu machen, als Bebel von 11.500 Wählern wiedergewählt sei, obgleich dieselben wußten, daß er eine Strafe abzubüßen habe. Auch sei seine Anwesenheit im Reichstag sehr nützlich und nothwendig, um das von den Ossiciösen so oft citirte Schreckgespenst der Social- Demokratic in seiner ganzen Harmlosigkeit und Unschädlichkeit zu zeigen. Abg. v. Mallinckrodt würde ebenfalls sehr gern den Abgeordneten Bebel hier im Hause sehen und daher dem vorliegenden Anträge zu- stimmen, wenn er denselben für verfassungsmäßig zulässig halten könnte. Art. 31 räume indessen dem Hause das Recht ein, die Untersuchungs haft eines seiner Mitglieder durch sein Votum zu unterbrechen, daraus gehe zur Evidenz hervor, daß dem Hause ein analoges Recht, wenn cs sich um die Strafhaft eines Abgeordneten handele, nicht zustche. Er könne daher beim besten Willen den Antrag nicht annehmen. Abg. Ackermann protestirt lebhaft gegen die gegen die sächsischen Geschworenen seitens des Abg. Schraps erhobenen Verdächtigungen. Abg. Sonnemann, der zum Schlüsse als Antragsteller das Wort erhält, bemerkt, daS Haus habe zwei Juristen für und zwei andere wider die Zulässigkeit deS Antrags sprechen ge hört. ES möge daher die weitere Interpretation des Art. 31 acceptiren und seinen Antrag an nehmen. Das Interesse des Hause-, den Abg. Bebel hier zu sehen, fei jedenfalls größer, als das der sächsischen Justiz, ihn in der Haft zu halten, und Niemand im Hause bezweifle die Reinheit seine- Streben- und da- Talent, mit dem er seine Sache vertritt. Der Antrag Schraps wird hierauf mit sehr großer Majorität abgelehnt. (Dafür u A. Abg. Ewald.) Tagesgeschichtliche Ueberstcht. Die officiösc Berliner „Provinzial-Correspon- denz" bringt einen längeren Artikel über den „Abschluß mit Frankreich", dessen Schluß sätze folgendermaßen lauten: „Das Zustande kommen dieser neuen Vereinbarung, durch welche das Friedenswerk zwischen Deutschland und Frank reich seinen endgültigen Abschluß finden soll, hat in Deutschland ebenso wie in Frankreich die freudigste Zustimmung gefunden, — in Frankreich vor Ällcm deshalb, weil dadurch die vollständige Befreiung des Landes von der fremden Occü- pation erreicht wird, deren seitherige Fortdauer dem nationalen Stolz unerträglich erschien, — in Deutschland, weil in diesem Abschluß ein bedeutsames Anzeichen der Befestigung friedlicher Absichten und Stimmungen zu finden ist. Von diesem Gesichtspunkte auS vornehmlich, zumal einer Regierung gegenüber, deren ganzes Bestreben auf die Befestigung der inneren Zustände Frankreichs und auf die loyale Erfüllung der Verpflich tungen gegen Deutschland gerichtet ist, hat die Regierung unseres Kaisers bereitwillig die Hand dazu geboten, durch eine neue Vertrauens volle Vereinbarung unsere Rechnung mit Frank- reich endgültig abzuschließen und die letzten that- sächlichen Spuren und Nachwehen des früheren Kriegszustandes schwinden zu lassen. Die neue Ueberemkunft ist bereits der französischen National versammlung vorgclegt und von derselben mit den lebhaftesten Freudenbezeigungen ausgenommen worden. Die Ratifikationsurkunden, durchweiche der Vertrag seitens deS Kaisers von Deutsch land und de- Präsidenten der französischen Republik zu bestätigen sind, werden in wenigen Tagen auS- getauscht werden können, und eS wird damit eine der größten und umfangreichsten Aufgaben, welche jemals zwischen zwei großen Nationen zu erledigen war, in der