Dresdner Nachrichten : 04.07.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-07-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190507041
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050704
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
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- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1905
- Monat1905-07
- Tag1905-07-04
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- Dresdner Nachrichten : 04.07.1905
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Äu»w!irli,e Lus. traue nur ,e»e» lSorau»betahluua. Peleabllltler werde» mu io Ps». derechuet. Vernlvrechanichlutzl Nm» I Nr. U und Nr. »VÜEu - Warmer maamemeoarü« maairrrr» von 1 LauoLt >- L- I I Vale«. - 0«>-l1i» «V. «4. - sseanlckurt »./N. M 6sr Xttnizxttek k,<uis«i«tü»vn tu Lildvr, U. ?rix WolUtu-iutk-IInntr 8t. I-ou!« 1904. ^ vsgon vollstSnittgsr äukkabs ZIssvr ^rtillvl. A 8. MK'vktoeli OkÜüStvS Vorrüßliclirle tzuLlitrten ru k»dritcpro»««v I LSttkl »cUvvsrr oöer rotk Qumrni» o »uck m »»Ni unll «Nnf xummirl. lreinkar6t l^eupolt, ^ luedvarv» I-n^vr hoelitsiosr ckoutsedor unä on^Iisaksr ^nru^-, Lossn-, Lnlcckot- und >Vsstö08to1k6 in allen modernen E k'iusten und Lrimn-HualiftUen ru billigsten kreisen. Verkaufsstelle der vom Xgl. kinan/iniuisterium , /isugsiväblten vorsobristsmüssigen klnikormstoft'e kllr Lönigl. 8nabs. Ltaats-koistboamte. Zvl'imum kiir8edei 8vdeSel8tra88ö 19 WZ» Erbschaftssteuer. Hofnachrichtcn, Neuphilvlogeiitaa, Vaterländische Festspiele, Militttrverein „Wettin"- Mutmaß! Witterung: VzOtljkl. Strehlen. Militärrevolutw» in Rußland, Russ.-jap. Krieg, Marokko. Orpheus-Konzert. Warm, heiter. Dienstag, 4. Juli 1905. Zur Frage der Erbschaftssteuer. Nicht zum ersten Male richten sich die Blicke gewisser Finanz- Politiker auf «ine Erbschaftssteuer für das Reich. Schon nach der Annahme des letzten Flottengesetzes wurde der Gedanke, einen Teil der Flottenkosten durch eine schärfere Ausgestaltung der Erbschaftssteuer zu decken, in die öffentliche Erörterung geworfen. Wenn damals aus der Diskussion kein praktisches Ergebnis hervorgegangen ist, so scheint doch diesmal die Sache ernster zu werden, wie sich aus der allgemeinen Beachtung er gibt, welche die Frage diesmal gewonnen hat. Es läszt sich nicht leugnen, daß der Gedanke einer verschärften Erbschaftssteuer auf den ersten Blick für weite kreise etwas Be stechendes bat, daß er gewissennaben populär ist, weil nian ge wöhnlich zunächst an die reichen Leute bei dieser Frage denkt und demgcmäb von recht erklecklichen Summen träumt, die dem Staats- bezw. Rcichssäckcl zufließen würden, und zwar gerade von Leuten, die es am ersten verschmerzen könnten. Wenn aber bei näherem Zusehen die Erbschaftssteuer schon an sich sehr wesentliche praktische Bedenken hervorrnst, so ist das noch in erhöhtem Mähe bei einer Ncichscrbschaftsstcner der Fall, weil so ziemlich alle Einzelstaatcn schon eine Erbschaftssteuer als eine Art Korrektiv der Einkommensteuer erheben und eine Auseinandersetzung zwischen Reich und Einzel- staaten sehr viel Schwierigkeiten bereiten mühte. In Sachsen liegen die Verhältnisse ans diesem Gebiete so, daß hier die Erbschaftssteuer ohne Rücksicht darauf, ob der Erblasser oder Erbe sächsischer Staatsangehöriger war oder ist, stets erhoben wird von einem Anfalle sächsischer Grundstücke und Gerechtigkeiten, während nichtsächsische Grundstücke und Ge rechtigkeiten niemals zur steuerpflichtigen Masse gehören. War der Erblasser bei seinem Ableben Sachse, so wird von dem in Sachsen befindlichen beweglichen Vermögen stets eine Erbschafts steuer