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Dresdner Nachrichten : 26.09.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-09-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190409265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19040926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19040926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-09
- Tag1904-09-26
- Monat1904-09
- Jahr1904
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 26.09.1904
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Briefraste«. *** Oscar S. „Mein Freund kaufte ein Gemälde, daß ihm vom V erkäufer unter Anpreisungen und Versicherungen als echter Tizian empfohlen wurde. Nach einiger Zeit stellte sich aber heraus, daß die« Bild kein Tizian war. Mein Freund will natürlich das Bild zurückgeben, der Verkäufer verweigert aber die Zurück nähme und Herausgabe des Kaufpreises, trotzdem bewiew» ist. da» der Verkäufer Manipulationen an dem angeblichen Tizian ousgeführt hat, die den Käufer täusck-en musite». Würde mein be des Kaufpreises klagen bezw ?"-Beide F Freund mit Erfolg auf Herausgabe Strafantrag wegen Betrugs stellen können'? : Fragen sind zu bejahen, vorausgesetzt, das, sich die Sache so verhält, wie Sw sie dar stellen, und der Nachweis zu erbringen ist, das; der Verkäufer den Käufer wissentlich getäuscht hat. *** Neffe Hans. „Mein Vater, welcher seit zwei Iah ren tot ist. hinterlies! uns u. a. auch .ine Lebensversicherung im Betrage von MM Mk., und zwar lautete seine Verfügung so, datz der Betrag seinen Erben, d. h. meiner Mutter und »ns Kindern znkäme. Infolge einer Bürgschaft, welche mein Vater leisten mutzte, kam derselbe in nützliche Verhältnisse und war ans diesem Grunde gezwungen, die Police zu verpfänden. Er erhielt das Kapital gegen Schuldschein, aus welchem sich meine Mutter gls selbstschuldnerischer Teil mit verpflichten mutzte. Mein Vater zahlte Zinsen und nach und nach das Kapital bis aus einen Rest, der jedoch die Summe der Police überschritt, ab. Infolge seines Todes gewann nun die Sache ein anderes Bild insofern, als der betreffende Gläubiger die Versicherungssumme erheben lietz und uns aus den Rest verklagte. Diele Klage kam aber infolge Eröffnung des Nachlatz-Koukurses nicht zum Austrag. Da ich zur Zeit dieser Vorgänge noch unmündig und von Dresden ab wesend war, so gewinnt diese Angelegenheit heute für mich ers Interesse, und gestatte ich mir deshalb die Frage: Bin ich ver pflichtet, de» mir als Erben zukommendcn Teil rcsp. Anteil an der Policensumme obzugeben, damit die Verbindlichkeiten meines Vaters dadurch geregelt werden'? Der Passus der Police lautet ausdrücklich „an meine Erben", also Imt meiner Ansicht nach der betreffende Gläubiger gar keinen Anspruch an mein und meiner Geschwister Erbteil, sondern nur an den Teil meiner Mutter als Selbstschuldnerin bez. Mitschuldncrin." — Eine Lebensversicherung zu gunsten der Erben des Versicherungs nehmers stellt einen Vertrag zu gunsten eines Dritten dar. Bei einem solchen Vertrage ist nach 8 328 des Bürgerlichen Gesetz buches in Ermangelung einer besonderen Bestimmung aus den Umständen, insbclondcre aus dem Zwecke des Vertrags zu ent nehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das'Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen ent- stehen und ob den Vertragschließende» die Befugnis'Vorbehalten sein soll, das Recht des Dritte» ohne dessen Zusnmiumig ans zuheben oder zu ändern. Bei einem Lebensversicherungs-Ver