Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 21.04.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-04-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188504216
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18850421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18850421
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1885
- Monat1885-04
- Tag1885-04-21
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^S47. Wochenblatt 1885. für Zschopau und Wmgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. (tkschetnt Dt«»«»«, Donnnstvg und Sonnabend und wird am Ilb-Nd- vorher aubgeaeben und versendet, vlertelsahripret» 1 M. exkl. Lotengebühren und Postspesen. SS. Zavrga««. Dienstag den 21. April. Inserate werben sür hier mit 8 PI., für auswärts mit 10 Ps. pro gespaltene Korpuszell« berechnet und dt» mittags 12 Uhr de» dem Tage de, Erscheinen» vvrbergehenden Tage» angenommen. Bekanntmachung! Mittwoch den ÄS. April 1883 N. 3 Uhr sollen im Gläser'schen Gasthof zu Krumhermersdorf 4V Tafeln Fensterglas gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Der G.-Vollz. d. K. A.-Ger. Zschopau. Hering. Bekanntmachung, die Einschärfung des Verbots der Verabreichung von Branntwein u. s. w. zum Zechen an Personen, welche öffentliche Unterstützung genießen, betreffend. Nach 8 134 der Allgemeinen Armcnordnung vom 22. Oktober 1870 sind Schänkwirte, welche wissentlich Personen, welche öffentliche Unter stützung genießen, das Zechen in ihren Schankstättc« gestatten, mit einer Geldstrafe von 15—60 oder verhälnismäßiger Haft zu bestrafen. DaS Gleiche hat nach dem Sinne des Gesetzes auch von Branntweinhändlcrn zu gelten, welche an solche Personen Branntwein verabreichen. Wenn nun nach einer von dem Direktorium der Bezirks - Arnien- und Arbeitsanstalt Hierselbst bei und angebrachte» Beschwerde wiederholt wahrzunehmen gewesen ist, das dort untergebrachte in der Stadt beschäftigte Häuslinge in Schankwirtschaften und Branntwcinläden Branntwein in solchen Quantitäten entnommen und genossen haben, daß dieselben betrunken in die Anstalt zurückgekehrt und deshalb mit schweren Disziplinarstrafen zu belegen gewesen find, so wird da- obige Verbot hiermit ausdrücklich eingeschärft und darauf hingewiesen, daß Kontraventionen der letzteren Art umsoweniger zu entschuldigen sind, als die Häuslinge schon durch ihre Kleidung als Personen erkennbar sind, an welche Branntweine und andere Spirituosen nach der obgedachten gesetzlichen Bestimmung nicht verabfolgt werden dürfen. Zschopau, am 15. April 1885. DerStadtrat. In Vertretung: Weber, Stadtrat. Bekanntmachung. Nach Z 35 der Gottesacker-Ordnung ist das Betreten, sowie sonstige Beschädigungen der Gräber, ingleichen das Abreißen von Blumen auf dem Gottesacker verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die Strafen deS Diebstahls oder der Sachbeschädigung einzutretcn haben, nach Z 366 sub 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Zschopau, am 20. April 1885. Der Stadtrat. i. v. Weber, Stadtrat. Königliches Seminar. Nächsten Donnerstag den SS. April vormittags 1L Uhr findet im Betsaale des Seminars ein Festaktns zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs statt. Denselben mit ihrer Gegenwart zu beehren ladet alle patriotisch Gesinnten namcnS deS Lehrerkollegiums ganz ergebenst ein Zschopau, 19. April 1885. A. Israel, Sem.