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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Theorie in der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- ArtikelNeujahrsgruß 1905! 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 2
- ArtikelAlte Sonnenuhren und Nachtzeitmesser 3
- ArtikelWeiterverkauf schon verkaufter Uhren und Schmuckstücke 6
- ArtikelUntersuchungen über das Verhalten von Schiffschronometern auf ... 7
- ArtikelZur Frage der Kartellierung der Schwarzwälder Uhrenindustrie 8
- ArtikelAus der Geschichte der Uhrmacherei in Frankreich 8
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 10
- ArtikelProduktion der deutschen Groß-Uhrenindustrie 11
- ArtikelPersonalien 12
- ArtikelGeschäftsnachrichten 12
- ArtikelVereinsnachrichten 12
- ArtikelVermischtes 12
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 15
- ArtikelFragekasten 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 1 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 15 Wegen unlauteren Wettbewerbes hat die Braunschweiger Uhrmacher-Innung gegen den Uhrmacher Bock eine Klage angestrengt. Letzterer hatte in Tageszeitungen bekanntgemacht, daß er das größte Uhrenlager in Stadt und Herzog tum Braunschweig besitze, alleiniger Vertreter der Union Horlogdre (Biel, Glashütte, Genf) sei und die alleinige Niederlage der Firma A. Lange & Söhne in Glashütte habe. Der Klageanspruch der Uhr macher-Innung geht dahin, dem Beklagten bei Strafe zu verbieten, diese Behauptungen zu wiederholen. In der Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen des Herzogl. Landgerichts begründete der Vertreter der Klägerin, Notar Dr. Haeusler, den Klageanspruch. Der Vertreter des Beklagten, Notar Almers, führte aus, daß der Uhrmacher Bock tatsächlich die größte Uhren-Detailhandlung in Braunschweig habe und bereit sei, hierfür den Beweis anzutreten. Eigentlich sei es ja Sache der Klägerin, nachzuweisen, daß Bock das größte Uhrenlager nicht besitze. Durch die Bemerkung „alleinige Niederlage der Firma A. Lange & Söhne“ solle nicht angedeutet werden, daß Bock allein Glashütter Uhren verkaufe, aber Bock sei der Vermittler für alle Uhren, die in Braunschweig von der Firma A. Lange & Söhne in Glashütte gekauft werden. Das Uhrengeschäft von Brandes in Braunschweig möge wohl ein größeres Lager haben, aber dieses diene in der Hauptsache dem Engroshandel, wenn es sich aber, wie im vorliegenden Falle, um den Detailverkauf handle, dann sei das Lager des Beklagten das größte, der auch die Ver tretung der Union Horlogere habe. Nach längerer Verhandlung ließ der Vertreter der Klägerin den Klageanspruch zum Teil fallen und es kam ein Vergleich zustande, durch den sich die Uhrmacher- Innung bereit erklärt, ihren Widerspruch gegen die in der Bekannt machung des Herrn Bock enthaltenen Hinweise auf die Union Hor logere und Glashütte fallen zu lassen, wogegen sich der Beklagte verpflichtete, bei der Bekanntmachung, daß er alleiniger Vertreter der Firma A. Lange & Söhne sei, die Form zu vermeiden, die darauf hindeuten könnte, daß er überhaupt die alleinige Niederlage der Glashütter Uhren habe. Über den weiteren Punkt des Rechts streites, betreffend das größte Lager, sollte in einem auf den 30. De zember anberaumten Termine verhandelt werden. — Es ist schade, daß nicht vorher schon eine gütliche Einigung herbeizuführen ge wesen ist, denn durch eine