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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-03
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1867
- Autor
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Bank-Act. 891/2; Ital. 5 o/y Anl. 521/4. — Wechsel. Amsterdam t. S. l43»/8 '. Hamburg k. S. 151» « ; äo. 2 M. 151; London 3 M. 6.23; PqxiS 2 M. 80»/4; Wien 2 M. 77S/«; Frankfurt a. M. 2 M. 56.24 ; Petersburg k. S. 88*/,; Bremen 8 T. 1107/s. — Fonds fest. Frankfurt a/M., 2. Aprll. Preuß. Caffen-Anweis. 105^/«; Berliner Wechsel 1051/2; Hamburger Wechsel 88»/8; Londoner Wechsel 119^8; Pariser Wechsel 941/2; Wiener Wechsel 9N/,; -o/o Verein. St.-Auleihe pro 1882 78; Oest. Cr.-Actten I651/2; Sächsische 5«/o Anleihe 104; Bayer. 4v/<> Präm.-Anleihe 971/4; 1860r Loose 651/2; I864r Loose 731/5; Qesterr. Nat.-Anl. 527/8 5«/o Metall. —; Steuers. Anlehen 476/8. — Eher matt. > Wien, 2. April. Amtliche Notirunge». (Geldcourse.) Metall. 50/0 58.70; äo. mit Mai- und Novemberzinsen 62.— ; Nationalauleyen 69.70 ; StaatSanlehen v. 1860 86.30 ; Bank. Act. 729; Aktien der Ereditanstalt 182.60 ; London 129.10; bilberagio 126.50; k. t. Münz-Ducaten 6.8. — Börsen- Notirungen vom 1. April. Metall. 5<>/<> 58.70; äo. 4^,0/v —; Bankacüen 730.— ; Nordbahn 163 50; mit Ber- loosung vom Jahre 1854 77.— ; National - Anlehen 69.80; Actien der StaatS-Tisenbahn-Gesellsch. 210.80; äo. der Credit- Aust. 183.50; London 129.—; Hamburg 95.75; Paris 51.20; Galizier 218.50; Actien der Böhm. Westb. 152.50; äo. der Lombard. Eisenbahn 210.50; Loose der Ereditanstalt 129.10; Neueste Loose 86.40. London, 1. April. Consols 91. Paris, 1. April. 3«/g Rente 68.90. Ital. neue Anleihe —. Ital. Rente 53.90. Credit-mobilier-Actien 420 —. Oesterr. Staats-Eisenbahn-Actien 408.75. Lombard. Eifenbahn-Actien 407.50. 328.75. 847/8 69.20. 68.90. Matt, namentlich MobiUer. New - N 0 rk, 1. April. Schlußcourse. Wechselkurs auf London 108»/i, Gold-Agio 134, BondS 1091/4, Baumwolle 301/2, Illinois 1151/z, Erie 531/2, Petroleum raff. 27. Liverpool, 2. April. (Baumwolleumarkt). Umsatz 8000 B. Stimmung Markt stationair. Amerik. Baum wolle 131/z, 131/8 ä., Fair Dhollerah 111/4, Middling Fair Dhollerah 10^/4, Middling Dholl. 101/2, Bengal 8, Good fair Bengal 8^/4, Omra 111/4, Pernam 141/4. Berliner Productendörse, 2. April. WeiM pr. 2100Pfd. loco 70—88, nach Qual, bezahlt, Frühjahr 771/2. — Gerste pr. 1750 Pfd. loco 42—51, nach Qualität bez. — Hafer pr. . 1200 Pfd. —. — Spiritus pr. 8000 o/g Tr. loco 17i/z, vr. d. Mt. 17, April-Mai 17, September-October 171/2, gek. 30000 Qrt, matt. — Roggen pr. 2000 Pfd. loco 571/4, pr. d. Mt. 56, Frühj. 553/4, Iuli-Aug. 531/4, Sept.-Oetbr. 511/4, gek. 8000 Ctr., matt. — Rüböl pr. 100 Pfd. loco 11, vr. d. Mt. 11, April-Mai 11, Juli-August 111/4, September- October 11"/24, gek. 2700Ctr , fest. Telegraphische Depeschen. L Berlin. 