Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-05-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187305031
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- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-05
- Tag1873-05-03
- Monat1873-05
- Jahr1873
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1873
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ssy'cheir:: tiglicy früh 6',), Uhr. Lcialtloa »nt Lrpkütlloi» JohanniSgaste 33. I AruNw. Rcdacteur /r. HStlorr. -»rech L-rrni stunde d. Nedaction mag« von N —II Uhr ntttz» »vn <—L Uhr. s lvuhmk der für die nächst- «nu»e Nummer brstimmlm Mitte in den Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags. illklt für Zostratkoannahillk: l tn» tlmim, Universitätsstr. 22. tut« Lüsche. Hainstr. 2t, pari. KipMer.TagMM Anzeiger Amtsblatt des Königs Bezirksgerichts und des Raths der StM Leipzig. Metz-Auslage 11,4VV. >d,n»e»rnt»Prrt« vierteljährlich t Thlr. 7'/. Narg incl. Bringerlohn I Thlr. ly Ngo Jede einzelne Nummer 2'/, Ngn Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrsvrderung 10 Thlr. Mit Postbesöcderung 14 Thlr. Zustrate «gespaltenrBourgoiSzeile l'/.Ngr. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichnis. Reclamcn nnter >. Lcsacllou,strich die Spaltzeile 2 Ngr. B 123. Sonnabend den 3. Mai. ML. Wegen der Messe und ver- t hindert. ist misttt Erpedition morgen Gountag Bormittags bis LS Uhr ßchffnet. LxpSÄIHoi» ÄS« LSlpLl^vr V»xSb>»^e«. Zn Hinblick auf die von dem in RoHwetn zusammengetretenen HülsScomttt unterm 25. diese« Monats verSssenllichte „Bitte" findet fich die Unterzeichnete Königliche KrciS, Direktion veranlaßt »« Mdthätigkcit de« Publicum« zu Betträgen auszusordern und hat deshalb auch ihre Canzlei an- gemiesm, Gaben für die Calamitosen in Rotzwein anzunehmen. Leipzig, am 29. April 1873. Königliche Kreis, Direktion. v. BurgSdorsf. Außerdem sind zur Annahme von LiebeSspenden bereit: die HinrichS'sche Sortiments. Buchhandlung, Mauricianum, und die Expedition des Leipziger Tageblattes. Ein Rechts candidctt, wenn auch noch ohne praktische Uebung, kann bei dem Unterzeichneten Awte gegen entsprechende, mit monatlich 30 Thaler beginnende Remuneration sofort Beschäftigung erhalten und steht ihm, wenn er sich für diese« Fach bewährt, die Uebcrtragung einer Refercndar- stelle mit einem Jahresgehalt von 700 Thalern in Aussicht. Leipzig, 2 Mai 1873. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Da« häufige Vorkommen von Verstößen gegen die in unserer nachstehend abgedruckten die Hunde- manilörbe betreffenden Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften veranlaßt uns, die Besitzer von Hunden drzichrntlich die Führer der letzteren unter Hinweis auf die in gedachter Bekanntmachung angedrvhten Nachtheile und Strafen zu genauer Befolgung dicsei^Vorschristcn hiermit auszusordern. Leipzig, 30. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schmiedt. Bekarintmachrrnft, die Hrnidemaulkörbe betreffend. Die nach dem zeithcrigen vorschriftsmäßigen Modelle gefertigten Hnndemaullvrbe erfüllen ihren siweck nm dann vollständig, wenn sie genau paffen. Sind sie dagegen zu groß oder überhaupt der fkevjsorm der Hunde nicht entsprechend, so verhindern sie nicht immer da« Beißen. Fälle dieser Art sind neuerlich vorgekommen, und wir haben daher auf Grund bezirkSthicrärztlichen Gutachtens ein abgcändertc« Modrll fertigen lassen, welches sich von dem zeithcrigen dadurch unterscheidet, daß Redacteur (Herausgeber), der Verleger oder Commisfioucür, der Drucker und der Verbreiter als solche verantwortlich, ohne daß es eines weiteren Nachweises ihrer Mitschuld bedarf. Ist die Veröffentlichung ohne den Willen des Ver fassers geschehen, so trifft statt seiner den Redacteur (Herausgeber) die Verantwortlichkeit. ES dars jedoch keine der in obiger Reihenfolge nachstehenden Per sonen verfolgt werden, wenn eine der in derselben vorstehenden Personen bekannt und indem Bereiche der richterlichen Gewalt des Reiches ist oder zu der Zeit war, wo da- betreffende Erzeugniß zur Verbreitung gelangte. Diese Bestimmung steht der gleichzeitigen Verfolgung Derjenigen nicht entgegen, in Ansehung deren außer der bloßen Handlung der Herausgabe, de- Berlages oder der Uebernahme der Commission, deS Druckes oder der Verbreitung noch andere Thatsachen vor liegen, welche nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze» «me wissentliche Theilnahme an der durch die Schrift, Abbildung oder Darstellung begetnqeurn strafbaren Handlung brarUnden." „lieber alle Verbrechen >u verfolgende Vergehen, kgangcn «erden, ent- 1) > die beiden am Unterkiefer liegenden Drähte nach rückwärts sich einander nähern, 2) diese Drähte durch cinen gebogenen Querdraht mit einander verbunden sind. ' Hierdurch wird auch dann, wenn der Maulkorb nicht ganz genau paffen sollte, der hindert, den Unterkiefer herauszubringen und zu beißen, während ihn der Mautkorb ni das Maul zu öffnen, zu saufen unv Futter aufzunehmen. Wir verfügen demgemäß hiermit, daß vom 1. Oktober dieses JahreS ab alle frei umherlaufende oder an Wagen gespannte Hunde mit Maulkörben nach dem neuen Modelle, welches in drei Größen in der Rathswache zur Ansicht bereit liegt, versehen sein müssen, widrigenfalls dieselben vom Caviller emgesangen und gctödtet, ihre Besitzer aber, beziehentlich die Führer de« Fuhrwerkes mit Geldstraße bis zu 5 Thlr. oder entsprechender Hast werden belegt werden. Hierbei ist zu bemerken, daß sich dlc zeilher Üblichen Maulkörbe in der Regel leicht nach dem neuen Modelle abändern lasten werden. Nach dem Vorstehenden versteht cS sich von selbst, daß die Maulkörbe durch Beißriemen nicht ersetzt werden können. Wir verweisen übrigen- daraus, daß die Besitzer von Hunden dadurch, daß sie letzteren vor- schriflSmäßigc Maulkörbe anlcgen, nicht ohne Weiteres der nach tz. 366,5. deS Deutschen Straf gesetzbuches ihnen auferlegten Verantwortlichkeit dafür, daß die Hunde nicht Schaden anrichte», überhoben sind. In neuerer Zeit sind wir häufig genöthigt gewesen, wegen Nichtbcfolguna der bezüglich der Hunde bestehenden Vorschriften zu strafen. Wir nehmen daher hiervon Veranlassung, die Besitzer von Hunden zu genauer Befolgung dieser im öffentlichen Interesse gebotenen Vorschriften hierdurch auszusordern. Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, daß diese Vorschriften auf das ganze Stadtgebiet sich erstrecken, daher auch außerhalb der Stadt Hunde ohne vorschriftsmäßige Mautkörbe nicht umherlaufen dürfen. Auch erinnern wir an unsere Bekanntmachung vom 25. Juli 1868, wonach in öffentlichen Localen, namentlich in Restaurationen, Hunde ohne vorschriftsmäßige Maulkörbe nicht zugclaffen, bei Zuwiderhandlungen aber die Besitzer der Hunde mit fünf Thaler Strafe belegt werden sollen. Leipzig, am 18. Juni 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. »mied^. Bekanntmachung. Herr Hoflieferant Gustav Steckner hier hat uns in Veranlassung seines 25jtzhrigen Ge- schästsjubitäumS die Summe von Fünfhundert Thaler zur freibeliebigen Vertheilung an hiesige Arme übergeben. Wir bringen dies unter aufrichtigem Danke zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 1. Mai 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ ^ Koch. G. Mechler. Ein Hülssschrcibcr mit einem Monatsgehalte von 16 Thaler, welcher in jedem Monate uni 10 Ngr. bis zur Höhe von 30 Thaler gesteigert wird, kann bei dem Unterzeichneten Amte sofort antretcn. Bei dauernder guter Führung steht feste Anstellung mit höherem Gehalte in Aussicht. Leipzig, den 2. Mai 1873. DaS Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Ass Stadt und L'and. * kkipzig, 2. Mai. Der dem Reichstag vor- gelcgt« Etat für da« NcichSkanzler-Amt ans vaS Jahr 1874 fordert an fortdauernden Ausgaben die Summe von 2,391,588 Thlr.. an einmaligen Ausgaben die Summe von 557,000 Thlr. Der Rcichskanzlcp bezieht an Gehalt, incl. der Rcpiäsentaüouskosten, 18,000 Thlr., der Präsident des Reichskanzler-Amts 12,000 Thlr., die zwei Direktoren je 5000 Thlr., die neuen Vortragenden Rätbc im Durchschnitt je 2900 Lylr. Die fort dauernden Ausgaben haben durch zwei Umstände eine wesentliche Erhöhung erfahren. Einmal ist ein Dispositionsfonds deS Kaiser« ru Gnadenbewilligungen aller Art in Höhe von 300,000 Thlr. al< nöthig erschienen und cS sagen die Motiven hierzu Folgendes: „Gesuche um Gewährung von Unterstützungen rc, sowie vou Veihülfen für gemeinnützige Unternehmungen rc., zu welchen in den Etat- vor einzelnen ReichS- Berwaltuugszweigc Mittel nicht vorgesehen find, werde» au« allen Theilen de- ReichÄ fort und fort an Se. Majestät den Kaiser gerichtet. C« erscheint daher ««wessen, fü» dftse Fälle einen besseren Eeutralsvnd« ausznbrnw», »essen Brr- weuduug auf Disposition de« Kaiser» zu erfolge« hat." Es liegt hierin der erfreulich« Bewei«, dass die ReichSivec auch nach dieser Richtung hin fich immer mehr im Gcmüth de« deutschen Volke« entwickelt. Ferner ist für Pensionen an ehemalige französisch« Militair-Personen und deren Ange hörige, welche dem Frankfurter FriedenSvertrage gemäß unter die fortdauernden Ausgaben eingestellt wor den. Unter den einmaligen Ausgaben erscheint die Summe von 385,000 Tylr. mit der Motivirung, daß m Folge der unerwartet großen Bctheiligung der deutschen Industrie an der Wiener Welt ausstellung die Eentralcomonssion zu An orduunaen sich genöthigt gesehen hak. welche eine Ueberschreitung der durch den Etat für 1873 für die Zwecke der Ausstellung in Höhe von 400,000 Thlr. bereits auSgesetzten Fonds um die obige Summe zur Folge haben werden. * Leipzig, 2. Mai. Heute ist un« der durch den Abg. Prof. vr. Biedermann erstattete Bericht der fünften Commission de« Reichs tage«, bc treffend Len Erlaß ein»« Reich «- gesetzt« Über die Presse, zugegangen. Da von der Commission beantragte Gesetz umfaßt nur 12 Paragraphen. Wir glauben unS heute auf die Mittheilung der beiden wichtigsten dieses Paragraphen beschränken zu können. Der " lautet: „Für den Inhalt einer Schrift. 