02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 10.06.1926
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-06-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260610021
- PURL
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926061002
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- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
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- Monat1926-06
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-ß. Jahrgang. ^ 2«8 Aben-'Ausgabe Donrrerskag, 1V. Irmi IVA Dn>b««mlchrMi «»«rtcht»» Dr^d«n. S«rn>pr»ch«<Samm,lnumm»r! 2V 2«1. »tue fit, vachlg»lpräch«: 20 011. Gegründel 1888 war». Dl» vn»«ta»n ««d«, na« «oldmar» dmchn^^ die > Anz-Igen^pre»-: L.VL"'»«.«'» ^ «L-.M. Gl», »«»,»«»» l» Vl.nnt,. w«d«> na« Soldmark d»r»chn«i > die einlpalNa« 30 mm dr«U» u»d Sl«U»na»Nich« «dn» Reklame»»l!» ISO Pta- RuIIrüqe ^eaen Vor»u«bezaf>I. S«rMIMun-, und Aaup»geI«I>N»I>«», warten»»»^, SS «2. Dnt« u. vaelag oan UI»»I« » A»t««»0» In Dreatzen. Poftl«e«-Äontv lOSS Dre»dm». >Io«dru<k nur mi> deullicher Quellennnaad» -.Dresdner linchr " «»IHM». Unverlnnqi» Schr0NM<kk axrden nIMI auwewahrl. Sie Reichsregierung gegen die Enteignung. Dr. Marx' Aeichstagserklärung zum neuen Fürstengesetzenlwurf. Freispruch im Prozeb Lii-vw. - Zunahme -er Aulonomiebewegung in Elsatz-Lokhringen. - Ceeil über die Alislungs-eballe in Gens. und die der Anvereinbar mil -em obersten Gebot eines Rechtsstaates. Eine stürmische Neichötagssitzung. Berlin, 10. Juni. In der heutigen RcichsiagSsitznng. auf deren Tagesordnung zunächst die erste Beratung des be kannten Negicrungscntwurfs über die Fürstenabfindung stand, gab Reichskanzler Marx in, ttiamcn der ReichSrogierung folgend« Erklärung ab: Der vorliegende Entwurf entspringt dem Versuche des Reichstages, die vcrmögcnsrcchtlichc Aus einandersetzung zwischen den Ländern und den früher regte- rcndcn Fürstenhäusern durch I n i t t a t i v g e s e tz herbei- ruführcn. Tic Regierung hat dieses gesetzgeberische Bor aeben von vornherein begriistt »nd hat es in a"e» Fasten seiner Entwicklung mit Nachdruck unterstützt. Sie hat in einaehcnden Verhandlungen die Regierungsparteien ans den Boden eines K o m p r o m t st g e s e tz c n t w n r f s zusammen- geführt und bei der Fassung des Entwurfs weitgehend mit- gemirkt. Sic hat schlicstlich. um über das Stadium der Aus- Ichustberatnngen hinaus zu positiven und praktischen Gescy- resnltaten zu kommen, von stch aus den heute vorliegenden Gesetzentwurf beim Reick>Sra< eingebracht. Der Reichsrat bat diesen Gesetzentwurf mit sehr grostcr Mehrheit ange nommen. Die Rcichsregicrnng legt entscheidenden Wert darauf, dast auf der Grundlage dcS setzt zur Beratung liebenden Gesetzentwurfs eine befriedigende Auseinander setzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern ge sunden wird. Der Gesetzcntwnrs, der dem bevorstehenden Volksentscheid zngrunde liegt, ist nach Aussassnng der NcichSregicrnng keine annehmbare Lösung. Die grundlegende» Veränderungen, die in politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung in der Nachkriegszeit eingetreten sind, konnten die vcr- mögcnSrcchtlichcn Beziehungen zwischen den Ländern »nd den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lassen. Nach der versastungsmästigcn Ueberwinduna der Revolntion müssen die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt er halte» bleiben. Zu ihnen gehört Rechtsgleichheit aller Staats bürger und Unantastbarkeit des Privateigentums. Die im Volksbegehren verlangte cntschädigungSlose Ent eignung der ehemaligen Fürstenhäuser ist «»vereinbar mit diesem obersten Gebot eines Rechtsstaates. Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den ver- sassungsmästtgcn Grundlagen fest, ohne die politischen gesetzgeberischen Notwendigkeiten austcr acht zu lassen sich aus dem Wegfall der staatlichen HoheitSstcllung Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervvr- gcruscncn allgemeinen Bolksvcrarmung ergeben. Die Auf fassung der Regierung. dast der vorliegende Gesctzentwnrs eine befriedigende Lösung des Auöeinandersctzunnsproblems darstcllt, wird von den Staatsregicrungen der an der Lösung dieser Frage in erster Linie beteiligte« Länder, insbesondere denen Prcnstcns und Thüringens, geteilt. Die RetchS- rcgtcrung ist aber des weiteren der Auffassung, dast die über wiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringen den Wunsch und den Anspruch hat. dast der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sic hält es des wegen für ein tnnerpolitischcs Gebot, das Gesetz, über besten Einzelheiten monatelang in der eingehendsten Weile beraten worden ist. nunmehr mit aller möglichen Beschleunigung zu verabschieden. Die ReichSregiernng möchte dabei keinen Zwciscl lassen, dast es durchaus irrig sein würde, anznnehmcn, dast sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheids von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die ReichSregiernng wird anch dann mit aller Entschieden heit aus eine gesetzgeberische Regelung im Geiste der Ver fassung dringen nnd würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, falls stch im Reichstage endgültig die Unmöglichkeit des Zustandekommens eines Absindungs- gcseoes ergeben sollte. Nachdem der Reichskanzler geendet hatte, gab im Anschluß daran der Zentrumsabgeordnete v. Gn6rard folgende Erklärung der Restierungsporleien ab: Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetz entwurf über die Enteignung der Fürsteuvermögcn. der setzt dem Volksentscheid unterliegt, einmütig ab- ge lehnt. Sie haben aber niemals verkannt, dast eine ver nünftige gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichcn Aus einandersetzung zwischen Fürsten »nd Land unbcdiiiat ersordcr- lich ist. Dieser Aussassnng entsprechend, sind die Regierungs parteien dauernd tätig gewesen. Ihre Arbeit hat in einem Gesetzentwurf ihren Ausdruck gesunden, besten Inhalt die McichSrcgierung zur Grundlage des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfs gemacht hat. Die Regierungsparteien begrüßen die heutige Erklärung der ReichSregiernng und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, dast die Regierung gewillt ist, mit dem »ollen Einsatz ihrer Verantwortlichkeit ans die Ver» abschicdnng dieses Gesetzes hinzuwirkcn. Angesichts der Tat- lache, dast im Lande befürchtet wird, im Fast der Ablehnung des Volksentscheides werde scdc reichSgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel dar- über laste», dast sic den Erlast eines die Auseinandersetzung »wischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt notwendig erachten. Das Gesetz wird de« Fürste« n«r daS Vermöge« be, lassen, das sie als «nzweiselhastcS Privateigentum erworben habe». Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung deS Volkes und der gesamte» Vermögenslage der Fürsten wird ausreichend Rechnung getragen. DenLändern soll zugetetlt werden, woraus sie ans Gründen der Kultur oder der VolkS- gesundhcit Anspruch haben. Den Fürsten wird keine bessere Aufwertung zu teil, als anderen Staatsbürgern. Anderseits werden die Fürsten auch nicht, wie cS der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte gestellt, aus die jeder Deutsche An spruch hat. Die Regierungsparteien geben sich der bestimmten Erwartung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit, ein solches Gesetz zu verabschieden, nicht verschließen wird. Danach nahm dann als erster Redner der sozialdemo kratische Abg. Müller-Franke« das Wort, der ebenfalls eiue Erklärung verlas, in der es heißt, der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid ein seitig Stellung zu nehmen. Sr habe damit die neutrale Haltung aufgcgeben, die er gegenüber innerpolitiscden Streit fragen einzunchmcn feierlich versprochen habe. Darin müsse man eine Verletzung Ser durch sein Amt gebotenen über parteilichen Haltung erblicken. Die Schamlosigkeit der Fürstcnansprüchc sei erwiesen- Es sei nicht Aufgabe eines StaatSoberhairptes. in solcher Weise, nsie cs Herr v- Hinden- burg getan habe, einseitig Partei zu ergreifen. Der sozial demokratische Abgeordnete schloß seine Erklärung mit einem Protest gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und forderte die Wähler auf. für den Volksentscheid