befriedigendsten Weise und in wunder bar kurzer Zeit zu Ende geführt sein. Der Geist wahrhafter Mäßigung und Friedensliebe, welcher diese- Gelingen ermöglicht hat, wird, wie man hoffen darf, von heilbringender Wirkung auch für die weiteren Beziehungen der beiden Großmächte sein." Der 25jährige Gedenktag de- 18. März ist in Berlin nicht so frieduch verlausen, wie man annehmen zu dürfen glaubte, hat vielmehr — leider — zu nicht unbedeutenden Excessen Ver anlassung gegeben. Der Friedrichshain selber bot ein gegen die früheren Jahre auffallend verän derte- Bild dar. DaS ungenannte Comitö, wel che- alljährlich in der ersten Morgenstunde de- Tage- die Grabstätten mit Kränzen und drei farbigen Schleifen schmückt, war auch die-mal nicht auSgeblieben, auch der traditionelle Eichen- kranz im Wipfel der bistorischen Linde fehlte nicht; dieser AuSputz verschwand unter den Kränzen und Blumengewinden, welche Lnaehvriac und Freunde der Märzgefallenen am frühen Morgen niedcrlcgten. Der Vormittag führte bereit- eine zahlreiche Menschenmenge nach dem Hain hinaus, die sicd in heftigen Reden erging, von Zeit zu Zeit Lieder anstimmte u. s. w.; dem Gebote der zahlreich postirten Sckutzmannschafl, im Gange zu bleiben, wurde jedoch überall Folge geleistet. Der stündlich stärker werdenden Ansammlung wegen wurde eine Hauptmannschaft Schutz leute in der Straußbcrgerstraße und eine berittene Abthcilung von ca. 30 Mann in der Greisswaldcrstraße consignirt. Gegen 3 Uhr zogen starke Trupps Männer, mit Abzeichen von rothen und blauen Bändern versehen, von dem Königsthore her durch den Hain nach dem Be- gräbnißplatze, wo sic sich festsctzteu und Gesänge anstimmtcn. Das Gebot der um diese Zeit ver- hältnißmäßig schwach vertretenen Schutzleute, da- Sinaen einzustcllen, wurde nicht beachtet, eben so die Aufforderung, in Bewegung zu bleiben; da- energischere Drängen der Beamten wurde mit dem bekannten grellen Pfeifen, auch mit einzelnen Stcinwürscn beantwortet. Da plötzlich erschienen die berittenen Schutzleute von der GrcisSwaldcr- straße, sprengten den Hügel hinauf, und nun wurde der Hain mit blanker Waffe geräumt, wo bei mehrfache Verwundungen vorkamen. Auch ein Todesfall soll bei der Säuberung vorgekommen sein, welches Gerücht durch das plötzliche Er scheinen des polizeilichen Leichenwagens vollauf Nahrung fand. Gegen 4 Uhr waren die Mengen dis in die Landsberger-, Straußberger- undGrcifs- walderstraße, auf der Chaussee bis hinter das städtische Krankenhaus zurückgedrängt. Anläßlich der jüngst erfolgten Landesver weisungen erinnert die „Straßburger Zeitung" an den H. 10 dcS Vcrwaltungsgcsetzes von 1871, wonach ver Obcrpräsidcnt zur Aufrcchtcrhaltung der Sicherheit Vollmacht erhält, diejenigen Ge walten auszuüben, welche das französische Gesetz im Falle des Belagerungszustandes den Militair- behörden überweist. Sämmtlichc noch aus der französischen Herrschaft im Dienste verbliebenen Iustizpersoncn, 53 an der Zahl, haben dem deut schen Kaiser den Eid der Treue und deS Gehor sams geleistet. Die Commission der Kammer der württem- bergischen StandcSherren beantragt, den Be schlüssen ver zweiten Kammer bezüglich dcS Mi- litair-Retablissementsgesetzes beizutreten und gleich zeitig an die Staatsreglcrung daS Ersuchen zu richten, erstens, daß dieselbe mit möglichster Spar samkeit vergehe, und zweiten-, sie möge dafür wirken, daß Südwestdcutschland und der Schwarz Wald durch Anlage