Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188502161
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-16
- Monat1885-02
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1885
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Erscheint täglich früh 6'/,Uhr. lle-artiim und Expedition JohanneSgassc 33. Lprechliundrn der Krdartion: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. Dilti« N»s»»d. k!»°«1,n»»«r vt-nolcrwt, »ich« sich tu ttet«cn»n ni^l rrrdlatilch. »er für die nächftf«l,e«»e st»««er »efttmmten Inserate an Oschentaien bis 3 Uhr Nachmttt«,«. «i L»nn« un» Aksttagen früh bi» i,S Uhr. In de» Filialen siir Ins.-Ännahmr: Ott» klemm. Universilätsstrabe 21. r«utS Lösche, Kaiharinenstraße 18, p. «nr bis '/,S Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Auflage L8,7SV Älionnrmentsprris Viertels. 4'/, Mit. incl. Bringerlohn 5 Mk., durch dir Post bezogen 6 Mi. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebüdren >ür Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) ohne Postbesörderung 39 Mk. Mit Postbesörderung 48 Mk. Inserate ^gespaltene Petitzeile 20 Ps. Größere Schriften laut uns. Prcisverzeichniß. Tabellarischer u. Zistcrnsatz nach höherm Tarif. Krliamrn unter dem RedactionS strich die4gesvalt. Zeile 50 Ps., vorden Familien Nachrichten die Ogespaltene Zeile 40 Ps. Inserate sind »cts an die tspycoitioii zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung liruenuineramio oder durcy Pest- Nachnahme. 47. Montag den 16. Februar 1885. 78. Jahrgang: Amtlicher Theil. Vrkanntmachung. Nachdem Rath und Stadtverordnete in gemeinschaftlicher Sitzung am 23. Januar d. I. 2 Mitglieder dcS katholischen SchulauSschusteS gewählt haben, sind nach 8. 3 der ortS- statutarijchcn Bestunmungei, über den katholischen Schulau-- schuß noch 4 Mitglieder dcS AuöschusieS von den katholischen Hausvätern, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen. auS der Mitte derjenige» katholischen HauSvätcr zu wählen, welche fähig sind, hier ein bürgerliches Gemeindeamt zu be» kleiden. Indem wir daher die Wahl von dl katholischen HauSvatern für den katholischen TchnlauSschust aus Sonnabend, den 2t. Februar d. I., anberaumeu, lade» wir die Slimnibercchtiglen ein, die Stimm zettel, aus denen Namen und Stand der 4 zu wählenden katholischen Hausväter vollständig und deutlich bezeichnet sein muß, an genanntem Tage Nachmittags von A—S Uhr tm Saale der I. Bürgerschule persönlich abzugeben. Die Liste der Stimmberechtigten liegt aus der Schulexpe- dilion, Rathhaus, 2. Etage, Zimmer Nr. 8. vom 11. bis mit 17. Februar von früh 8—>2 llbr und Nachmittag« von 2—6 Uhr öffentlich auS und eS wird über etwaigen Einspruch geocn die Liste bis zum 19. Februar Entschließung gefaßt, die Liste selbst aber am 20. Februar geschlossen werden, mit Verlust des Wahlrechtes bei der diesmaligen Wahl für Die jenigen, welche keine Aufnahme darin gesunden haben. Leipzig, am 7. Februar >885. Der Rath der Stadt Lelvztg. vr. Gcorgi. Lehnen. i' platz-verPiuhl«»-. Der an der Berliner Straße Nr. LV8 gelegene, der Sladtgemeinke gehörige Bauplatz Parzelle Nr. 1895ä de« Flurbuchs für Leipzig von 53 üu.-R.