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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-06-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186106056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-06
- Tag1861-06-05
- Monat1861-06
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1861
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2d45 Jung' ßle di, ' darin merk- lnfthä- e vom 58 als ,r Be- Ourch- c auch legten, er An- lin gr- mälde- >n her- ommen acht, ndlung a nicht aft der lnklag, arübn, hohem lgendes zraphen in den -flogen, beschäf- chieden, uch der chienene hätten, die der er nun » eine« er nicht lg ganz zwischen Cassen- !age be- >e er sie suchung nalS in ;te dies igeklebt, möglich sie nur ch seine Müllern hr sechs >e, ver- tt, aus ußerdem tgen ge- ^r Hab« Manier ialb mit en. - Buch e- aus für den nd sogar gefertigt selbe die rate be- istungen rühtten ise, aus letS und ur schon ind auch ne- von ätigung, lten auch eiche ihn der Der- vielmehr n Unter- t gehabt nnen zu ein ganz sei, dem htm von zu fettig M beziehentlich die Holzplatten dazu herzustellen, wohl aber wurde Iungmann eine derartige Geschicklichkeit vindicirt und obschon derselbe mit wohlangebrachter Bescheidenheit dagegen zu remon- striren suchte, namentlich behauptete, daß sein ganzer Bildungs gang und seine Beschäftigung ihn nickt auf die Lylographie hin- getviesen habe, daß ihm auch seine Augen nicht gestattet hatten, die gedachten Holzplatten herzustellen, so sah er sich doch zu dem Lekenntniß genöthigt, daß ihm wenigstens die Fähigkeit und Ge schicklichkeit dazu eigen gewesen sei. Ermittelt wurde ferner zwar, daß jener Müller keines guten RufeS genoffen und daß Erörterungen wegen Fälschung von Chem nitz« OarlehuSfchemrn einmatz »Hm ihn ftattg^f«nd«v hatten; allein es hatte sich bei diesen Erörterungen durchaus Nichts er geben, »» Attle» auch der Anfertigung derartiger Falsifikate für schuldig zu halten. Vielfach wurde ferner bekundet, daß Iungmann seit Jahren unverhältnißmäßig viel Zeit in Wirtschaften und an öffentlichen Orten verkehrt und sonach Aufwand gemacht habe, der mit seinem Verdienste nicht in gehörigem Einklang zu stehen schien; nament lich wurde erwähnt, daß er des Nachmittags fast nimmer gearbeitet habe. Die- Letztere gab Jungmann silbft zu und rechtfertigte es durch seine schwachen Augen, die ihm nur gestattet hätten, des Tage- 4 bis 5 Stunden zu arbeiten; sein Verdienst habe aber immer noch fünf- bis sechshundert Thaler betragen, was freilich von Sachverständigen bei einer Arbeitszeit von täglich nur 4 bis 5 Stunden bezweifelt wurde. Um manchen Aufwand zu erklären, berief sich Jungmann auch darauf, daß er von dem Grafen Se- rrntz d» Wie», den er hier als Kunstkenner kennen gelernt habe, ein Darlehn von 1600 Thaler eigentlich zu einem künstlerischen Zwecke geliehen habe, und es wurde durch die Aussage jenes Grafen allerdings bestätigt, daß dieser als eifriger Beförderer der Kunst Jungmann vor einigen Jahren in Folge der mit ihm ge machten Bekanntschaft ein Darlehn von 1-00 Thle. vorgeschossen habe. Iungmann bekannte inöesi seldft, dech er einer* großen Theil diese- Capital- in Folge seiner Spekulationen verloren habe. Daß ferner Iungmann jene Bücher von Müller aus Inter esse für die darin enthaltenen Holzschnitte desselben gekauft habe, wurde durch die Aussage de- Verleger Vieweg widerlegt, wonach jme Holzschnitte g§r nicht von Müller herrühvten. Iungmann wußte sich den ihm hkenüdee gemachten Bsrtzalt -los damit zu rechtfertigen, baß Müller ihn belogen haben