02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 01.07.1926
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-07-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260701022
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1926
- Monat1926-07
- Tag1926-07-01
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78. Jahrgang. ^ 304 Donnerstags 1. Juli 1928 Menö-Vusgabe Gegründet 18SK »am I. dis IS. gut, >V2V d«, laalich »w«„»ul>ser tzuIUUunl, ire, 5,aus l.SV Word LlroUZs ° vr) 9 e> uI) c Pollbemqsproi» lÜr Mono! Juli 3 Mord okne PvIIzusieUunosocdükr. Sti,,el»»««er Id PI»»»i,. DradianichriN: Nachrlchlin Dr„»„>. ii«rn>pr»ch«r»Somm»inumm»ri 2S 241 Nur >Ur Nachlqeiprciche: 20 011. Anzeigen-Preise: Kwo« ouii»rdait> Di» Anzeigen werdrn nach iSoidmark verecknel. die einspaltige ZV mm drei» . . - -n ... --- - - ... d EleUe ZV Pia., iür auswürts .5 Piq. yamilienanzeige» uni, Etellena»! i lu Pia., auherdald 2V Pia-, dt« SV mm drei!» AeiNamezeue ISO Pia., °,aid ZOO Pia öiiorienaebiidr 10 PI«. Ausw. AuNroae araen Vorausbezanl. Schkl>iie»unq und Hauvigeichdilsil«», Martenltraiz» 38 42. Druck u. Verlag non Ulepich » Aeichardi >n Dresden. Posliche».Kanin 1O6S Dredden. Nachdruck nur mit Neuvichnr Üaelleiiaiiaal'- ^Dr.'sdner Nachr " ruiiiisia. tlnveelanaie Eckriillvicke werden nicht nuidewodri. Eine Rede des Rerchsrvirtschaftsministers vor dem Elektrizitätsbeirat. Die Ausgaben des Reichs bei -er Elektrizitätsversorgung. Berlin. I. Juli. Auf Einladung des 3!eichswiriichasts- ministers trat brüte der Elektrizitätsbeirat im Ge bäude des NeichSmirlschaslsrais zusamlnen. Reiche wirtichasts- ministcr Dr. Eurtius erklärte in seiner Erössiiliiiasredc. daß die Bedeutung der Elektrizlätswirischast vom Ncichsivirt- schaftsministerimn in vollem »msanae gewürdigt werde. Nach dem durch private und ösfeiulichc Initiative und durch das Zusammenarbeiten der verschiedensten Landestcile und der mannigfachsten Organisaiionssormen die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit elektrischem Strom in zweckmäßiger Weise gesichert sei. konnte» beute die vielfach früher erwogenen Mahnahmen einer Uebernahme dieser Wirtschaft in die össent- lichc Hand als erledigt gelten. Nur wenn Steinkohle, Braun kohle und die weihe Kohle der Wasserkraft Zusammenwirken, kann in einem Lande eine ideale Ausnützung der vorhandenen Kräfte herbcigcsuhrt werden. Zur vollen Auswirkung kann diese Zusammenarbeit freilich nur gelangen, wenn dabei auch eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Er zeuger sowohl wie der Verbraucher stattsindet. Ans diesem Gebiete habe sich die Notwendigkeit eines Eingriffs in die privatrcchtlichen Beziehungen zwischen ElcktrizitätSlicfercr und Verbraucher mit dem Einsehen der Inflation ergeben. Es sei gelungen, die Stromversorgungöuntcrnehmungcn vor dem ihnen durch die Auswirkung der langfristigen Vertrüge drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren und die öffentliche Elektrizitätsversorgung anfrechtznerhalten. Das Bestreben des RcichSwirischaitSwinisterininS gehe da hin, einen Rcchtözustand zu schaffen, der den oft schwer gegen einander abzuwagenden Interessen der Erzeuger und Ver braucher in gleichem Maste Rechnung trägt. Der Minister wies ans die neueren Io risch ritte der Technik aus dem Gebiete der Stromversorgung hin. Auch in wirtschaft licher Beziehung habe sich die Entwicklung der