---S.78 Ar Flächen gehalt, jedoch mit Ausschluß eines davon an der Süd-- westseite als Zugang zur Parthe für Zwecke der städtischen Verwaltung vorzubcbaitenden 6 Meter breiten Streifens, soll ur Benutzung als Werk- oder Lagerplatz vom April d. I. a» gegen '/.jährliche Kündigung Donnerstag, den Itt. dS. Mon., Vormittags II Uhr aus dem Rathhaus, l. Etage, Zimmer Nr. 18, an den Meist bietende» verpachtet werden. Die Versteigerung«- und Verpachtungsbedingungen liegen ebendaselbst aus dem Saale bei den diensthabenden NathS» dienern zur Einsichtnahme aus. Wegen Besichtigung dcS Platzes wolle man sich bei der Tiesbauverwaltuug dcS BauamteS, RathhanS, 2. Et., Zimmer Nr. 14, anmelden. Leipzig, am 3. Februar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. 8i1/unA de» üi'nlIieliSn Lexirks- V6N61N8 tler 8t«6t Aootax, äeu 16. kedruar. Adendü 7 vbr, im 8u»Iv der LrNeo Ikllrisernedule Ta^eeordnnn?: l) Schreiben deLltutks» der 8t»dt I-eiprix, detress-m > dis läguidat/oii der ttlr du* Xiunkenversicberunx^mt und <Iis Ortblcrn: ':enea».<en aiis^iistcllendeu kontra! - 2eu»si>i^e «oms bettest'. die ru welckc» weiten die Rsckuunxen beim llninkenrer»iedsru,nc»L.nt'> derichliust werde» »ollen? — 2) kierickt <ie» Slundee-Aussebiier«« liber ». kliiiver/n»^ eines 8cbieä»- oder Lbrenxcnckts»; b. >len .4nkrac- des Herrn vr. Taube, bstr. «lie kraxe, ob nur die Xeueuisse, «siebe reu bei clem Lranlienrer- sickerungsanite verptii dreien Zerrten uuscfestellt werden, von dem Amts nl» .4vme!dunF des 1'atienten siir dis Xranken<.a»«e aoerhannt werden »ollen? Vr. vlo»» Städtisches Nealgtjmnakum. LonuerStag, Vrn 19 Februar 188». Vormittags 8 Nhr: Aiifiiaümeprksnii g. Giesel. Hotz-Auction. Aus dem Ehrenberger Walve des Zwcnkauer Forstreviers im vienitz, Ablheilung 45 ausbcreitcte 1 eichener Klotz von 42 cm z 17 buk. Klötzer » 10—16 cm > Oberst, u. 2—5 m Länge, 71 kies. . . 12—22 - j 171 770 sicht. Stangen 565 160 10 1 km harte 3 - weiche 2 » harte 47 - weiche 9 « harte- 75 sollen - weiches linierst, u. 4—10 m Länge, ^ Bren. reisig Mittwoch, »en 25. Februar vsS IS., von vormittag S Uhr an meistbietend gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Versammlung aus der Linie zwischen 45 und 46 im Bienitz. Gelveiniiahulr im Gasthose zu», Sandberg in RückmarSdors köuigl. Forftrentamt W»> »en un» Königl Revierverwaltung Zwenkau, den 13. Februar 1885. Bachmann. Lomler. Nichtamtlicher Theil. Die schweizerische Llllldesrevision und die Soeilitdemokratie. * Tie „Liblicsthüguo universell« et llevnv suisse" ver öffentlicht seit einiger Zeit von dem schweizerischen BundrS- rathe Droz eine Arlikelreihe, weiche sich aus die BunveS- revision der Eidgenossenschaft bezieht. Das Februarhcst der genannten Monatsschrift bringt nun den Scklußarlikel, der sich besonders mit der Beantwortung der Frage beschäftigt, warum die scciatvemokratischcn Doktrinen »ur wenig in die schweizerische» Voiksmassen zu dringe» vermochten. Droz sinvcl die Erklärung dann, daß die Cchweizor seit alter Zeit eine größere Solidarität bethätigen als andere Böller. Die Gemeindeverbände, führt Droz auS, sind in Wahrheit Gegen- seitigkcitSanstalten zur Versicherung und Unterstützung. Die obligatorische Versicherung bestehe nach mancherlei Richtungen: gegen FeuerSzefahr, gegen die Verheerungen der Reblaus und andere. Der Bund leiste im Vereine mit den Eantonen das Möglichste, um Hvchwassergesahren und andere schädigende Naturereignisse cibzuwenden. UeberdieS sei der schweizerische Staat aus die Eicherbeit, die Gesundheit und das Wohl ergehen der Arbeiter bedacht und sorge auch gewissenhaft für die Erziehung der Jugend. DaS ganze