erhoben. War dagegen der Erblasser Nichtsachse, so wird von dem innerhalb Sachsens befindlichen Vermögen eine Steuer dann erhoben, wenn es einem Sachsen zufällt. Haftbar für die Steuer, deren Hinterziehung mit dem vierfachen Betrage bestraft wird, sind neben dem Bedachten die gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten der Erbinteressenten, Testamentsvollstrecker und Nachlaßverwalter. Ehegatten, sowie die zum Pflichtteile be rechtigten Berwandten sind von der Steuer ganz befreit. An diesem Punkte setzte ein Nesormvorschlag «in, den die sächsische Regierung im Jahre 1897 dem Landtage machte, indem sie in der damaligen Denkschrift über die Weiterführung der Reform der direkten Steuern ein« Erweiterung der Erb schaftssteuer in dem Sinne befürwortete, daß sie auch auf Anfälle von Verwandten in direkter Linie, sowie auf Ehegatten ausgedehnt werden sollte, unter Freilassung eines Wertbetragcs bis zu 10 000 Mk. bei Abkömmlingen und Ehe gatten, bis zu 6000 Mk. bei Eltern. Die von der Regierung geplante Erweiterung der Erbschaftssteuer, deren jährlicher Mrhrertrag auf R/r Millionen Mark geschätzt wurde, fand aber keine Gnade vor den Augen der Laudboten, die vielmehr den Entwurf in der parlamentarischen Versenkung verschwinden liehen, aus eben den grundsätzlichen Bedenken, die weiter unten entwickelt werden und die in tvefentlich verschicktem Maste für Erbanfälle zwischen den bezeichnten nahen Verwandtschafts graden Geltung haben. In den Jahren 1900 bis 1902 betrug der Durchschmttsertrag der sächsischen Erbschaftssteuer 1 828 365 Mark. Ohne weiteres würden weder Sachsen noch die übrigen Einzelstaaten auf daS ihnen aus der Erbschaftssteuer er wachsende Einkommen verzichten wollen. Sie müßten also schon für ihren Verzicht eine Entschädigung vom Reiche er halten. Und wäre in dieser Beziehung ein befriedigender Modus gefunden, so würden damit sicher erhebliche Beträge der eventuellen neuen Reichseinnahme vorweg draufgehen. Sollten demnach noch für das Reich wirksam ins Gewicht fallend« Ein nahmen übrig bleiben, so müßten jedenfalls recht hohe Sätze für die Neichserbschaftssteuer in Aussicht genommen werden, damit diese Steuer den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen könnte. Das würde zur Folge haben, daß die Steuer recht drückend empfunden würde, daß sic teilweise zu einer An partieller Vermögenskonfiskation ausaricte, und daß demgemäß «in erheblicher Anreiz zu möglichster Hinterziehung geboten würde. ^Praktisch bedeutet eine hohe Erbschaft« st euer einen Eingriff in die Eigentumsrechte und eine Lockerung des Familienznsammenhanges. Es ist daher kein Wunder, wenn die Sozialdemokratie für «in« solche Steuer die größte Vorliebe hat. Und heute, wo auch von anderer Seite der Besitz vielfach mit scheelen Augen angesehen und dir Lockerung des Familienznsammenhanges mif die leichte Achsel genommen wird, kann man kaum erstaunt darüber sein, daß der Gedanke der schärferen Anziehung der Erbschostssteuerschrmib« so vielfachen Anklang findet. Der Staat aber al» berufener Hüter von Familie und Eigentum als der wertvollsten Unterlagen für seine ideelle und materielle Existenz hat «in wesentliches Interesse daran, daß die Erbschaftssteuer nicht über die Grenzen, inner- chalb deren sie segensreich sein kann, hinausgeht. Di« Familie ist zwar nicht mehr, wie ehedem, «ine wirtschaftliche Einheit, aber ihr bleibt doch immer noch eine hohe Bedeutung als Trägerin des ununterbrochenen Zusammenhanges des Staates. Sie ist ein Hort sittlicher Erziehung und eine wertvolle Quell« der Kraft für den Staat. Sich diese zu schützen und zu erhalten, lieg! für den