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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 23.06.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010623017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901062301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901062301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-23
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 23.06.1901
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Bei Bedarf in Leinen- und Jackenbarckent, allen Stof Bettdecken, Svpha-u. Schlafdeö ^ Oberhemden, EhemissetS, Kragen, Manschetten, Shlipsen, Strümpfen und Handschuhen empfiehlt sich das seit 18 Jahren bestehende Geschäft von Ernst Venus, Annenstraße 28. Dasselbe bietet seiner geehrten Kundschaft vortheilhaften und angenehmen Einkauf, die Geschäftsräume sind groß und hell, die Auswahl vollständig, die Bedienung streng reell und die Preise find fest und außerordentlich billig. Neue Miichknschasten und Tricks. Daß Waarenhäuser, Ramschbazare, Abzahlungsgeschäfte u. s. w. durch oft verblüffende Trick- und Borkehrungen ihr Publikum zu fesseln, zu bethören, zu mache» verstehen, ist nicht- Neues; neu ist aber dir immer wieder auftretende findige Herbeisührung anderer Tricks, die bestimmt find, theil« neue Kunden zu werben oder die Concurrenz zu ärgern, zu benach- theiligen, herauSznfordern. Fragen wir, was ist denn ein Tric oder Trick, so antworte» wir auf gut deutsch: ..Da» englische Wort triv heißt und bedeutet: .Trug. Zug, Streich bez. Schwindel." So berichtete jüngst ein Lokalblatt der Dresdner Umgegend von einem neuen Trick und sagte: „Ein Zeichen modernen Geschäftsgeistes ist eS, daß ein hiesiges Waarenhaus am Eröffnungstage jedem Käufer einen hochfeinen Goldrandbecher mit Schrift „zur Erinnerung" gratis giebt und extra noch erhält jeder Käufer beim Einkauf von , 1 Mark" an ein woblschmeckendeS 4 Psuud-Müblen-Brod. Aber mit all diesen GraliSgaben ist noch nicht genug gethan: trotz der billigen Preise erkalten alle Kunden noch 4 Prozent Rabatt auf Sparbücher." Die Frage scheint für gerechtfertigt, „wie lange wird diese Spende wäliren?" lieber einen andere» neuen Trick schreibt die deutsche Tageszeimng (Berlin), in Bezug auf Abzahlungsgeschäfte und mit Hinblick auf neuere Entscheidungen, die sich gegen diese Geschäfte wenden: „Sobald ein Kunde die auf Abzahlung entnommenen Gegenstände bezahlt hat, werden ibm weitere ohne Anzahlung angcboten. Jeder mit gesundem Menschenverstand Begabte muß sich nun doch sagen, daß der Kaufmann damit ganz bestimmte Zwecke verfolgt und unter allen Umständen kein Risiko läuft. Trotzdem fallen die meisten Kunden hinein. Biele Inhaber von Abzahlungsgeschäften ncbmen nämlich in den so schon an allen Ecken und Enden verklausulirten Vertrag beim Abschluß des zweiten Geschäftes eine neue Klausel aus, wonach ! die bezahlten Sachen für die neu entnommenen Waaren basten, falls für letztere nicht pünktlich Zahlung erfolgt. Auf diese Weise ist es leicht möglich, daß jemand, der für 30V Mk. Möbel entnommen und voll bezahlt bat, dann aber sür 100 Mk. Kleidung entnimmt und diese nicht bezahlen kann, außer der Kleidung auch die Möbel verliert, ohne von den voll bezahlten 300 Mk. einen Pfennig wiederzusehen. Andere Abzahlungs geschäfte lassen sich beim Abschluß des zweiten Geschäftes einen Schuldschein ausstellen. Durch diesen haben sie den Kunden für mindestens 30 Jahre in der Hand und können ihm nach Belieben Taumschrauben ansetzen. Wann wird endlich diesem schädlichen Treiben auf gesetzlichen Wege ein Ende gemacht?" Kurz, in solchen Geschäften wird gemachr, was gemacht werden kann und werden stets neue Schwindelmanöver, sogen. Tricks erfunden, um zu täuschen, zu bevortheilen aus Kosten derer, die bekanntlich nicht alle werden. in der Sonntagsnacht nicht übrr 12 Uhr hinaus lärmende Spiele zu spielen, umsomehr als dies beschriebener Praxi« nach, durch gesetzliche Borschriften verpönt ist. Allerdings wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. I*tw10gl-ApfllK-ikIbUM8 H ksink I.säörivs.