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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- ArtikelPrüfung von Lehrlingsarbeiten 97
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 98
- ArtikelEin elektrisches Chronometer 99
- ArtikelDie Reparatur des Zylinderganges (Fortsetzung) 100
- ArtikelRabattsystem und Uhrmachergewerbe 102
- ArtikelJohn Harrison's Chronometer 103
- ArtikelDie theoretische Form der Zapfenlöcher 105
- ArtikelAus der Musikwerke- und Automatenbranche 106
- ArtikelEiniges über das Rauchen im Geschäft 107
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 107
- ArtikelPatent-Rundschau 108
- ArtikelPersonalien 109
- ArtikelVereinsnachrichten 109
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 109
- ArtikelVermischtes 110
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 111
- ArtikelFragekasten 111
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 112
- ArtikelPatente 19
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 7 Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung ( 3 entralftelle 3U Ceip3ig) Bericht über die Sitzung vom 21. März. Zu dieser ordnungsmäßigen Sitzung waren erschienen die Mitglieder Herren Diebener, Fichte, Friedrich, Hahn, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Scholze, Wacker und Wildner. Aus der reichhaltigen Tagesordnung heben wir nur die nach folgenden wichtigsten Punkte hervor. Von einem Kollegen waren wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Preisliste der unseren Mitgliedern sattsam bekannten Firma Julius Busse, Berlin eine Bemerkung enthält, die für die Art in welcher das Versandgeschäft zum Schaden der Uhrmacher operiert, bezeich nend ist. Eigentümlicher Weise will diese Firma immer noch als Bezugsquelle, (wirklich reelle und anerkannt billigste) für Uhr macher gelten, während es uns nicht zweifelhaft ist, daß kein wirklicher Uhrmacher von ihr kauft. In seinem Katalog empfiehlt Busse mit den üblichen Übertreibungen erst Uhren I. Qualität und im Anschluß daran leistet er sich auf einer Seite folgende Überschrift: Uhren II. (billiger) Qualität. Nur für Uhrmacher und Händler bestimmt, daher unrepassiert. Darunter sind empfohlen die Ruhlaer Taschenuhren, 12 Stunden gehend für 2,75 Mk., also zu einem Preise wie sie der Uhrmacher auch verkaufen kann, natürlich ohne Garantie. Busse will sich durch die Bemerkung augenscheinlich auch nur um die Garantie für diese Uhr drücken, tut es aber in der Weise, daß die Laien glauben sollen, die Uhrmacher führten nur die billigeren Quali täten, die sie dann abziehen und zu hohen Preisen verkaufen. Wir hängen dieses Gebahren hiermit etwas tiefer und überlassen die Charakterisierung desselben jedem Kollegen. Der Kollege Jakuttek in Chemnitz berichtete uns zu der gegen ihn erlassenen Reichsgerichtsentscheidung über Original-Fabrikpreise Folgendes: Der Verein gegen Mißbrauch im Handel und Gewerbe hätte sein Ziel auch mit einem Brief für 5 Pf. erreicht, wenn er mich aufmerksam gemacht hätte, mein Inserat besser zu unterlassen. Meine Kollegen verurteilen das Vorgehen deshalb auch ganz ent schieden, denn es ist nicht schön einen jungen Anfänger ohne jede vorherige Benachrichtigung sofort zu verklagen. Was nun die von dem Verein gekaufte Uhr betrifft, so kostet mich dieselbe netto 6 Mk., sie war gut abgezogen, so daß ich meinen Kosten preis wohl auf 8 Mk. festsetzen konnte. Mit dieser Uhr haben sich sowohl das Oberlandes-, wie das Reichsgericht garnicht beschäftigt. Ich hatte ja auch nur feinste Schweizer und Glas- hütter Uhren zu Fabrikpreisen inseriert und keine 10 Mk.-Uhren. Die genannten Gerichte beschränkten sich lediglich auf die Fest stellung des Original-Fabrikpreises, als welcher nach ihrer Ent scheidung nur der reine Einkaufs-, nicht der von der Fabrik fest gesetzte Verkaufspreis anzusehen ist.