Stromver sorgung im Laufe der letzten Jahre in erfreulichem Mähe vollzogen. ES mehrten sich jedoch in letzter Zeit die Klagen darüber, dah Einflüsse nicht rein wirtschaftlicher Art hemmend und störend ans den gesunden Gang der Entwicklung einzu- wirken beginnen. Hier müsse das Reich regelnd cingreisen. Der Minister erhofft von de» Beratungen des Beirats eine wesentliche Klärung der diesbezüglichen Fragen. Stach dem NeichSwirlschastSminister sprach Ministerial direktor Dr. IagneS vom preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, der folgende Richtlini e n anfstellte: k. Zur Fortführung und weiteren Vervollkommnung der Elcktrizitätswirt'chaft in Deutschland bedarf cs keiner rcichSgc schlichen Regelung. Ein -euischseindiiches Gutachten Fochs Paris, 1. Juli. Dem „Lvk.-Anz." sind aus Paris von besonderer Seite Einzelheiten über die letzte Sitzung der Bot- schafterkonserenz mitgclcilt worden, in der ein Gutachten des Marschalls Joch über die Militärkontrollfrage be sprochen wurde. Besonders bemerkenswert ist daraus, dah in dem Gutachten der deutsche Ncichsivchretat als ein Ver stoß gegen die Entwassnungobestiminuugen des Versailler Vertrages bezeichnet und die Absendung einer Note an die deutsche Regierung vorgeschlagen wird. Abschließend kam das Gutachten des Marschalls Joch zu dem Ergebnis, dah die Durchführung der deutschen Entwaffnung noch nicht als beendet anzuschen und damit an eine Zurückziehung der Militärkontrolle aus Deutschland vorerst noch nicht gedacht werden könne. Das Gutachten des Marschalls Joch verrät ganz deutlich das Bestrebe» der Franzosen. Deutschland in der Erledigung der in der Entmassnnngsnvte vom 4. Juni I!)2ö geforderten EnIwafsnungSmahnahmen neue Schwierigkeiten zu bereiten, nach Möglichkeit neue Verfehlungen Deutschlands in dieser Beziehung fcstznstcllen und damit die Zurückziehung der Kontrollkommission ans Deutschland immer wieder zu verschleppen. Das Gutachten fand neben der Zustimmung des französischen Vertreters auch die Zustimmung Bel giens. Es stich anderseits aber aus heftigsten Widerstand bei England, das hierin wirksam durch Italien nnterstüszt wurde. England sowohl wie Italien forderte» eine beschleunigte Er ledigung der durch Schuld der französischen Oberleitung noch nicht endgültig geregelte» Punkte aus der EntwassnungSnotc vom 4. Juni 1925, und eine Beendigung der Militärkontrolle in Dcut'lbland vor dessen Ausnahme in den Völkerbund, stimmten im übrigen aber in bezug auf den deutschen RcichS- wchrctat 1926 dem Vorschläge des Mar'challs Foch zn, io dah, falls dies noch nicht inzwischen geschehen sein sollte, in aller nächster Zeit schon mit einem E n t c n t e v o r st v h gegen unseren N e i ch s w c h r c t a t zn rechnen ist. lT.-N.s » Von Berliner massgebender Stelle wird uns hierzu mlt- getcilt: Von einer bevorstehende» Note der Botschasterkonferenz in Sachen der Militärkonlrvlle und BesatzungSsragc an die deutsche Regierung ist an hiesiger zuständiger Stelle nichts bekannt. Es wird auch für unwahrscheinlich gehalten, dah jetzt noch ein« solche Note nach Berlin ergehen wird, da die 2. Anlagen sür höhere Spannungen als litt Kilowatt be sitzen eine so hervorragende wirtschaftliche Bedeutung, dah die Frage ihrer Errichtung und Bewirtsckmftuna eingehend geprüft werden muh. Zu diesem Zwecke empfiehlt cs sich, dah die Länder niit dem Reiche unter Zuziehung der in Frage kommenden großen Versorgungsuntcrnchmiingeu durch einen Ausschuß die notwendigen Studien für das Reichsgebiet alsbald aufuchmen. Für die Zwischenzeit big zu einer Re gelung ist cs geboten, dah die Länder beim Anftanchcn der artiger Pläne miteinander ein Einvernehmen Herstellen. 