träge ergibt sich nun aus dcrn^ Zwecke ohne weiteres, Las; das Recht dcS Dritten erst mit dem Tode des Versicherungsnehmers zur Entstehung gelangen sall und datz dieser sich das Recht vorbe- Iwllen will, bis zu seinem Tode das Recht des Drillen ändernde Bestimmungen zu treffen. Eine solche Ihr Recht ändernde Bestimmung hat Ihr äiater getroffen, indem er die Police und damit den Anspruch aus Auszahlung der Versicherungssumme verpsändetc. Ihr vermeintliches Recht ist dadurch illusorisch ge- worden. Der Psandgläubiger ist durchaus nicht verpflichtet, Ihnen einen Teil der Versicherungssumme heraiiszuzahlcn. Sie müssen im Gegenteil sroh sein, datz Sie durch Eröffnung des Rachlatz-Konkurses davor bewahrt worden sind, für die Verbind lichkeitcn Ihres Vaters cinsteben zu müssen. *** El l c n K e»! l20 Psg.> „Können Sie mir Broschüren angcbcn, in denen Vorträge über die Schriften und die Bedeu tung der norwegischen Schriftstellerin Ellen Key enthalten sind'? Ich denke speziell an „Das Jahrhundert des Kindes". Wie ich mich erinnern kann, ist in Dresden im vorigen Jahre ein der artiger Vortrag gehalten worden." — lieber Ellen Key ist vor kurzem in der Sammlung „Moderne Essays", hcrausgegcben von Landsberg, ein Heftchen (Rr. 321 erschienen, das von Elisa beth Nemönyi versaht ist und 5» Pfg. kostet. Ob der seinerzeit in Dresden gehaltene Vortrag im Druck erschienen, ist mir nicht bekannt. Rezensionen der verichiedenen Schriften von Ellen Key sind kurz nach Erscheinen der betreffenden Werke mehr oder weniger ausführlich in Zeitungen und Wochenschriften erschienen *** Verzweifelte Nichte. sM Psg.) „Ich stehe am Ende der zwanziger Jahre und werde zu meinem größten Leid- wesen von Tag zu Tag immer stärker, so datz ich jetzt schon ein ganz ansehnliches Gewicht zu tragen habe, worüber ich nun ganz unglücklich bin. Was meine Lebensweise betrifft, so esse und trinke ich von jeher nicht viel, Bier so gut wie gar leins. Von sitzender Lebensweise kann cs auch nicht sein, denn ich komme manchen Tag überhaupt nicht zum Sitzen. Ich wäre Dir nun überaus dankbar, wenn Du mir ein Mittel sagen kanntest, wodurch ich inein Körvergewicht verringern könnte. Wenn es mir geholfen hat, sende ich Dir ein ansehnliches Geschenk für die Ferienkolonien." — Ein Glück, daß die Ferienkolonien nicht lediglich aus den klingenden Dank für erfolgreiche Ent- settungsknren angewiesen sind, denn dabei würden sie wohl selbst nicht fett werden. Ungleich verteilt sind nun einmal die Güter der Erde. Die eine genießt die nahrhaftesten Speisen, trinkt Wvnnebräu tagtäglich »lerwcisc, vermeidet pcinlichst sede kvrpcr liche Anstrengung, um ihre eckigen Formen zur Rundung zu dringen und bleibt doch trotz der Mastkur darr wie eine Zaun stange, während die andere beständig mit knnrrendcm Magen hcrunlläuft, sich auf keinen Polstcrstuhl zu setzen getraut und dabei doch io vortrefflich gedeiht, daß sie sich auf der Vogel wutzc als Ricsendame sehen lassen könnle. Hier spielen ebei Charakter und Temperament eine große Rolle. Du bist vermut sich sehr phlegmatisch veranlagt und hast weder Sorgen noch Aergcr. Ein Mittel in Pillen- oder Pulverform, durch das eine Abmagerung zu erreichen wäre, würde ich Dir, selbst wenn mir ein solcl>es bekannt wäre, nicht empfehlen, weil es Deiner Ge sundheit auf keine» Fall zuträglich sein würde. Wenn Du Dich unter Deinem Fettpolster wohl sühlst, dann fahre lieber nicht aus der Haut, denn im Falle einer Erkrankung, die ich Dir ja