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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 177
- ArtikelElektrische Fernseher (Schluß) 179
- ArtikelZweites Rundschreiben der Mittelstandsvereinigung (Zentralstelle ... 182
- ArtikelSchutz gegen Einbruchdiebstahl 182
- ArtikelKampf gegen unlautere Versandgeschäfte 185
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 187
- ArtikelPatent-Rundschau 188
- ArtikelPersonalien 189
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 189
- ArtikelVermischtes 189
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 190
- ArtikelFragekasten 190
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 191
- ArtikelPatente 192
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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192 LEIPZIGER-UHRMACHER ZEITUNG No. 12 Anspruchsvoller in W. Ihnen wollen wir in aller Freundschaft eine kleine Geschichte erzählen, aus der Sie unsere Antwort und auch eine Nutzanwendung entnehmen können. „Ein „Zeitungsmensch“ starb, und mit Zittern und Zagen schlich seine Seele nach dem Orte, wo da ist Heulen und Zähneklappern. Doch als er schüchtern an das Tor klopfte, siehe da stand Se. Höllische Majestät, angetan mit feuerrotem Kleide, und sprach: „Lange hast du mit Ergebung die Schmähungen deiner Abonnenten ertragen, wenn mein jüngster Sproß, das Druckfehlerteufelchen, zu arg gehaust hatte! Dein Blatt hast du zu einem geringen Preise geliefert und bist verfolgt worden von denen, die es noch billiger haben wollten, ja viele gab es sogar, die es dir überhaupt nie bezahlten. Monatlich haben dich die Drucker bis aufs Blut gepeinigt, der du doch keinen Pfennig in der Tasche hattest; etliche haben dein Blatt abbestellt, ohne ihre Rückstände zu bezahlen, und haben dich auch noch obendrein verhöhnt. Wahr lich, du hast die Hölle schon auf Erden gehabt. Hebe dich von hinnen! Hier ist kein Platz für dich und deinesgleichen. Deine Heimat ist der Himmel, denn du bist dein Leben lang schon auf dem schmalen dornigen Pfade gewandelt!“ — Als er ihm das Tor vor der Nase zuschnappte, brummte der Teufel verstohlen in den Bart: „Der könnte mir gerade noch fehlen! Alle seine rückständigen Abonnenten sind hier, und ließe ich ihn ein, so würde er sie alle zeit mahnen, und es gäbe keine Ruhe mehr in der Hölle.“ Der Kaufmann als Uhrmacher. Herrn B. B. in L. Sie fragen, ob ein Händler oder Kaufmann, der vor mehreren Jahren das Uhrmacher gewerbe angemeldet hat, von Hause aus aber nicht Uhrmacher ist, den Titel Uhrmacher führen, auch seine Firma mit „Uhrmacher“ versehen darf, ferner ob er berechtigt sei Lehrlinge zu halten? — Antwort: Das Gewerbe als Uhrmacher darf der Betreffende aus üben, Uhrmacher darf er sich nur nennen, wenn er auch wirklich die Uhrmacherkunst versteht. Sonst würde unter Umständen un lauterer Wettbewerb darin gefunden werden können. Lehrlinge darf nur derjenige halten, welcher nach 3jähriger Lehrzeit die Gehilfen prüfung bestanden hat oder wenigstens 5 Jahre hindurch das Ge werbe selbständig oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung ausgeübt hat. Ist dies nicht Fall, so kann nur die höhere Ver waltungsbehörde die Befugnis zur Lehrlingshaltung ihm erteilen. Haftpflicht der Kinder für die Schulden der Eltern. Herrn A. M. in W. Die Schulden