Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 31.10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
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- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189510314
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- Saxonica
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
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Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für daß Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. S3. Jahrgang. ErschUn« Dl«n«k>», Doimrritag un^ Sonnabend und wird am Abend vorder »»»geaeben und versendet. Bierteljadrtprei« 1 Mark au»7chlletzltch Boten« und Postgebühren. Donnerstag, den 31. Oktober. Inserate werden mit 10. Psg. sür die gespaltene tkorpurzeile berechne! und bi» mittag» 12 Uhr de» dem Lage de» Erscheinen» vorhergehenden Lage» angenommen. Bekanntmachung, die am S. Dezember dieses Jahres vorzunehmende Volkszählung betreffend. Am 2. Dezember dieses Jahres soll im Deutschen Reiche eine Volkszählung stattfinden. Die näheren Bestimmungen hierüber befinden sich in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. September c, welche nebst den übrigen zur Zählung nöthigcn Drucksachen pp. den Herren Gemeindevorständen inzwischen bereits zugegangen ist. Die Ausführung der Zählung, welche nach dem Stande vom 2. Dezember 1895 vorzunehmen ist, liegt den Ortsbehörden sür jeden Gemeinde bezirk einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Gulsbezirke ob. Für größere Gemeinden empfiehlt es sich, wenn mit der unmittelbaren Leitung des Zählgeschästs besondere Zählungs-Commissionen beauftragt werden. Die Bildung derselben muß bis zum 10. November c. erfolgt sein. Für diese Commissionen sind jedoch die Ortsbehörden fortdauernd verantwortlich. Die Zählung hat in abgegrenzten Zählbezirken stattzufinden. Die Eintheilung der Gemeinden in solche Bezirke ist bis zum 20. November c. zu beenden. Die Größe derselben ist so zu bemessen, daß das Zählgeschäst innerhalb der vorgeschriebenen Zeit mit Sicherheit besorgt werden kann. Es empfiehlt sich, die Zählbezirke so zu begrenzen, daß dieselben höchstens 50 Haushaltungen umfassen. Für jeden Zählbezirk ist bis spätestens den 20. November c. ein Zähler zu bestellen. Die Theilnahme an den Zählungscommissionen, ebenso die Geschäfte der Zähler gelten als Ehrenämter. Man giebt sich der Erwartung hin, daß Diejenigen, welche durch das Vertrauen der Gemeinde zu diesem Ehrenamte berufen werden, die wichtigen Zwecke der Volkszählung mit Umsicht und Eifer zu fördern bereit sein werden. Die Obliegenheiten der Zähler sind aus der ihnen von den Herren Gemeindevorständen auszuhändigendcn gedruckten Anweisung zu ersehen. Die Ortsbehörden haben den Zählern die unter Z 3 Ziffer 4 unter b und o der Verordnung genannten Drucksachen (Z 6 Ziffer 5) rechtzeitig und zwar die Controlliste in doppelten Exemplaren, zuzustellen. Da die Volkszählungen die wichtigsten Mittel zur Erforschung der Zustände des engeren und weiteren Vaterlandes sind und die sich ergebenden Resultate für die Beurtheilung der Wehrkraft des Landes, der Vertretung der Bevölkerung im Landtag und Reichstag, der Vertheilung der Lasten, der wirthschastlichcn Lage des Landes und der einzelnen Ortschaften maßgebend sind, so erwartet man nicht nur von den Gemeindebehörden, sondern von jedem Einzelnen, daß sie ihren Verpflichtungen treu und gewissenhaft Nachkommen werden. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, den 23. Oktober 1895. Frhr. von Tendern. B Reformationsfest. Resormationssest feiert am heutigen Tage die evangelische Kirche, die den Tag, an welchem einst Luther seine 95 Thesen an die Thür der Schloß kirche zu Wittenberg schlug, mit Recht als den Geburtstag der Reformation ansieht. Und „Das Wort sie sollen lassen stah'n und kein' Dank dazu haben" singen wir freudigen Herzens mit der evan gelischen Christenheit. Darin liegt ja die größte Bedeutung der Reformation für uns, daß sie das reine klare Gotteswort aus dem Schutt und Moder, unter dem es vergraben lag, wieder hervorgeholt und es aus den Leuchter gesetzt hat, damit cs frei und hell erstrahle. Damit war auch Christus wieder in den Mittelpunkt gestellt, während er bis dahin vor lauter Heiligen kaum noch zu finden war, da mit war die Rechtfertigung allein durch den Glauben, wie Paulus sie einst gelehrt hatte, der Christenheit, welcher dieselbe lange vorenthalten war, wicderge- geben, damit war aus dem verstümmelten Sakrament ein unverstümmeltes geworden, denn die evangelische Kirche bot de» Ihrigen das reine Sakrament der ersten Jahrhunderte 8ub utruquo speciö „unter beiderlei Gestalt" aufs neue. Von ganzem Herzen freuen wir uns heute dieser heiligen Güter und Gaben; aber >vir wollen über der Freude nicht vergessen, wie blutsäuer es einst unserem Luther geworden ist, uns diese Schätze zu erringen. Durch wie viel Angst und Not, durch wie Viel Zittern und Zagen mußte er selbst hindurch, ehe er einstimmen