öffentliche und social- politische Leben der Schweiz lasse die socialen Gegensätze nickt zu jener Schärfe gelangen wie anderwärts; deshalb finde auch die socialdemokralische Agitation keinen rechten Boden im schweizerischen Volke. Die Schweiz babe nur den praktischen SocialiSmuS im Auge, fährt Droz fort, und an diesem müsse sie auch sest- haltcn. Neue«, wozu die Zeitverkältnisse aussordern, dürfe man nicht zurückweisen, sondern es in gleichem Geiste erfassen und behandeln, wie man eS bisher m der Schweiz gethan lbe. Nur daS soll inimer als Regel scststehen, daß eine inmischung des Staates nur dann sich rechtfertigen läßt, wenn sic nothwendig ist, um die Thatkrast der Einzelnen au- uspornen und zu ihrer höchsten Entfaltung zu dringen; diese Einmischung ist verderblich, wenn sie abschwäckend oder zerstörend aus die Privat-Initiative und das Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit wirkt, welche allein die mächtigen Hebel sind, um die sociale Maschine in geregeltem Gang zu erhalten. Was die schweizerische Landwirthschast betrifft, so schließt sich Droz den Wünschen nicht an. welche vom Bunde die Gründung oder Unterstützung von obligatorischen Ver sicherungsanstalten gegen Hagel oder Viehseuchen und Boden- credil-Baiiken verlangen. Solche Anstalten könnte der Bund nur übernehmen, wenn auch die Hypothekar- und Kataster gesetzgebung in seiner Hand läge; abgesehen davon wären Subventionen nur am Piave, wenn sie nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit verstießen. Nur in einer Richtung könnte der Bund den lankwirthjchastliche» Credit unterstützen: nämlich durch Zuwendung der Fonds der zu gründenden Postsparkassen an landwirthschastticke Vorschußvereme nach dem Systeme Raifseiscn'S. Die Industrie biete der Fürsorge de» Bundes ein sek- großes Arbeitsfeld An die Wiederherstellung der Züu'i: und Innungen deute in der Schweiz Niemand; Droz will, daß der Staat nur die berufliche Ausbildung der Arbeiter fördere, die Regelung deS Arbeilsvertrages gesetzlich seststelle und die auf das Handwerk anwendbaren Vorschriften des Fabrikgesetzes weiter auSdchne. Nur für diese dritte Forderung bedürfe eS einer Bundesrevision, die erste und zweite ließen sich innerhalb des Rahmens der bestehenden Bundesverfassung befriedigen. Mil Vieser dritten Forderung gelang: man zu dem kritischen Puncle, an dem die Wege auseinander zu gehen Pflegen: zur Verallge meinerung des NormalarbeilStaaeS. Dieselbe wird ledig- sich aus dem praktischen Grunde vekäinpft, weil es schwierig sei, ein Gesetz durchzusühren, welches auch sür das Handwerk und die Hausindustrie eine» Normalarbcitstag fordern würde. Man müßte da zur Feststellung vo» Ueber- tretungen eincS solchen Gesetzes in die Privakwohnungen ein- dringen, was in der Schweiz nicht anaehe, weil man da von keiner Posizciwillkür etwa- wissen wolle. Bon sonstigen Be stimmungen deS Fabrikgesetzes, welche aus das Handwerk aus gedehnt werden könnten, ist nur von den Vorschriften bezüglich der Haftpflicht die Rede; diesen sollen besonders die Bau gewerbe liiiterworfen werden. Mit manche» dieser Anschauungen deS BnndeSratheS Droz ist indeß die öffentliche Meinung in der Schweiz nicht ein verstanden; selbst rabical angehauchte Forlschritlsbtälter wenden sich gegen dieselben. So meint hinsichtlich der Be stimmungen de« Fabrikgesetzes sür da« Handwerk die „Neue Züricher Zeitung", daß es dazu