nicht wünjchc, ist derjenige stets am besten daran, der etwas zu- zuschcn hat. *** E. Lehnert. „Ich habe eine alte Bekannte, welche vor kurzem ihr 7tt. Lebcnsiahr vollendete. Sic war seit 1883 bei einer Herrschaft als Aufwartefrau beschäftigt und hat als lolche auch zur Altersrente gesteuert, sodah sic heute im Besitz von sieben Jahreskarten ist. Nun bitte ich, mir mitzutcilcn: I. Ob sie Aiffpruch auf Altersrente hat, 2. wo man sich beiähendcn Falles hinzuwcndcn hat, und 3. ob die Frau, ini Falle sic keine Anspruch« ans Rente machen könnte, die von ihr geleisteten Bei träge zurückverlangcn könnte , " — 1. Für den Fall, daß eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegk, besteht Anspruch auf Altersrente. 2. Stadlrat, Gcwcrbcamt U. 3. Falls eine Verpflichtung zur Beitragsleistung nicht bestand, werden auf An trag die gezahlten Beiträge zuriickcrstattet. *** E. L. Antwort: Als gesetzliche Erben Ihres verstor benen Vaters sind berufen dessen 'Abkömmlinge (also nicht Ihre Stiefschwester> zusammen zu drei Vierteilen, Ihre Mutter, die überlebende Ehefrau, zu einem Vierteil des Nachlasses. Zum Nachlaß Ihres Vaters gehört nur dessen Vermögen, nicht aber das Ihrer Mutter. Was Ihre Mutter »nährend der Elw durch ihre Arbeit oder durch den selbständigen Betrieb eines Erwcrbs- geschäfts erworben hat, ist nach 8 1367 des B. G.-B., voraus gesetzt, daß Ihre Eltern im gesetzlichen Giitcrslandc der Nutz nießung und Verwaltung des ManncS am eingebrachtcn Gute der Krau gelebt haben, Vorbchaltsgut dieser geworden. Es ge hört also nicht zum Nachlaß Ihres Vaters, ganz gleich, ob das dem Herrn Schwager paßt oder nicht. Die Kosten eines standes gemäßen Begräbnisses und auch die Kosten eines entsprechend gehaltenen Denksteines sind Nachlaßvcrbindlichkeiten und nach 8 1968 des B. G.-B. von den Erben zu tragen. Ihrem Schwager stehen Erbrechte am Nachlasse Ihres Vaters überhaupt nicht zu. Er hat lediglich als Ehemann Ihrer Schwester an dem dieser im Wege Erbganges zuaesallencn Vermögen Rechte und zwar annehmbar das Recht der Verwaltung und Nutznießung. *** R. I. „Haben die Angehörigen eines gegen Invalidität Versicherten, welcher vor einigen Wochen infolge Unfalls ver- starken und, da dessen am 11. Februar 1900 ausgestellte Ouittungskarte am 11. Februar 1902 infolge Nickstvorlegung ungültig geworden ist, die Rentenanwartschaft verloren hat, mit Rücksicht daraus, daß er nach dem Jahre 1902 nicht wieder in einem die VersicherungSpslicht begründenden Arbeitsverhältnis gestanden hat, Anspruch auf Rückerstattung der Hälft, richteten Beiträge'? Die Frage ist wohl entschieden »einen." — Allerdings, aber nicht nur ans dem Gr Hälfte der ent zu ver rdtnas. aver nicht nur ans dem Grunde, som der» weil nach 8 44, Avs. 5 des Inv.-Vers.-Ges. eine Erstattung ausgeschlossen ist, wenn aus Grund der Unsallversicherungs gesetze Entschädigung gewährt wird. *** Ein Sekretär im Namen Vieler. „Angesichts der prlmiviellen Entscheidung deö sächsffchrn OberlandeSgeiichts. de» Fall Beutner in Bautzen, wegen »nbesttglen Führen- des Sekretältilels betreffend, möchte man im Interesse der in amtlicher Stellung befindlichen Sekretäre wnnschen, daß 8 3l0 Abian 8 des Strafgesetzbuchs ebenlo streng, wie dies jetzt bei »nbelnater Fnh »mg des Doktortitels geschieht, gehandkalst würde Nicht allein, daß Privatpersonen den Sekretärtitel sich zulegen, obne i» irgend einer amtlichen Stellung zu stehen, so sichren auch dielen Titel Personen, die aus dem öffentlichen Dienste wegen Vergehens ent lassen worden sind, und man kan» dem Oberstaatsanwalt Grase» Vitzthum v. Eckstädt nur beipstichten, wenn er es als einen Miß brauch nnsielst, daß Privatleute oder Privntnesellschasten ihre 'An gestellten als Sekretäre bezeichnen. Berücksichtigt man. daß zur Erlangung einer amtlichen Sekretärslelle G»»inasin!