praktischen und weitblickenden Staatsmann alle Ver anlassung vor. Doktrinäre Theoretiker preisen gern die Erbschaftssteuer als Ideal, weil sie angeblich nur von Leistungsfähigen eingefordert werde. Dies ist aber grundverkchrt. Wie viele von ollen Erben können ohne weiteres als leistungsfähig er klärt werden? Wollte der Staat sich, ohne gegen die eben hervorgehobenen Grundsätze zu verstoßen, im wesentlichen an die Erbfälle in wirklich reichen Familien halten, so würde die Steuer kaum ertragreicher fein als die von demo kratischer Seite so viel gepriesenen Luxussteuern, die praktisch nicht besonders ins Gewicht fallen können, weil wirk licher Luxus doch nur in sehr begrenzten Kreisen getrieben wird. Man muß also schon, soll wirklich etwas Erkleckliches bei der Erbschaftssteuer herauskommen, die Allgemeinheit schärfer fassen. Hier kann aber auch da, wo Vermögen vererbt wird, keineswegs allgemeiner von Leistungsfähigkeit gesprochen werden. Man stelle sich vor, ein gutsituierter Bauer oder Bürger stirbt und hinterläßt seinen Kindern den Hof, resp. das Geschäft. Derjenige, welcher das väterliche Anwesen übernimmt, muß. um die Ge schwister ausbezahlen zu können, Hypotheken ausnchmen. Nun können di« mit barem Gelde obgcsundencn Geschwister freilich ohne weiteres die Erbschaftssteuer aus dem erhaltenen Kapitale bezahlen, aber der Erbe des Hofes, bezw. des Geschäftes, der den Besitz, ober kein bares Geld hat, muß wieder Geld anfnehmcn, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Ihn trifft also die Steuer zweifellos schwer, und der Staat, der ihm seine ohnehin schwere Situation nach Möglichkeit erleichtern sollte, erschwert ihm das Fortkommen ganz erheblich in einem Augenblicke, wo er am dringendsten der Schonung bedürfte. Es kommt also neben der Höhe auch wesentlich auf die Art der Erbschaft an, um zu entscheiden, ob die Erbschaftssteuer Leistungsfähige trifft oder nicht. Man stelle sich vor, ein Erblasser stirbt, der seine Familie in der Hauptsache durch sein Arbeitseinkommen ernährt hat, woneben die Rente von einem kleinen Kapitale, das er etwa noch besah, keine wesentliche Rolle spielte. Die Erben verlieren mit seinem Tode nun nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern das kleine Kapital, dos ihnen verbleibt, wird außerdem noch um die Erbschaftssteuer verkürzt. Und wenn der Nachlaß in einem Häus chen bestand, so müssen sie neben dem Verluste des bisherigen Einkommens dasselbe noch hypothekarisch belasten, um die Steuer bezahlen zu können. Daß hier Leistungsfähige betroffen werden, wird gewiß niemand behaupten können. Zu allen den entwickelten sachlichen Bedenken kommt aber noch ein steuer politischer Grund hinzu, der für die Be urteilung einer Reichserbschastssteuer vom föderativen Stand punkte aus in der Richtung ihrer Ablehnung durch die Einzel- staatcn den Ausschlag gibt. Eine Reichserbschasts steuer würde nämlich in jedem Falle, auch wenn sie noch so zahm und scheinbar ungefährlich gestaltet würde, den ersten Ansatz zu einem Eingriffe des Reiches in das direkte Be steuerungsprivileg der Einzel staaten bedeuten. „Da liegt es!" sagt Hamlet. Das ist in der Tat der eigentliche springende Punkt bei der ganzen Frage. Ist hier einmal der erste Schritt getan, wird nur ein einziges Mal von der bisher unverrückt fcstgehaltenen Richtlinie abgewichen, daß das ge samte Gebiet der wesentlichen direkten Steuern den Einzelstaaten allein gehört, dann wird früher oder später unfehlbar der weitere Zugriff des Reiches auch auf die Gebiete der Einkommen- und Vermögenssteuer folgen und sich so der Ausblick in eine völlige Verwirrung und