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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-01-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186101293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-01
- Tag1861-01-29
- Monat1861-01
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1861
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420 des Wassers nicht ohne solche zu bewerkstelligen sein. Als hierzu geeignetes Mittel empfehlen wir für jedes Bassin zwei ziemlich tiefe Brunnen, die sich in unmittelbarer Nähe desselben befinden Auf diese Weise würde am sichersten und bequemsten für die Fül lung der Bassins gesorgt werden könnm. Außerdem dürfte eS zweckmäßig sein, diese Brunnen so einzurichten, daß durch An dringen einer zweiten höheren Ausflußröhre die Füllung der Wasser- fässer vom Brunnen aus direct geschieht. Wir haben bereits erwähnt, daß- wenngleich durch Organi sation der benannten Feuerwachen schnelle und in dm meisten Fällen auch nachdrückliche Hülfe geschaffen ist, die vorhandenen Kräfte bei größeren FeuerSbrünsten allerdings nicht ausreichen werden. In einem solchen Falle müßte selbstverständlich durch Alarm die freiwillige Feuerwehr herbeigerufen werden und die Organisation dieser Truppe soll unS jetzt beschäftigen. So wie die festen Feuerwachen inS Leben gerufm werden, deren ganzes Wesm auf rationeller Basis ruht, dürfte sich eine Reorganisation unseres Feuerlöschwesens im Allgemeinen als eine Norhwendigkelt ganz von selbst ergeben. Wir wollen nicht ver fehlen, es hier auszusprechen, daß unser ganzes Feuerlöschwesen dermalen jener einheitlichen Ausammenwirkung entbehrt, vermöge welcher allein eS möglich ist, etwas Tüchtiges zu Wege zu brin gen. Wir leben in einer Zeit, wo die Illusionen auf dem Felde der Praxis schwinden müssen, wo man mit kaltem, ruhigem Ver stände rücksichtslos mit dem untauglichen Alten abrechnen und das bessere Neue mit eben so ruhigem Verstände an dessen Stelle setzen muß. Die Bedienung unserer Spritzen geschieht theilweise durch die Gehülfen und Gesellen der hiesigen Innungen, welche letztere die Verpflichtung übernommen haben, bei einem Feuer- Alarm die nöthigen Kräfte zur Verfügung zu . stellen. ES ge schieht dies bekanntlich dadurch, daß sogenannte Feuerzeichen unter die verschiedenen Genossenschaften vertheilt sind, die in den Werk stätten wie Officinen meistens von Monat zu Monat den In haber wechseln. Man kann nun mit Fug und Recht behaupten, daß von dieser Seite eine Freiwilligkeit eigentlich nicht stattfindet, daß vielmehr die Bemannung dieser Spritzen eine zwangsweise ist. Von Rechten, wenn man die vom Rathe gewährte Remu neration bei einem Alarm-Feuer, so wie die Prämien, welche den Betreffenden gewährt werden, ausnehmen will, ist bei diesen Mannschaften gar keine Rede. Wer das Zeichen hat, dessen Be sitz gar häufig als eine Last betrachtet wird, der übernimmt damit die Verpflichtung, bei einem etwaigen Feuer-Alarm sich auf d.n ihm bezeichnten Posten zu begeben und sich dem betreffenden Commandanten, den er in vielen Fällen gar nicht kennt, zur Verfügung zu stellen. Daß durch solchen häufigen Wechsel eine disciplmirte Mannschaft nicht erzielt werden kann, liegt auf der Hand; eben so ist eS ausgemacht, daß diese Mannschaften zum großen Theil die ihnen aufgepreßte Verpflichtung als einen großen Plack ansehen, den sie sich so bald wie möglich vom Halse zu schaffen suchen. Es kann daher gar nicht Wunder nehmen, wenn diese