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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsch-schwedischer Handelsvertrag
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 193
- ArtikelDer 333-Stempel 195
- ArtikelAlte Uhren 196
- ArtikelSollen wir Inventur machen? 197
- ArtikelDie III. deutsche Kunstgewerbeausstellung zu Dresden 198
- ArtikelDie Union Horlogère (Schluß) 200
- ArtikelVersuche mit einem Nickelstahlpendel (Schluß) 201
- ArtikelKettenmaschinen 202
- ArtikelElektrische Uhrenanlagen 202
- ArtikelDeutsch-schwedischer Handelsvertrag 203
- ArtikelPatent-Rundschau 204
- ArtikelVon goldplattierten Uhren 205
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 206
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 206
- ArtikelPersonalien 207
- ArtikelVereinsnachrichten 207
- ArtikelVermischtes 207
- ArtikelFragekasten 207
- ArtikelPatente 208
- ArtikelBüchertisch 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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204 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 13 tent zu 100 Kronen für 30 Tage Ergänzungspatente zu 50 Kronen für je 15 Tage erteilt werden. Der Visierungszwang, welcher den deutschen Reisenden bisher nötigte, in Schweden sein Patent von jedem Platz von der Ortsbehörde visieren zu lassen, ist in sofern beseitigt, als der Reisende künftig sein Patent nur einmal und zwar am Orte der ersten Tätigkeit der zuständigen Polizei behörde zur Visierung vorzulegen verpflichtet ist. Ferner bedarf es künftig für die zeitweise zollfreie Abfertigung der Muster der deutschen Handlungsreisenden nicht mehr einer Erlaubnis der schwedischen Generalzolldirektion; vielmehr kann diese Abferti gung bei jedem an sich zuständigen Zollamte — nicht bloß an der Grenze — vorgenommen werden. Die Frist für die Wieder ausfuhr der eingeführten Muster beträgt sechs Monate. Endlich ist es den deutschen Handlungsreisenden der Edelmetallindustrie gestattet, in Schweden mit unpunzierten Mustern ihrer Waren zu reisen. Patent-Runöfcfaau. Ein neuer Rücker für Uhren. (Vorläufig geschützt unter Nr. 10017.) Die Erfindung bezweckt, das unzuverlässige Mitarbeiten des Spiral teils zwischen Rücker und Klötzchen zu verhindern und daher die Spirale am Rücker festzuhalten und nur nach Erfordernis zum Regeln der Uhr freizugeben. Es ist bereits bekannt, zu diesem Zweck eine exzentrische Schraube in verschiedenen Anordnungen zu verwenden, jedoch kann dabei das Rücken nur mit einem Werkzeuge und von einem Fachmanne ausgeführt werden. Mit vorliegendem Rücker soll jeder Laie imstande sein, den Gang seiner Uhr mit Leichtigkeit zu regeln und ebenso die Spirale wieder ordnungsgemäß festzu legen. Fig. I der Zeichnung stellt den Rücker während des Ganges d W—— Fig. 1. d \ \ TL Fig. 2. der Uhr, also in geschlossenem Zustand, dar und zeigt wie der als Winkelhebel ausgebildete Rückerstift a die Spirale fest an die Wand b des Rückerklotzes preßt. Die hohe Stelle der abgeflachten, als Exzenter wirkenden und durch Schrauben mit der Handhabe d verbundenen Welle c hält ihn in dieser Stellung fest. Der Spiral teil zwischen Rücker und Klötzchen nimmt nicht an der Schwingung teil. Fig. 11 zeigt den Rücker im geöffneten Zustand während des Rückens. Die Handhabe d ist vom Rückerzeiger, dessen Spitze sie Fig. 3. verdeckte, abgehoben. Dadurch hat sich gleichzeitig die Welle e gedreht und ihre abgeflachte Stelle dem Winkelhebel zugekehrt. Dieser hatjdie Spirale freigegeben. Ohne Hindernis kann das Regeln erfolgen. Ganz von selbst macht es sich notwendig, die Handhabe wieder auf den Rückerzeiger so zurückzulegen, daß die Spitze desselben verdeckt wird (Fig. III). Gleichzeitig ist die Spirale wieder festgelegt. Fig. IV zeigt die Welle mit der abgeflachten Stelle. Der Erfinder, Johannes Stübling, Leipzig, Südstraße 18 II, ist bereit, das Patent zu verkaufen. Uhr mit drehbarem, den Stundenzeiger tragendem Mittelteil zur Angabe verschiedener Ortszeiten von Edmond Gagnebin und Leon Gagnebin in La Chaux-de-Fonds (Schweiz). —' Nr. 168851. Gegenstand der Erfindung ist eine Uhr, welche mit nur einem Zeigerpaar die auf mitteleuropäische Zeit bezogenen Zeiten ver schiedener Orte der Erdoberfläche angibt. Es sind bereits Uhren bekannt, bei denen ein drehbarer Mittelteil zur Angabe verschie dener Ortszeiten dient. Für die Angabe der Minuten mußten dabei entweder ebensoviel Minutenzeiger vorgesehen sein als Ortszeiten bestimmt werden sollen, oder aber es mußte die gleiche Art der Ausbildung der Uhr wie für die Stundenangabe auch für die Minuten angabe wiederholt werden, so daß die Uhr auf ihrer Vorder- und Rückseite benutzt werden mußte, was umständlich, außerdemjnur bei Taschenuhren möglich ist. Dem gegenüber wird das neue Merkmal des Erfindungsgegen standes in der be sonderen Ausbil dung des Minuten zeigers gesehen, derart, daß derselbe ein Bogenstück be sitzt, auf welchem sich Marken befin den, die den auf dem drehbaren Mit telteil verzeichneten Ortszeiten entspre chen. AufderZeichnung ist Fig. 1 eine Ge samtansicht der Uhr, Fig. 2 ist eine Einzel darstellung des Mi nutenzeigers. Ein Zeigerpaar, von dem der eine a der Stunden-, der andere b der Minu tenzeiger ist, wird in bekannter Weise durch ein Uhrwerk angetrieben, und zwar sollen sie im vorliegenden Fall mitteleuropäische Zeit angeben. Das Zeigerpaar dreht sich um die Achse eines feststehenden ringförmigen Ziffer blattes c, in dessen Innenraum eine mit dem Stundenzeiger a fest verbundene Scheibe d untergebracht ist. Das Zifferblatt c besitzt auf seinem Innenkranze e 24-Stundenteilung. Jeder Einzelteil ist noch mals geviertelt, so daß die längeren Teilstriche die Stunden, die kürzeren die Viertelstunden angeben. Der Zeiger b, der in der Stunde einmal umläuft, trägt ein Bogen stück / von einem Viertel der Länge desjenigen Kreises, dem seine Krümmung entspricht. In der Mitte des Bogens befindet sich eine Spitze g, welche sich über den Teilstrichen h bewegt, die den äußeren Kranz i des Zifferblattes c in 60 gleiche Teile zerlegen, also die Teilung der Stunde in Minuten bewirken. Der Abstand zweier £ Teilstriche h entspricht demnach einer Minute und ist außer-
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