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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-21
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1870
- Autor
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uv- üeihe o',.r »r/,. iitet No ll^ Tood Sb/,, Wvk o -r mldig. LG.r IM- rtt. - .; pr. lügch )0,0üü, ckh^ Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des RM der Stadt Leipzig. W 111. Donnerstag den 2 t. April. 1870. elbsucht c Nach- n e. in aa" am uezuela) »es Ass- Ministers Ihr vom sind die and Lutz l Sezoge» die Pro» l Denchl r nächst» Ndunga Patrons! dem Tw itkomma; " enthält und evt-I wichen und! ine» mehr! leeignete» Bekanntmachung. Die Ernennung der 30 Haupt- und 12 HülfSgeschwornen für die zweite diesjährige Sitzungsperiode des hiesigen Gesckwornen^ «ichtS durch LooSziehung soll Mittwoch den 27. April l. I. Vormittags LO Uhr i» öffentlicher Sitzung deS Unterzeichneten Bezirksgerichts im großen Verhandlungssaale nach Maaßgade des 8- 20 des Gesetzes vom 11. September 1868 erfolgen. Leipzig, den 19. April 1870. . DaS Königliche Bezirksgericht daselbst. vr. Rothe. Bekanntmachung. DaS 7. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist bei uns eingegangen und wird bis rum V. künft. M. Mlf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 40. Verordnung, daS Metermaaß in feiner Anwendung auf die baupolizeilichen Maaßvorschriften betreffend; vom 21. März 1870. - 41. Gesetz, Abänderungen deS Elementar - VolksschulgesetzeS vom 6. Juni 1835, sowie mehrerer damit in Verbindung stehender Gesetze betreffend; vom 15. März 1870. - 42. Verordnung zu Ausführung deS Gesetzes vom 15. März 1870, Abänderungen des Elementar - VolksschulgesetzeS vom 6. Jum 1835, sowie mehrerer damit in Verbindung stehender Gesetze betreffend; vom 23. März 1870. Gesetz, eine Erläuterung der Bestimmungen im §. 1 des Gesetzes, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen r:. betreffend, vom 30. Juni 1868 enthaltend; vom 2. April 1870. Verordnung, daS Butter-Maaß und Gewicht betreffend; vom 31. März 1870. Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcaffe zu Königswartha; vom 31. März 1870. Gesetz, die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen betreffend; vom 31 März 1870. - 47. Verordnung, daS gerichtliche Verfahren gegen Militairpersvnen in Wechselsachen betreffend; vom 8. April 1870. - 48 Bekanntmachung, die Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zu Reisewitz betreffend; vom 9. April 1870. - 49. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zum Baue der Sächsisch-Böhmischen Verbindungsbahn Ai.na- berg-Weipert betreffend; vom 7. April 1870. - 50. Verordnung, die portopflichtige Correspondenz mit Behörden der dem Norddeutschen Bunde angehörenden Staaten betreffend; vom 7. April 1870. Leipzig, den 19. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. E. Stephani. Eerutli 43. Bekanntmachung. Nach K. 7. deS Gesetzes über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. October 1868 muß Jeder, welcher Sir Kscherei auSüben will, ohne an der Stelle, wo er dieS thut, entweder als Fischereiberechtigter, oder als Pachter, oder als an- Mter Fischer zur Ausübung der Fischerei befugt zu sein, mit einer, von der Polizeibehörde beglaubigten Fischkarte versehen sein, ad hat dieselbe bei Ausübung der Fischerei stets mit sich zu führen. Zuwiderhandlungen sind mit Geld bis zu 5 Thalern oder achrechendem Gefängnisse zu bestrafen. Die von der hiesigen Fischerinnung für die fließenden Wasser in der Stadt und der Umgegend, soweit derselben das Fischr<chf Ürtv zustehl, ausgestellten, aber nur zum Angeln und unter Ausschluß deS Gebrauchs von Hechthaken berechtigenden, für das lassende Jahr gültigen Fischkarten werden in der Registratur unseres CommissariatS am Naschmarkte Nr. 2 gegen Erlegung von 1 Thaler auSgegeben. Das Polizei - Amt der Stadt Leipzig. Leipzig, den 19. April 1870. — vr. Rüder. Bekanntmachung. Der Bau der Brücke von der Rosenthalgasse nach dem Grundstücke „Blaue Mütze" soll an einen Unternehmer in Accord der en werden. Diejenigen, welche diesen Bau zu übernehmen gedenken,, werden hierdurch aufgefordert, Zeichnungen, Anschlags mvlare nebst Bedingungen vom 20. d. M. ab auf dem NathSbauamte einzusehen, woselbst auch Anschlagsformulare gegen Erstat- tu- der Copialgebühren in Emfang genommen werden können. Die PreiSforderungen sind bis Montag den 16. Mai ds. IS. ÜesdS 6 Uhr versiegelt mit der Bezeichnung „vnmbolät-vrüeke" im Bauamte abzugeben. Leipzig, den 16. April 1870. DeS RathS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die zu dem Neubau deS hiesigen JohanniShoSpitalS erforderlichen Klempner- und Schlofferarbeiten sollen im bsbmisstonSwege vergeben werden. Du Submisstonsbedingungen, Arbeitsverzeichnisse und Zeichnungen liegen im Baubureau des Johannishoßpital - Neubaues zur ""«ahme auS, wo auch etwa gewünschte weitere Auskunft ertheilt werden wird und Copien der Bedingungen und Kosten de gegen Copialgebühr zu erhalten sind. .. ^^ Die Offerten sind mit NamenSunterschrift zu versehen und unter der Aufschrift — „Offerte zur Uebernahme der Klempner- «sp. Schlosserarbeiten deS JohannishoSpital-Neubaues" — versiegelt bis 7. Mai Abends U Uhr in obengenanntem «ubureau abzugeben. - - . — — Leipzig, den 21. April 1870. DeS RathS der Stadt Leipzig Bau-Deputation. Zweite Bürgerschule. Dü Aufnahme der angemeldete« Kinder findet Montag de« 2S. April früh 9 llhr statt. Director vr. Reuter.
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