grundstürzende Erschütterung der einzelstaat lichen Finanzverhältnisse eröffnen. Deshalb ist es auch wähl zu begreifen und mit Freuden zu begrüßen, daß gerade diesächsi - sche Regierung durch den Mund des Finanzministers Dr. Rüger wiederholt in schärfster und unzweideutigster Form ihre unerbittliche grundsätzliche Gegnerschaft gegen eine Reichserb- schästSsieuer zu erkennen gegeben hat. Neueste Drahtmeldungen vom 3. Zuli. Schwede« und Norwegen. Stockholm. Beide Kammern verhandelten heute über den Vorschlag, 1000 Millionen Kronen der Regierung zur Verfügung zu stellen. In der Ersten Kammer betonte der ehe malige Generaldirektor Akermann und der Disponent Almström, daß dieser Vorschlag der Ausdruck für ein tiefes Mißtrauen gegen über der Regierung sei, welche die Interessen des Landes nicht wahrgenommen hatte. In der Zweiten Kammer warnte Heoin gegen die Anfreizungspolitik uno empfahl, daß die Kammer den Vorlchla« ablchnc und ihn dem Svezialausschuß übersende, da er dem Vcrfaffungsparographen widerspreche, der bestimme, daß auf einem außerordentlichen Reichstage nur Fragen behan delt werden dürfen, die mit der Frage in Verbindung sieben, wegen welcher der außerordentliche Reichstag znsammenbcrufcn wurde. Professor Hjürne und andere widersprachen Heoin, doch wurde schließlich der Vorschlag in beiden Kammern dem Spezial er usschuß überwiesen. Unwetternachriifitcn. Berlin. (Priv.-Tel.) Dem Hitzschlag erlogen hier eine 71jährige Frau in ihrer Wohnung, em Arbeiter auf dem Moabiter Güterbnhuhose und ein badender Knabe. Außerdem wurden vom Hitzschlag getroffen ein Student, ein Kellner und ein Kaufmann. — Bei dem gestrigen Gewitter wurde ein Droschkenkutscher v o in Blitze getroffen und getötet. Ans der Havel bei Sachsen- Hansen schlug der Blitzstrahl in ein verankertes Schiff, zerstörte das Deck und traf den in der Kajüte befindlichen Besitzer des Fahrzeuges, der ans der Stelle getötet wurde. Danzig. Heute morgen schlug während eines heftigen Gewitters der Blitz in die St. Ko th a r i n e n ki r ch e ein und entzündete diese. Die Kirche ist schwer beschädigt. Sämt liche vier Türme, darunter auch der GIcickeiiturm, sind ein- gestürzt. Das Innere der Kirche ist ausgebrannt. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. Danzig. iPriu.-Tel.) Der vollständig zerstörte Glocken- turm der Katharineiitirche enthielt außer den Kirchenglvckeu ein uraltes riesiges Glockenspiel von 35 etwa I I 000 Pfund schweren Glocken, das zweimal täglich mittels Klaviatur gespielt wurde. Die Glocken schiiwlzcn und stürzte» allmählich mit dumpfem Ge töse hinunter, bald darauf brach das ganze Gebälk in sich zusam men, glücklicherweise nicht »ach außen. Es waren bereits mit Rücksicht auf diese Gcsahr sämtliche Häuser der Umgebung geräumt worden. Ter Schaden beträgt etwa 200000 Mk. Hannover. (Priv.-Tel.) Infolge Blitzschlags ist di« Bennigsen-Kirche bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Braunschweig. Bei dem Gewitter ln der Nacht zum Soiiiitag erschlug der Blitz in dem Dorfe Schapen eine Frau in ihrer Wohnung. Posen. iPriv.-Tel.j Auf dem Nittergute Lonkoci» bei Hohensalza wurde «in Kutscher vomBlihe erschlage» und ein Arbeiter schwer verletzt. N o in. <Priv.-Tel.) In der Umgebung Roms erkrankten gestern 12 Menschen an Sonnenstich, 8 davon sind gestorben. Zürich. (Priv.-Tel.) Nach Mitteilung der meteorologischen Zentralstation wurde heute vormittag 5 Minuten vor 10 Uhr ein starkes Erdbeben im Kanton Glarus verspürt. Zum russisch-japanischen Krieg Petersburg. General Linewitsch telegraphierte unterm 2. d. Ni.: Der Feind nahm die Offensive in der Nähe von Hailungchen wieder auf, zog sich aber, nachdem er Widerstand von unseren Vorposten gefunden hatte, zurück. Petersburg. (Priv.