3. Für die Ausübung der Hoheitsrechtc in Ange legen Helten der ElekirizitätSvcrsorgnngSunIernehmnngcn sind allein die Länder zuständig. Für die Errichtung und den Betrieb von Eleklrizitätsvcrsorgungsaiilagcn. die die Belange von zwei oder mehreren Ländern berühren, empfiehlt sich eine Vereinbarung der beteiligten Länder untereinander, ob und unter welchen Bedingungen die Anlage zugelassen wird. 4. Für den Fall, dah zwischen de» Ländern über die Fragen zu Ziffer 3 eine Eiit''nna nicht zn,'tan''>>'f>"n"ii empfiehlt es sich, dah die beteiligten Länder sich grundsätzlich der Entscheidung einer übergeordneten Stelle zu untcrwcrsen haben. Die Frage ist wie zu 2 weiter durch einen Aus schuß zu klären. Unlersliiyungskredil für die oberschlefische Eisenindusirte. Berlin, l. Juli. Der HanshaltanSschnß des Reichstags nahm beute zunächst den Bericht des Sparausschusscs über den Antrag des RcichSwirtschaftSmin-istcrö vom 24. Juni entgegen, betr. Gewährung eines Kredits vom Reich und Preuße» zur Stützung der Lchcrschlesischeu Eisenindnsiric- Akticngesellschast für Bergbau- und Hiittenbctrieb. Der Be richt gipfelt i» dem Antrag: Der Ausschuß wolle znstinrmen, daß die Neichsregierung dem der Denkschrift über die Ge währung eines Kredites nsw. bcigcfügten Vertrage ihre Zu stimmung gibt, und nach dem Zustandekommen dcS Vertrages bis z»m Gesamtbetrag von l 8 Millionen Reichsmark Zahlungen auf die hierdurch übernommenen Verpflichtungen leistet. Die Rcichsregicrung möge die zu diesem Zweck er forderlichen Mittel durch einen Nachtragsctat demnächst an- sordcrn. — Der Ausschuß beschloß in diesem Sinne. Tarislliin-igttnsien im oberschlesifchen Bergbau. Glciwik, 1. Juli. Die St crgnrbcitcr verbände habe» dos Abkomme» über die Arbeitszeit im Bergbau, sowie die Lohntarifc sür die o-berschlesische» Steinkohlciigruben sür Ende Juli jetzt gekündigt. Darauf kündigte der Arbeit geberverband der oberschlesifchen Montanindustrie den Manlcltarif mit Zusatzabkommen über die Einstellung non Be triebsräten zu dem gleichen Termin. bezüglichen Behauptungen der Botschafterkonfcrcuz ziemlich lange znrücklicgen. Die Bcsatziiiigsziffern, die der Bericht über die Verhand lungen der Botschaftcrkonfcrcnz enthält, sind zu niedrig an gegeben. Sic sind nicht unbeträchtlich höher. Ehamberlain über die deutschen „Rüstungen". London, 39. Juni. In Beaniivoriung einer Anfrage im Unterhanfe erklärte Chamberlain, dah alle 34 deutschen Fabriken, die durch den Fricdensvcrtrag zur Herstellung von Kriegsmaterial berechtigt seien, beschäftigt seien, jedoch nach seiner Information augenblicklich in der Hauptsache mit der Herstellung von Handelsartikeln. lW. T. B.s * London. I. Juli. Am kommende» Sonnabend finden in Hendon die diesjährigen englischen Flugmanövcr statt. Ucbcr lob Flugzeuge werden sich daran beteiligen. Bernsiorjf über die Abrüstungssraae. London. 