1 »de, Darstellung stod der Verfasser Der tz. 10 ai «d von Am! chrift. strasb« wer l« »«»es« zi lautet: thnng de« MünzgeseHr« Reichstag«-Ab- svr die 3. vera- s«H«ll eine Resolution be antragt worden, welche dahin geht: da» Reicb«- kanzleramt auszufordern, bei Anfertigung der neu zu prägenden Reichsmünzen den praktischen und künstlerischen Interessen Rechnung zu tragen, und zwar in ersterer Hinsicht für deutliche Schriften, zweckmäßige Stellung der Worte und thunlichste Vermeidung aller Abkürzungen, in letzterer Hin sicht für geschmackvolle Schriften und für gute Ausprägung zu sorgen. * Leipzig, 2. Mai. DaS sächl. Ministerium de« Königlichen Hause« macht bekannt, daß zu folge Allerhöchster Entschließung die Geschäfte der Königlichen Schloßverwaltung unv des Hof bauamteS von dem Oberhofmarschallamte getrennt und einem besonderen selbstständigen Hosamte mit dem Namen „Hausmarschallamt" über wiesen worden sind. — Der zeitherige Director de« Bezirksgerichts Chemnitz, Walter Petsch, ist unter Ernennung zum Geh. Justizrath an dieselbe Stelle beim Be zirksgericht Leipzig; die GcrichtSräthe beim Bezirks gericht Eibcnstock v. Dieskau, Leonhardt und Bielitz in gleicher Stellung nach Freiberg, Pirna und Plauen: die Staatsanwälte Kneschke zu Elbenstock, Schwabe zu Oschatz und Richter in gleicher Stellung nach Oschatz, Zwickau und Leipzig versetzt; der staatSanwaltschasucchc Gchülfc «u ZMchau Assessor v. Mango ldt zum zweiten Staat Sauwalt in Chemnitz; die Assessoren beim Bezirksgericht zu Dresden vr. Flügel und Ehnick zu Gerichtsräthen, und die Assessoren Knechtet beim Gerichtsamte Chemnitz und Schütz beim Ger,chtsamt Freiberg ebenfalls zu GerichtS- räthcn beim Bezirksgericht Zwickau ernannt worden. — Der Oberhofmarschall Freiherr ».Friesen hat aus Gesundheitsrücksichten um seine Entlassung nachgesuckt und solche unter Anerkennung lang jähriger treuer Dienstleistung mit der üblichen Pension erhalten. In derselben Weise ist der Ab- thcilungs-Director im Finanzministerium Freiherr von Weißenbach auS dem Staatsdienste ge schieden, und ihm hierbei daS Großkreuz deS Ver dienstordens verliehen worden. — Der bisherige Superintendent Consistorial- rath vr. tkeol. Kohlschütter in Dresden ist zum Oberhosprediger an der evangelischen Hofkirche in Dresden, zum Geheimen Kirchen- rathe im Ministerium LeS Cultus und öffentlichen Unterrichts und zum ersten Rathe und Viceprä- sidenten im evangelischen LandeSconsistorium er nannt worden. * Leipzig, 2. Mai. Ja den ersten Wochen des I. 1872 brachten die von vr. Hans Blum re- digirten „Grenzboten" eine Correspondenz auS Schwaben, durch welche der würltcmbergische Justizmmister v. Mittnacht sich persönlich und zugleich den Nichterstaud de» Lande« beleidigt fand. Derselbe erhob deshalb in seinem eigenen Namen wie als höchster Justizbeamter Württem berg« Strafanklage gegen vr. Blum, »velcher den Einsender des Artikels zu nennen sich weigerte. Wegen des umfangreichen Materials, welches dabei in Frage kam, schleppte sich der Proccß sehr langsam hin, unv am Ende des April 1873 war der Zeitpunct der erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht abzusehen. Unter solchen Umständen entschloß sich Hr. v Mittnackt, seine Klage zurückzunehmen, nachdem vr. Blum die Er klärung abgegeben, daß er keineswegs die Absicht gehabt habe, durch den fragt. Artikel den Richter- stand Württembergs