2. April. RrichStagSfitzung. Abschnitt VIII des Entwurfs der Bundesverfassung behandelt das Post- und Telegraphenwesen. Art. 45 bestimmt, daß das Post- und Telegraphenwesen für daS gesammte Gebiet deS Norddeutschen Bundes als einheitliche StaatSverkehrS-Anstalten eingerichtet wer den sollen. — Abgeordneter Becker beantragt Aufhebung deS Post- und Telegraphen - Monopols. — Minister Graf Itzen- plitz erklärt sich gegen diesen Antrag, da wohl eine Herabsetzung der Gebühren, nicht aber die Einrichtung von Privatposten und dergleichen Telegraphen zweckmäßig sei. — Abgeordneter SchrapS spricht über angebliche Verletzungen deS Briefgeheimnisse- und be hauptet, daß der Bestimmung deS Art 45 der Regierungsvorlage Motive zum Zwecke der politischen Agitation unterlägen (oh! oh!). — Bunde--Commifsar Graf Itzenplitz: In Beziehung auf da- Briefgeheimniß kann ich die bestimmte Erklärung abgeben, daß eS in ganz Preußen respectirt wird, und daß Briefe nur dem Staats anwalt oder dem Richter auf besten Requisition auSgehändigt werden (Bravo). Wenn irgend ein Fall vorkomme, wo daS Briefgeheimniß verletzt worden, so würde ich Demjenigen, der mir darüber Beweise bringt, zum größten Danke verpflichtet sein; ich würde auf daS Allerstrengste Einschreiten. Ich muß daS Factum und die Tendenz bestreiten. — DaS Amendement vr. Becker wird ab gelehnt, Art. 45 der RegierungS-Vorlage angenommen; ebenso ohne Debatte Art. 46. Art. 47 der RegierungS-Vorlage: „Dem Bundes-Präsidium gehört die obere Leitung der Post- und Telegraphen - Verwaltung an in der Fassung der Vorlage angenommen. Art. 43 und 49 werden ebenfalls in der Fassung der RegierungS-Vorlage genehmigt und damit der Abschnitt VIII erledigt. Auf Antrag deS Abgeordneten vr. Schleiden wird die Ge neral-Debatte über die Abschnitte IX (Marine und Schifffahrt) und X (Consularwesen) mit einander verbunden. —.Abgeordneter Meier (Bremen): Ich würde daS Wort nicht ergriffen haben, wenn ich mich als Rheder nicht dazu berechtigt hielte. Ich habe eine Handelsflotte geschaffen, welche an Zahl der Schiffe der königl. preußischen Marine ungefähr gleichkommt. Es ist behauptet wor den, daß eine Marine ein kostspieliges Spielwerk sei. Kostspielig ist die Kriegsmarine, aber ein Spielwerk ist sie nicht. Die Kriegs marine ist ein unbedingtes Erforderniß der Großmachtstellung eine- jeden Staates. Dw Herstellung einer Kriegsmarine wird neue Kräfte für die Handelsmarine schaffen ; die Kriegsmarine ist eine ganz bedeutende Reserve für den Fall eines Krieges. ES sollte eine Kriegsmarine geschaffen werden, welche der der größten europäischen Seemacht gleichkommt und welche im Stande ist, bei jedem Kriege den Ausschlag zu geben. (Sehr richtig) Ich weiß nicht, ob die Regierungen die Absicht haben, eine solche Marine zu errichten; ich bin überzeugt, der künftige Reichstag wird gern und willig die Mittel dazu bewilligen. Ich vertraue, daß da- allgemeine Interesse Würdigung finden werde, sowohl von Setten der verbündeten Regierungen, als von Setten deS Reichstags. (Lebhaftes Bravo!) — Abgeordneter de Chapeaurouge erachtet die Bildung einer Kriegsflotte nur gerechtfertigt, so weit sie zur Vertheidigung der Küsten nothwendig ist. — (In der Hofloge er scheint der Kronprinz von Sachsen.) — Abgeordneter vr. Schleiden empfiehlt die Annahme der Abschnitte 9 und 10 mit geringen Modificationen. Er führt auS, daß wir eine Kriegs flotte gebrauchen, nicht blos um die Küsten zu schützen, sondern auch um gegen die übrigen Machte Front machen zu können. Er tritt in dieser Beziehung den Ausführungen deS Abgeordneten Meier bei, versucht jedoch nachzuweisen, daß derselbe die Kosten der Kriegsmarine unterschätze. Der Redner geht auf die verschie densten außereuropäischen