Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- ArtikelPreisausschreiben zur Erlangung künstlerischer Entwürfe für ... 165
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 166
- ArtikelVerzeichnis der eingegangenen Prüfungsarbeiten 167
- ArtikelDie Reichstagswahlen 167
- ArtikelDie Solothurner Turmuhr 170
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung aus Nr. 8) 171
- ArtikelWiener Uhrmacherverhältnisse 173
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden 176
- ArtikelDas Flachrichten von Rädern und Unruhen 178
- ArtikelDie deutsche Uhrenindustrie und die Weltausstellung in St. Louis ... 178
- ArtikelDer "Suche nach Wahrheit" letzter Teil 180
- ArtikelDie Prüfungsarbeiten an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 181
- ArtikelÜber den Stiftankergang 182
- ArtikelMein Sündenregister 182
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 184
- ArtikelPersonalien 184
- ArtikelVereinsnachrichten 184
- ArtikelVermischtes 185
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 186
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 19
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 19
- ArtikelPatente 20
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
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- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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i6 6 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 9 Deutfcbe Uhrmacher-Vereinigung 3 entralfteUe 31* Cefp3tg. Bericht über die Sitzung vom 20. April, abgehalten in Zills Tunnel. Zur monatlichen Sitzung waren erschienen: die Herren Diebener, Fichte, Hahn, Hofmann, Scheibe, Schneider, Scholze, Wacher, Wildner und als Grast der zufällig in Leipzig weilende, verschiedenen Zentralmitgliedern von seiner früheren Anwesen heit noch bekannte Kollege Kischke, Tiegendorf. Der Vor sitzende begrüßte die Anwesenden und" machte die Tagesord nung bekannt, die wieder nicht weniger als sieben Punkte umfaßte. Zur geplanten Einführung von Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer im Königreich Sachsen waren wir von der Leipziger Handels kammer zur Erstattung eines Gutachtens aufgefordert worden, dem wir durch nachstehende Ansführungen unseres Syndikus Dr. Rocke entsprochen haben. An die Handelskammer zu Leipzig. Die im Entwürfe vorliegenden sächsischen Vorschriften über den Umfang der Befugnis und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer entsprechen im großen und ganzen den vor einiger Zeit in Kraft getretenen, auf Betreiben der Handelskammer zu Hannover erlassenen preußischen Vorschriften. Während der kurzen Zeit ihres Be stehens haben sich letztere, soweit sich übersehen läßt, be währt und dienen zum Schutze des ansässigen Handels und Gewerbes. In den so eng zusammenhängenden Städten Altona und Hamburg hat sich gezeigt, daß die gewerbsmäßigen Auktionatoren, soweit sie nicht ganz reell sind, aus Altona herausgedrängt sind und nunmehr in verstärktem Maße ihr Unwesen in Hamburg entfalten, so daß man jetzt auch in Hamburg ernsthaft den Erlaß solcher Vorschriften wie in Preußen erwägt. Wir können uns deshalb nur warm für den Erlaß der geplanten Vorschriften aussprechen, zumal den speziellen Bedürfnissen der Uhrmacher noch durch die Vor schrift Rechnung getragen ist, daß ein Verzeichnis der zu ver steigernden Sachen in deutlicher Schrift an leicht sichtbarer Stelle im Versteigerungsraum anzubringen und dabei bei Gold- und Silberwaren der Gold- und Silberwert anzugeben ist. Bedenken könnte höchstens die Vorschrift im zweiten Ab satz von Ziff. 17 erwecken, wonach die ganzen Vorschriften keine Anwendung linden sollen auf Versteigerungen, die von Behörden oder Beamten vorgenommen werden. Es mag ja richtig sein, daß für die Behörden oder Beamten schon an sich Bestimmungen bestehen, welche einen reellen Geschäfts betrieb bei den Versteigerungen gewährleisten, und daß Be hörden und Beamten nicht zugetraut werden kann, daß sie wissentlich zum Zwecke des unlauteren Wettbewerbs Ver steigerungen vornehmen. Andererseits haben sie aber zuweilen nicht die praktischen geschäftlichen Erfahrungen, um zu er kennen, ob ihre Geschäftsführung nicht vielleicht doch ge eignet ist, eine große Schädigung der ortsangesessenen Ge werbetreibenden herbeizuführen. Wenn man auch nicht annehmen kann (vergl. Ziff. 5 der Vorschriften), daß Beamte und Behörden sich auf Täuschung des Publikums abzielende Handlungen oder Unterlassungen zu Schulden kommen lassen