von Reichsfestungen gesichert werden. Der Landtag wird voraussichtlich am Sonnabend geschlossen werden. In der Schweiz werden die Kirchenfl rei- ti gleiten immer interessanter, und zu Solo thurn und Gens kommt jetzt der bernische Jura als das dritte KampfcSfeld. Der bernische Jura ist sehr überwiegend französisch und fast ganz ka tholisch; in jenem Thcile (m Porrentruy, Prun- trut) rcsidirte von 1527—1792 auch der Bischof von Basel-Solothurn. Jetzt haben nun 97 ka tholische Pfarrer von dort einerseits von dem Regierungsrath zu Bern verlangt, daß er einem seiner Mitglieder, dem RegicrungSrath Boden- heimcr einen strengen Verweis ertheile, weil er in Biel (Bienne) eine Rede gegen die Ultramon- tanen gehalten habe. Ueber diesen Antrag ist der Berner Regierungsrath zur Tagesordnung übcrgegangcn. Ferner aber haben die 97 Geist lichen daS Verhalten der Berner Regierung gegen den Bischof Lachat in sehr heftigen Aus drücken gemißbilligt und ihren fortgesetzten Ge horsam gegen den abgesetzten Bischof proclamirt. Hierauf hat die Regierung damit geantwortet, daß sie sämmtlichc 97 Geistliche suspeudirt und ihre Absetzung bei der obersten gerichtlichen Instanz des Kanton Bern verlangt hat. Präcedenzfälle für diese Absetzung liegen bereits vor; daS Obcr- gericht von Bern hat zwei renitente Geistliche schon früher beseitigt. Siebenundneunzig Pfarrer aus einmal abzusetzen wird aber eine etwas unbequeme Aufgabe sein, deren Erfüllung um so gewichtigere Folgen haben kann, als im bernischcn Jura immer da- Verlangen verbreitet war, den französischen Theil de-KantonS von Bern loszureißen und als eigenen Kanton zu con- stituiren. Augenblicklich liegen übrigen- die Ver hältnisse in der Schweiz für die Liberalen günstig; die Ultramontanen treten handelnd doch furcht samer auf, als man nach ihren Reden hätte er warten sollen. Auch die Verlesung de- Lachat'- schen Fastenmandats hatten die bernischen Priester zwar für den letzten Sonntag beabsichtigt, aber nicht ausgeführt. Indessen kann sich die Situation in der Schweiz jeden Tag ändern und einen blu tigen Zusammenstoß herbeiführen. Der RegicrungSrath von Bern hat 3 Ba taillone aufs Piquet gestellt. — Der große Rath de- KantonS Neuen ourg hat daS neue liberale Kirchcngesetz mit 48 gegen 32 Stimmen in erster Lesung angenommen. — Der erste Vortrag be- Patcr Hyazinth, welcher am DienStag Abend in Genf vor einer Versammlung von mehr als 3000 Personen stattfand, hatte da- BerAltniß der Kirche zum Staate der Jetztzeit zum Gegen stand und wurde mit großem veifalle aufge nommen. Durch den Abschluß de- RäumungS-ver- tragS ist die französische Presse natürlich im Ganzen sehr befriedigt. Namentlich wird die baldige Räumung de- Schmerzenskindes Belfort mit allgemeinem Entzücken begrüßt, die Franzosen scheinen geglaubt zu haben, daß Deutschland gegen Frankreich handeln würde, wie Frankreich im Jahre 1807 gegen Preußen handelte, und daß demgemäß der gegen den Elsaß vorgeschobene französische Angriffsposten Belfort von unS nicht wieder herauSgcaeben würde. Auch die Be« merkungen der „France" über die angeblich von den, Feldmarschall Grafen Moltke befürwortete Wahl der Fesiung Verdun als lctzteS Pfand für die KriegSkosienzahlung zeigen cmcn ähnliche« Hintergedanken, die Lage dieser Festung in der Nähe von Pari- soll für diese Wahl den Aus schlag gegeben haben. Als ob wir zu fürchten hrauchten, daß die Franzosen ihren