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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454419Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454419Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454419Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Geschichte der Brille
- Autor
- Volger
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur gewerblichen Fortbildungsschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14.1907 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 65
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 66
- ArtikelDie Federn in der Uhr 67
- ArtikelDie erste Gehilfenstelle der Ausgelernten 70
- ArtikelDie Geschichte der Brille 71
- ArtikelZur gewerblichen Fortbildungsschule 73
- ArtikelDie Leipziger Ostermesse 74
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 76
- ArtikelDie Uhr des spanischen Königs 77
- ArtikelVereinsnachrichten 77
- ArtikelPersonalien 77
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 77
- ArtikelGeschäftsnachrichten 78
- ArtikelVermischtes 78
- ArtikelFragekasten 79
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 80
- ArtikelBüchertisch 80
- ArtikelPatente 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) 305
- AusgabeNr. 21 (31. Oktober 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 14.1907 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 5 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 73 hundert zahlte man 100 bis 200 Kronen für das Augenglas, und selbst Mitte des 19. Jahrhunderts ist in Berlin für eine Brille aus Flintglas ganze vier Taler gezahlt worden. Die Brillenindustrie war an bestimmte Orte gleichsam ge- gebunden; die Herstellungsorte blieben oft Geheimnis. Besonders ist Venedig bzw. Mureno als eine der ersten Stätten größerer Herstellungen zu nennen. In Deutschland sind es nun zunächst Nürnberg und Regensburg, die in der Brillenindustrie frühesten Ruf und Stellung besaßen. Die Regensburger ßrillenmacherinnung wird hinsichtlich ihres Entstehens von Prof. Martin (Straßburg) um das Jahr 1600 verlegt; die Nürnberger dagegen ist älter, denn hier erwarb 1483 der erste „Brillenmacher“ Bürgerrechte; 1482 werden übrigens dortselbst die ersten „Brillenmacher“ erwähnt. Als Meisterstück wurde zu Nürnberg des 16. Jahrhunderts ge fordert „Toppelparillen und eine Parilien in die Weiten“. Hinsichtlich der Form der Brille ist interessant zu bemerken, daß die ersten Brillen sehr große, plumpe Dinger sind, die leb haft an die jetzt oft auftauchenden Schutzbrillen für Motorfahrer erinnern, ln ihrer frühesten Form wurde die Brille mit Bändern an die jeweilige Kopfbedeckung gebunden oder die Bänder wurden unter den Ohren weg hinter dem Kopf zusammengeknüpft. Die Gläser waren kreisrund, viereckig, achteckig, erst später eirund. Über die Form schreibt Bock (a. a. O. S. 34): „Die älteste Form ist das Leseglas für alte Leute, ein rundes Glas in einer Metall fassung an einem langen Stiel, den man in der Hand’ hielt. Diese Art blieb bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts in Gebrauch, also noch zu einer Zeit, als man schon bequemere Formen der Brille machte. Man findet diese Eingläser auf Bildern der genannten Zeit, wo andere Personen sich bereits der Brille mit seitlichen Stangen bedienten. Diese Gläser waren meist recht groß, plump, die Fassung aus einem, auch edlem Metall, in letzterem Falle nicht selten mit Verzierungen geschmückt. Manche Eingläser hatten auch Schutzklappen, dann waren sie aus hartem Rohstoff hergestellt, die auch als Stiel benutzt werden konnten. Wir finden das Einglas auf Bildern des 18. Jahrhunderts bei allen Völkern Europas. Zur Zeit des ersten französischen Kaiserreichs war sein Gebrauch mit Stutzerei und Geckenhaftig keit verbunden, denn damals war es bei Frauen und Mädchen Modesache, ein großes Einglas an einem Stiele zierlich in der Hand zu wiegen, dieses von Zeit zu Zeit vor das Auge zu führen, meist vor das linke, als ob man Menschen und Gegenstände ein dringlich, eigentlich aber zudringlich betrachten wollte, oder, wie ein ungenannter Schriftsteller der damaligen Zeit sagte, „um anderen mit liebenswürdiger Unverschämtheit ins Angesicht zu gucken“. Solche Eingläser waren oft nur mit einem eben ge schliffenen Glase versehen, denn die Besitzer derselben waren weder kurz- noch weitsichtig. Aus dem alten Einglas ent wickelte sich dann zu Ende des 15. Jahrhunderts die Brille mit zwei Gläsern, jedes der Gläser hatte einen Stiel; diese waren entweder an ihrem Ende fest oder in einem zusammenklappbaren Gelenk miteinander verbunden. — — — Der plumpe Nasenreiter mit festem Bügel machte dann bald einem federnden Platz (Klemm- brille, Federparille) und auch die Plumpheit wird durch Zierlich keit der Durchlöcherung des farbigen Horns gemildert.“ Trennt man die Brille in eine Zweiheit, konvexe und konkave Brille, so ist hinsichtlich derer Werdegang zu sagen, daß die konvexe Brille der Konkavbrille sehr weit vorausging; Roger Bacon ist es, der zuerst von ihr spricht (1276), obwohl es nach ihm lange still bleibt, und erst 1593 erklärt Dosta die Wirkung des Konkavglases auf das kurzsichtige Auge. In seinem Buche erörtert Bock noch den Einfluß der Brille und des Brillentragens auf deutschen Sprachgebrauch; so heißt es beispielsweise bei Fischart: „Wer blitzblav (blitzblau) Borillen auf hat, dem scheinet alle Dinge blitzblav sein.