-Porbildnng und wiederholte Ablegungen von Pnffiingen sich notwendig machen, außerdem aber jahrelanges, oft mit pekuniären Opfern verbun denes Warten, ebe man in eine solche Stelle einrückl. so dürfte wohl der Wert dieses Titels und das Ansehen eines solchen Beamten ganz herabgediückt werden, wenn jede beliebte Person dicke» Titel sichren kann." — Vielleicht fände sich ein Ausweg in einer Bestimmung, wonach sich Privatpersonen znm Unter'cbiede von behördlich nngestellten Sekretären nur „Geyeimschreiber" nennen dürfe», was ja im Grunde da-ielbe bedeutet, ober beschei dener klingt „nd jede», Privat-Arbeitgeber das Recht ließe, sich nach Belieben einen verdeusichlen Sekretär oder — analog dem „geheimen Sekretär" — einen gebclmen Gebeinsichreiber zu ballen. *** N icdtc Veil ch en. (I Mk.) „Ich möchte gern wissen, ob die Milch, welche man znm Snnerweiden niGetzt, durch ven GäiiingSvrvzeß „keimfrei" wird, da doch im Sommer „sanre Milch" ein recht erfrischendes »nd nährendes Getränk ist. Da doch die meisten Aerzte abgekochte Milch verordnen, io interessiert es mich kehr, zu wissen, ob die saure Milcd wirklich bakteriensrei ist" — Saure Milch ist niemals keimfrei, eS ivird vielmebr in ihr eine Bakterieniorm iUaetarium laetia aeilli) fast ansichließlich und in so ungeheurer Menge vorgestmden, daß man dieser dirckl das Ge rinnen der Milch zisichreibt. Unter Einwirkung dieser Bakterie» verwandelt sich der Milchzucker in Milchsäure: die Milch wird sauer. Vorausgesetzt, daß man gute Milch, die frei von Krank heitserregern ist, sauer werden läßt, bildet sie ein gesundes, er frischendes und leicbtverdanliches Getränk, dns namentlich bei Neigung zur Verstopfung »nd allgemeiner VerdcuuingSschmäche zu empfehlen ist, vorausgesetzt natürlich, daß der Magen nicht gegen das Getränk »rotestiert. ivas zuweilen »orkommt, R. P (10 Ptg > „Meine Schwester ist seit etwa z wei 'rahren in einer vornehmen Famüic in Stellung, muß jedoch bei sehr schlechter Kost sehr angestrengt arbeiten, so daß sie seit meh reren Monaten lrävtlich ist. Vom Kassenarzt wurde hochgradige Blntnumit und Nervosität seitgeslelll und als Heilmrlkel Rabe, Bäder und vor allen Dingen eine gute Ecnährnng vorgeschrieben. Da es meiner Schwester min nicht möglich ist. von den genannten Heilsaktore» auch mir einen einzigen zur Anwendung zu bringen, io lange sie i» dieser Steilung ist. so soll sie aus meine Veran lassung hin diese» Dienst nnfgeben und möglichst zur schnellsten Wiedererlangung ibrer Geinndbeit in eine Heilanstalt gehen. Ich möchte Sie nun bitten, mir mitznteilen, ob in einem solchen Krankbcitsfall die Kraiilenkasie einen Beitrag leistet n»d mir in der Nähe Dresdens einige Heilanstalten z» nennen, wenn möglich mit Angabe der billigste» Knrkvsten pro Tag ?" — Es kommen hier die Bestimmungen der 88 6 und ll des Statuts der Tienft- bvtenkrankenkaffe in Dresden in Frage »nd wird es sich empfehlen, nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt a» die Kaffe (Land- hansstraße 7 9) mit dem Anträge heranzutrete». die Krmike zu ibrer Wiederherstellung dem Genesungsheim zuzusühren. r.b Bad Elster für die Schwester