Äl's in reickslei- ^us^vakl. kornliarä klläixor ^ug. lloimsmi, iok. k. IlOögsI Porzellan, ÄeiWt nni> Glas ^i»i»88l«8 L««KSr: ^ lakel-, LsLss-, ^LseL-Lerviess. krnlitisekv ^au8ka!i-668eliii'i'6 in kornvliun, ditviuxut unä Ol»8. Hochfkits- llild Gelkgenhkitsgkschenke. ^ LL 8«Ii«lkSl8tr»88V LL I Zeiimiekc. Saarsedwact. Immliigshtilililiallung. Nur bedingt in den Rahmen unseres „Gewerbeschutz" passend, jedoch als Warnunzsbericht möge folgender, erst jüngst in einer Nachbarstadt Dresdens vorgekommener Fall allen Gastwirtben und GaslwirtbschastSbesucher» dienen, um sie theilS von uniiölbiger Nacblschwärmerei abzuhalten, anderseits aber vor Strafe zu bewahre», sowie vor Anzeigen, die ihnen vor dem Urtbcil gewisser Kreise nur nachtbeilig sein können. ES wird berichtet wie folgt: Ter Wirtb einer sächsischen Stadt, der, ohne sonst an eine Polizeistunde gebunden zu sein, ge duldet batte, daß an einem Sonntage früh Uhr zwei Personen in seiner Gaststube noch Billard spielten, war des halb aus Grund des sächsischen Gesetze-, die Sonn-, gest und Bußtazsieier betreffend, angeklagt, von der ersten Instanz jedoch sreigesxrochen worden. Hiergegen ist Revision beim! OberlandeSaericbt erhoben worden, und diese Oberinstanz hat nunniebr entschieden, baß die Revision als begründet anzusehen und daran festzubalten sei, daß nach § 6 des Gesetzes vom! 10. September 1870 das Billard-, Karten- und Kegelspiel ^ in Gastwirthschasten aller Art, einerlei, wie lange ihnen im übrigen der Schankbetneb bis über Mitternacht genehmigt ist,! von Mitternacht zwischen Sonnabend und Sonntag jedenfalls ^ ausznhöreii habe. In der Begründung wirb vom Oberlandes- ^ geeicht u. A. das folgende auSgesührt: Das sächsische Gesetz vom 10. September 1870, betreffend die Sonn-, Fest- und BußtagSseier, VaS auch gegenüber der einschlägigen Bestimmung > in 8 366,1 deö Strafgesetzbuches (des deutschen Reiches) fort- ^ dauernd in Giltigkeit verblieben ist, geht insofern weiter als! die Vorschrift in § 366,1, als es, abgesehen von allen den vielfachen, ihrer Natur nach unvermeidbar mit Lärm und Ge räusch verbundene» und deshalb unmittelbar nach außen ruhe störend wirkenden Veranstaltungen, auch gewisse andere Be schäftigungen und Hantirungen ins Auge gefaßt hat, die, mögen sie auch nicht gerade die sonntägliche Stille beeinträchtigen, doch dem sür den Sonntag ebenfalls erwünschten Zustande der Beruhigung des Geistes und Gemüthcs nachtheilig sein und die am Sonntage zu suchende innere Erholung vom Drucke des Alltagslebens beeinträchtigen könnten. Der sächsische Gesetzgeber wollte also, was ihm auch gegenüber dem ReichS- rechle zu thun frcistand, insoweit auch eine gewisse Sicherung der inneren Ruhe der Staatsbürger gewährleisten. Jedenfalls, man mag sich zur Sache stellen wie man will, ist eS angezeigt, s. ?S«t1evvE /Mmsktt-vWSoLN-MnM.; ^UNniilseliillinzfi'smo'. h viilv r'üvksi'-öivutlvitvn von 2—M «Ltd III Mil krrklLM AnbSngs-l'iisotK-kon, znkilng».poi-1«monnsl»,, vdotalaln»,. K Legrlinctet 1848. ssarnapr. I. 8081. A KSvigliok« »aNiv'erantsn Z MSSAVSSNSN K R Ml- ätl LUS äkll deäeuleiKkieii ÜlLsIMsll <Iez III- mitl äusIitiKltt. V § LriLtLll-l'Lkel-Lsrvieö l. kmtLttmAli. I IchlllMMkinschast für Kaillitserantm. Wer jetzt das „Dresdner Amtsblatt" (Dr. Anzeiger) mit Aufmerksamkeit einsieht, wird über die kolossale Vermehrung der angezeigten Zwangsversteigerungen erstaunt gewesen sein. ES waren im Laufe der letzten Zeit einmal binnen 8 Tagen nicht weniger als 100 Grundstücke im Dresdner Amtsbezirk zur zwangsweisen (nothwendigen) Versteigerung ausgeschrieben, Hunderte bereit- im Laufe der letzten Wochen. Erwägt man nun welche trostlosen Zustände durch die Schwierigkeit de» Geldmärkte- herbeigeführt werden, weiter die oft kopflose, leicht sinnige, wir wollen noch nicht einmal sagen schlechte, doch aber leichtfertige Art vieler sogen. Bauunternehmer, die, obwohl mittellos, sich oft mit geringen Anzahlungen theuere Bauplätze kaufe», mit hochverzinslichem Baugeld bauen, bez. zeither