Revanchekrieg noch vor dem September d. I., in welchem wir auch Verdun bekanntlich zu räumen haben, an» fangen würden, und als ob nicht auch Metz noch immer nahe genug an Pari- läge Im Uevrigen scheint das bittere Wort dcS Justizministers Du- faure über die voraussichtlich der vollendeten Räumung folgenden inneren Zwistigkeiten Recht behalten zu haben, wenigstens mischen sich in die Freudenklänge über die baldige Befreiung de- französischen Territoriums scharfe Dissonanzen, ^äusliche Zänkereien zwischen den verschiedenen llättern. DaS „Journal dcS DebatS" zeigt nur eine gedämpfte Freude, cs führt in einem wohlgeschricbcncn und von edler patriotischer Empfindung erfüllten Artikel auS, daß Frankreich „durch seine eigene Zwietracht noch zerrissener ist als durch die Änvasion" und daß „die schlimmsten Feinde die inneren Feinde sind." AuS Madrid, 19. März, wird gemeldet: Den Gesandten Frankreichs und Englands sind Drohbriefe mit der Unterschrift: „Die Inter nationale" zugcgangcn. In Bethlehem ist es am vorigen Montag zwischen der lateinischen und der orthodoxen Geist lichkeit um deswillen zu einem Conflicte ge kommen, weil die erstcre in der dortigen Kirche einen neuen Ausputz der Wände hatte vornehmen und namentlich auf denselben eine lateinische In schrist hatte anbringen lassen. — Nach einer an dern Mittheilung handelte cs sich um die Vorhänge zur heiligen Grotte, welche im Jahre 1871 ver brannten und deren Wiederherstellung darauf, um den traditionellen Zwistigkeiten zwischen Griechen und Lateinern Uber das EigenthumSrecht an den Vorhängen ein Ende zu machen, von der türkischen Regierung in die Hand genommen wurde. Dem lateinischen KleruS ist eS jedoch gelungen, einen Tbcil der Vorhänge ohne Mit wirkung des griechischen KleruS zu erneuern. In Folge dessen hat der griechische Patriarch von Jerusalem, Procopius, am 15. März auf tele graphischem Wege bei der Pforte protestirt und deren Einschreiten gegen jenen Vorgang erbeten, welcher die alten Rechte der griechischen Nation auf die GcburtSgrotte Jesu Christi verletze. L87S 2^ St L, 8° nroerrer. Besammt- summevou Nachfragen nach Arbeit. » mäual. ! ... e 2 r » o H » » L s L 1 Bom I. bis 31. Januar. 10 2Ü 233 669 10 628 39 «22 Bom I. biS 28. Februar Iv 2( 203 651 38 52? 38 515 2v 1b 436 32L 78 I1«S 15 1137 Bericht über die Wirksamkeit der städtischen Anstalt für Arbeit-- u Dienst-Nachweisung im Monat Februar UntversitälSstraße Nr. 9 (Gewandhaus 1 Treppe). Tägliche Expeditionsstunden in d-r Zeit vom 1. O:k. 1872 bis 31. März 1873: Vormittag-von 8 biS 12 und Nachmittag- von 2 bis 8 ähr. 60 1759 1221 1212 von der Anstalt wurden nachgevlesen: ». an «ärmlichenPersonen: d. an weiblichen Person«: IS zum Naddrehen, 8 zu versch. Handarbeiten, 7 alS Fabrikarbeiter, 3 zum Kohlevtrageo, 2 - Holzhacken, 1 - Holztragen, 1 - Ofrnkehrrn, 1 als Bote. 816 zum Scheuern, lit - Waschen, 46 als Lufwärterinne», 14 zu« Fenster reinigen, 6 alS Fabrikmädchru, 4 -- Lufwrschfiaaen, 4 zum Nähe«, 5 - Krankenwärter!., » - LuSbefseru, 2 - StubenacSkebren. 2 - Rollebrchea, 1 - Plätten, 1 - Flafchenspülen, 1 . Wassertragen, 1 alS BerkLufrriu. Nrfwltal der Dtewstbotea-7ach»etf»«g. 1873 Bestellungen aus ÜUeustboten. Zum Dienst an gemeldet. Erhalte« Dienste. «4,»l. »«UI. »«wl. »-»«. von« t. biS 31 Januar 1 20 1 30 1 1« vom 1. biS 2». Februor 1 10 . 2« i 5 2 30 50 2 1» 32 52 21
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