der Eltern werden aus dem Nachlasse bezahlt, und nur, wenn Sie bedingslos die Erbschaft angetreten haben, haften Sie für das Mehr mit ihrem persönlichen Eigentum. — Haben Sie durch gerichtlichen oder notariellen Vertrag auf das Erbrecht verzichtet, so sind Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, haften also auch nicht für die Nachlaßschulden. Gleiches trifft zu, wenn Sie die Erbschaft vor dem Nachlaßgericht durch eine öffent lich beglaubigte Erklärung ausschlagen. Darf ich meinen Lehrling prügeln? Herrn S. in W. Sie haben einen Lehrling, der allerhand schlechte Charaktereigenschaften hat, widerspenstig und unfolgsam ist, so daß Sie glauben, nicht ohne körperliche Züchtigung auskommen zu können, und fragen ob Sie dazu das Recht haben. — Antwort: Der Lehrling ist zur Folgsam keit und Treue, zu Fleiß und anständigem Betragen verpflichtet. Der Meister ist ferner nicht nur berechtigt, sondern auch ver pflichtet, den Lehrling zu guten Sitten anzuhalten und vor Aus schweifungen zu bewahren. Dagegen dürfen Lehrlinge, die im Hause des Lehrherrn weder Kost noch Wohnung erhalten, zu häus lichen Dienstleistungen wie Stiefelputzen, Küchenbesorgungen usw. nicht herangezogen werden. Verletzt der Lehrling seine Pflichten, so steht dem Lehrherrn das väterliche Züchtigungsrecht zu. Die Züchtigung darf indes weder übermäßig noch unanständig sein, auch die Gesundheit des Lehrlings nicht gefährten. Sie dürfen ihm also im Interesse seiner Veredelung dieselbe Tracht Prügel an gedeihen lassen, die Sie einem ihrer Kinder in solchen Fällen verabreichen würden. Obs hilft? Meist ist bei derart verzogenen jungen Leuten Hopfen und Malz verloren. Sie möchten eine eigene Marke eintragen lassen, die Sie auf allen ihren Waren anbringen, und fragen nach den Kosten und, wie Sie das machen müssen. — Antwort: Für die Eintragung ist eine Gebühr von 50 M. zu entrichten, für die im Reichs-Anzeiger zu veröffent lichende Bekanntmachung oder Löschung 6 oder 2 AL, ausschließ lich der Kosten für das Schneiden des Klischees, welches das Zeichen darstellt. Sie können indes nur hiervon Gebrauch machen, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist. Das Gesuch hierzu ist beim Amtsgericht desjenigen Ortes einzureichen, an dem sich Ihre Niederlassung befindet. Die Schutzmarken können eben sogut auf den Waren selbst angebracht werden als auf der Ver packung. Sie dürfen aber weder ausschließlich in Zahlen, Buch staben oder Worten bestehen noch öffentliche Wappen enthalten, auch muss bei der Anmeldung das Warenzeichen deutlich dargestellt und ein Verzeichnis der Warengattungen eingereicht werden, für welche dasselbe bestimmt ist und die Unterschrift der Firma bei gefügt sein. Patente Patent-Anmeldungen. 83 a. U. 2343. Beim Aufziehen sich auslösende Abstellvor richtung für Wecker. Uhrenfabrik Mühlheim Müller & Co., Mühlheim a. d. Donau. 4, 9. 93. 83b. O. 4171. Aufziehvorrichtung für Federuhren mit einem um die Federtrommel laufenden Aufziehbande und mit Elektromotor. Karl Georg Oehmigen, Schänitz bei Ziegenhain in S. 3. 3. 03. 83b. A. 10582. Stromwechselnebenuhr mit Klinkenschaltung, Akt.-Ges. „Alagneta“ (Elektrische Uhren ohne Batterie u. ohne Kontakte), Zürich; Vertr.: C. Piever, H. Springmann und Th. Stört, Pat.-Anwälte, Berlin NW. 40. 23. 12. 03. Patent-Erteilungen. 