1. Juli. In einem Interview mit dem Sonder vertreter der „Manchester Evcning-News" in Abcrnslwnth er klärte Graf Vernstorff: Tic Welt brauche Jahre des Friedens, wenn sic wieder ansgebant werden solle. Der Friede sei der einzige Weg z» menschlicher Wohlfahrt und die Abrüstung fei die einzige Grundlage künftiger Wohlsahn. Wenn der Völkerbund die Abrüstung nicht zustande bringe» könne, daun könne er überhaupt nichts zustande bringen. Die Abrüstung fei das Hauptziel des Völkerbundes und die wichtigste Rechtfertigung für seine Epistenz. lW.T.B.s Die MilUiirbudgels als Dergieichsbasts für Rüstungen Gens, 39. Juni. Die gemischte Kommission der vor bereitenden Abrüstungokommission setzte gestern und heute ihre Arbeiten fort. Sie kam zn dem Ergebnis, dah die zurzeit von den Staaten ausgestellten Militärbudgets als stich haltige VcrglcichSbasis nicht anerkannt werden könnte», und daß man neue Mittel und Wege finden müsse, »m die Militärbudgets z» einem Verglcichsfaktor iimziigcstalten. Was die Kontrolle der Militärbudgets anbclangc, so sei ihre Einwirkung auf das Wirtschaftsleben genau zu prüfen. ES wurde zu diesem Zweck eine Untcrkommlssion von fünf Mitgliedern. In der auch Dentscbland vertreten ist. ge bildet, die der gemischten Kommission Vorschläge unterbreite» soll. sT.-U.) Die Kapilalkredilbeschassung landwirtschaft licher Pächter. Von A. Domsch, M. d. N. In der allgemeinen Notlage, landwirtschaftliche Betriebe intensiv ivciicrzusuhrcn. spielt die Frage der Kreditbeschaffung sür Pächter landwirtschaftlicher Betriebe aller Größen eine ganz besonders schwierige Nolle. Wenn es heute schon dem 2 e l b st w i r t s ch a s t c r ungemein schwer gemacht ist, den durch allerhand mißliche Umstände ausgezwungencn kurz fristigen und teuren Bank- und Wcchselkrcdit in langfristigen und billigeren Kredit »mzuwandcln, so lastet aus dem Pächter eine noch viel schwerere Sorge und Unannehm lichkeit. Ter Selbstwirtschaftcr kann wenigstens auf Grund der hypothekarischen Bcleihungsmöglichkeiten in sehr be scheidenem Umfange für sein Grundstück eine Beleihung er halten. Dem Pächter mar diese Möglichkeit versagt, weil er kein Grundstück als Pfand belasten konnte und weil nach den bisherigen Ncchtsbestimmungcn dem Verpächter das Pfandrecht am Inventar des Pächters Vorbehalten war. Um fangreiche und langwierige Verhandlungen zwischen den Spitzenorganisationcn landwirtschaftlicher Verpächter- und Pächtcrverbände führten zu dem Antrag Nr. 2291 tm Reichs tage, der von den Abgg. Schlange, Domsch, Thvmscii, Schiele, Gras v. Westarp. Dr. Scholz, Blum, Diernrcitcr, Klina nsw. eingebracht wurde. Nach Fühlungnahme mit den zuständige» Ressorts der Neichsregierung wurde die formglrechtliche Seite hineingearbeitet und der ganze Gesetzentwurf in zwei Sltzungstagc» im 8. Ausschuß beraten und im großen und ganzen in zufriedenstellender Weise verabschiedet. Der Inhalt soll in folgendem kurz dargclegt werden: Nach 8 i kann der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks an dem ihm gehörenden Inventar einem zn- gclasscncn Kreditinstitut zur Sicherung eines ihm gewährten Darlchns ein Pfandrecht <8 1294 Abs. I des B. G.