dienlich, nuitz der Arzt entscheiden. Zwar baden wir in nächster 'Nähe passende 'Anstalten, z. B. die Tenllche Heilstätte in Lvschwitz, mit einem Vcrvstegmigsiatz von 2 Mk. 50 Psg. täglich an. aber wenn der Aiiicnthalt daselbst nicht von der Kasse vorher genebmigt ist. werden Sie schwerlich ans Erstattung der Koste» rechne» können. Uebrigcns stehen der Kasse Genes»ngSa»stalten zur Verfügung. *** Otto R. „Mein Nachhar ist im Besitze eines Sleaes- talers von 1871 und will gern wissen, ob derselbe einen höheren Wert als 3 Mk. hat bezw. welchen." — Es gibt Siegcstaler (I87D von Preuße» (ohne Mehrwert), Bayern (3Vs bis 4 Mk.), Württemberg (4 bis 4V» '.Olk.). Sachsen (6>/s bis 7>d Mk.), Bremen (7>/s bis 0 Mk.) Sammlerwert. *** H. L (I Mk.) „Ich bin Eigentümer eine-? Wiesengrnud links und bade die Grasniitzmig davon verpachtet. Wenn nun einem 'Manne des Pächters beim Mähe» des Grases ein Anspruch ans Grund des Unfallversichermigsgeictzes erwächst, wer hat für diesen Anspruch aiffznkommcn, der Pächter oder ich ?" — Weder der eine nvcb der andere, sondern die Bernssgenossenschnst. wenig- tenS was die Rente betrifft I Bezüglich der ersten l-3 Wochen könnte indessen der Pächter unter uiiistäiidcn verantwortlich ge macht werden: nach dieser Richtung hin bietet die Frage zur korrekten Beantwortung keinen Anhalt, E. S. (l Mt.) „Besteht für Helgoland noch das Recht. Paare, deren Verehelichung auf legalem Wege nicht zn ermög lichen ist, ohne Umstände zisiammenzubnngen. sodaß eine derartig geschloffene Ehe gesetzlich gültig ist? Welche Papiere sind für den bejahenden Fall nötig und an wen muß man sich ans dem Eiland wende» ? Wie hoch »ngeiähr belaufen sich die Kosten des Verfahrens ? Können Sie uns im Neilffalle über einen derartigen Zerstich in England näheren Ausschluß geben? Es handelt sich »in eine ganz harmlose Angelegenheil, Das Brautpaar will nur die AuShängung des Ansgelwls (in einem kleine» Orte) hinter- trciben, weil dort eine Verwandte wohnt, die das Verhältnis nicht billigt und alles nufbirten würde, die Verehelichung zu ver hindern." — Die Zeit, wo i» Helgoland noch der Pfarrer sann kapon Trauungen vornehmen konnte, ist seit der Zugehörigkeit Helgolands zum Deutschen Reiche vorüber. In England aber ist es jetzt noch möglich, daß öei ziemlichen schwierigen Verhältnisse» der Genfer Verein oder der Deutsche Kellnerbnnd in London die Vornahme der Trauung, die hier gültig ist, vermittelt. Tie Kosten betragen billigst 2- bis :M Mark. Papiere: legalisierte Gebnrls- »rknnden und Pässe sind voiznlegen. Im übrigen, wenn es nur daran bringt, die Bekanntmachung an dem betreffenden Orte zu vermeiden, können Sie das Aufgebot vor einem hiesigen Standes beamten. wo eines der Brautleute wohnt, bestellen. Ist überhaupt innerhalb des letzten halben Jahres niemand von den Brautleuten in dem Wohnorte der in Froge kommenden Verwandten wohnhaft gewesen, so braucht das Aufgebot überhaupt dort nicht bekannt ge macht zu werden, und wen» jemand dort wohnte, kan» bei triftigen Gründen das Könlgl. Ministern»» von der Bekanntmachung des Aufgebots dortselbs! dispensieren. Die Suche ist also, wenn die Braut über 21 Jahre alt ist, gar nicht so schlimm, wie sie allssicht. *** Nichte Gertrud. <50 Pfg.) „Bitte, teile mir doch mit, ob man zur Bereitung von Mandelmilch Milch verwendet und eventuell das Rezept dazu." — Znr Mandelmilch wird keine Milch verwendet. Man wascht 125 Gramm siißr und 2 bis 3 Stück bittre Mandeln mehr,»als in kaltem Wasser