einer BunbeSrevision bedürfe. Lie Eompctenz dcS Bunde:, welche die Fabriken unter eigene Hastpssichl Vorschriften stellte, zündet sich aus den Art. 34 der Bundesverfassung, i.ach welchem der Bund befugt ist, überhaupt „zum Schutze der Arbeiter" (aller Arbeiter) »Vor schriften gegen einen die Gcsu» chcit und Sicherheit gefährdenden Gewerbebetrieb zu erlassen", also darf die Bunbesgejetzgebung schon fetzt daS Geltungsgebiet der neuen Rcchlogrundsätzc über die Haftpflicht von Arbeilgcbern gegenüber Arbeitern erweitern. Ander- verhält eS sich mit der Verallgemeinerung dcS NormalarbcitStagcS. Einer solche» steht der eben ange führte Art. 34 entgegen, indem derselbe den Bund nur ermächtigt, „einheitliche Bestimmungen über die Verwendung von Kindern in den Fabriken und über die Tauer der Arbeit erwachsener Personen in denselben auszustellcn". Auf eine Erweiterung dieser verfassungsmäßige» Schranken legt das genannte schweizer Blatt daS gröfzle Gewicht: cs verlangt sie im Interesse der Heranwachsenden Generation und sieht keine Gefahr darin, wenn man dem Bund die Eompctenz einräumen würde, allgemein einen Normalarbeitstag auch sür Erwachsene cinzufübren. Waö Letzteres anbetrifst, so ver pflichtet eine bloße Befugniß noch zu Nichts; Gesetze, welche zur Anwendung dieser Besugniß von der BundeSversan.nllung zu Stande gebracht würden, könne man ansecklen und ver werfen. Die Gegner des allgemeinen Normalarbeitstages brauchen diesen Kamps nicht zu scheuen, sie dürfen ihn erwarten, ohne sich lnnter einen BcrsassungSbuchstaben zu verschanzen. Ja. die Beibehaltung eine« NormalaroutStageS sür Erwachsene in den Fabriken würde ernstlich wieder in Frage gestellt sein, nachdem ein Versuch, die nämsiche Ein schränkung in daS Handwerk, in die Hsusindustrie. in kauf männische Geschäfte, in die Landwirlhschaft zu übertragen, gescheitert wäre Aber eine Versündigung an der Iug-nd, an der Zukunft deS Volke- ist der Mißbrauch, der außerhalb der Fabriken mit der Verwendung jugendlicher Arbeitskräfte getrieben wird, so namentlich in gewissen Zweigen der Haus industrie. Das Gesetz schützt die Fabrikkinder, und gerade dadurch hat eS eine neck weiter gehende Verantwortlichkeit aus sich geladen: diese« Gesetzes wegen sind vietsach Mauusacluren, sür welche Kinderarbeit vortyeilhast ist, auS den Fabriken in die Wohnungen verlegt worden, um ungehindert dir Arbeits kraft von Knaben und Mädchen auSbeuten zu können. Da sollte vor Allem, wenn eS die Eltern nickt thun, der Staat seine vormundschaftliche Sorge einlreten lassen. Emc schwere Anklage wird einst unsere Zeit und unseren Staat treffen, wen» alS Ergebniß deS GehcnlassenS solcher Uebelstande ein physisch, geistig und sittlich heruntergekommenes Geschlecht vorhanden sein wird; die Rechtfertigung, daß die Bekämpfung deS Uebcls eine gar schwierige Sache sei, wird man nur sür ein Bekenntniß von Schwäche und mangelndem guten Willen ansehen. Wie manches Verbrechen, das seiner Natur nach nur selten ans Licht kommen kann, ist von den Gesetzen mit Strafe bedroht! Und doch giebt man wegen der Schwierigkeit der Entdeckung die Waffe des Verbots und der Strasanvrobung nicht auS der Hand. Schon ihr Bestehen übt einen mächtigen Einfluß aus die Gemüther. Wir zweifeln nicht, daß. wenn einmal ein die Kinderarbcil begrenzendes Gesetz in Kraft stünde, auch ohne polizeiliche Haussuchungen Uebertrelungen der Vorschrift