-B.j ohne B e s i tz ü b e r t r a g n n g bestellen. Eine Monopol stellung eines oder weniger Kreditinstitute oder gar die Er richtung eines besonders sür diesen Zweck zu errichtenden Bankinstiinies ist ausgeschlossen: dies wird in einer ein stimmig angenommenen Entschließung ausdrücklich gefordert. Auf diese Weise soll erreicht werden, daß möglichst weitver zweigt über daS ganze Reichsgebiet alle Krcditqucllcn er schlossen werden. Es bestehen auch keinerlei Bedenken, gröbere leistungsfähige Landwirtschaftliche Genossenschaften oder zentrale Landwirtschaftsbankcn znzulassen. Tie 88 17 bis 21 behandeln den zu errichtenden Pacht- k r c d i t a n s s ch u h. Dieser Ausschuß setzt sich aus nenn Mitgliedern zusammen. Ten Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder ernennt die Rcichsregicrung auf Vorschlag des Deuischen Landwirtschastsrates: sie dürfen weder Verpächter noch Pächter sein. Tic übrigen Mitglieder werden zur Hälfte von den Spitzcnorganisationeir der Verpächter und Pächter gewählt. Die Funktionen dieses Ausschusses bestehen in der' Prüfung der Zulassungsgesuche der sich darum bewerbenden Kreditinstitute, sowie in der llcbcrwachnng dieser darüber, ob die Voraussetzungen der Zulassung dauernd erfüllt sind. In diesem Zusammenhang kann der PachtkrcditanSschuh auch gewissermaßen eine Beschwerde-Instanz bilden sür den Fall, dah zugclassenc Kreditinstitute an Krcditbcwcrbcr Bedingun gen stellen sollten, die im Widerspruch mit dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes sichen. Eine Festsetzung des Krcdit- betragcs sür de» Einzelsall oder eine Prüfung der Kredit würdigkeit des ciuzeiiicn Pächters wird vom PacbEredit- ausschuh nicht vorgeiiommcu. Hierfür können die Aus- sührungsbcstimmuugcu Richtlinien bringen, nach denen man den Ländcrrcaierunge» oder den sich um Zulassung bewerben de» Kreditinstituten es überläßt, sich Einblick in die persön liehen Bcrhältnissc des Pächters zu verschaffen. Die Landes- resp. Provinz-Laudwirischasiskammern wären durch ihre über den ganzen Kammcrbezirk verteilten Mitglieder ebenso zur Begutachtung dieser speziellen Fragen in der Lage, wie die in den AmtsgerichtSbezirkcn ländlichen Eharakters tätigen landwirlschasilichcn Sachverständigen. Die auf Grund deS Gesetzes zu erreichenden prozentualen Nclcihungsgrcnzcii des vorsichtig zu schätzenden Invcntar- wcrteS bedürfen noch eingehender Beratung mit den zu ständige» Stellen. Eine gewisse Einheitlichkeit ist deswegen nötig, das, nicht von Anfana an dauernd Beschwerden über zn niedrige Krediibcwilligung cinlansen. Die Sicherung dieses Pächicrkrcdits ist nach den Bestimmungen der 88 2 bis lll geregelt, und da der Verpsändungsvertrag zwischen Pachter und Kreditinstitut beim zuständigen Amtsgericht zn hiiiterlcgcn ist — eine Doppclbelethnng also nicht Vorkommen kann —, ebenso wertvoll wie eine im Grundbiichc ein getragene Hypothek. Die Amtsgerichte werden anzuweisen sein, Folien sür jeden im Bezirk Kredit beanspruchenden Pächter anzulcgcn. Sollte nun der Fall Vorkommen, daß ein Bewerber bei mehreren Kreditinstituten Antrag anf Be willigung von Kredit stellt, so würde das Amtsgericht die zweite und folgende Stelle benachrichtigen, daß bereits ein Berpsändiingsverlrag eines Jnstiliitcs nicdcrgelegt sei. Wenn cs sich also nicht »in eine an und sür sich zulässige Ueber- tragung des Pfandrechtes mit allen Rechten und Pflichten von einem Institut auf ein anderes handelt, wird hier ver hindert, daß etwa gewissenlose Pächter sich Kredit über die zn leistende Sicherheitsmöglichkcit hinaus verschaffen. Die B c l e i h n n g s g r e n z c wird aus Antrag nach Prüfung so hoch z» bemessen sein, daß eine ordnnngsmähige Wirtschaits- sührunK möglich ist. Kein Pächter wird aus eigenem wirk- Zer Kampf der Entente gegen die Reichswehr.
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