zu stimme». Wenn der Brief des Reichspräsidenten an de» Minister v. Loebell, so führte der sozialdemokratische Redner weiter auS, als Prtvatbricf bezeichnet werde, so sei das eitel Sptogclf echtere!. Mit Herrn v. Loebell brauche man sich nicht weiter zu beschäftigen. Er sei als Fälscher und Lügner öffentlich gestäupt worden. iEntrüstung rechts.) Reichskanzler Dr. Marz gab darauf eine neue Erklärung ab, in der er darauf htnwies, dast nach dem Art. 58 der NeichSvcrfastung alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung bedürfen. Daraus ergebe sich, daß damit nur Kundgebungen gemeint sind, die der Reichs präsident tn unmittelbarer Ausübung seiner ihm verfassungs mäßig zustehcndcn Staatsgewalt erläßt. Als bei diesen Worte« des Reichskanzlers ans den Bänke« der Sozialdemokratie der Znrns: Wortbrechcr! ertönte, erhebt sich aus der Rechten ein wahrer Stnrm der Entrüstung. Die Tcutschnationalcn und Völkischen stehen von ihren Plätzen auf. Auch die Sozialdemokraten springen aus, und durch das allgemeine Geschrei entsteht ein ungeheurer Tumult. Von seiten der Rechten hört man Rufe erschallen wie Ver- brechergestndcll Aus den Reihen der Völkischen wird der Linken zugerufcn: Ihr Judenlümmell Als cs dem Pra,identen schließlich gelingt, die Ruhe wieder etwas hc-rzu- stcllcn, erklärt der Reichskanzler weiter, daß persönliche Meinungsäußerungen des Reichspräsidenten wie im vor liegenden Falle keine Anordnung nnd Verfügung im Sinne der Rcrsastnng enthalten »nd nicht dazu bestimmt sind, un mittelbar in die Staatsgcschichte cinzugrcisen. — sDie Sozial demokraten und Kommunisten nehmen diese Erklärung wieder mit lärmenden Zwischenrufen ans, und Präsident Löbc sah llch genötigt, eine ganze Reihe von Ordnungsrufen auSzutctlen, ohne daß es ihm aber gelingt, die Rübe wieder vollständig hcrzustcllcn.) Es ist daher sestzustcllcn, fährt dann Reichskanzler Marx fort, daß die Kundgebung des Reichs präsidenten einer Gegenzeichnung nicht bedurfte. Die Richt linien der Politik werden nach der Verfassung vom Reichs kanzler bestimmt, der die Verantwortung dafür trägt. Eine ent- schädigungslose Enteignung der vormals rcgierndcn Fürsten häuser hat die Ncichsregierung bereits wiederholt als mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar bezeichnet. Eine Mißachtung, so betonte der Reichskanzler, der vcr- sasinnasmäßigcn Stellung deS Reichspräsidenten licat nicht vor. Abg. Barth lD.-N.) gab im Namen seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir stimmen der Ucberweisnng der Regierungs vorlage an den RcchisanSfchust zu. Wir wenden dieser Vor lage gegenüber dieselbe auf Recht und Gesetzlichkeit gegründete Stellung cinnehmen, die wir in der ganzen Frage, insbeson dere bei unserer Mitarbeit an der Beratung der r>crschicdcncn Kompromiß-Gesetzentwürfe im RcchtSauöschiiß bisher gewahrt haben. Gleichviel aber, welches Ergebnis die Arbeiten dieser Vorlage künftighin zeitigen, müssen wir unter allen Um ständen nochmals hcrvorhesten, daß wir die durch den bevor stehenden Volksentscheids beabsichtigte cntschädigungSlose Ent, eignung der Vermögen der Fürstenhäuser als eine Verletzung der wesentlichsten Grundlagen des Rechtsstaates «nd der Forderungen der Sittlichkeit ansehen. Deshalb ergreifen wir auch freudig die Gelegenheit, unter sclmrfcr Zurückweisung der von der Sozialdemokratie erhobenen Vorwürfe, dem Herrn Reichspräsidenten dafür zu danken, daß er sich auch hier im Abwehrkampf gegen den Bolschewismus als der ge treue Eckart deS deutschen Volkes bewährt hat. » Berlin, 10. Juni. Wie im Reichstag, ist eS auch im Preußischen Landtag heute wegen deS Htwdenburg- BricfeS zu heftigen Sturmszenen gekommen. Freiherr v. Wangenhelm -j- Berlin, 1». Juni. Freiherr v. Waugenhel», S l e i n spi e g e l, der Führer der deutsche« Landwirte, ist hente vormittag an den Folgen des vor einige» Tage» er» litteucn Unfalles gestorben. « Freiherr v. Wangcnheim, geboren am 17. September 181V zu Neu-Scbitz in Pommern, gehört zu unseren führenden Landwirten und Volkswirtschastlern. Seine Ideen haben die gesamte Volkswirtschaft Deutschlands in hervorragender und dankenswerter