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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- German
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 17
- ArtikelÜber die Börse und die Geldverhältnisse im Handwerk 18
- ArtikelEine Standuhr im Stil Ludwig XVI 19
- ArtikelKraftverluste und Kraftersparnisse in der Taschenuhr ... 20
- ArtikelPatentrundschau 23
- ArtikelEine Studie über das Quecksilber-Kompensationspendel 25
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 27
- ArtikelZu unseren Abbildungen 28
- ArtikelEine Geschäftsuhrenausstellung in Berlin 28
- ArtikelVereinsnachrichten 28
- ArtikelPersonalien 28
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 29
- ArtikelVermischtes 30
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- ArtikelPatente 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrmacber 3eitung Organ öer Deutfcben Ubrma<i>er=Vereinigung, 3 entraljtelle 3U Ceip3ig öer Garantiegemeinfcbaft Deutscher Uhrmacher, her freien Innung für öas Uhrmachergewerbe im Stabt* unö Canökreis Bielefelö unö öer 3wangsinnung für öas Uhrmacher*, Golö* unö 5ilberarbeiter*ßanöwerh öes Greifes Iferlohn Abonnements- unö InfertionsbeOingungen fiebe auf öem Otelblatt Celegramm=flbreffe: Ubrmacber=3eiiung, Diebener, Ceip 3 ig Sernjprecbsflnfcblufc Hr. 2991 nacbörucfc ift nur nacfo vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! nr. 2 Ceip 3 ig, 15. Januar 1908 15. Jabrg. Deutfcpe Uprmacper-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. Darüber besteht im allgemeinen kein Zweifel mehr, daß ein sorgsamer Hausvater die Pflicht hat, seine Angehörigen durch eine Lebensversicherung vor Not und Entbehrung zu bewahren, wenn diesen durch sein Ableben der Ernährer genommen wird. Um unseren Mitgliedern den Abschluß einer Versicherung nach Mög lichkeit zu erleichtern, und in voller Würdigung des volkswirt schaftlichen Wertes, der durch die Lebensversicherung mit ge schaffen wird, haben wir voriges Jahr mit der Cölnischen Lebens - Versicherungs - Gesellschaft „Concordia“ einen Vergünstigungsvertrag abgeschlossen, welcher unseren Mit gliedern nachstehende Vorteile gewährt: 1. Wegfall der Policegebühr; 2. Übernahme der Arztkosten durch die Gesellschaft; 3. Ermäßigung der Prämie um je 10% ini ersten und zweiten Versicherungsjahre. (Vom zweiten Jahre ab erhalten die Versicherten die tarifmäßigen Dividenden). 4. Berechnung der auf die Versicherungen mit Gewinnanteil zu vergütenden Dividende von der vollen, also nicht von der um die Vergünstigungen gekürzten Prämie. Diese Vorteile sind als erhebliche zu bezeichnen, und es liegt deshalb im Interesse jedes Kollegen, davon Gebrauch zu machen, um so mehr, als die Vergünstigungen Gültigkeit behalten, solange die Versicherung läuft. Die „Concordia“ ist außerdem als eine der kapitalkräftigsten und entgegenkommendsten Gesellschaften be kannt und hat erst kürzlich wieder ihre Bedingungen für die Ver sicherten verbessert, so daß wir sie mit gutem Gewissen emp fehlen können. Der Uhrmacher hat als Geschäftsmann aber noch in weiterer Hinsicht Versicherungspflichten. Als Ladenbesitzer muß er sein Warenlager gegen Einbruch versichern, - und zwar nicht nur durch den Abschluß einer Versicherung, son dern auch durch die Schaffung ausreichender Schutzmaßregeln. Für diesen Versicherungszweig, der als einer der verlustreichsten bezeichnet werden muß, werden seit längerer Zeit Vergünstigungen nicht mehr gewährt und besonders den Uhrmachern die Aufnahme in die Versicherung bedeutend schwerer gemacht. Mehrere Ge sellschaften haben diese Versicherung ganz aufgegeben und da durch ist mancher Kollege versicherungslos geworden. Wir haben uns infolgedessen lange Zeit bemüht, eine genossenschaftliche Ver sicherung zustande zu bringen, mußten aber des zu großen Risikos wegen diese Idee fallen lassen. Schließlich ist es uns gelungen, wenigstens eine Gesellschaft zu finden, die nicht prinzipiell Uhr macher von der Versicherung ausschließt, und von dieser hat der Verlag unseres Organs, da Vergünstigungsverträge, wie schon be merkt, nicht mehr möglich sind, eine Generalvertretung über nommen. Durch ihre Vermittelung sind schon eine Reihe Ver sicherungen zustande gekommen, und wir hoffen, daß dies noch recht häufig geschehen wird. Die Feuerversicherungsgesellschaft „Rheinland“ in Neuß, um welche es sich handelt, versichert aber auch gegen Unfall und Haftpflicht und gewährt bei diesen Versicherungen unseren Mitgliedern fol gende Vorteile: 1. 10% auf die tarifmäßige Prämie; 2. außerdem 10% Rabatt bei mindestens 10 jähriger Versiche rungsdauer, sofern die Prämie jährlich gezahlt wird; 3. bei Vorauszahlung der Prämie auf fünf Jahre wird ein Frei jahr und bei Vorauszahlung auf zehn Jahre werden zwei einhalb Freijahre bewilligt; 4. Außer den gesetzlichen Stempelgebühren werden keine Policekosten erhoben. Die Vergünstigungen behalten auch nach dem Ausscheiden des versicherten Mitgliedes aus der Vereinigung bis zum Ablauf der Versicherung Gültigkeit. Streitigkeiten zwischen den Mit gliedern unserer Vereinigung und der „Rheinland“ schlichtet ein Schiedsgericht von drei Personen, von denen eine die „Rheinland“, die andere der Vorstand der Vereinigung, die dritte die zwei Gewählten ernennen. Wir bringen diese Vergünstigungen unseren Mitgliedern in Erinnerung, weil einige Fälle der letzten Zeit dargetan haben, daß die Uhrmacher trotz aller persönlichen Vorsicht Unglücksfälle er leiden können, und für den Schaden, den ihre Angestellten erleiden oder anrichten, in Anspruch genommen werden, was oftmals große Geldopfer erfordert. Diese übernimmt bei einer Versicherung stets die Gesellschaft, sie erspart also dem Versicherten jedes Risiko.
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