ab, stößt sic in einem Mörser, indem man nach und nach 1 Liter Wasser hinzil- siigt. Dies Preßt man durch ein rein aiiSgrrnngcncs, vvrhcr ge brühtes Leintuch, versüßt die Flüssigkeit »nd gibt nach Belieben etwas Orangenblüteiicssenz lsinzn. Soll die Mandelmilch einen Kranken erquicken, dann läßt man sowohl die bitteren Mandeln, als auch die Orangenblütencsicnz weg. *** Ein A b z n g s fr c n n d. „Sind die Beträge für Wasserzins und elektrisches Licht bei der Einkommens-Deklaration vom Ertrage des Hauses in Abzug zn bringen?" — Ja, aus- zcnommen sind jedoch die Beträge, welche auf die vom Haus- icsitzer selbst benutzten Räume entfallen. *** Stammtisch Germania, Bautzen. „Hat die Deutsche Straßenbalm-Gesellschaft irot) Deckwagcn gehabt, das heißt solche, auf deren Dach man sitzen konnte?" — Nein! .*** La n gj ä hr i g c r A b o n n c n t Edu a rd. s20 Pfg.) „Wieviel muß bei einem Kapital von 50 000 Mark Vermögens- teuer bezahlt werden? Wie hat man sich bei einem ererbten Kapital vor der Slcnerbchörde zn verhalten?" — Bei einem craänznngssteiierpflichtiacn Vermögen von über 48 000 bis 50 000 Mark beträgt der normale Ergänzungsslencrsatz 24 Mk. jährlich. Ucbcr das durch Erbanfall erlangte Kapital muß der zuständigen Steuerbehörde lin Dresden dem Stadtstciicranitt F) zwecks etwa notig werdender Regelung der Steucrverhältnissc alsbald Mit- teiliing gemacht werden. An den zuständigen Stellen wird auch bezüglich der wetteren Fragen mündlich bereitwilligst Auskunft *** Langjährige Abonnentin. (30 Psg.) ,,Ich stehe im 47. Jahre, und Anfang der 1890er Jahre bekam ich einen etwas starken Hals. Daraus hat sich nun seil vorigem Jahre ein Kropf gebildet, was mich sehr »»glücklich macht. Ein Spezialorzt sagte mir, die Geschwulst kann nur durch Operativ» wcggebracht werden Ehe ich mich dazu entschließe, wende ich mich an Sie-, vielleicht ist jemand in Ihrem großen Leserkreise von einem derartigen Leiden beireit worden ohne Operation Mein Hals umfaßt sei» schon 40 Zentimeter. Was Hallen Sie davon, wenn man täglich den Hals elektrisieren läßt?" — Der Kropf stellt eine dauernde Aiischwcllnng oder Vergrößerung der am vorderen Teile des Halses rechts und links von der Luft röhre gelegenen Schilddrüse dar und kann b's zur Faust- uns Manneskopsgröße anivachscn. Natürlich muß zu starke Ver- größernng der Schilddrüse mancherlei Bcichwcrden Hervorrufen, namentlich, wenn die Luftröhre nach hinten gcdränat Ivird, weil der Kropfkranke dann mehr oder wcnicier an Alcm- beschwcrden zu leiden hat, besonders bei schneller Beweguna, körperlicher Anstrengung, beim Treppensteigen usw. lieber die Ursache der Kropfbildnng ist man »och nicht im klaren, scsi gestellt ist aber, daß das weibliche Geschlecht häufiger am Krovi leidet als das männliche, und daß die Tisvosilioii zur Krops- bildung vererbt wird. Tie 'Behandlung des Kropfes beruht aus dem innerlichen und äußerlichen Gebrauch der Iodpräparaie. Das früher viel gebrauchte Kropspulver ivar nichts wciicr als gepulverter Meerschwamm. dessen Wirkung lediglich aus seinem Gehalt an Jod beruhte. Tie erste Bedingung ist, daß man sich bei der geringsten Anschwellung der Schilddrüse, sobald sie eine deutliche Zunahme erkennen läßt, sofort in ärztliche Behandlung begibt. Ist es schon so lvcit gekommen, daß einfache Mitte! nichts mehr Helsen, dann kann allerdings nur noch durch Operation etivns erreicht werden. Ob zu einer solchen zu raten ist, kann aber nur der Arzt entscheiden. Früher ent schlossen