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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von der Hilfe des Uhrmachers gegen seine säumigen Schuldner (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Heraldische Regeln
- Autor
- Ströhl, H. G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 65
- ArtikelVon der Hilfe des Uhrmachers gegen seine säumigen Schuldner ... 66
- ArtikelHeraldische Regeln 67
- ArtikelGangdifferenzen der Pendeluhren bei Veränderung des Standortes 70
- ArtikelDie Bedeutung der Getriebelehre für die Uhrmacherei 71
- ArtikelPatent-Rundschau 71
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 73
- ArtikelDer deutsch-bulgarische Handelsvertrag 73
- ArtikelVorschau auf die Messe 74
- ArtikelPersonalien 75
- ArtikelVereinsnachrichten 76
- ArtikelGeschäftsnachrichten 76
- ArtikelVermischtes 77
- ArtikelFragekasten 79
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 80
- ArtikelPatente 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 5 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 67 Das wird riskiert werden können, wenn der „Käufer“ dem Schuldner so nahe steht, daß anzunehmen ist, er hat die Verhält nisse desselben genau gekannt und sich nur vor den ändern sichern, bzw. dem Schuldner sein Vermögen erhalten wollen. Mit diesen außergerichtlichen und gerichtlichen Mitteln sind die Maßregeln des Uhrmachers gegen seine säumigen Schuldner erschöpft. Oft werden sie leider auch nicht ausreichen, um die Außenstände zu retten. Die Hauptsache ist nur, den Kredit nicht soweit hinaus zu erstrecken, daß man über die Verhältnisse des Schuldners die Orientierung verliert. Zum Schluß mögen hier noch ein paar Formulare folgen, welche außergerichtliche Mahnungen betreffen. 1. Drohung mit Klage. Herrn Kaufmann S. in L. Sie schulden mir für Ihnen im Mai 1905 gelieferte Waren noch den Betrag von 30 Mark. Meine bisherigen Mahnungen sind leider erfolglos geblieben und ich sehe mich nunmehr ge nötigt, falls bis zum 1. April Zahlung nicht erfolgt ist, die Klage gegen Sie einzureichen. Hochachtungsvoll Sch., Uhrmacher. 2. Drohung mit der „schwarzen Liste“. Herrn Lehrer S. in Sch. Sie schulden mir für Ihnen im Mai vorigen Jahres gelieferte Reparaturen noch den Betrag von 15 Mark. Ich ließ Ihnen wie derholt darüber Rechnungen und Mahnungen zugehen. Wider Erwarten haben Sie Zahlung nicht geleistet. Ich erteile Ihnen noch eine Frist bis zum 1. April dieses Jahres. Sollte dies nichts nützen, so sehe ich mich zu meinem großen Bedauern genötigt, die Forderung dem Inkassoinstitut „Vorsicht“ in Sch. zur Ein ziehung zu übergeben (die Hilfe des Verbandes in Anspruch zu nehmen). Es können Ihnen allerdings dadurch insofern Unan nehmlichkeiten erwachsen, als bei demselben eine sogenannte „schwarze Liste“ für säumige Zahler geführt wird und hoffe ich deshalb, daß dieser Hinweis genügt, Sie zur Ordnung der Ange legenheit zu veranlassen. Hochachtungsvoll Sch., Uhrmacher. 3. Drohung mit Ausbietung der Forderung. Herrn Gastwirt N. in L. Sie schulden mir für gelieferte Uhren noch den Betrag von 80 Mark. Ich sandte Ihnen wiederholt Rechnung und Mahnung. Den Postauftrag ließen Sie zurückgehen. Da ich nun nicht länger warten kann, so sehe ich mich leider genötigt, wenn Zahlung bis zum 1. April nicht erfolgt, die Forderung einzuklagen und sodann öffentlich zu Verkauf zu bringen. Ich nehme an, daß Sie es in ihrem Interesse soweit nicht kommen lassen. Hochachtungsvoll Sch., Uhrmacher. 