83a. 153029. Vorrichtung an Pendeluhren zur Kenntlichmachung und zum Regeln des Pendelabfalles. Richard Schmidt, München, Lindwurmstraße 21. 28. 6. 02. 83a. 153030. Von dem Unruhkloben unabhängige Befestigung für Spiralklötzchen und Rücker. Marcel Jeanneret, Le Locle, Schweiz; Vertr.: Dr. A. Levy, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 3. 6. 03. 83b. 353031. Elektromagnetische Antriebvorrichtung für Pendel mit Federaufhängung. Gr. Thorotzkai es Tärsa, Budapest; Vertr.: C. v. Ossowski, Pat.-Anw., Berlin W. 9. 16. 10. 03. 83a. 153079. Als Uhrständer verwendbare Schutzkapsel für Taschenuhren. Fa. C. Zender, Berlin. 2. 9. 03. 83a. 153281. Bügel für Taschenuhren mit Aufziehkrone. Rudolf Wawrosch, Linz; Vertr.: M. Hirschlaff, R. Scherpe und Dr. K. Michaelis, Pat.-Anwälte, Berlin NW. 6. 27. 9. 03. Für diese Anmeldung ist bei der Prüfung gemäß dem Überein kommen mit Österreich-Ungarn vom 6. Dezember 1901 die Priorität auf Grund der Anmeldung in Österreich vom 12 Juni 1901 anerkannt. 83b. 153282. Aufziehvorrichtung für Gewichtsuhren mit einem vom Uhrgewicht ein- und ausgeschalteten Elektromotor. Karl Georg Oehmigen, Schänitz b. Ziegenhain i. S. 3. 2. 03. 83b. 153283. Elektromagnetische Aufzugvorrichtung für Uhren mit schwingendem Anker. Josef Daniel Andersson, Stockholm; Vertr.: R. Schmehlik, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 16. 4. 03. Gebrauchsmuster. 83a. 224940. Bügellagerung für Taschenuhren, bestehend aus einer mit Lageröffnungen für die Bügelenden versehenen, im Bügel kopf anzuordnenden Büchse. Heinrich Walter, Gunzenhausen. 9. 12. 03. W. 15641. 83c. 224982. Mit Reitstock versehene, direkt auf die Dreh stuhlstange aufgesetzte Schraubenpoliermaschine für Uhrmacher u. dgl. Fritz Lorch, Frankfurt a. M.-Bockenheim, Königstraße 27. 11. 4. 04. L. 12681. 83 c. 225142. Apparat zur genauen Untersuchung und Berich tigung von Ankerhemmungen (Graham) bei Pendeluhren. Louis Siebenpfeiffer, Malstatt-Burbach, Wilhelmstraße 65. 25. 4. 04. S. 10970. 83a. 225282. Taschenuhrgehäuse mit unten luftdichtverbundenen Schalen und einem aus der Hälfte der einen Schale gebildeten be weglichen Deckel. Franz Zwiesler, Grafing. 4. 2. 04. Z. 3101. 83a. 225379. Staubsicherer Remontoiraufzug mit permanenter Bügelsicherung. Heinrich Müller, Augsburg, Haunstetter Str. 80. 9. 4. 04. M. 37099. 83a. 225487. Einstellbarer Kloben für die Unruhe in Uhren. Gebrüder Thiel, G. m. b. H., Ruhla i. Th. 1. 7. 03. T. 5471. Inhalt her vollftänöigen Ausgabe: Ar» unfere Cefer. — Deutfcbe Ubrtnacber-Vereinigung. — Clehtrifcbe Sernfeber (mit flbbilöungen). — 3weites Runöfcbreiben öer (Pittelftanös- vereinigung. Schuft gegen Cinbrucbsöiebftabl. — (DoOerne (Donogramme (ftbbilöungen). — Rampf gegen unlautere Verfanögefcbäfte. — llbrhettenentwürfe unö CDonogramme. — Aus Öer Werhtatt für Öie Werhftatt: a) Verfahren um talcbenubrräöer auf öer Wäftmafcbine 311 fcbneiöen'; b) Werkzeug 311111 Abfiacben öer 3 apfen; cj tragbarer elehtrijcber 3 eitregijtrierapparat (mit flbbilöungen). - Patent-Runöfcbau (mit Abbilöungen). — perfonalien unö ßefcbäftsnacbricbten, - Vereinsnacbricbten. - Vermifcbtes. - Die tbeorie in Öer Werhftatt. - frage- unö Antworthaften. - ßrlef- haften. — patente. — Arbeitsmarht. - Inferate,
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