sich die Aerzte ziemlich rasch znr Exstirpation der Gc- ichtvisist, und diese wurde auch meist mit Glück durchaeführt. Bei den,Operierten entwickelte s.ch aber nach dem Verlust der Schild drüse dann eine Schwellung der Hont des Gesichts und der Hände unter fortschreitender Abnahme der Intelligenz. Seitdem werden, wenn überhaupt, nur noch teilweise Exstirpationen des Kropfes vorgenommcn. Ob Ihnen ans dem Leserkreise ein auf eigener Erfahrung beruhender guter Rat gegeben meroen kann, müssen wir abwarten. Wegeickirineren läßt sich ein Kropf jedenfalls nicht. *** OswaldPein. (50 Psg.) „Bitte um gefällige Mit teilung, wie der Ncune Pein entstanden ist, woher meine Vor- sauren stammen und ob dieselben ein Wappen geführt haben. Mein Urgroßvater stammt von einem Gute aus Lawalde in der Obcrlaiisitz und schrieb sich Bain. Als derselbe jedoch nach Ncu- schönberg verzog, hat der damalige Pfarrer im Kirchcnbuche nachgcschtaaen und gesunden, daß er nicht Rain, sondern Pein heiße." — Das Wort „Pein" als Familiennamen ist jedenfalls aus einem Ortsname» entstanden. Den Namen „Pein" hat es urkundlich schon im Jahre 924 zur Zeit K. Heinrichs des Voglers gegeben. Zu dieser Zcst existierte bereits ein Adclsgeschlecht „Pein", das aus dem Bräiinschweioffchen stammt und späier in Sachsen, Preußen, Thüringen. Schlesien und Böhmen be gütert war. Diese Familie, heute nur noch aus wenigen Augen ruhend, führt als Wappen: Im roten Felde einen Streithanimer und einen Streiikolbcii von Silber, über Kreuz gelegt. *** Mittel gegen Trunksucht. Antwort: Dem von Ihnen genannten Ärzte verdanken in der Tat nicht wenige Trunk- iüchtige ihre Genesung. Er fand in seinem früheren Wirkungs kreise als Oberarzt einer Irrenbeobacbtnngsstation häufig Ge legenheit, sich dieser Kranken anzunehmen, wenn sie als Deliranten cingeliciert wurden. Sein Verfahren bestand darin, das; er sie durch eindringliche Belehrung davon zu überzeugen suchte, daß nur völlige Enthaltsamkeit von allen geistigen Ge tränken und der 'Anschluß an einen Enthaltsamkeiisvcrein (Gul- tcmplerorden oder Blaues Kreuz) ihnen Helsen könne. Wie alle Aerzte oder Nichtärzte, welchen Trinkerhcilungen gelingen, ist auch dieser Arzt Abstinent. Sie finden ihn im Adreßbuch. Wirksame Arzneimittel gegen die Trunksucht gibt es nicht. Auch die neuerdings von England aus angcpriesene „Cofa" hat sich als Schwindel berausgestcllt. *** A b. Tresdc n. „In Nr. 260 Ihrer geschätzten Zei tung lese ich soeben, mit welcher Entrüstung die „Voss. Ztg." die Äeußerungen des Professors Förster-Zürich be züglich des Prüg eins der deutschen Schul kinder zurückwcist. Leider ist cs aber nur zu wahr, daß in unseren Schulen die Kinder mit Rohr- slöckcii oft in recht empfindlicher Weise geschlagen werden. So in einer Bürgerschule unserer Vororte, wo die kleinen Kinder der 6. Klasse fortgesetzt mit dein Rohrstock aus die .Hände geschla gen werden. In den Fingern hat nion bekanntlich das feinste Gefühl: wie sollen Kinder, wenn sic zum Beispiel wegen unge nügenden Schreibens in dieser Weise gestraft werden, dann mit dielen zitternden und geschwollenen Händen besser schreiben? Hier fragt man sich allerdings: sind das die Errungenschaften der modernen Pädagogik? Ferner ist in besagter Klasse das Dabcbaltcn der Kinder auch eine sortgesetz' - Gepflogenheit des betreffenden Lehrers. Fast täglich müssen mehrere Kinder eine Stunde und länger dablcibcn. Ich würde Ihnen nun ganz dankbar sein, wenn Sie mir mitteilcn könnten, wo