sestgestelll werden könnten, und jede Bestrafung würde bunvert- und tausend fältig über den einzelne» Fall hinaus eine gute Wirkung üben. Aus dem bisher Gesagten geht wohl hervor,-daß die DiScussion. welche die Anschauungen und Vorschläge des BunveSratbcS Droz in der Schweiz hervorgerufen haben, auch sür die Arbeiterfrage im Allgemeinen dcS Interesses keineswegs entbehrt. Leipzig, 16. Februar 1885. * Die Commission der afrikanischen Conserenz trat am Sonnabend Nachuiiltag zu einer Sitzung zusammen, in welcher die Bcratbungen über die den Conserenzbeschlüssen zu gebende Schiußsorm fortgesetzt wurden. Es sollen Uber die Verhandlungen der Commission sowohl, als über deren Be schlüsse zunächst keine Publicattonen erfolgen, bis die Conserenz der Bevollmächtigten definitive Beschlüsse gefaßt hat. * Der »Reichs- und StaalS-Anzeiger" schreibt: „Hiesige Zeitungen bringen die, angeblich der »Morning-Post" ent nommene Millhcilunq, Se. kaiserliche und königliche Hoheit der Kronprinz habe Sr. Majestät dem Könige von Italien die nachstehende Depesche gesandt: „„Tie freiwillige .Kund gebung Italiens im gegenwärtigen Augenblick nach den Nach richten auS dem Sudan ist ein neuer Beweis dafür, daß daS italienische Volk seines edlen und großherzigen Souverains würdig ist."" — Wie wir auS zuverlässiger Quelle erfahren, entbehrt diese Nachricht jeder Begründung." * Die „Nationalliberale Correspondenz" schreibt zur parlamentarischen Lage: Nachdem der Colouial-Ergänzuug-etat nunmehr in der Blldaetcommission nledigt ist, kann die drille Liatsberatbung, d>e die.'mal ein gan, besonderes Interesse aus sich zieht, im Rcich-lag vorqei» >v.ien N>-rden. DieS wird voraussichtlich al-bald nach Er- lediaung der zweiten Beraihuna der Getreidezölle, in der zweü-n Hälfte der nächsten Woche stattstndea. Die Budgetcommission Hai den Colonioletat in der Form abgeänderl; sie hat die Forderung nicht, wie verlangt worden, im Ordinarium und mit Specialisirung der Vei-wendungszwecke, sondern nur alS einmaliges Pauschguantum im Exiraordinarilim bewilligt: sie wollte damit sür die neuen Orga nisationen nicht als für definitive Einrichtungen die Verantwortung üvernchmcn, sondern behält sich vor, im nächsten Etat, wenn bessere praktische Erfahrungen vorliegen, auss Neue darüber zu befinden. Sachlich stehl nichts im Wege, die Einrichtungen vorläufig zu treffen, welche die Regierung in den Schutzgebieten sür nöthig hüll, und eS ist nicht anzunehmen, daß der Reichskanzler an der von der Budgeteonimission vorgeschlageneii Form sich stoßen wird. Wenn in dieser Form eine etwas vcrclaululirtere und vorbehalis- vollere Art der Zustimmung zu der Colonialpolitik deS Reichs- kanzlerS zu erkennen ist, so ist dafür aus den Resolutionen erfreu licher Weise diejenige gestrichen, auS welcher ein gewisser Vorwurf und ein gewisses Mißtrauen herau-znlesen war, die Resolution nämlich, worin erklärt wurde, daß durch die thatiächllch ein- gegangenen Engagements der Regierung an der Westküste von Asnla der Reichstag in die Nothwendigkeit versetzt sei, die ersarderlichcn Mittel zu bewilligen, um zur Wahrung des Ansehens des deutschen Reichs die Durchführung der begonnenen Maßregeln zu sichern. Es war damit aiigedcutct, daß der Reichstag eben »ur in einer Zwangs lage handle nnd der Regierung die Verantwortung für das auS ihre» Maßnahmen Entstehende zulchiebc. Dieser Antrag ist, wie