Mannschaften, denen man bloS Pflichten aufgebürdet, aber keine besonderen Rechte verliehen hat, und denen aus diesem Grunde schon von vornherein die Lust und Liebe mangelt, dem Gemeindewesen Opfer zu bringen, nicht immer zuverlässig sind, ja daß, da ihnen der CorpSgetst abgeht und ein gegenseitiges per sönliches Bekanntsein meisthin fehlt, hauptsächlich aber, weil aus die körperliche Tüchtigkeit des Einzelnen sehr wenig Rücksicht ge nommen wird und praktische Uedungen außerdem selten stattfinden, ihnen nicht nur die Praxis fehlt, sondern auch ihre Kräfte bei der Arbeit an der Spritze bald erlahmen. Wir wollen in dem Ge sagten keineswegeS die Behauptung aufgestellt haben, als wären diese Genossenschaften überhaupt untauglich. Mit Nichten! Wir wissen im Gegentheil auS Erfahrung, daß diese Kräfte bei gehö riger Organisation und Verwendung in jeder Beziehung die besten Dienste leisten, und deshalb werden wir sie auch in das Bereich unserer Reorganisationsvorschläge ziehen. Ob aber überhaupt in der Verwendung der genannten Mannschaften bei der Stellung, welche die Innungen in der Folgezeit wahrscheinlich einnehmen werden, nicht eine Veränderung ganz von selbst sich ergeben wird, dies ist eine Frage, die wir hier nicht erörtern können. Wir möchten dies bejahen, und deshalb halten wir die baldige Erledi gung der Frage wegen Reorganisation der gesammlen Feuerwehr für eine in jeder Beziehung durch die Umstände gebotene. Diejenigen Genossenschaften, welche in unserem städtischen Feuerlöschwesen eine festere Organisation besitzen, sind die Rettungs compagnien und die Turnerfeuerwehr. Die Organisation der ersteren ist uns weniger bekannt, sonst würden wir uns erlauben, hierüber einige Mtttheilungen zu machen, während wir die der letzteren genau kennen und deshalb einige Angaben über ihr gan zes Wesen hier folgen lassen. Der Etat dieses CorpS ist seiner Zeit vom Rathe auf 150 Mann festgesetzt worden und hat ihn dermalen effektiv erreicht Das CorpS ist von dem Rathe eidlich in Pflicht genommen, was natürlich mit jedem Neueintretenden geschieht. Unter den ver schiedenen Verpflichtungen, welche in dem Eide näher enthalten sind, befindet sich auch die, daß der Austritt au- dem CorpS, der jederzeit freisteht, vier Wochen vorher bei dem Hauptmann schrift lich ängtmeldet werden muß. AuSNahcken hiervon machen Krank heit und Verlassen der Stadt. Hauptmann und Zugführer, deren Wahl durch den Stadtrath bestätigt werden muß, wählt die Com pagnie durch Urwahlen, währerMdie anderen Chargen von dem Hauptmann ernannt werden. An allen wichtigeren Angelegen heiten ist die Compagnie zu befragen, und eS haben nur diejeni gen Beschlüsse Geltung, welche ihre Genehmigung erhalten haben. Ein Ehrengericht, bestehend aus dem Hauptmann, der allemal den Vorsitz führt, auS zwei von der Compagnie zu wählenden Mitgliedern ohne Unterschied des Ranges, und einem Turnrath, hat bei etwaigen Vergehen zu untersuchen und zu entscheiden. — Sämmtliche Chargen haben nur Dauer auf ein Jahr, doch sind die dann Ausscheidenden (Hauptmann und Zugführer) wieder wählbar. Mitglied der Compagnie kann nur Derjenige werden, der gleichzeitig Mitglied des allgemeinen Turnverein- ist; doch muß derselbe die Schul- und Lehrjahre und in der Regel das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben. Er muß sich dem Hauptmann vorstellen und außerdem wird sein Name 14 Tage in der Turn halle ausgehangen. An der Spitze der Compagnie steht der Hauptmann, und sie ist eingetheilt