man etwas über die nach der „Voss. Ztg." bestehenden strengen Vorschriften erfahren kann, welche die Züchtigung in den Schulen regeln, um zu erfahren, wie weit die Befugnis bctr. der Züchtigung geht, resp. in welcher Weise dieselbe zu erfolgen hat." — Vorausgesetzt, das; die von Ihnen geschilderte „fortgesetzte" Anwendung des Rohrstückes bei 8- bis 9jährigen Knaben ans Grund geringcr Leistungen im Schreiben wirklich genau den Tatsachen entspricht — was ich vorläufig noch bezweifeln möchte — so läge allerdings eine grobe Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen, über die körperliche Züchtigung in der Volksschule vor. Diese besagen ausdrücklich (vcrgl. „Das König!. Sächs. Volksschulrecht", heraus- gcgcben von O. E. Walter, Leipzig 1890, S. 189 ff.), daß „nur nach mehrfach fruchtlos gebliebener 'Anwendung anderer Straf- mittel oder auch wegen frecher Widersetzlichkeit und grober Ilnsittlichkcit eine mäßige körperliche Züchtigung gestattet ist, aber stets nur in angemessener, schicklicher und die Gesundheit nicht gefährdender Weise". Eine Beschwerde bei dem Direktor der betreffenden Schule würde gewiß einer derartigen Ucbcr- schrcitung des Züchtigungsrcchts, die doch nach unseren Erfah rungen zu den Aiisncchmcfällcn zählt, ein sofortiges Ende bereitet lxibcn. Daran scheint Ihnen aber weniger gelegen zu sein, wie an einer öffentlichen Bloßstellung eines Standes, dessen erziehe rische Arbeit an unserer Jugend wohl eher der Unterstützung, als der öffentlichen Anfeindung bedarf. Daß Sie solche Absichten im childe führen, schließe ich daraus, daß Sic aus Grund von Erfahrungen, die Sic an einem einzigen Lehrer gemacht haben, mm gleich gehässige Fragen ciufwerfcn, ob das die Errungen- schäften der modernen Pädagogik seien? Sic wissen recht aut, daß die moderne Pädagogik in ernster und unablässiger Arbeit aus die Verbesserung aller iintcrrichtlichcn und erziehlichen Maß nahmen bedacht ist und ein ZiichtigungSvcrsahren, wie Sic cs schildern, mit aller Schärfe verurteilen müßte. Ich schließe Ihre wenig freundlichen Absichten ferner aus der Art, wie Sie über das Tabehaltcn der Schiller seitens des Lehrers urteilen. Denken ic denn, ein Lehrer setzt sich zn seinem Vergnüge» noch nach der absolvierten Schulzeit mit schwachen oder faulen Schülern hin. um sic nachsitzen zu lassen? Vielmehr scheint mir gerade diese Ihre Klage über das Rachsitzcn darzuttin, daß der fragliche Lehrer erstens gar wohl auch andere Strafmittel onzuweuden versucht als den Rvhrstock, und zweitens, daß er sich das Wohl und Wehe der ihm anvcrtrautcn Kinder besonders warm ange legen sein läßt: denn mit dem Nachsihcnlasscn opfert er seine freie Zeit und straft sich somit selbst. Vielleicht bringen Sic in Zukunft den Maßnahmen der Schule etwas mehr Vertrauen und freund lichere Gesinnungen entgegen; das Gcsamtvcrhalten unserer heu tigen Jugend, soweit man cs außerhalb der Schule zu beobachten Gelegenheit bat, ist oft keineswegs ein solches, daß man wünschen müßte, dns; die Schillzucht milder und immer milder gehandhabl werden mochte. *** M. B. „Wir haben beim Graben im Garten eine Goldmünze gesunden, ziemlich verrostet, doch ist die Inschrift noch zu entziffern. Auf einer Seite ein schöner Männerkopf mit stark gebogener Nase: derselbe zeigt die Umschrift Duck. XVI., IH-x On cla tunatrm, alles in großen lateinischen Buchstaben. Der Revers zeigt ein Rcitcrmonmnent mit sehr Hohem Piedestal
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