gesagt, gestrichen, und was jetzt in Form von Resolutionen verlangt wird, eine spccificirte Mittheilung beim nächsten Etat über die mit den bewilligten Mitteln getroffenen Einrichtungen und demnächstige Heranziehung der Schutzgebiete zu den kosten ihrer Verwaltung, ist durchaus snchentsprcchend und kann auch der Regierung nicht zuin Anstoß gereiche». Man wird sonach hoffen dürfen, daß die Colonial- frage, soweit sie wenigstens im Etat zum Ausdruck kommt, eine befriedigende Lösung im Reichstag finden wird. * Wie auS München gemeldet wird, hat sich der Bürger meister vr. von Erhardt zu den Verhandlungen deS ReichSgesundheitSamtcs nach Berlin begeben. Mit der nunmehr erfolgte» Ernennung de- GebeimrathS Köhler zum Direktor des ReichsgesilnkheitSamteS ist, wie die „Pharma- ceutiscbe Zeitung" bemerkt, der erste Theil des bereits im Herbste v. I. bezüglich der Neugestaltung jener Behörde kund- gcgebenen Programms ansgesiihrt und ein höherer erfahrener Berwallunqsbeaniter an die Spitze deS InstitiikS gestellt. Der zweite Theil des Programm« war die Bildung eine« Reich?- Gesundheitsraths aus wissenschaftlichen und technischen Autori täten ersten NangeS. deren Gesammlvotum bei allen wichtigen, grundsätzlichen Fragen eingcbolt werden soll, während die technischen, statistischen uni) berichterstattende!'. AmlSgeschäftc von Len ständigen Mitgliedern des ReichSgesnndhcitsamts selbst besorgt werken. * In dem Befinden deS Minister- dcS königlichen Hause«. Grasen Schleinitz, ist. wie aus Berlin gemeldet wird, eine Besserung nicht eingetretcn und ist der Zustand de« Patienten ein in hohem Grade bedenklicher. * Zur Luxemburgischen Erbfolgefrage schreibt die „Bossische Zeitung": Nack dem im Juni v. I. crfolgtca Ableben des Prinzen von Oranien bildete die Luxemburger Erbfolgesroge in der Tagespreise den Gegenstand vielfacher Erörterungen und vcr- ichiedener Combinationen. Die Unsicherheit, welche bisher hinsichtlich der zukünftigen staaisrechllichen Stellung Luxemburg- bestand, ist nunmehr durch die in der luxemburgischen Kammer am ll. d. Mts. seitens de- Slaatsmimstcrs v. Bl och Hausen ab gegebene Erklärung, baß der König von Holland die Rechie des Herzogs von Nassau anzuerkennen gewillt sei. gewissermaßen beseitigt. Diese Rechte basiren zunächst aus dem un Jabre 1783 zwischen der jüngeren und der älteren (walramischen) Linie von Nassau abge schlossenen Erbvertrage, wonach die letztere, sallS die erstere im ManneS- ftamme ausllürbe, in deren vorhandene und künstigzu erwerbende Be sitzungen rintreten sollte. Nach Art.lO diese-Vertrages ist jede Tlieilnng und Veräußerung untersagt. Ferner finket sich in den seitens des da maligen Königs der Niederlande mit Preuße», Oesterreich, England und Rußland am 31. Mai 1815 abgeschlossenen Verträgen und in der Wien-r Congreßacte von 1815 die gleichlautende Bestimmung, daß aus daS Großherzogtkum Luxemburg das Erblolgerecht des Nassauer Ecbvercins vom Jahre 1783 Anwendung zu finde» habe, und daß der König der Niederlande daS Großherzoglhuni niemals veräußern oder nm einer anderen Krone auch nur durch Peiional- union vereinige» dürfe. Auch in dem belgisch-niederländischen Ver trage vom 19. April 1839 und in den zwischen Belgien, Holland, Oesterreich. Frankreich, England, Preußen und Rußland am 19. April 1839 abgeschlossene» Verträge» sind die Rechte der Agnaten des Hauses Nassau aus das Großherzogthum Luxemburg