werden, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß sie als Mittels personen im guten Glauben auftreten. Dieses könnte nament lich auch zutreffen bei Notaren, die je nach der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten entweder allgemein oder doch in gewisser Beziehung als Beamte angesehen werden. Wie die diesbezüglichen Beziehungen im Königreich Sachsen liegen, können wir ohne weiteres nicht feststollen. Würde allgemein oder in Entfaltung einer bestimmten Tätigkeit ein Notar als Beamter angesehen werden, so könnte er also auch leicht von Unternehmern vorgeschoben werden, um Versteigerungen zu veranstalten, die sonst verboten wären, oder um wenigstens die Vorschriften zu umgehen. Ferner bedarf es noch einer Prüfung der Vorschriften, welche für die Versteigerung der öffent lichen Leihhäuser gelten, da auch für diese wahrscheinlich die Ausnahmebestimmung des Absatzes 2, Ziff. 17 Platz greifen wird. Die Untersuchung, ob die für die Versteigerungen öffentlicher Leihhäuser geltenden Vorschriften den jetzt in Rede stehenden, für private Ver steigerungen zu erlassenden gleichwertig sind, müssen wir freilich der verehrl. Kammer überlassen, da uns das betreffende Material nicht zur Verfügung ist. Im großen und ganzen sind wir aber, wie gesagt, für den Erlaß der Vorschriften in der vorliegenden Fassung und wünschen nur, daß, wie wir auch ein Projekt in die Wege geleitet haben, ähnliche Vorschriften unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und Verwaltung der einzelnen Bundesstaaten möglichst analog auf letztere ausgedehnt werden. Das erwähnte Projekt ist durch uns nach einem Vorschlag des Herrn Dr. Rocke schon vor einigen Monaten eingeleitet worden und hat zunächst durch ein Rundschreiben an die in Frage kommenden Handwerkskammern, deren Mithilfe wir dabei er bitten, Verwirklichung gefunden. Da die Uhrmacher doch das größte Interesse daran haben, daß die preußischen Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer in sämtlichen Bundes staaten Gesetz werden und den Vereinen und Innungen, die durch manche Mitglieder Beziehungen zu den Handwerkskammern besitzen, die Möglichkeit geboten ist, für die Unterstützung unseres Projektes einzutreten, so gaben wir auch den Vereini gungen Kenntnis von den ergriffenen Maßnahmen und hoffen dafür die wünschenswerte Mithilfe aller Kollegen zu finden. Die entsprechenden Schreiben waren den Zentralstellenmit gliedern durch die zirkulierenden Mappen vorher bekannt ge geben und fanden in der vorgeschlagenen Fassung einstimmige Annahme. Das gleiche Ergebnis hatte eine Anregung des Kollegen Schneider, die Prüfung der Lehrlingsarbeiten gemeinsam, nicht wue zuerst gedacht w r ar, durch einen engeren Ausschuß vorzunehmen, wobei man als Termin Sonntag, den 3. Mai festsetzte. Es sind, wie das an anderer Stelle ver öffentlichte Verzeichnis ergibt, 14 Arbeiten eingegangen, und zwar alle von auswärts, welche durchschnittlich ein recht er freuliches Streben nach bester Ausführung seitens der Einsender erkennen lassen. Für die Bekämpfung der unlauteren Reklame, insbesondere der von ausländischen Versand geschäften beliebten Anpreisungen der Goldinuhren, hat der Kollege Emil Zenker, Vorsitzender der Uhrmacher- Innung zu Braunschweig, einen sehr beachtenswerten Vorschlag gemacht, Herr Zenker rät, in jenen Zeitungen, welche derartige Inserate veröffentlichen, folgende Gegenannoncen zu erlassen: Uhrenschwindel. Wir ersuchen hierdurch alle Interessenten, die sich von der Firma Feith in Wien Goldinuhren für 20 Mk.. gegen An zahlung von 10 Mk. haben schicken lassen, den Restbetrag nicht einzusenden und jeden Postauftrag zurückzuweisen. Wenn die Firma Klage anstrengen sollte, bittet die Unter zeichnete Innung um Nachricht, da sie die Vertretung der Beklagten übernehmen und sämtliche Kosten tragen würde, weil sie beweisen will, daß sämtliche Angaben über die Eigen schaften der Feithsehen Goldinuhren auf Unwahrheiten be ruhen. Die Uhrmacher-Innung zu Braunschweig. Mit Herrn Zenker sind wir der Meinung, daß es zu einer Klage nie kommen wird, denn trotz der Drohung hat die Firma die restlichen 10 Mk. für die Uhr, welche wir bezogen haben, nicht eingeklagt, obgleich wir den Wiener Anwalt darum höflichst ersuchten. Die nächste Folge der Gegenannonee wird aber sein, daß die bewußten Anpreisungen aus den Zeitungen verschwinden, liczw. daß sich die Firmen ein anderes Operationsfeld suchen werden. Die Aufklärung des Publikums und die Verweigerung
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