“ Volger. 3ur gewerblichen Sortbilöungsfdjule. Da jetzt fast überall an der Errichtung obligatorischer ge werblicher Fortbildungsschulen eifrig gearbeitet wird, ist es dringend notwendig, auch unsere Leser auf einige Punkte hinzuweisen, die bei dieser hochwichtigen Frage ihre ernste Aufmerksamkeit ver langen. In einigen Bundesstaaten, z. B. in Sachsen und Baden, ist die gewerbliche Pflichtfortbildungsschule seit längeren Jahren schon auf gesetzlichem Wege durchgeführt. In Preußen besteht kein Ge setz zur Einführung der Pflichtfortbildungsschule, hier stützt man sich nur auf den § 120 der Gewerbeordnung, auf Grund dessen von einer Gemeinde oder einem weiteren Kommunalverbande für männliche Arbeiter unter 18 Jahren durch Ortsstatut die Verpflich tung zum Besuch einer Fortbildungsschule begründet werden kann. In diesen Ortsstatuten können die zur Durchführung dieser Ver pflichtung erforderlichen Bestimmungen getroffen werden, insbe sondere auch zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuchs. Es kann den Schülern, wie den Eltern, Vormündern und Arbeitgebern bei Vermeidung gesetzlicher Strafe zur Pflicht gemacht werden, für den ordnungsmäßigen Schulbesuch zu sorgen, ebenso für ein ge bührliches Verhalten der Schüler und für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Fortbildungsschule. Von der Verpflichtung, auf Grund solcher Ortsstatuten die Fortbildungsschule zu besuchen, sind nur diejenigen jungen Leute befreit, welche eine Innungs- oder eine andere Fortbildungs- oder Fachschule besuchen, sofern der Unterricht dieser Schule von der höheren Verwaltungsbehörde als ein ausreichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungsschulunter richts anerkannt wird. Auf diese gesetzlichen Bestimmungen ge stützt, hat der preußische Staat mit Erfolg seinen Einfluß bei den Gemeinden dahin geltend gemacht, daß möglichst überall der obli gatorische Fortbildungsschulbesuch eingeführt wird. In den übrigen deutschen Bundesstaaten gelten im allgemeinen dieselben Grundsätze wie in Preußen, so daß wir uns an die preußischen Grundlagen bei dem Ausbau des gewerblichen Fortbildungswesens anlehuen können, Für den inneren Au ,bau solcher gewerblichen I ortbildungs- - ‘ n sind lür Preußen im Jahre 18'»7 Auwei .ungen erlassen e-orco n, ui ihren IPmptgc ■viehb-.punkten füi d n praktischen LI'.rroR’her von besonderer Bedeutung und E:. muß ihn interessieren, vo::voi :-,.!cinücn se:ne Lehrlinge wöchentlich die U hule zu be.-.uclien UiPsn, wsm: diese Stunde?’ sGttf.nden, w;t • iK;. jung-n l.-ut n in der Schule geboten wird und, damit im Zusammenhang, was für Lehrer den Unterricht erteilen. Betrachten wir diese Fragen etwas näher. Die wöchentliche Mindestunterrichtszeit in den gewerblichen Fortbildungsschulen beträgt sechs Stunden, und zwar je zwei Stunden Deutsch, Rechnen und Zeichnen. Der Unterricht soll niemals nach 8 Uhr abends stattfinden. Mithin bleiben als Unterrichtszeit die Stunden von morgens 7 bis abends 8 Uhr. Da ist es also durch aus nicht gleichgültig, wann der Lehrmeister die Jungen zur Schule schicken muß. Es muß also auch vom Standpunkt des Uhrmachers darauf Bedacht genommen werden, je nach den beruflichen Ver hältnissen, daß die Unterrichtsstunden so gelegt werden, daß sie ihn möglichst wenig in seinem Betriebe stören. Naturgemäß spielen dabei die Wünsche des einzelnen Meisters keine Rolle, sondern es können nur die Wünsche ganzer Berufsgruppen Berücksichtigung finden. Wenn also das Uhrmacherhandwerk bestimmte Wünsche mit Bezug auf die Unterrichtszeit hat, so müßte es eine Organi sation besitzen, mit deren Hilfe es an zuständiger Stelle seine Wünsche vortragen und zur Geltung bringen kann. Solchen Wünschen muß dann auch Rechnung getragen werden und wird auch erfahrungsgemäß Rechnung getragen, denn die beteiligten Gewerbetreibenden müssen nach den gesetzlichen Vorschriften in derartigen Dingen nach § 142 der Gewerbeordnung gehört werden. Wenn aber nun eine Organisation fehlt, so sieht es mit der Be rücksichtigung solcher Wünsche schlecht aus, denn auf das Inter esse eines einzelnen Gewerbetreibenden wird von der Behörde in solchen Angelegenheiten kaum Rücksicht genommen, F'iir die Unterrichtszeit kommt dann noch ein anderes Wichtiges in Frage. Wir haben im Uhrmacherbandwerk auch Saison, Es ist nun für den Lehrmeister sehr erwünscht, daß während der Saison der Lehrling möglichst wenig oder gar nicht zum Schul besuch genötigt ist. Diese halle haben die ministeriellen An weisungen auch ins Auge gefaßt, sie verlangen nur, daß im Schul jahr, welches auf 40 Wochen festgesetzt ist, die 4t) mal 6 gleich 240 Unterrichtsstunden abgchalten weiden, sie lassen es aber zu, daß die Saisons ganz oder zum Teil unterrichtsfrei bleiben und dafür in der toten Geschäftszeit entsprechend mehr Unteirieht ge geben wird Um solche beiechtigte berufliche Wunsche zur Durch- fuhrimg zu bringen, bedatf es wieder der Organisation, denn die Wunsche des einzelnen Meiste!s Indien hier kein Gewicht
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