oder den Justizminister dieses Lande« persöntichanzugreifen undzu verletzen. Diese Handlung-weise des württcmbergischen Ministers erscheint als eine so einsicktige und lcidcnschaftlose, daß man nur wünschen kann, cs möchte auch in anderen Ländern dieser schöne Schwabenstreich eifrige Nachahmung finden. * Leimig, 2. Mai. In der seiner Zeit aus führlich besprochenen Privat - Anklagesache, welche unser verehrter College, der Chef - Redacteur der Leipziger Zeitung, gegen den hiesigen Reckt«. Anwalt vr. HanS Blum wegen einer angeblich von Letzterem verbrochenen Beleidigung de« In seraten Inspektor« Florenz anhängig gemacht hatte, ist vr. Blum auch in zweiter Instanz zu i einer Geldbuße von 2V Thlr. verurtherlt, die da I gegen von ihm erhobene Nichtigkettsbefck werde aber zurückgewicscn worden. Indem wir diesen Ausgang deS ProccsseS pflichtgemäß mittheilen, dürfen wir wohl zu der collegialen Gesinnung des Herrn Chef Redacteur- der Lpzg. Ztg. das Vertrauen hegen, eS werde Demselben nunmehr gefallen, aum die in Oschatz jüngst erfolgte zweit instanzliche Entscheidung in der vom kön. Kriegs ministerium gegen den Redacteur des Leipziger Tageblatts erhobenen Anklagesache nicht länger zu ignoriren. Desgleichen erwarten wir von allen den sächsischen Tagesblättern, welche seiner Zeit die in erster Instanz ausgesprochene Ber- urtheilung des RcdacteurS diese- Blattes pflichteifrig meldeten: sie werden nun auch der jetzt erfolgten Freisprechung des Angeklagten zebührend gedenken. Sollten sie Das nicht thun, o würden sie sich Übler Nachrede auSfctzen, denn m Publicum würde man einer absichtlichen Verschweigung der thatsächltchen Wahr heit gewiß nur sehr unlöbliche Beweggründe unterlegen. * Leipzig, 2. Mai. Wie wir s. Z. mittheiltcn, hat am 19. April ein mit wvlkenbruchartigem Regen verbundenes Gewitter auch da« Städtchen Roß wein heimgesucht und daselbst argen Schaden angerichtet. — Hülse ist dringend erwünscht; wer daher für die betroffenen unbemittelten Bewohner Roßwein« ein Scherfleia zu spenden bereit ist, Dem wird durch den an der Spitze de« heutigen Blatte- befindlichen Aufruf der König!. Kreis- direction dazu Gelegenheit geboten. — Aus Chemnitz melden die„Chcmn.Nachr.": Wie wir vernehmen, bat die Königl. Regierung den Ankauf eines großen ComplexeS von circa 100,000 ÖEllen von Grundbesitzern aus dem Kaßberg bestimmt, von dem ca. 70,000 ÖEllen Areal schon fest angekaust sind, natürlich vorbe- haltlich der Genebmigung de« Landtag«. Es soll dort ein großer Justizpalast mit Beamten wohnungen gebaut iverden. (Eingesandt.) Zur faktischen Berichtigung. X Leipzig, 1. Mai. Referent ist sür jede wirk liche Berichtigung dankbar, mithin auch für die beute von dem Einsender v gebrachte. Nur be findet sich Letzterer in dem einen Punkte' in einem thatsächtichen Jrrthume, der den mit Rest- renten vom ersten Jahre seines Auftreten« in Leipzig an näher bekannten und befreundeten Franzosen, Pros. E. Cüte aus Dole (Jura- departement) betrifft. Alle-, »va« man Diesem nachsagen konnte, war, daß er, aus Ferien in feiner Heimath weilend, genöthigt worden war, die Waffen zu ergreifen, um mit seinen Lands leuten gegen unsere Truppen zu kämpfen. Er that al« Franzose nur seine Schuldigkeit. Daß er aber als Franctireur gegen die Unsrigen focht,
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