Verhältnisse ein und erregt dadurch'große Unruhe und den Ruf: zur Sache. — (In der Hofloge erscheint der Admiral Prinz Adalbert.) BundeS-Commiffar v. Roon: Die zahlreichen Erörterungen, welche ich gehört habe, laste ich lieber unbeachtet; ich glaube, ich diene dem gemeinsamen Zwecke dadurch besser. Wer kein Schwert führt, kommt allerdings nicht in die Verlegenheit dasselbe zu ge brauchen, allein der Gefahr, durch das Schwert umzukommen, entgeht er doch nicht. — Handelsmarine und Kriegsmarine müssen sich gegenseitig ergänzen. — Die Frage, welche Ausdehnung der Bundesflotte zu geben sei, scheint nur an dieser Stelle verfrüht. (Sehr richtig.) Das ist eine Etatsfrage. — Es ist über die Flagge gesprochen. Der Entwurf giebt der Handelsflagge die Farben tchwarz, weiß und roth, und ich glaube nicht, daß sich dagegen be sondere Bedenken erheben lasten. Um die Zusammengehörigkeit der Handelsflagge mit der Kriegsflagge zu bekunden, müsten sich in der KciegSflagge die Farben der Handelsflagge wiederholen. Die Bestimmung darüber steht natürlich Sr. Maj. dem Könige zu. Hätte der letzte Redner nicht mit der Erklärung geschloffen, daß er für den Entwurf gesprochen, so hätte ich eS auS seiner Rede nicht entnehmen können. — BundeS-Commiffar Geh. Rath v. Savigny erklärt, daß eS nicht in der Absicht der Regierung liegt, die consularische Vertretung durch Kaufleute aufzuheben, son dern sie fortbestehen zu lasten und zu ergänzen, wo eS nothwendig und erforderlich ist. Zur GeneralviScussion sprechen noch die Abgeordneten Weber und Gr um brecht. Bei der Specialberathung wird Artikel 50 mit einem Amendement von Vincke (Ollendorf) angenommen, wonach die Kosten der Gründung und Erhaltung der Kriegsflotte und der damit zusammenhängenden Anstalten aus der BundeS- cafse bestritten werden sollen. Bei Artikel 51 bedauert Duncker (Berlin), daß für die KriegSflagge nicht die Farben Schwarz- Roth-Gold gewählt seien. Einen Antrag stellt er nicht, um sich nicht der Gefahr auSzusetzen, die deutschen Farben von einer deut schen Volksvertretung abvotirt zu sehen. Artikel 51 wird genehmigt, ebenso Artikel 52 (Consulatwesev). Abgeordneter Bennigsen beantragt, zur Vorbereitung für den nächsten Abschnitt (BundeS- kriegSwesen) morgen keine Plenarsitzung zu halten. Nach kurzer Discusston wird beschlossen: morgen GeneraldiScussion zu halten und Donnerstag zu pausiren. Berlin, 2. April, Nachm. 4 Uhr 42 Min. Die Gerüchte betreffs Personenwechsels im Luxemburger Gouvernement find grundlos, ebenso ist Alles über besondere militairische Vorkeh rungen nur auS BörsenspeculationSgründen auSgesprengte Gerüchte. London, 3. April. In Folge des beabsichtigtem Verkauf- von Luxemburg wird die Reise de- König- von Preußen und^des Kaiser» vü« Rußland zur Pariser Ausstellung zweifelhaft. Mel dungen holländischer Privatberichte, daß der Verkauf Luxemburgs aufgegeben sei, werden auS Pariser Nachrichten widersprechend be zweifelt. Verantwortlicher Redacteur: vr. A. Diezmau«. (In Angelegenheiten deS Tageblattes zu sprechen täglich Vormittag- von 1/211—1/,12 Uhr und Nachmittag- von 5—6 Uhr im RedactionSlocale: IohanniSgafse Nr. 4 u. 5.) Druck und Verlag von 4L. Bolz. — AuSgegebeu durch die Expedition de- Leipziger Tageblattes, JohavniSgaffe Nr. 4 u. H
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