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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-09-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187009234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-09
- Tag1870-09-23
- Monat1870-09
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1870
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 266. Freitag den 23. September. 1870» Bekanntmachung. Nachdem daS Königliche Finanz-Ministerium auf von unS erstatteten Bericht laut Verordnung vom 12. d. M. genehmigt hat, daß die städtischen Gefälle als Zuschlag zur Gewerbe- und Personalsteuer den HF Actober d. Z. mit erhoben werden können, so wird der auf den IS. September d. I. zur Erhebung der städtischen Gefälle angefltzt gewesene II. Termin hiermit aufgehoben. Leipzig am 15 September 1870. Der Äath der Stadt Leipzig. vr. Koch Schleißner. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die am 11. August d. I. allhier in der Zeitzer Vorstadt einquartiert gewesene 3. GSeadron deS Königl. Preußische« H Neserve-Dragoner-NegimentS kann den 28. September d. I. bei unS erhoben werden. . Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, den 22. September 1870. DaS Quartier-Amt. Bekanntmachung. Die sämmtlichen Arbeiten zum Bau einer Landfleischerhalle auf dem HoSpitalplatz sollen an einen Unternehmer vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen können im RathSbauamle eingesehen werden, wo auch Anschlagsformulare gegen Copial- gebühren zu erhalten sind. Unternehmer, welche diesen Bau auSzuführen gedenken, wollen ihre Preisofferten bis den 8. Oktober L87V AbendS 6 Uhr im RaihSbauamte eingeben. Leipzig, den 23. September 1870. DeS RathS Daudeputation. Steuer-Zuschlag zur Deckung des Aufwandes der Handelskammer. Auf Grund von §. 17, 2a und 8 deS Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen deS Gewerbe- grsetzeS vom 15. October 1861 betr., baben wir beschlossen, zur Deckung unseres VerwaltungSaufwandeS für daS laufende Jahr von den für die Handelskammer Wahlberechtigten (d. h. von den als Kaufleute oder Fabrikanten mit mindestens zehn Thalern ordentlicher Gewerbsteuer Besteuerten) eineu Zuschlag von Einem Neugroschen aus den Thaler Gewerbsteuer zu dem zweiten Hebetermin erheben zu lasten und wird derselbe, nachdem das königliche Finanz-Mmisterium an den KreiSstmerrath daS Erforderliche verfügt hat, hiermit ausgeschrieben. Leipzig, den 6. September 1870. Die Handelskammer. Edmund Becker, vr. Gensel, S. Metz und seine Umgebung. * Leipzig, 22. September. Unser bewährter Geograph. Herr vr. Otto Delitsck, welcher bereits bei Beginn der Feindselig keiten zwischen Frankreich und Deutschland im Kaufmänni schen Verein den auch in unserm Blatte ausführlich berichteten Vortrag über Deutschlands Westgrenzen hielt, ließ diesem in allen seinen Theilen so interessanten Vortrag am Abend! deS 15. vor den zahlreichen Mitgliedern und Gästen deS Kauf-! männischen Vereintz. einen zweiten über die Feste Metz und deren Umgebung folgen. Redner schickte die Bemerkung voraus, daß, während eS sich in seinem damaligen ersten Vortrage noch um die drohenden Angriffe auf Deutschlands Grenzen und um die Gefahren, 'denen einzelne Puncte derselben hier und da auSgesetzt seien, gehandelt habe, heute die Aufgabe sei, die Blicke in daS Innere deS durch die Heldenthaten unserer Heere eroberten weiten Gebiet- Frankreichs, besonders auf Lothringen und Metz zu lenken. ES sei nicht seine Absicht, daS durch die Zeitungen hinlänglich Bekannte zu wieder holen, sondern nur auf geographischem Grunde und mit Hülfe einer (in der That prächtigen übersichtlichen Riesen-) Karte den Zusammenhang darzulegen. Die Provinz Lothringen wird in die Departement- der MaaS, der Meurthe, der Mosel und der Boaesen emaetheilt, welche bez. 113, 111, 98 und 110, zusammen also 432 Q -Meilen (um die Hälfte mehr als Sachsen) umfassen, jedoch nur 1,601,000 Ein wohner zählen. Der Grund und Boden LothrmgenS ist nichts weniger als eben; erstrecken sich doch im Südoftea die Vogesen bis über 4000 Fuß über die MeereSfläche und bilden eine Scheide wand zwischen dem Elsaß und* Lothringen. Die Provinz ist be sonder- in der Gegend von Pfalzburg, wo daS Bogesengebirge scharf abschneidet, reich an Plateaux, die zur TriaS-Formation gehören, und ähnelt den LLnderstrichen Thüringens mit seinen weit ausgedehnten Holzflächen und fruchtbaren Thälern; auch die Juraformation ist hier anzutreffen und namentlich westwärts der Linie von Thionville über Pange nach Chateau-SalinS vorherr schend. Die Hauptflüsse, welche die Provinz durchziehen, sind die Mosel, die Saar und die Maas. Die Stadt und Festung Metz ist uralten Ursprungs, hieß zur Römerzeit Dwodmum im Lande der Mcdiomatriker, wurde um die Mitte des 5 Jahrhunderts durch Attila zerstört, jedoch bald wieder aufgebaut, galt als die Hauptstadt von Austra lien und ward als kafferlich: Stadt mit mannichfachen Rechten und Freiheiten belehnt. Die Grafen verwalteten sie Namens des Kaisers und die Bischöfe gewannen an Ansehen, so daß Metz bald zu einer der blühendsten Städte sich cmporschwang. Es zählte zu Zeiten der Reformation 60,000 Eiwohner, und stin Umfang ist derselbe geblieben, wie selbstverständlich bei allen FestungS- ftädten. Zu einer der traurigsten Thrtsachcn gehört die Ent fremdung diese- deutschen Gebiets im Jahre 1551, in welchem, und zwar am 5. October (im Lager bei Magdeburg) Kurfürst Moritz von Sachsen den verhängnißvollen Vertrag mit König Heinrich II von Frankreich schloß, der unter Anderm folgende Stelle enthielt: „ Wir sind in nachstehende- Verständniß mit dem allerchristltchsten Könige Heinrich II. von Frankreich, unserm be sonder« werthen Herrn und Könige, getreten, als dessen Vorfahren der deutschen Nation viel LiebeS und Gute- gechan haben. Man wird für gut halten, daß der König von Frankreich sich derjenigen Städte bemächtigt, welche von AlterS her zum deutschen Reich gehören, aber doch nicht deutscher Sprache sind, namentlich Cam- brai, Toul in Lothringen. Metz, Verdun und andere, daß er die selben alS Verweser deS H. Reichs behalte, indem wir dem H. Reich
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