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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mißbräuche auf dem Gebiet des Ausverkaufswesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 225
- ArtikelBehandlung und Reparatur von Barometern und Thermometern ... 226
- ArtikelXIV. Verbandstag der Deutschen Uhrengrossisten 15.-16. Juli 1905 ... 229
- ArtikelThomas Mudge (Fortsetzung) 230
- ArtikelEntwurf eines neuen statistischen Wahrenverzeichnisses für die ... 232
- ArtikelWie das Email hergestellt wird 233
- ArtikelMißbräuche auf dem Gebiet des Ausverkaufswesens 233
- ArtikelPersonalien 235
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 236
- ArtikelVereinsnachrichten 236
- ArtikelVermischtes 237
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 239
- ArtikelFragekasten 239
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 239
- ArtikelPatente 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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234 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 15 allen geeigneten Fällen Gebrauch machen würden. Insbesondere ist es nicht zweifelhaft, daß auch gegen die mißbräuchliche Bezeich nung von Waren, die der Verfügung des Konkursverwalters nicht mehr unterstehen, als Konkurswaren und gegen ähnliche Ver schleierungen auf Grund des bestehenden Gesetzes, und zwar auch strafrechtlich, eingeschritten werden kann (vgl. Entscheidung des Reichsgerichtes vom 10. März 1902, mitgeteilt in Goltdammers Archiv Band 49 S. 135). Dasselbe gilt für die Frage der sogenannten „Lockartikel“. Auch der Warennachschub wird schon durch das geltende Recht getroffen. Durch die Entscheidung des Reichs gerichtes vom 21. September 1897 (Entscheidung in Strafsachen Band 30 S. 256) ist zwar seinerzeit das Mißverständnis möglich geworden, als ob der Nachschub von Waren schlechthin zulässig sei. Diese Entscheidung ist aber in letzter Zeit durch Entscheidungen desselben Gerichts dem Sinne nach erheblich eingeschränkt worden (vgl. insbesondere Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 37 S. 358). Die Handels- und Gewerbekammern bzw. die Handwerks kammern werden beauftragt, bis zum 15. September laufenden Jahres über die Fragen 1 und 2 gutachtlich zu berichten. Die Handwerkskammer Würzburg behandelt nun die Angelegenheit in ihrer letzten Plenarsitzung vom 11. Juli ds. Js. wobei der Referent Kammersekretär Fuchs folgendes ausführte: „Meine Herren! wir haben die Angelegenheit nach zwei Gesichts punkten zu behandeln, nämlich: 1. Welches sind die hauptsächlichsten Mißbräuche im Ausver kaufswesen? 2. In welcher Richtung ist das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs abzuändern, damit diese Mißbräuche wirksam bekämpft werden können? Ausverkaufs=Epidemie. Ungebührliche Ausdehnung der Ausverkäufe. Wenn nach den hauptsächlichsten Mißbräuchen im Ausver kaufswesen gefragt wird, so müssen wir diese Frage im allgemeinen dahin beantworten, daß zu gewissen Zeiten unmotivierte Ausver käufe geradezu epidemisch auftreten, daß Ausverkäufe von manchen Geschäften ganz unverhältnismäßig und ungebührlich lang ausgedehnt werden und daß folglich bei solchen Aus verkäufen auch Waren nachschübe, wenn notwendig, im ausgedehn testen Maße Vorkommen. Wenn ich nun bezüglich der einzelnen Punkte etwas auf Details eingehe, so beschränke ich mich selbst redend auf Vorkommnisse in unserem Kammerbezirk, obwohl mir auch vom Ausverkaufsschwindel außerhalb unseres Kammerbezirkes ein äußerst reichhaltiges Material zur Verfügung steht. (In der Tat geht das, was hier ausgeführt wird, durch alle größere Städte Deutschlands, so daß der vorliegende Artikel von allgemeinem Interesse ist. Die Redaktion.) Weihnachtausverkäufe. ln Würzburg beobachte ich schon seit einigen Jahren, daß manche Geschäfte schon vor Weihnachten ihren Weihnachtsaus verkauf mit 10, 20 und 25% Rabatt durch die bekannten Plakate und Annoncen ankündigen. Wenn man nun zu einer Zeit, zu welcher das Weihnachtsgeschäft eigentlich noch gar nicht begonnen hat, schon einen Weihnachtsausverkauf ankündigt, so ist meines Erachtens hier das Wort „Ausverkauf“ zu Unrecht, d. h. in schwindel hafter Weise angewendet, um dadurch den Schein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken und dadurch Kunden anzulocken, was bei unserem leider noch sehr urteilslosen Publikum auch immer von Erfolg begleitetet ist. Inventurausverkäufe. Sind die Weihnachtsausverkäufe endlich überstanden, so kommen die Inventurausverkäufe, dann die Frühjahrsausverkäufe, die verschiedenen Räumungsausverkäufe usw. Ich behaupte nicht zu viel, wenn ich sage, es gibt Geschäfte, vvelche während der Hälfte des Jahres die Ausverkaufsplakate im Schaufenster haben. Dabei erläßt man immer noch umfangreiche Inserate, welche bekanntlich