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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-11
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190610114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19061011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19061011
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- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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9920 Nichtamtlicher Teil 237, 11. Oktober 1906. nach Ablauf von fünf Jahren einer Revision unterzogen werden soll und daß dabei berechtigte Wünsche nach Treu und Glauben berücksichtigt werden sollen. Besondere Beschlüsse und Resolutionen gefaßt in den Sitzungen der Konferenz zur Beratung eines Tarifvertrags zwischen dem Deutschen Buchdrucker-Verein und dem Verbände der Deutschen Buchdrucker am 7.-9. Februar 1906 in Leipzig und vom 1. Juni 1906 in Berlin. 1. Bezüglich der Hilfsarbeiterfrage erachtet es die Kommission für geboten, die Herbeiführung eines Tarifsvertrags anzustreben. Die Gehilfenmitglieder der Kommission erklären sich bereit — und die Prinzipalsmitglieder akzeptieren dies —, für das Zustandekommen eines solchen Tarifvertrages der Hilfsarbeiter einzutreten und bei der Beratung desselben mitzuwirken. 2. Die Prinzipalsvertreter halten die Prinzipale für verpflichtet, an der Unterstützung der Arbeitslosen teilzunehmen. Die Ge- hilsenvertreter akzeptieren diesen Standpunkt unter Wahrung der Selbständigkeit ihrer Kassen. 3. Die Vertretung von beruflichen, an der Tarifsache interessierten Vereinen bei den Verhandlungen des Tarifausschusscs wird zugelassen. 4. Unter der Erfüllung berechtigter Wünsche bei einer Revision des Tarifes nach fünf Jahren ist zu verstehen: Berücksichtigung verteuerter Lebensbedingungen, technische Veränderungen, höhere oder niedrigere Arbeitslosenziffer, Veränderung der Lehrlingsskala usw. Eine Glaubhaftmachung und Beweis führung für die Berechtigung der geäußerten Wünsche wird zur Bedingung gestellt. Beschlossen wird ausiuückl ch, daß unter Berücksichtigung berechtigter Wünsche solche beider Parteien zu verstehen sind. Findet nach Ablauf von fünf Jahren eine Verständigung im Tarifausschuß .über die vorliegenden Anträge nicht statt, dann gilt der Tarif gemäß Z 43 des Tarifs noch auf ein Jahr, mit welchem Zeiträume dann auch der Tarifvertrag sein Ende erreicht. 5. Das Recht der gegenseitigen Kündigung ohne Angabe von Gründen wird im allgemeinen anerkannt; jedoch soll es jedem Gehilfen freistehen, die Entscheidung darüber, ob er gemaß- regelt ist, im Einverständnis mit seinem Kreisvertrcter und seinem Vereinsvorstande durch die Tariforgane herbeizuführen. Kleine Mitteilungen. Gerichtsverhandlung. (Vgl. Nr. 207 d. Bl.) — Der Ver leger der Zeitschrift »Die Schönheit-, Herr Karl Vanselow in Berlin, der sich am 1. September d. I. wegen mehrerer Artikel und Abbildungen aus jenem Blatte, sowie auch wegen einiger Artikel der gleichfalls in seinem Verlag erscheinenden Zeitschrift -Geschlecht und Gesellschaft« vor der 2. Ferienstrafkammer des Landgerichts Berlin I zu verantworten hatte und von der Anklage freigesprochen wurde, stand am 29. September d. I. aber mals vor Gericht. Die Verhandlung fand vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Berlin I statt Dem Bericht der »Vossischen Zeitung- entnehmen wir das Folgende: Kurz nach Erhebung der ersten Anklage war Heft 2 des laufenden Jahrgangs der »Schönheit- beschlagnahmt worden. Unter Anklage gestellt waren die Bilder -Auf der Höhe«, »Im Mai-, »Die Waldfrau« und »Ein Märchen«, sämtlich Aktauf nahmen, nach Photographien im Freien gemacht. Einem Antrag des Staatsanwalts auf Ausschluß der Öffent lichkeit wurde nicht stattgcgeben, so daß die Verhandlung in Anwesenheit eines zahlreichen, zum Teil den literarischen Kreisen Berlins angehörigen Publikums stattfand. Der Angeklagte führte aus, daß er mit seiner Zeitschrift lediglich den idealen Zweck verfolge, die Menschheit zu Anhängern der Schönheit zu erziehen; unter Schönheit verstehe er aber in erster Linie Gesundheit des Geistes und Körpers. Deshalb stehe er allen Bestrebungen sympathisch und helfend zur Seite, die die Körperpflege fördern. Hierzu gehöre in erster Linie die Kenntnis des schönen nackten Körpers. — Vom Staatsanwalt und vom Verteidiger wurden mehrere Beweisanträge gestellt, die auf Abhörung bedeutender wissen schaftlicher Autoritäten hinzielten. Der Staatsanwalt schlug unter Zustimmung des Angeklagten den Professor Thoma in Karlsruhe vor Das Gericht beschloß, zunächst die als Sachverständige ge ladenen und anwesenden Bildhauer Harro Magnussen und Geh.