konnte in den Spruch des alten Kloster bruders „ich glaube an eine Vergebung der Sünden", und wie schwere innere Kämpfe habe» ihm selbst noch die späteren Jahre gebracht; gar nicht zu reden von den äußeren Verfolgungen, Anfeindungen und Nöten, die er täglich um des Evangeliums willen mit Papst und Pricsterschaft, mit Kaiser und Reich zu bestehen hatte. Wir gedenken heute auch der mannhaften Helden, die mit starkem Arm und kräftigem Bekenntnis die junge Kirche schirmten; eines Johann von Sachsen, der zu seinen Theologen, die allein die Sach: vor dem Kaiser vertreten wollten, sagte: „Nicht wolle Gott, daß ihr mich ausschließt; ich will Christum auch mitbekennen; mein Kurfürsten hut ist nicht so viel wert als Christi Kreuz; jener bleibt zurück auf Erden; dieses begleitet mich in den Himmel," oder eines Hohenzollers, des Kur fürsten Georg von Brandenburg, der da sprach: „Ehe ich wollte meinen Gott und sein Evangelium verleugnen, ehe wollte ich vor Euer kaiserlichen Majestät niederknien und mir den Kopf lassen ab- hauen." Wir denken der vielen Tausende, die aus de» Schlachtfeldern und in den Kriegen freudig Gut und Blut sür die reine Lehre dahingegeben haben. Wenn wir uns das vergegenwärtigen, so hören wir aus alledem die eindringliche Mahnung: „was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen." Die Errungenschaften der Reformation sind auch heute nach dreihundert Jahren noch kein unangefochtener Besitz. Umstritten wird er uns von allen Seiten, nach Außen hin haben wir ihn scharf zu verteidigen gegen Rom und seine gewaltige Macht und im Innern wird er bedroht durch den Abfall ungläubiger Massen und die Irrlehren eines modernen Rationalismus. Da heißt es denn, heute am Rcsormationsfeste Gott bitten, daß er uns etwas schenke von der Treue, dem Glauben und dem Be kennermute unserer herrlichen Altvordcren; denn noch hat Luther Recht und dabei bleibts und soll es bleiben: „Wer am meisten glaubt, der wird am meisten schützen." Ans Sachsen. Zschopau, den 30. Oktober 1895. — In den letzten Jahren sind vielfach die Ge suche um Erteilung von Wandergemerbescheinen in der zweiten Hälfte des Dezember und sogar erst im Januar in solchen Mengen angezeigt worden, daß die Erledigung derselbe» seitens der Behörde nur nach und nach und nicht so schnell erfolgen konnte, als es im Interesse der Gesuchsteller ge legen hatte. Es empfiehlt sich deshalb dringend, um 1>ie Ausstellung der Waudergewerbescheine sür das nächste Jahr bei dem Bürgermeister, Gemeinde vorstand oder Gutsvorsteher seines Wohnortes so bald als möglich, wenn thunlich schon im November nachzusuchen, sofern man daraus rechnet, den Wander- gewerbeschein rechtzeitig zu erlangen. — Wie wir erfahren, hat in jüngster Zeit das königliche Ministerium des Innern eine Verordnung erlassen, nach der von jetzt ab im amtlichen Schristen- verkehr die in den Schulen gelehrte Orthographie angeweudet werden kann. Seither war dies nicht der Fall, da allenthalben im amtlichen Verkehr die alte Orthographie angewcndet werden mußte. Dieser Umstand hatte manche Schattenseiten, da die an gehenden Büreaubeflissenen sich die Schulrecht schreibung zu eigen gemacht hatten und erst einiger Uebung bedurften, ehe sie nun wieder die alte Orthographie so erlernten, daß sie diese ohne weiteres im amtlichen Verkehr gebrauchen konnten. Diese Schwierigkeit ist durch die ministerielle Verordnung weggefallen. — Seit einiger Zeit machen sich wiederum in verschiedenen sächsischen Städten einige Schwindler bemerkbar, die es lediglich auf betrügerische Manipulation hauptsächlich gegenüber dem mittleren und dem Arbeitersland abgesehen haben. Mit Vor liebe scheinen die sauberen Patrone Werkstätten und Werkplätze, in und auf denen eine größere Anzahl von Personen beschäftigt ist, zu frequentieren, um hier ihr Schwindelgeschäft in Masse zu betreiben. Die Waren, die sie mit besonderer Redegewandtheit zum Kaufe anbieten, Anzugsstoffe, Taschenuhren, Regulateure rc., sind natürlich Schundmaren und die geforderten Preise übersteigen mindestens das Dreifache des wirklichen Wertes, wenn von einem solche» überhaupt die Rede sein kann. Die Herren zeigen sich koulant dadurch, als daß sie gegen eine zu leistende Anzahlung dem Käufer den Rest kreditieren; auch Ratenzahlungen ohne Anzahlung sind ihnen genehm. Selbstverständlich übersteigt die Anzahlung resp. die erste Ratenzahlung schon den wirklichen Wert der Gegenstände und der kleine Profit wird eingesteckt, der große folgt ja nach. Trotz häufiger und immerwiedcrkehrender Warnungen vor solchen ausdringlichen Schwindlern giebt es doch immer noch genügend von denen, die nicht alle werde». — Als hervorragend charakteristisch und zweck mäßig zugleich dürfte die in der dauernden Ge- werbeausstellung zu Leipzig getroffene Ein richtung sein, welche darin gipfelt, daß Motoren nicht allein, wie viele andere Maschinen, betriebsfähig ausgestellt wurden, sondern daß die verschiedenen
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