zu baue» gewohnt waren, und dabei gut lebte», weil fit wußten, daß, wenn sie ihr fertige« Grundstück halbwegs gut verkaufen könnten, noch etwa« zu verdienen sei, und wenn sie nicht ver kaufen konnten, für sie nichts zu verlieren sei, weil sie nicht« hatlen, so erklärt sich bei jetziger Geldknappheit und den walten den Hypotbeken-Schwirrigkeite» der Eintritt so zahlreicher noth- wendiger gerichtlicher Versteigerungen. Bei letzteren fallen nun regelmäßig die letzten Hypothekengläubiger hinten herunter und die Baulieferanten, die nicht einmal Hypotheken habe», gehen ganz leer au-, „sie scheu in den Mond" wie der BolkSwitz sarkastisch und nüchtern sagt. Die Baulieseranten, Holz-, Stein-, Ziegel- lieseranten, Stuccateure, Tischler, Schlosser, Klempner, Glaser, Maler. Lackirer rc., wo nicht gar die Baumeister selbst, sind solchen mittellosen Spekulanten nicht gewachsen und fast regel mäßig die Geschädigten. Kommt es doch in der Neuzeit sogar vor, daß Baugewerke» bez. Baubandwerkern für gelieferte Um baute», Erneuerungen, Neueinrichtungen, von den Bestellern statt de» erhofften fälligen Baargelde» nur Hypotheken „bis an die Pechhütte" gegeben und diese genöthigt werden noch solche Hypotheken auf Jahre hinaus fest stehen zu lassen. Derartige Fälle sind leider oft vorgekommen und führen zu ganz unhalt baren Zuständen. Schon mannichfache Vorschläge sind ge macht worben, diesem höchst bedenklichen Unwesen zu steuern. Jetzt haben nun mehrere Baulieseranten sich zusammengethan und haben am 9. Mai diese- Jahre- in den hiesigen „Drei Raben" eine Schutzgemeinschaft für Bauliefrrante« ge gründet. Ueber diese Versammlung berichtet der „Dr. Anz.", daß sich zahlreiche Handwerksmeister, Fabrikbesitzer und Kauf leute an dieser Versammlung betheiligten, die unter dem Vor sitz de- Herrn Töpfermeisters Häncl, Tatzberg 3, stattfand. Nach § 2 seiner juristisch wohldurchdachten Satzungen verfolgt der Verein den Zweck, durch engeren Zusammenschluß, sowie durch gegenseitige Aufklärung und Unterstützung und durch geschlossene» Entgegentreten gegen alle unlauterru Machen schaften im Bauwesen einen wirksamen Schutz aller Bau lieseranten und Bauinteressenten herbeizusühren. Insbesondere soll dies bewirkt werden: u) durch Begründung einer AuS- kunftsstelle über Bauende; d) durch Beschaffung von statisti schen Unterlagen, sowie Vorlegung derselben an die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften; o) durch Regelung wirth- schaftlicher Verhältnisse bei Zahlungsstockungen zum Schutze der Mitglieder und Bauinteressenten; ä) durch Anregung der gesetzgeberischen Thätigkeit hinsichtlich aller das Baufach be treffenden Bestimmungen und zu Reformen auf den Gebieten deö Submission»- und HypothckenwesenS. — Hiernach kann jedem ehrbaren Handwerker, Baulieferanten, FuhrwerkSbesitzer rc. nicht genug empfohlen werden, diesem Verein beizutreten; denn bei dem geringen Eintrittsgeld von 3 Mark, sowie dem fest gesetzten Vierteljahresbeitrag von nur 1 Mark erwachsen auch Kleinbetriebe» verhältnißmäßig sehr große Vortheile, indem ihnen sonst unvermeidliche Verluste erspart werden. Auf Wunsch werden die Satzungen Interessenten übermittelt und Anmeldungen unter obiger Adresse jederzeit entgegengenommen. Nach neuerer Lesart soll gerade diese Schutzgenieinschaft die Ursache sein, daß so viele Zwangsversteigerungen stattsinden. Jedenfalls tragen letztere, allerdings unter großen Opfern, zur Klärung und Reinigung de- Baugeschäfts bei. Zur Beachtung! Den geehrten Interessenten zur Kenntnißnahme, daß der Kaufmann Herr vukar klier, 8eI»L5vr «tr»««e 48, von seiten des Verein- gegen Unwesen im Handel und Gewerbe schon seit Jahren als Vertreter für Inserate diese« Blattes in Pflicht genommen, sowie ihm seiten« der Firma Julius Huch da- Inkasso für Inserate im „Gcwerbeschutz" übertragen worden ist. Per«, grgkn Kamsen i« Kandel and Se»erde fv Presdr«. Verleger und Herausgeber Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe in .
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