viel Geld kosten. Und daß man diese Kosten nicht scheut, ist ein Beweis dafür, daß jeder Ausverkauf, und wenn er den Stempel des Schwindels an der Stirne trägt, von Erfolg begleitet ist. Anziehungskraft des Ausverkaufs. Es ist nämlich Tatsache, daß das Wort „Ausverkauf“ mehr Anziehungskraft ausübt als die schönste Schaufensterdekoration. Ja auf den weitaus größten Teil des kaufenden Publikums übt dieses Wort eine geradezu faszinierende Wirkung aus. Man bleibt unwillkürlich stehen, wo man sonst vorbeigegangen wäre, überlegt, ob man nicht dies oder jenes brauchen könne, nachdem doch so eine außerordentlich günstige, „nie wiederkehrende Gelegenheit“ geboten ist, und kauft schließlich auch und zwar zu Preisen, um welche man die Waren in soliden Geschäften, welche sich scheuen, den fortwärenden Ausverkaufsschwindel mitzumachen, auch erhalten hätte. Die soliden Geschäfte werden also durch die fortwährenden Ausverkäufe ohne Zweifel ganz bedeutend geschädigt, indem ihnen viele Kunden entzogen werden. Das Publikum bedenkt nämlich nicht, daß man sogenannte zurückgesetzte Waren weit unter dem früheren Preis auch in soliden Geschäften, welche keine Ausver kaufsplakate im Schaufenster haben, das ganze Jahr hindurch kaufen kann, wovon ich mich selbst schon öfters überzeugt habe. Ausverkauf wegen Aufgabe des Geschäftes. Auch habe ich schon mehrfach beobachtet, daß man einen Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe inszeniert, schließlich aber das Geschäft doch nicht aufgibt. So waren bespielsweise an den Schaufenstern eines Ladens, der in einer der besten Geschäftsstraßen Würzburgs liegt, länger als l l / 2 Jahre die Plakate angeheftet, auf welchem „Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ angekündigt war. Jedenfalls zu dem Zwecke, die Sache ganz besonders zugkräftig zu gestalten, war daneben in großen Lettern zu lesen „Laden zu vermieten. Im letzten Winter verschwanden nun auf einmal die Plakate wieder und das Geschäft besteht jetzt unter demselben Inhaber wie früher weiter. Wenn solche Vorkommnisse, zu welchen eigentlich jede Bemerkung als überflüssig erscheint, nichts als krasse Mißstände oder Mißbräuche zu bezeichnen sind, dann gibt es meines Erachtens überhaupt keine Mißstände mehr. Ausverkäufe wegen Umzugs. Recht sonderbar kommen dem aufmerksamen Beobachter des gewerblichen Lebens auch manchmal die Ausverkäufe wegen Umzug vor. Da wird z. B. ein neues Geschäft aufgemacht und schon nach einem Vierteljahr inszeniert man einen „Großen Au s verkauf wegen Umzug“. Daß nun ein Umzug schräg über die Straße ein triftiger Grund für einen großen Ausverkauf ist, vermag ich nicht einzu sehen. Schließlich kommt der Umzug auch gar nicht zustande, weil man inzwischen zu der Ansicht gelangt ist, daß ein Konkurs noch rentabler ist. als ein Ausverkauf. Ein solenner Konkurs ausverkauf beschließt sodann die ganze moderne geschäftliche Aktion. Auch beobachtete ich einmal einen Ausverkauf wegen Umzug bei einem Geschäft, dessen Waren sehr wenig Raum einnahmen. Ich war überzeugt, daß man das ganze Warenlager in zwei oder drei Kisten einpacken und auf einem Handwagen hätte fortfahren können und konnte deshalb auch hier nicht einsehen, daß ein Grund für einen Ausverkauf wegen Umzug vorlag. Weitere Beispiele verdächtiger Ausverkäufe. Der Inhaber eines Geschäfts, an welchem ich häufig vorbei gehe, veranstaltete einen Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe. Derselbe dauerde nahezu ein Jahr. Dann erhielt das Geschäft tatsächlich einen neuen Inhaber, welcher bald nach der Übernahme einen Ausverkauf der von seinem Vorfahren übernommenen Rest bestände inserierte. Eine hiesige Firma eröffnete ein Zweiggeschäft, um in demselben mit viel Reklame sofort einen großen Ausverkauf zu inszenieren. Nach einem halben Jahre war das Geschäft samt Ausverkauf wieder verschwunden. In einer der besten Geschäftslagen wurde ein neues Geschäft eröffnet und schon nach einigen Tagen gänzlicher Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe angekündigt. Nach einem halben Jahre war auch dieser Fall erledigt und der moderne findige Kaufmann eröffnete in einer anderen Straße wieder ein neues Geschäft. In beiden Fällen wurden aber die anständigen Konkurrenzgeschäfte ganz bedeutend geschädigt, weil die Ausverkäufe selbstverständlich jedesmal in die Hauptsaison für die betreffende Branche verlegt wurden. Vor einigen Tagen und zwar an einem Dienstag fand ich in einem Schaufenster folgende interessante Ankündigung: „Heute Mittwoch (Datum war aber schlauerweise nicht angegeben) 2 Uhr nachmittags beginnt mein großer Inventurausverkauf. Ich biete eine außergewöhnliche Kaufgelegenheit zu unglaublich billigen Preisen. Umtausch gestattet von vormittags 8—IO 1 /* Uhr.“
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