Weise befruchtet. Er war es. der besonders eindringlich für die Inangriffnahme einer planmäßigen I n n e »s i c d l u n g eintrat. Ihm war cs darum zu tun, eine seßhafte Bevölkerung im Wohlstand auf dem Lande heran- znziehcn und damit die soziale Grundlage unseres Volkes zu verbessern und zu heben. Wäre dem rechtzeitig gefolgt worden, so bätte Deutschland um manches stärker den Anprall der Welt airfbalten können. Ihm war es immer darum zu tun, den geringsten unter feinen deutschen Mitbürgern die größt mögliche Wohlfahrt zu sichern. Neben dieser vergaß er aber auch nicht die Bedeutung der Intelligenz und der starken Leistung. Die Tätigkeit Wangenhcimö für die deutsche Landwirtschaft im besonderen wird in der Geschichte unvergeßlich fein. Seine Anregungen zur Moorknltur wirkten maßgebend. Er geluirt zu den Gründern des Vereins zur Förderung der Moorknltur nnd hat durch seine ersten Versuche Wege geebnet, auf denen es uns gelang, dem deutschen Volke weite Land striche im Frieden zur Bewirtschaftung zu gewinnen. Ander- scits bat Freiherr v. Wangenhcim auch die Landwirt- schaftstcchnik planmäßig durchgestaltct und an der Organi sation der Landwirtschaftsbetriebe vorbildlich gearbeitet. Er gcklürt zu den Mitbegründern des Bundes der Land wirte, dessen Wiege ebenfalls in Klcinfptcgel stand. Ein flcistiger Mann ist Freiherr v. Wangenhetm zeit lebens gewesen, der sich aus verhältnismässig bescheidenen Dascinsbcdingungcn cmpvrgcarbettet hatte. Sein Landbesitz, Klcinspicgcl, den er nach fünf Jahren praktischer Vorbereitung auf den landwirtschaftlichen Berus (vorher hatte er drei Semester Rechtswissenschaft studiert), erwarb, erforderte barte Arbeit, die er in einer kleinen Schrift unter dem Titel: ,/!ci Jahre Arbeit auf Moor und Saud" llSOtsi anschaulich schilderte. Eigentlicher Politiker ist v. Wangenheim nicht ge- wesen. Das Fachgebiet nahm sein Interesse vollständig in Be schlag. Der Name des Freiherr» v. Wangenhcim wurde auch in Zusammenhang mit dem Kavp-Putsch 1920 genannt, weil er damals rein formell sich für Besetzung des Landwirtschafts ministeriums beretterklärt hatte. Das Reichsgericht setzte ihn außer Verfolgung. Die rheinische Lanöwirkschastskammer gegen den Polizeiskanda!. Bonn. 10. Juni. In der außerordentlichen Hauptver sammlung der Landwirtschaftskammer der Nhcinprovtnz nahm der Vorsitzende Freiherr v. Lüntnck Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf des Hochverrats, sowie zu den Haussuchungen in seiner Wohnung und in den Räumen der Landwirtschaftskammer. Der Vertreter der preußischen StaatSrcgterung, Vizepräsident v. Sybel, widersprach der Behandlung der Haussiichungssragc in dieser Versammlung. Die polizeilichen Maßnahmen seien auf Grund von Material vorgcnvmmen worden, daS die Be hörden zum Vorgehen verpflichtet habe. Die Versammlung beschloß trotzdem die Behandlung dieser Angelegenheit und faßte einen Beschluß, in dem cs heißt: Da vier Wochen nach dem Vorfälle noch immer keine Begründung, Erklärung oder Entschuldigung cingcgangcn sei, erkläre die Hauptversammlung, daß durch mündliche Entschuldigung eine Erledigung der Vorgänge nicht mehr möglich sei. Zn einer solchen Führung der Negicrnngs» geschälte und zn den dafür verantwortlichen Männern be, stehe bei der gesamten rheinischen Landwirtschaft kein Ver, tränen. lW. T. B.) Freispruch im Llihow-Prozeh. tDurch Kunlspruch.i Berlin. IN. Juni. In dem Prozeß gegen den Freist, v. Lützow wurde heute mittag das Urteil verkündet. ES lautet: Der Angeklagte v. Lützom ist »n den ihm zur Last qe» legten 75 Fällen unschuldig und wird sreigesprochen. Die Kosten des BcrsahrcnS falle« der Staatskasse zur Last. T er Vorsitzende Nab dann eine eingehende Begründung des Urteils. lW.T. B.) Gegen die Verschwendung der Vheinlandbeseyung Paris, 0. Juni. Die Liga für Menschenrechte hat eine Eingabe an die Negieruna gerichtet, tn der sic auf Grund im besetzten Gebiet erhobener Feststellungen die Rcgiernng ans, fordert. die nnglanbliche Vergeudung öffentlicher Gelder im Rheinland«: durch die Bcsatzungötrnppcn und Behörden zu bekämpfen. (T.-U.)
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