“ Dies ist übrigens schon vor mehreren Jahren entschieden worden und hat auch in unserem Organ verschiedentlich Erwähnung gefunden. Wenn der Kollege angesichts seiner Verurteilung fragt, ob die Herausgabe von Preis listen seitens der Fabrikanten dann noch Zweck habe, so möchten wir erwidern, solange jeder Uhrmacher nicht unter den festgesetzten Preisen verkauft, sind die Listen wohl geeignet ihm das Geschäft zu erleichtern. Leider geschieht dies nicht immer. Im Kampfe gegen Schwindel-Anzeigen. werden wir, wie wir schon in unserer Kundgebung vom 1. März mitteilen konnten, jetzt kräftigst von dem Organ der Zeitungs verleger dem „Zeitungs-Verlag“ unterstützt. Unter der Überschrift „Schwindel- und zweifelhafte Anzeigen“ führt der Leitartikler dieses Fachblattes in Nr. 11 den Lesern eindringlich vor Augen, daß die Zeitungsverleger moralisch verpflichtet sind, den Inseratenteil ihrer Blätter von allen zweifelhaften Anzeigen frei zu halten. Sie müßten dies schon aus Rücksicht auf ihre Leser tun, die mit dem Abonnement doch das Recht erwürben, daß ihnen durch die Zeitung nicht un reelle Waren empfohlen würden. Der Verfasser ist der sehr richtigen Meinung, daß die Verleger durch die Abweisung schwindel hafter Annoncen keinen Schaden erleiden, denn sie würden dafür von den anständigen Geschäftsleuten mehr unterstützt werden. Bemerkenswert ist was in dem Artikel als zweifelhafte An zeigen skizziert wird: „die Warenanzeigen von Wien und Krakau alle Heiratsanzeigen von Wien und Budapest etc. mit Waisen von soundsoviel Millionen, Glücksstern und Reform-Berlin, Geldaus leihungen auf blosen Schuldschein , alle Nebenverdienst-Anzeigen von 30 Mk. bis herab zu 3 Mk., die Chiffreinserate welche die Voreinsendung von Geld und Briefmarken bedingen, nicht zu vergessen die Präzisionsuhren für 15 Mk. und alle Über uhren. Ist es schön, solche zweifelhafte Existenzen wegen des geringen, oft nur scheinbaren Vorteiles auf Kosten gerade der bedürftigsten lebensfähig zu erhalten? Sicher nicht. Nun, dann scheue sich auch kein Verleger die Konsequenzen zu ziehen und solche Anzeigen rundweg abzulehnen. Wenn solchergestalt das Anzeigengebiet geregelt und vom Troß der Beutelschneider und dunklen Ehrenmänner gründlich ge säubert wird, der heute noch gegen den Willen der Verleger hinter j der Presse herzieht, so wird sich in absehbarer Zeit eine Gesun dung zeigen, die nicht zum schlechtesten Teil beitragen wird zu der notwendigen Hebung des Ansehens der Presse.“ Solche Ermahnungen werden ihre Wirkung sicher nicht ver fehlen und der einsichtige Teil der Verleger hat zweifellos schon angefangen, den Schwindelannoncen die Aufnahme zu verwehren. Wir gaben im letzten Bericht Kenntnis von der Erklärung des Aachener Volksfreund und tragen heute nach, daß auch die Dortmunder Zeitung mit der Morgenpost uns auf unser Ersuchen mitgeteilt hat derartige Inserate in Zukunft nicht mehr aufzunehmen. Wir empfehlen dafür den Kollegen von Aachen und Dortmund die genannten Zeitungen durch Aufgabe von An zeigen zu unterstützen, denn eine Liebe ist der anderen wert. Die Königsberger Allgemeine Zeitung, der Hannover sche Anzeiger und der Hallesche Central-Anzeiger haben dagegen trotz unserer Aufforderung die bewußten Anzeigen wiederholt. Von der Firma: Feith in Wien liegt uns wieder eine Uhr vor, die mit dem bekannten Tamtam als der Inbegriff von Güte und Dauerhaftigkeit in der Woche an gepriesen wurde. Nicht weniger als 20 Jahre soll für das Gehäuse Garantie geleistet werden! — (Wo wird in 20 Jahren Feith sein?) Die Uhr hat ein Savonett-Gehäuse, in dem hinteren Boden ist nachträglich eingraviert „Gold-Plaque“. Auf dem Staubdeckel be befindet sich ein Stempel mit der engl. Inschrift Garantie 5 Years. Die Buchstaben sind übergraviert und deshalb schwer leslich. Das Werk ist ein Tavannes-Watch Ankerwerk.) Der Preis beträgt 40 Mk! Der Fabrikant will also nur 5 Jahre Gewähr leisten, Feith verspricht aber dreist 20 Jahre und das liebe Publikum glaubt ihm natürlich und fällt darauf hinein. Wir haben vorläufig nur die Hälfte des Kaufpreises bezahlt und Feith ersucht uns wegen der anderen Hälfte zu verklagen. Ein sonderbares Gutachten welches der Verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede zum Schutze eines seiner Mitglieder veranlaßt hat, kann auch von uns nicht unwidersprochen bleiben. Der Tatbestand ist kurz folgender: Ein Goldschmied hat eine goldene Herrenuhr, die ihm zur Taxation vorgelegt wurde, auf 85 Mk. Wert geschätzt. Die Uhr kostete aber dem Uhrmacher, welcher sie für 130 Mk. ver kaufte selbst 95 Mk. Letzterer klagte gegen den Goldschmied und dieser wurde für seine Fahrlässigkeit auch bestraft. Er wandte sich nun an den Vorstand des Goldschmiede-Verbandes um Schutz und dieser hat in uns unverständlicher Weise versucht, die Taxa tion des Goldschmiedes in einem langen Gutachten als völlig korrekt hinzustellen. Wir meinen er hätte richtiger getan, dem Goldschmied
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