solche Klage wird das Ansehen des Standes keineswegs gehoben und die Betätigung der Interessen gemeinschaft der Uhrmacher, die gegen äußere Feinde so nötig ist, in ihrer Energie gelähmt. (Fortsetzung.) Die bewegende Kraft in der Uhr. Wenn wir ein Pendel aus seiner Ruhelage bringen, schwingt es bis zur Ruhelage zurück und darüber hinaus und setzt diese Schwingung in gleichmäsigen Zeiträumen fort. Mit jeder Schwingung aber wird der zurückgelegte Weg, der Schwingungsbogen, kleiner, bis das Pendel gänzlich in seine Ruhelage zurückkehrt oder einen neuen Anstoß (Impuls) erhält, der die Schwingungsweite auf die ursprüngliche Größe bringt. Es bestehen Widerstände, die der Richtung der Pendelbewegung entgegengesetzt wirken und die, in dem sie überwunden werden, ein gewisses Maß von Kraft ver zehren. Soll also ein Pendel dauernd in Schwingung erhalten werden, so ist.es nötig', daß es in regelmäßigen Zeitabschnitten einen Anstoß erhält, der die durch die Widerstände verbrauchte Kraft ersetzt. Welcher Art sind aber diese Widerstände? Zunächst ist es der Widerstand der Luft, den diese der Be wegung der Pendellinse entgegensetzt. Seine Größe wächst pro portional dem größten Querschnitt der Pendellinse und dem Quadrate der Geschwindigkeit ihrer Bewegung., Da die Form des schwingen den Körpers begreiflicherweise gleichfalls von Einfluß auf die Größe des Widerstandes ist, so gibt man ihm möglichst eine Linsenform, welche die Luft gleichsam durchschneidet. Daß die Aufhängung des Pendels mit der unvermeidlichen inneren Reibung bei der Bewegung ein weiterer Faktor für die Größe des Widerstandes ist, leuchtet ein. Er ist von der Art der Aufhängung abhängig. Fadenaufhängung, Schneidenaufhängung und Feder aufhängung haben natürlich verschiedene Koeffizienten des Wider standes. Bei der jetzt allein noch angewandten Federaufhängung ist der Biegungswiderstand zu überwinden. Die dritte Art des Widerstandes ist die Anziehungskraft der Erde, welche bestrebt ist, das Pendel in eine genau vertikale Lage zu bringen und die es immer aus einer von digser abweichenden Lage zurückbringt in die vertikale. Da es natürlich nicht möglich ist, die Faktoren für die rech nerische Bestimmung des Widerstandes genau zu ermitteln, muß man — um die Größe der Kraft, welche nötig ist, den Widerstand zu überwältigen, zu bestimmen — die Abnahme der Größe der Pendelschwingungen in einer gewissen Zeit beobachten. Daraus kann man dann unter Zuhilfenahme trigonometrischer und logarithmischer Rechnungen die Kraft ermitteln, die dem betreffenden Pendel in der betreffenden Zeit den Antrieb erteilen, d. h. also, am Gang rade vorhanden sein muß. Erzeugt wird dieser Antrieb bei Uhren durch ein fallendes Gewicht, durch eine gespannte Feder oder durch elektrischen Strom. Auf diese drei Arten kommen wir in nächster Nummer zu sprechen. (Fortsetzung folgt.) Briefkasten und Rechtsauskünfte. Warennachsehub bei Ausverkäufen. Herrn E. R. in M. Sie fragen, ob es gestattet sei, bei Ausverkäufen durch Nachschübe das Waren lager zu ergänzen. — Antwort: Nach Ansicht des Reichsgerichts ist ein geringer Nachschub von kuranter Ware, der nur den Zweck haben soll, die noch vorhandenen Restbestände verkäuflicher zu machen, erlaubt. Wenn der Nachschub also innerhalb dieser aller dings nicht festen Grenze geschieht, werden Sie nichts dagegen einwenden können. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Taschenuhren. Herrn R. W. in B. Dieser Tage ließ eine Berliner Firma durch zwei junge Leute mit Uhrenmustern Ihren Platz besuchen. Es wurde den Leuten ge sagt, daß sie das nicht dürfen; darauf zeigten sie ihre Legitimations karten, wo darin stand: „Dem P. P. ist erlaubt, mit Uhren nach Mustern Private zu besuchen und Bestellungen entgegenzunehmen“. Sie fragen, wie das zugeht. — Antwort: Mit Wandergewerbe schein kann man auch bei der Privatkundschaft nach Mustern Be stellungen aufsuchen, aber nicht die Ware selbst verkaufen (nicht sofort abgeben). Wenn sich die betreffenden jungen Leute an den Wortlaut des Gesetzes gehalten haben, ist nichts zu machen. Es sei denn, sie hätten Bestellungen aufgesucht, um auf Abzahlung mit Eigentumsvorbehalt die Ware abzusetzen. Muß ich meine Bücher der Steuerbehörde voilegen? Herrn G. S. in R. Sie fragen, ob Sie bei Steuerreklamation verpflichtet sind, Ihre Geschäftsbücher der Steuerbehörde vorzulegen. Ihre Firma ist nicht gerichtlich eingetragen und Sie führen deshalb nur eine un vollkommene, nur für Sie verständliche Buchführung. — Antwort: Die Steuerbehörde ist berechtigt, evtl. von Ihnen Vorlage der Bücher zu verlangen, um sich zu orientieren. Verweigern Sie die Vorlage, so wird Ihre etwaige Reklamation nicht berücksichtigt, da Sie der Be hörde die Mittel entziehen, sich zu informieren. Auch wenn es der Behörde nicht möglich ist, sich in Ihren Büchern zu informieren, werden Sie mit Ihrer Reklamation keinen Erfolg haben. Kann ich nachträglich eine Forderung aufstellen? Herrn G. N. in K. Sie haben einem Kollegen einen Posten Uhren abgelassen unter der Bedingung „zahlbar rein netto ohne Ziel“. Verdienst hatten Sie an diesem Geschäft sozusagen keinen, nur 2 % Kassa-Skonto, weil Sie die Waren beim Einkauf bar bezahlten. Der Betreffende hat Sie aber bis heute, nach vier Monaten, trotz mehrfacher Mah nungen noch nicht bezahlt, so daß Sie also bei diesem Geschäft direkt Geld zulegen. Kürzlich haben Sie nun dem Herrn den Sach verhalt vor Augen geführt und eine neue Rechnung übersandt, auf welcher Sie 10% des schuldigen Betrages als Verdienst für sich in Anrechnung brachten. Der Betrag wäre Ende Januar zahlbar und der Mann hätte dann ein Ziel von fünf Monaten gehabt, anstatt, wie ausgemacht, ohne Ziel. Darauf ging er aber nicht ein. Sie fragen nun: „Ist mein Vorhaben, das heißt meine Forderung von 10 % Verdienstaufschlag, gesetzlich zulässig, und würde ich mit einer evtl. Klage durchdringen?“ — Antwort: Sie sind an die Bedingung gebunden, die Sie beim Abschluß gestellt haben, also „zahlbar rein netto ohne Ziel“, und Ihre nachträglich aufgesteilte Forderung ist deshalb nicht zu Recht bestehend. Indessen können Sie vom Abnehmer vom Tage der Mahnung ab 5 % Handelsver zugszinsen fordern, die er Ihnen zahlen muß. Wer zahlt das Porto. Herrn C. H. in K. Sie haben sich eine Auswahl sendung schicken lassen, die in zwei frankierten Postpaketen an kam. Ihnen konvenierten die Sachen nicht, und Sie retournierten daher die Pakete ebenfalls frankiert. Einige Tage später erhielten Sie eine Rechnung über 1,30 Mk. (1 Mk. Paketporto, 20 Pf. Be stellgeld, 10 Pf. Briefporto). Sie weigerten sich selbstverständlich, diese Summe zu bezahlen, und werden jetzt daraufhin verklagt. Sie fragen, ob Sie einen Prozeß führen sollen. — Antwort: Ein magerer
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