- Rat Professor l)r. Küster zu hören. Ersterer führte aus, daß die in Frage stehenden Photographien wirkliche Kunstwerke wären, die schöne Frauenkörpcr in vornehmster Form brächten. — Geh. Rat Küster fügte noch hinzu, daß die ganze Zeitschrift einen edlen Zweck in künstlerischer Weise verfolge — Der Zeuge Borchardt bestätigte, daß die Photographien unter Beihilfe eines angesehenen Kunstsachverständigen, der im Hauptamt Richter sei, aufs sorgfältigste ausgewählt seien. Er bekundete ferner, daß die Abonnementseinladungen nur an Kreise der Gebildeten sich richteten nnd zu den Abonnenten viele bedeutende Persönlichkeiten Deutsch lands gehörten, wie ja auch auf künstlerischem und wissenschaft lichem Gebiete hervorragende Persönlichkeiten zu den Mit arbeitern zählten. — Staatsanwalt Hacker verblieb bei seinem Anträge, weitere Sachverständige, insbesondre den Professor Thoma zu laden. Wenn er auch natürlich gegen die heute vernom menen nichts einzuwenden habe, so liege doch eine volle Erschöpfung der Frage auch im Interesse des Angeklagten. Die Sache habe doch eine große prinzipielle Bedeutung auch für das künftige Ver halten der Staatsanwaltschaft, so daß weitestgehende Erörterung notwendig sei. — Der Verteidiger trat dem Anträge auf Ladung weiterer Sachverständigen bei. Die Sache habe Bedeutung für Deutschlands weitere Entwicklung in ethischer Hinsicht. Es handle sich um drei Beweisfragen: ob der Anblick des Nackten durch die Kunst auch in die Familien getragen werden dürfe, ob die Photo graphie eine Kunst sei, die zu diesem Zweck verwendet werden dürfe, und ob die -Schönheit- eine Zeitschrift sei, die, frei von unsitt lichen Tendenzen, in angemessener Form eine Kulturträgerin alles Schönen sei. Die Erlangung eingehender zweifelsfreier llrteils- gründe sei für den Angeklagten von höchster Bedeutung; diese Gründe, die auch eine prinzipielle Bedeutung hätten, setzten aber die weitgehende Ermittlung des Sachverhalts voraus. Das Gericht beschloß nach längerer Beratung, die Verhandlung zu vertagen, zum nächsten Termin außer den schon vernommenen Zeugen und Sachverständigen noch den Professor Thoma zu laden und diesem die bisher erschienenen Bände der -Schönheit- zu übersenden, damit er ein Gutachten über die Tendenz dieser Zeit schrift abgeben könne. "Deutscher Buchdruckertarif. (Vgl. Nr. 230, 236 d. Bl. und vorstehend.) — Wie der Nationalzeitung aus Mannheim vom 7. d. M. gemeldet wird, hat der Gau Mittelrhein des Ver bandes Deutscher Buchdrucker (Gehilfen) in einer stark besuchten Versammlung den neuen Buchdruckertarif und den Organisations vertrag abgelehnt. * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Xxport-dournal. Internationaler Xnrsiger kür Uucbbanäsl uvck Lnobgsvvsrbs, kapisrindustris, 8obreibrvarsn uvck I-sbrwittel. Verlag von C. Ledsler in I-sipräg. IN. 231. Vol. XX, 3. — 8eptewbsr 1906. — Ll. 4". 8. 17—32. Inbalt: Heus Xrsebsinungev. Xuvstdlättsr. Lingegangens Xntiguariats-Xatalogs. Oesstre uuck Verträge über Ürbeksr- rscirt (b'orta.). 2olländsrungen. kürwenvsrLeiobnis. bleue kUrwen. krsislistsnsivßäugs. Vsresiobnia einsr wertvollen Xutograpbsu-8awmlung, welobs am 1. uvck 2. blovswbsr 1906 ckurok das Xuütionsinstitut von INst L ra.no Ire in I-siprig versteigert werden soll. 8". 50 8. 901 blrn. Lalbwonatliolrss lütsraturvm eeiobnis cksr -k'ortscbritts cksr Lü^siü-, dargestslit von cksr Osutsobsn Ld^silralisoüen Ossellsobatt, redi giert von Xarl 8ebssl kür rsins Lbz-siir, Itiebard Xsswanu kür Iroswisobe künstle. Oruclr und Verlag von Xriedr. Vis weg L 8ob n in Lrauvsobveig. 5. dabrgang. blo. 17 u. 18 (15. und 30. 8sptember 1906). 8°. 8. 293—330. Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf sätzen und Besprechungen. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Berlin. 15. Jahrg. 1906, Nr. 8/9, August—September. S. 121—144.
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