anSdrucklidi an erkannt worden. Außerdem wurde die Anivarischast dicicS Hauses aus Luxemburg durch einen am 27. Juni 1839 abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Könige der Niederlande und dem Herzoge von 'Nassau, sowie durch Art. 1 des Londoner Vertrages vom 1t. Mai 1867 noch besonders bestätigt. In Art. 1 des Lonkoner Vertrage«, an welchem die Regierungen von Frankreich, Oesterreich, Großbritannien, Rußland, Preußen, Italien, der König der Niederlande als Großberzog von Luxcmberg und der König von Belgien betheiligt sind, heiß, co: „Die SouverainelätSrechie des Königs der Niederlande in seiner Eigenschaft als Großberzog von Luxemburg über dieses Land, sowie die Rechte der Agnaten des Hauses Nassau aus die Erbfolge im Groß- herzoglhum bleibe» von diesem Verirage unberührt." Da nun zudem in dem im vorigen Jahre ergangene» holländischen Regenischastogeietzc die luxemburgische Erbsolgefrage nicht berührt ist, dieses Gesetz vielmebr lediglich im Falle der Minderjährigkeit der präsumtiven Thronfolgen» Hollands, der Prinzessin Wilhelmine. die Gemahlin des König» zur Regentin des Königreichs in Aussicht nimmt, so hat nach dem 'Ableben des Königs Wilhelm der 1866 depossedirtc Herzog Adolph von Nassau auf den Thron des Großherzogthums Anfpruch, und die Personalunion zwischen Holland und Luxemburg wird als dann aushören. Das wird auch seitens der Krone Preußen anerkannt. Aus den Erklärungen Bismarck'« in der Reichslagssitzung vom 11. März 1867, sowie auS deni zwischen der Krone Preuße» und dem Herzoge von Nassau vom 28. September 1867 abgeschlossenen Vertrage und auS den diese» Vertrag betreffenden Verhandlungen dcS preußischen Landiags geht hervor, daß em Verzicht des Herzogs von Nassau aus die Erbfolge in Luxemburg wcvcr verlangt, noch geleistet worden ist, und daß auch nicht angenommen wird, mit der Souverainetät über Nassau sei auch die Anwartschaft aus den Thron Luxemburg an Preußen übcrgegangen. * Der ungarische Cu ltus minister hat soeben einen Bericht über da« ungarische Votksschulwesen für das Jahr 1883/84 verölsenllicht. Au? demselben gehl abermals die fortschreitende Magyarisirnng der deutschen Schulen in Ungarn hervor. Im Jahre 1869 waren 1232, im Jahre 1879 953. im Jahre 1880 867, im Jahre 1881 nur 761 deutsche Volksschulen in Ungarn. Ter letzte Bericht weist einen aber maligen Rückgang bi« aus 69» deutsche Schulen auS. Tie Gefahr wächst von Jabr zu Iabr auch dadurch, das; eS in ganz Ungarn gegenwärtig keine einzige deutsche Lehrerbildungsanstalt giebt (nur die Sachsen haben noch ibre deutschen Lebrer- seminarien). Außerdem werden die deutschen Schulen dadurch schwer gedrückt, daß der Minisierkie Betreibung der magyarischen Sprache in einer Ausdehnung verlangt, die den anderen Unterricht erfolglos '.»> belanglos macht. Deutsche Gym nasien giebt cs in Ungarn überhaupt keine. Von den vielen SkaatsvolkSschulcn ist gegen da« Gesetz keine einzige deutsch nnd die Regierung errichtet mit dem ausgesprochenen Zweck der Magyarisirnng gerade in deutschen Gegenden zunehmend magyarische Anstalten. Dieser Rückgang der deutschen Schulen in Ungarn »nd damit der deutschen Cultur dort ist eine schwere Schädigung deutscher Interessen. * Wie immer man über die neueste Phase der über seeischen Politik Italien« und über das Verhältniß zwischen Rom und London urtheilen möge — soviel steht doch jedenfalls fest, daß die