müsse. Auffällig war eS aber, daß Iungmann selbst den Namen des Verfassers jene- Buch-, in dem die Cassenbillets gelegen haben sollten, nicht richtig au-zusprechen verstanden und als man ihn mit gerechter Verwunderung über diesen Umstand veranlaßt hatte, den Namen de- Verfassers zu schreiben, diesen ganz unrichtig geschrieben hatte. Sehr auffällig mußte ferner der Umstand erscheinen, daß Jung mann zu verschiedenen Zeiten in einer Wirtschaft im Rosenthale, in der er vielfach verkehrte, zwei Fünfthalerscheine von derselben Emission ausgegeben hatte, welche ebenfalls als falsch erkannt und bez. als solche eingezogen worden waren. Ein Zeuge deponirte femer, der Vater Iungmann-, den er zeitweilig mit Arbeiten beschäftigt, habe ihm vor ohngrfähr 4 Jahren einmal ein sächs fünfthäleriges Cassenbillet vorgezeigt, mit dem Bemerken, daß sein Sohn dasselbe von Dresden als Zahlung zugeschickt erhalten habe. Dasselbe sei aber falsch, indem etwas daran fehle. Der Zeuge hatte sich denn auch, obschon er anfänglich das Cassen billet für richtig angesehen hatte, überzeugt, daß dem so sei, daß etwas fehle — ob eine Unterschrift oder eine Nummer wußte er sich nicht mehr zu erinnern. — Der Vater des Angeklagten, wel cher diese Aussage des Zeugen zwar bestätigte, wollte aber das fragliche Cassenbillet nicht von seinem Sohne erhalten, vielmehr die- nur als Vorwand gebraucht haben, um von dem Zeugen etwas geliehen zu erkalten; er behauptete da- falsche Cassenbillet einstmals in der Hainstraße gefunden zu haben. Da die übrigen Falsifikate, namentlich jene 13 Stück ohne einen dergleichen Fehler sind, so erweckt die- die Vermmhung, daß Iungmann frühere Falsifikate nicht vollständig gelungen sind. (Schluß folgt.) Zur vorläufigen Verständigung. In dem Gesetz- und Verordnungsblatt für da- Königreich Sachsen ist im 27. Stück vom Jahre 1848 auf Seite 204 zu lesen: „tz 1. Die deutsckkatholischen Glaubensgenossen, welche sich zu den unter T beigefügten, auf der zu Ostern 1845 in Leipzig gehaltenen Ktrchenversamwlnng anges»n»MN«t, Gtz»»tr»Bktzen bekennen, werden hierdurch als eine christliche Kirchengesellschaft ausgenommen." Diese aud (I auf S.209 beiqefügten Sähe lauten wie folgt: „1) Die Grundlage de- christlichen Glaubens soll uns einzig und allein die heilige Schrift fein, deren Auffassung und Aus legung der von der christlichen Idee durchdrungenen «nd bewegten Vernunft frelgegeben ist. 2) Als allgemeinen Inhalt unserer Glaubenslehren stellen wir folgende- Gpnidol auf: Ich glaube an Gott den Vater, der durch sein allmächtige- Wort die W.lt geschaffen und sie in Weisheit, Gerech tigkeit und Liebe regiert. Ich glaube an Jesum Christum unfern Heiland. Ich glaube an den heiligen Geist, eine heilige allgemeine christliche Kirche, Vergebung der Sünden und ein ewige- Leben. Amen. 3) Wir stellen der Kirche und den Einzelnen die Aufgabe, den Inhalt unsrer Glaubenslehren zur lebendigen, dem Zeitbewußtsein entsprechenden Er- kenntniß zu bringen. 4) Wir gestatten aber völlige Gewissensfreiheit, freie Forschung und Auslegung, durch keine äußere Autorität beschränkt, verabscheuen vielmehr allen Zwang, alle Heuchelei und all« Lüge, daher wir in der Verschiedenheit der Auffassung und Auslegung des Inhalts unsrer Glaubenslehren keinen Grund zur Absonderung oder Verdammung finden. 5) Wir erkennen nur zwei Sakramente an: die Taufe und das Abendmahl, ohne jedoch die einzelnen Gemeinden in der Bei behaltung christlicher Gebräuche beschränken zu wollen. 6) Die Taufe soll an Kindern mit Vorbehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses bei erlangter Verstandesreife vollzogen werden. 