4. Ausbietung der Forderung, Eine ausgeklagte Forderung in Höhe von 80 Mark an den Gastwirt K. in L. (ist von einigen Gerichten allerdings auch für unzulässig erklärt und wäre dafür zu setzen von einen Gastwirt in L.“ oder „einen hiesigen Gastwirt“) ist zu verkaufen bei Sch., Uhrmacher. 5. Mahnung auf einer Postkarte. Herrn Tischlermeister J. in D. Bei Durchsicht meiner Bücher finde ich, daß auf Ihrem Konto noch ein Posten von 12 Mark für gelieferte Uhren offen steht und darf ich wohl um baldgefällige Begleichung ergebenst bitten. Hochachtungsvoll Sch., Uhrmacher. ßeralöifcbe Regeln. Von F5. G. Ströbl. Aus der Zeitschrift „Deutscher Buch- und Steindrucker“*). Der verehrte Leser darf nicht erschrecken, wenn er diese Überschrift erblickt! — Er soll kein Langes und Breites über die „mittelalterliche“ Kunstdisziplin der Heraldik hier aufgetischt er halten, die ja von dem Konsortium der „Modernen“, den Ver ehrern der „gefühlvollen Linie des getretenen Regenwurms“, als eine sich längst überlebt habende und unfruchtbare beiseite ge schoben und in die Rumpelkammer geworfen worden ist. Ich weiß, daß diesen Kunstbeflissenen und Kunstverehrern schon bei dem „Antiquiertheit“ erwarten sollte. — „In der Not frißt der Teufel Fliegen“ — und so greift denn auch mancher Hypermoderner zu Schild und Helm, um irgend eine Symbolisierung der Zugehörig keit kurz und deutlich festzulegen, wenn dies mit seinem Rüst zeug, den Schling- und Wasserpflänzlein nicht mehr so recht von statten gehen will. Deshalb dürfte es vielleicht auch nicht ganz ohne Wert sein, wenn einiges Bemerkenswerte aus dem Regelbuche der Art of Heraldry, namentlich über die so wenig beachtete heral- Bild 2. Gotische Schildformen, Bild 1. Gotisches Maßwerk mit einem Schilde der Spätrenaissance (unrichtig). Bild 3. Spätgotik und Frührenaissance. Bild 4. Das eingekerbte Schild (Tarsche). bloßen Worte „Heraldik“ ein Gruseln über den Rücken läuft, und ich will mich deshalb so kurz als möglich fassen und nur das in Erinnerung bringen, was unumgänglich zu wissen und zu beachten notwendig ist, wenn man sich hie und da doch gezwungen sehen sollte, bei der alten Heroldskunst eine Anleihe zu machen. Merk würdigerweise wird dieser so verpönte, unmoderne Motivenschatz doch öfter zur Aushilfe herangezogen, als man es bei seiner *) Obgleich dieser Artikel nur für Buchdrucker geschrieben ist, so glauben wir doch, daß er auch unsere Leser interessieren wird, weil oft genug der Uhr macher Aufträge vermitteln muß, bei denen ihm heraldische Kenntnisse nützlich sein können. Bei Gravierungen z. B, dische Courtoisie speziell für den Graphiker hier zur gefälligen Danachachtung niedergelegt würde. Eine detaillierende Lehrschrift über sämtliche heraldische Grundsätze und Regeln kann natürlich hier nicht geboten werden; dies ginge denn doch zu weit über den Rahmen dieser Zeitschrift hinaus, wer sich aber über diesen gewiß sehr interessanten Stoff, halb Wissenschaft, halb Kunst, eingehender unterrichten will, dem bietet die überreiche heraldische Literatur genügendes Material*)- Hier *) Empfehlenswerte Lehrbücher: Wappen-Fibel von Ad. M. Hildebrandt; Katechismus der Heraldik von M. M. v. Weittenhiller; Heraldisches Handbuch von F. Warnecke; Heraldischer Atlas von H. G. Ströhl.
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