-Dir. - Örtliches und Sächsisches. — Wir verfehlen nicht, an dieser Stelle noch besonders auf das am Dienstag im Saale des Deutschen Hauses stattfindende Koiizert mit Vor- stellungdeshiestgenWohlthätigkeitsvcreins„Stamm- tisch zum Kreuz" aufmerksam zu machen. — Eine sehr unangenehme Nachricht für Ge schäftskreise in Annaberg und Buchholjz hat der Telegraph aus New Jork gebracht: die Kunde, daß das HauS Gcrson, welches vor kurzen, noch bedeutende, bereits auSgcführte Be stellungen in Annaberg und Buchholz machte, falliert hat. Den für dortige Häuser dadurch entstandenen Verlust beziffert man auf weit über 100000 Mark. — Die Krise, welche infolge der Flucht und der deshalb unausbleiblichen Schließung der me chanischen Dampfspielwarenfabrik zuSeiffen bei Sayda für 200 in diesem Etablissement und au ßerhalb desselben beschäftigte Arbeiter befürchtet wurde, ist durch Eingreifen der kgl. amtshaupt mannschaftlichen Delegation zu Sayda glücklich äbgewendet worden. Es kann nunmehr erfreu licherweise konstatiert werden, daß ein Notstand unter den betreffenden Arbeitern, welche teils wieder untergcbracht sind, teits sich selbst ander- weiteS Unterkommen verschafft haben, gar nicht eingetreten ist und auch für die Zukunft nicht zu befurchten steht. — Im Forstrevier Olbernhau haben vor einigen Tagen Wilddiebe einen Einwohner aus Rotenthal, der in den Wald spazieren gegangen war, an einen Baum gebunden und sind davon gezogen, damit er sie im Geschäft nicht störe. Der Mann hat mehrere Stunden lang gestanden. — In wenigen Tagen werden die Maurer in Leipzig ihre Forderung, nur 10 Stunden zu arbeiten, ohne Streik durchgesetzt haben. Fast auf allen größeren Bauten wird bereits um 6 Uhr Feierabend gemacht und diejenigen Arbeiter, die noch eine Stunde arbeiten möchten, müssen sich den in der Majorität befindlichen Gegnern fügen. Es ist nicht zu leugnen, daü die letzteren die ganze Gehilfenschaft jetzt terrorisieren. Alle Abende giebt es Reibereien an denjenigen Bauten, wo länger als bis 6 Uhr gearbeitet wird. Eine Anzahl Maurer rückt an und sucht durch Zurufe aller An, durch Schimpfworte und Drohungen ihre noch arbeitenden Kollegen zum Aufhören zu bewegen. In der Regel gelingt es ihnen auch Die Polizei ist zwar immer in der Nähe und zerstreut die Ansammlungen sofort, allein jene Leute wissen ihre noch widerstrebenden Kollege» schon zu finden und zu bearbeiten, ohne deshalb mit den Polizeiorganen in Berührung zu kommen. — Durch Verschlucken eines Saughütchen^ hat in Leipzig ein 3 Monate altes Kind den Er stickungstod erlitten, obwohl ärztliche Hilfe schnell zur Hand war. — Ueber die Bestrafung des Duells vor 80 Jahren findet sich in der „Leipz. Ztg." vom 20. Mai 1803 nachstehende, rechtsgeschichtlich inte ressante, Ladung. „Nachdem der von Leipzig flüchtige und durch die erlassenen Steckbriefe nicht zu erlangen gewesene Studiosus Christian Hein rich Schärer, aus Herlasgrün bei Zwickau gebürtig, welcher an den zwischen mehreren Leipziger und Halleschen Studiosis in dem Posthorne bei Halle am 13. März dieses Jahres vorgefallenen Duellen teil genommen und den Halleschen Etudiosum Wieden hof so gefährlich verwundet hat, daß derselbe bald darauf gestorben, von uns Endesgenannten Com missarien auf den 30. October 1803 sub xoong, illtamias und bei Vermeidung der in dem Man date wider Selbstrache, Injurien und Duelle geordneten Strafen, daß nämlich bei seinem Außen- bleiben sein Bildnis mit Beisetzung seines Namens und der Ursache an den Galgen öffentlich werde gehenket werden, vorgeladcn worden ist und die erlassenen Edictal - Citationen außer Leipzig auch in Berlin, Hamburg und Gotha sich angeschlagen befinden, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Leipzig, am 16. Mai 1803." Folgen die Unter schriften. — Nach einer alten Chronik betrug im Jahre 1735, also vor 150 Jahren, die Garnison zu Dresden nur 1638 Mann, welchen aber nebst mehreren Hundert Kindern nicht weniger als 615 Frauen zugehörten.
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