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Bach-Jahrbuch
- Bandzählung
- 69.1983
- Erscheinungsdatum
- 1983
- Sprache
- German
- Signatur
- MZ. 8. 10-69.1983
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id49575630X-198300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id49575630X-19830000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-49575630X-19830000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Musik
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bachs Stellung in der Leipziger Kulturpolitik seiner Zeit
- Autor
- Siegele, Ulrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftBach-Jahrbuch
- BandBand 69.1983 -
- DeckelDeckel -
- TitelblattTitelblatt 1
- InhaltsverzeichnisInhalt 3
- AbkürzungsverzeichnisAbkürzungen 4
- KapitelBachs Stellung in der Leipziger Kulturpolitik seiner Zeit 7
- KapitelDie vierstimmigen Choräle Johann Sebastian Bachs : ... 51
- Kapitel"150 Stück von den Bachischen Erben" : zur Überlieferung der ... 81
- KapitelJohann Sebastian Bach und die Trost-Orgel zu Altenburg : ... 101
- KapitelEindeutigkeit und Mehrdeutigkeit in Picanders ... 109
- KapitelKleine Beiträge 115
- SonstigesBesprechungen 123
- AnhangAnhang, Resümees der Beiträge 133
- DeckelDeckel -
- BandBand 69.1983 -
- Titel
- Bach-Jahrbuch
- Autor
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Bachs Stellung in der Leipziger Kulturpolitik seiner Zeit 13 beteiligt. 11 Bürgermeister Platz, der Sprecher der Kantorenpartei, erhebt so gleich diese Forderung: „Es habe der Cantor in denen obern Classen mit zu informiren.“ Telemann nun will dieser Forderung nicht nachkommen; das hat Bürgermeister Platz gegen ihn einzuwenden: „welches ihm nur in der person Telemanns der dergleichen nicht zu über nehmen gesonnen, bedencklich sey.“ Zwar hatte der Regierende Bürgermeister schon einen Vorschlag zur Lösung vorgetragen: Telemann wolle sich „wegen der Schularbeit mit einem von denen untern Collegen vergleichen“. Das meint: der Kantor schließt mit einem in der Rangordnung der Schule unter ihm stehenden Kollegen einen Vergleich, näm lich einen Privatvertrag des Inhalts, daß dieser Kollege die fünf Stunden des Kantors, und zwar auf dessen Kosten (also ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel) übernimmt. 12 Trotz dieses Vorschlags zur Lösung stellt Bürgermeister Platz den Antrag, Auskunft bei Telemann einzuholen, wie er sich die Lösung der Frage vorstelle: „und müsse man wenigst hören, wie er die information einzurichten und sich diesfalls zu vergleichen gedenke.“ Dieser Antrag wird zum Beschluß erhoben: „Man wolle vorhero“ - vor der Probe und insbeson dere vor der Wahl - „diesfalls mit ihm communiciren lassen und könnten ihm die Verrichtungen“ - also die Unterrichtsverpflichtungen des Kantors - „bei der Schule überschicket werden.“ Telemann wollte also von der Information freigestellt und nur mit der Musik befaßt sein. Die Kapellmeisterpartei, auf die Gewinnung eines renommierten Musikers erpicht, war bereit, ihm hierin in jeder Weise entgegenzukommen. Nicht so die Kantorenpartei. Ihr lag daran, jemanden zu gewinnen, der minde stens ebensosehr Schulmann wie Musiker war. Gegenüber der Forderung, daß der Kandidat auch als Schulmann ausgewiesen sein müsse, und dem Prinzip, daß „der Cantor in denen obern Classen“, und zwar in eigener Person „mit zu informiren“ habe, trat für sie der Gesichtspunkt einer besonderen musikali schen Qualifikation des Kandidaten zurück. Doch war der Kantorenpartei klar, daß sie derzeit die schwächere Position hatte und gegen Telemann, der, wie auch ihr Sprecher anerkennen mußte, „wegen seiner Geschicklichkeit in der Music . .. bekannt“ war und zudem alte Zusagen für sich hatte, nichts ausrich- ten konnte. Seine Nominierung primo et unico loco stand nun einmal fest. Die Nennung eines Gegenkandidaten hätte diesen und die Partei nur kompromit tiert. Deshalb beschränkte sich der Sprecher der Kantorenpartei darauf, das Prinzip und die Bedenken gegen die Person Telemanns, der diesem Prinzip nicht entsprach, zu Protokoll zu geben und mit seinem Antrag den Beschluß zu erwirken, daß wenigstens vorher Auskunft über die Frage der Information von Telemann eingeholt werde. Telemann wurde eingeladen und traf am 1. August, dem 18. Tag nach dieser Sitzung, in Leipzig ein, legte am 9. August, dem 10. Sonntag nach Trinitatis, seine Probe ab. Zwei Tage später, am 11. August, vollzog der Enge Rat die Wahl. Der Regierende Bürgermeister Steger eröffnete die namentliche Abstim mung. Bürgermeister Lange nannte hierauf die Begründung, warum die Kapell- 11 Dok II/i 29 Kommentar. 12 Zu den Termini „vergleichen“ und „Vergleich“ s. DokII/147, letzter Absatz, ferner die diesbezüglichen Äußerungen in DokII/129 u. 130.
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