am Rothen Meere in Angriff genommene militairische Occupatio» unbeirrt ihren gewiesenen Gang geht. Kaum ist die zweite Expedition, nach Asf'ab bestimmt, von Neapel in See gestochen, so kündigt der Telegraph eine dritte Truppcnsendung, in der Stärke von l 40(i Mann, an, welche als Verstattung zu 'der Garnison MasfauahS stoßen soll nnd den Efsectivbesland der zwischen Suakim und Assab echelcnnirlcn italienischen Truppen auf den Betrag von 4600 Mann erhöhen würde. Für den ostentativen Zweck, die Bewachung der occusrirten Küstenplätze, erscheint ein solche« Corp« mehr denn ausreichend, und fordert unwillkürlich die Muthmaßung heraus, als dürste sich das ihm auf den Weg gegebene Aclionöprogramm wohl schwerlich aus die Wahrnehmung deS bloßen GarnisonwachtdienstcS be schränke». Massauah muß »ach den neuesten Depeschen als Conccntratioiispunct der italienischen TruppenaussteUung be trachtet werden, und in der Thal erfährt man, daß Oberst Saletta, der Höchstcommandirende des Platzes, Befehle erhallen bat. welche aus dem vorbereitenden Stadium der i»llitair>schen Action direct in das au-führende binüberleiten. Es handelt sich mit einem Wort um die Eröffnunc; der italienischen Operationen gegen den Mahdi. Elreifscbaarcn der Auf ständischen machen die Umgegend von Massauah unsicher, und diese zu vertreiben, soll Oberst Saletta sich angelegen sein lasten. Die Umgegend von Massauah ist nun allerdings e n sehr unbestimmter Begriff, besten Grenzen sich je nach Bedarf beliebig auSdchncn lasten und dem mililairischen Einschreiten Italiens einen ziemlich willkürlichen Spielraum eröffnen. Wenn da« italienische Occupationscorp« nicht thatenlos an der Küste kleben will, so hat eS freilich keine andere Wahl, alS landeinwärts geeignete Objecte sür seine Unternehmungen zu suchen, und da wohl der gesammte Bnwenstrich von mahdistischen StreisccrpS schwärmen dürste, so hängt c« lediglich von dem Ermessen der Oberleitung der italienische» Truppen ab, zur gegebenen Zeit von jedem Punctc des OccnpationsrayonS ans ähnliche Vorstöße zu bewerkstelligen, als der jetzt dem Obersten Saletta in Massauah anbe- fohlene ist. * DaS hinterindische Königreich Birma ist gefällig genug, dem englische» A»nexio»Svrangc Vorwände über Vor wände zu gelegentlicher Bclhäligung zu biete». Aus Rangun kommt die Nachricht nach London, daß die KaclwenS den Palast dcS britischen Residenten in Bhamo verbrannt habe», um die Birmanesen zu verhindern, sich in demselben sest- zusctzen. Z» Folge Vesten hat die Rangnner HandelLkammer eine in starke» Ausdrücken gehaltene Eingabe an die indische Regierung versaßt, worin um englische Elnmischung in die Wirren Ober Birma« nachgesucht wird. Reichstag. 49. Sitzung vom 14. Februar 1885. (Ausführlicher Schluß auS voriger Nummer.) Abg. Frhr. ».Hornstein (bei keiner Fraktion) wendet sich gegen den Abgeordneten Rohland und lucht den Satz zu erweisen, daß daS Ausland den Zoll trage. Amerika z. B. producirt 590 Millionen Bnichel Getreide, vermag also mir 300 Millionen zu consumiren; es ist alio aus den Ervorl von 290 Millionen Büschel angewiesen. Redner vrsürworiet dann die Aittrögc des Abg. v. Tdiorlcincr. Abg. I)r. Sattler (nationattib.): Einer der Redner gegen die Vorlage hat dem 'Abg. Racke den Rai i gtgebe», sich wegen der Gründerangelegenheiten doch c» tte Nntionalliberalc» zu wende».
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