7) Das Abendmahl wird von der Gemeinde, wie es von Christus eingesetzt worden ist, unter beiden Gestalten empfangen. 8) Wir erkennen die Ehe für eine heilig zu haltende Einrich tung an, und behalten die kirchliche Einsegnung derselben bei, auch erkennen wir keine andern Bedingungen und Beschränkungen derselben an, als die von den Staatsgesetzen gegebenen. 9) Wir glauben und bekennen, daß es die erste Pflicht de- Christen sei, den Glauben durch Werke christlicher Liebe zu betkätigen. 10) Wir verwerfen das Primat des Papstes, sagen uns von der Hierarchie los und verwerfen im Voraus alle Concessionen, welche möglicher Weise von der Hierarchie gemacht werden könn ten, um die freie Kirche wieder unter ihr Joch zu beugen. 11) Wir verwerfen die Ohrenbeichte. 12) Wir verwerfen den Cölibat (erzwunaene Ehelosigkeit). 13) Wir verwerfen die Anrufung der Heiligen, die Verehrung von Reliquien und Bildern. 14) Wir verwerfen die Ablässe, gebotenen Fasten, Wallfahrten und alle solche bisher bestehenden kirchlichen Einrichtungen, welche nur zu einer gesinnungslosen Werkheiligkeit führen können." Dies ist „das Bekenntniß von 1848", um welches sich die Debatte der I. Kammer dreht. Wie nun die Antwort lauten werde, wenn die königl. StaatS- regierung im Sinne des Kammerbeschlusses die Oeutschkatholiken Sachsens (vielleicht nur Leipzigs) fragen sollte — darüber kann nun wohl bei Niemand innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ein Zweifel sein, sie kann nichts Anderes sein als ein kurzes ehr liches Ja, welches keinerlei „Erläuterung" nöthig hat, denn diese liegt, im Voraus gesetzlich gewährleistet, in obigen Punkten 3 und 4. Alles Weitere einer späteren ausführlichen Darstellung vor behaltend, wollte ich hiermit nur der nicht ohne Leidenschaftlichkeit geführten Debatte über die Deutschkatholiken Leipzigs in Obigem einen festen Ausgangspunkt geben und meine Mitbürger bitten, bei der mündlich und gedruckt sich wahrscheinlich weiter fortspin nenden Debatte diesen Ausgangspunkt nicht übersehen zu wollen. Ob die Deutschkatholiken neben ihrer religiösen Anschauung, welche ihre Sache ist, sittlich gute Menschen sind, was Sache der bürgerlichen Gesellschaft ist, das unterliegt dem öffent< lichen und eventuell dem Urtheil des wachenden Gesetzes. Leipzig, den 4. Juni 1861. E. A. Roßmäßler. (Vorsitzender des Vorstandes der deutschkathol. Gemeinde.) 847. Lm untengesetzten Lage bet der Leipziger Produkten-Börse in Platz- wie in Termin-Geschäften (durch „loco", aus der Stelle, und „p ", d. h. pro, zu späterer Lieferung, angedeutet), bezüglich a) des Oele- für 1 Zoll-Eentner, i») de« Getreides und dtk Oelsaaten für 1 Dre-dner Scheffel (daneben auch für I Preuß. Wispelj, o) de« GptrituS für 122*/, Dresdner Kannen oder >'/, Eimer 2*/, Kannen (--- ISO Preuß. Quart) vorgekommenr Angebot--, Verkauf-' und Begehr-.Preise (mit „Bf.", Briefe, „bz.", bezahlt und „Gd ", Geld bezeichnet) nach Thrlern auSgeworfen. Rüböl looo: 12 Brf.; p. Juni, Juli ebenfalls 12 Bf.; p. Juli, Aug. 12»/« Bf.; p. September, Oktober 12*/« ^ Brief und bez. Leinöl lovo: 11*/» Bf. Mohnöl lovo: 17»/» Bf. Weizen, 168 iS, braun, looo: nach Qualität 6 bis 6ö/i, Bf. und bez. (nach Q. 72 bis 77 ap Bf. und bezahll.j Roggen, 158 8, lovo: hiesige Waare nach Q. 32/4—3"/i,«§ Brf., 32/4 — 32/4 «p bez.; aitmärkische Waare nach Qualität 4 bis 4»/,4 Bf., 32«/,4 bis 4»/» bezahlt, shies. Waare nach Q. 45 bi- 47 «P Brf., 45 bis 46 «L bz.z altmärkische
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