Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 25.06.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-06-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188706258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18870625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18870625
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1887
- Monat1887-06
- Tag1887-06-25
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^§74. Wochenblatt 1887. für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht nnd den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienet»«, D-uueri«»« und Sonnabend »nt «Ir» »m Adend ««eher »ns>e>eben und »»sendet. VIertelj«hr«preti l M«rk exkl. B«ten>«di>dreu und P»fts»esen. üS. Jahrgang. Sonnabend den 25. Juni. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und dis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Tages angenommen. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben soll das zum Nachlasse Karl Heinrich Lehnerts in Schlößchen - Porschendorf gehörige, daselbst unter Nr. 22 des Brd.-Cat. gelegene und auf Fol. 2l des Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Hausgrundstück, bestehend aus Wohnhaus, ein- be ziehentlich angebautem Stall-, Scheunen und Schuppengebäude, sowie aus Garten mit darcmstoßendem Feld, mit einem Gesammtflächeninhalt von 1 Acker 283 O Ruthen --- 1 Hektar 7,5 Ar, in der Landesimmobiliarbrundkasse, soweit .die Baulichkeiten in Frage kommen, laut Scheins vom Jahre 1881 mit 2620 Mark — Pf. versichert und am 17. Juni 1887 ortsgerichtlich auf 3690 Mark — Pf., wovon 2000 Mk. — Pf. auf die Gebäude, der Rest aus die unbebaute Fläche entfallen, taxiert. den 6. Juli 1887, Vorm. 10 Uhr im Schürerschen Gasthofe zu Schlößchen-Porschendorf um das Meistgebot versteigert werden. Jndein man nun zahlungsfähige Kauflustige hiermit einladet, in diesem Termine zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, unterläßt man nicht, noch besonders darauf zu verweisen, daß das früher als Gärtnerei benutzte Grundstück in anmuthiger, sonniger, vor Winden geschützter Lage sich befindet, mit mehr als 50 tragbaren Obstbäumen besserer Sorten bepflanzt und mit laufendem Wasser sowohl, als mit einer auch in der heißesten Jahreszeit nicht versagenden Plumpe versehen ist. Die specielle Grnndstücksbeschreibung und die Versteigerungsbedingungen, welche im Schürer'schen Gasthofe aushüngen, können während der Ex- peditionsstuuden auch an Amtsstelle eingesehen werden. Zschopau, am 20. Juni 1887. Das König!. Amtsgericht daselbst. Tobias. Bekanntmachung. Das zum Nachlasse des Privatmannes Karl August Förster in Zschopau gehörige, daselbst unter Nr. 317 des Brd. Cat. auf Fol. 304 des Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Hausgrundstück, bestehend aus Wohngebäude mit Anbau und Holzschuppen, sowie aus einem 70 O Ruthen Flächenraum haltenden Garten im Gesammttaxwerthe von 4500 Mark — Pf. soll auf Antrag der Erben künftigen 13. Juli 1887 Vorm. 1« Uhr an hiesiger Amtsstelle um das Meistgebot versteigert werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden mit dem Bemerken geladen, daß die Grundstücksbeschreibung und die Versteigerungsbedingungen während der Expeditionsstunden an hiesiger Amtsstelle eingesehen werden können. Zschopau, am 21.'Juni 1887. Das Königliche Amtsgericht daselbst. Tobias. Bekanntmachung, die Meldestelle für die Krankenversicherung der Arbeiter betr. Die nach Artikel HI des Ortsstatuts für hiesige Stadt, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 betr., errichtete gemeinsame Meldestelle für die Gemeindekrankenversicherung und die Ortskrankenkasse des Stadtbezirks Zschopau wird vom 1. Juli dieses Jahres ab dem Rendanten der Ortskrankenkasse hier, Herrn Bruno Ehrlich, Feldgasse No. 477 wohnhaft, übertragen werden. Es sind daher vom 1. Juli dieses Jahres ab die An- und Abmeldungen für die Gemeindekrankenversicherung und die Ortskrankenkasse nicht mehr auf dem Rathhause, sondern bei genanntem Be amten der Ortskrankenkasse zu bewirken. Es wird hierbei wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Arbeitgeber jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person, für welche die Gemeindekrankenversicherung eintritt, oder welche der Ortskrankenkasse angehört, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder abzumelden haben. Arbeitgeber, welche ihrer Meldepflicht nicht genügen, sind mit Geldstrafe bis zu 20 M. zu belegen und außerdem verpflichtet, bei unterlassener Anmeldung alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeindekrankenversicherung oder die Ortskrankenkasse zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person zu machen hatte, bei unterlassener Abmeldung aber die Beiträge fortzuzahlen bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt ist. Diejenigen Krankenkassen, deren Mitgliedschaft von der Verpflichtung, der Gemeindekrankenversicherung oder der Ortskrankenkasse anzugehören, befreit, sind verpflichtet, jeden Austritt eines Mitgliedes binnen einer Woche bei der Meldestelle zur Anzeige zu bringen. Zur Erstattung dieser Anzeige ist für jede Kasse, sofern deren Vorstand nicht eine andere Person benennt, der Kassen- und Rechnungsführer verpflichtet und für den Unterlassungsfall nach Z 81 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 straffällig. Zschopau, am 23. Juni 1887. Der Stadtrath: Krehschmar. Das Schulgeld auf das II. Quartal 1887 ist spätestens bis znm 80. dss. Mts. an unsere Schulkassenverwaltung abzuführen. Zschopau, am 24. Juni 1887. Der Stadtrath: Kretzschmar. Jahrmarkt in Zschopau den 4. und S. Juli dieses Jahres. Erlanbniß zum Ausschank geistiger Getränke wird nicht ertheilt.
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