in zwei Züge unter je einem Zugführer, einer entsprechenden Anzahl Rottmeister, Rohrführer, Steiger und Spritzenmannschaften Außerdem befinden sich bei der Compagnie zwei Aerzte mit Augführerrang, ein Fourier und ein Protokollant. Die Compaanie besitzt eine Unterstützungscasse, welche theilS durch freiwillige Beiträge der Mitglieder. theilS durch Schenkungen von Privaten (wie Feuerversicherungsgesellschaften) behufs der Unterstützung an Mitglieder bei etwaigen sie im Dienst betreffenden Unglücksfällen begründet ist und durch fernere Bei träge dieser Art unterhalten wird. Das Corps bedient dermalen zwei Pariser Karrenspritzen, einen Requisitenwagen und einen mechanischen Schlauchbock, und würde bei entsprechender Vermehmng der Mannschaft wahrscheinlich noch eine oder zwei Spritzen der genannten Art zur Bedienung über nehmen. Bei jedem Auge, d. h. bei jeder Spritze-, befinden sich zwölf Steiger und drei Rohrführer, welchen erstgenannten das Legen und Aurücknehmen der Schläuche obliegt, doch können sie ebenfalls von Seiten des Obercommando's zu anderen Verrich tungen, wie z. B. zur Rettung von Menschen und Sachen rc. rc. commandirt werden, wie denn überhaupt bei einem Schadenfeuer alle disponible Mannschaft von dem Oberkommando auf beliebige Weise verwendet werden kann. Ueber die Leistungsfähigkeit des Corps enthalten wir unS als Angehörige desselben jede- Urtheils. Wir wollen hier nur hervorhebm, daß der gute Geist wie die Disciplin, deren sich die Compagnie rühmen därf, hervortretende Aeußerungen ihrer Organisation sind, so daß wir in Bezug der Reorganisation der freiwilligen Feuerwehr ihre Gesetze wie Ein richtungen als Grundlage empfehlen. So viel über die Organisation der Turnerfeuerwehr, die wir nur in ihren Umrissen gegeben haben, natürlicher Weise ohne sie als etwas Vollkommenes oder Maßgebendes für andere Genossen schaften bezeichnen zu wollen. An der Spitze der gesammten Feuerwehr steht der Branddirek tor und unter demselben der Brandmeister. Beide werden vom Rathe ernannt und sind fest besoldet. Wir wollen über die Pflich ten und Rechte der Genannten uns nicht in Specialitäten ergehen; dies würde unS nicht nur zu weit führen, sondern die Festsetzung der betreffenden Bestimmungen ist Sache der Behörde. Ein müssen wir aber doch hervorheben, daß man nämlich den an die Spitze gestellten Männern im wahren Sinne de- Wortes da- alleinige Commando, dem sich ohne alle ApSnahme jeder bei dem Feuerlöschwesen Betheiligte zu unterwerfen hat, in die Hand gebe, denn nicht- wirkt lähmender auf die Ertheilung wie Ausführung der Befehle, als die Unfreiheit de- Commandanten, und dann ist auf diese Weise allein ein wirksame- Mittel gegen die etwaige Willkür Einzelner geschaffen. lFortseyung folgt ) , Au dem Grabe seines Freunde- Gottfried Stattüaum's, Rector- zu St. Thoma«, Karl F. A. Nobbe, Rector zu St Nicolaus, den 27 Januar 1861. (Rach dem Lateinischen.) So wallst auch Du, Stallbaum, wohin so vieler Geister, Wohin Dein Plato zog voran und andre Meister; Du wallst zu sehn, ob fest steht der Ideen Veste, Ob sie der Pfänder unsre- Hoffen- sind da- beste. Wir hoffen hier; — Du weißt dort oben, wa< wir glauben; Du schaust; — uns soll den Glauben Niemand jemals rauben. Ja, Heller leuchtet Dir, als AkaoemoS Pforte Das Gotteslicht entgegen mit dem ew'gen Worte: Und Christus nimmt Dich auf in seiner Liebe Schooße, Umstrahlt vom Nimbus feines Lichts. Heil Deinem Loose j
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