-Tell) An Stelle KnropatklnS ist General Blyakow zum Befehlshaber der ersten russischen Armee ernannt worden. London. Die neue javanische Anleihe dürfte, wie verlautet, zu 4 Prozent und zu einem Kurse von 88 bis 90 Prozent begeben werden. Die Teilnahme kontinentaler Banken dürfte lediglich indirekt erfolgen. Die Auflegung wird voraus sichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche erfolgen. FricdenSbestrebuugen. Petersburg. Der russische Botschafter in Rom Mura- wiew telegraphiert azis Eriwan, daß er keine Unterredung mit dem Korrespondenten irgend eines Blattes über seine Ansichten in bezug auf die russisch-japanischen Friedensbedingun gen gehabt habe. Wie die „Petersburger Tclegrapheii-Agentur" vernimmt, sollen zu den bevorstehenden Frledensverhandlungen in Washington zur Prüfung der Spczialfragen von den empfoh lenen Persönlichkeiten u. o. entsandt werden: der Direktor der Schatzabteilung im Finanzministerium Schipow, der russische Gesandte in Peking Pokotilow, Professor Mariens, der frühere russische Militärattache in London General Uermolow und der frühere MarineottachL Fregattenkapitän Rustin. Newyork. Bezüglich der Wahl der russischen und japa nischen Bevollmächtigte» heißt es, daß die Japaner daraus be standen, die Vertreter mit Vollmachten zum Abschluß eines dauernden Friedcnsver träges ausziistatten, und die Ver handlungen im Geiste vollkommener Ausrichtigkeit zu führen. Einige Verzögerung trat bei der Auswahl der Vertreter ein. Japan deutete in scharfer Form an, daß der Kaiser seinen Ver tretern nicht gestatten würde, in eine bloße Versuchskonserenz einzuiretcn, in der Japan seine endgültigen Bedingungen stellen und Rußland gestatten würde, zu bestimmen, ob die Mitglieder der Konferenz ihre Beratungen fortsetzen sollen. Präsident Roosevelt nahm einen ähnlichen Standpunkt ein, daß nur durch eine Ausstattung der Bevollmächtigten mit unbeschränkter Voll macht ein dauernder Frieden herbeigeführt werden könnte. Zwecks Erlangung der Einwilligung hierzu machte er dringende Vorstellungen in Petersburg, da er diesen Vorschlag der Japaner für zweckentsprechend erachte. Zur Lage in Rnfiland. Petersburg. (Priv.-Tel.) Graf Jgnatiew ist mit außerordentlichen Vollmachten nach Odessa beordert worden. Diese Maßnahme schafft für den aufrührerischen Bezirk «ine Diktatur mit unumschränkter Befugnis. Odessa. Am Sonnabend wurden hier vom „Fürst Potemkin" Beauftragte an Land gesandt, um ein Telegramm an denZaren abzuschicken, worin unter Drohungen ein« Ver fassung verlangt tvnrde. Das Telegramm wurde nicht be fördert. — Der durch das Feuer am Mittwoch angerichtete Schade» wird auf 100 Millionen Mark geschätzt. Zwölf Dampfer und 50 Segelschiffe wurden vernichtet. Odessa. Der Panzer „Georgi Pobjedonoszew" fuhr in i« Bucht ein und trat in Unterhandlungen mit den Be hörden. Aus diesen geht folgendes hervor: Als das Schiff sich Odessa näherte, wurden alle Offiziere bei Lofinow an Laich ge setzt. Nach seiner Ankunft in Odessa hatte er sich auf dir Seite des „Potemkin" tzestellt. Später brachen aber Zwistigkeiten aus. Endlich forderte «in Teil der Besatzung die Rückkehr zum Ge schwader. Diese Pariei wuchs allmählich derart an, daß be schlossen wurde, in Verhandlungen mit den Lokokbehvrden ein zutreten. Die Besatzung willigte ein, die russisch« Flagge auf dem „Pobjedonoszew" wieder zu hissen. und am anderen Morgen lieferte sie die Gcichüdverschlüffe ab. Eine Landung ve» .8 ^ «7*
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