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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- German
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nicht abgeholte Reparaturen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 233
- ArtikelNicht abgeholte Reparaturen 233
- ArtikelDie Reparatur des Reiseweckers 235
- ArtikelWas heißt repassieren? 237
- ArtikelVorstehende Futter! 238
- ArtikelDie Gefahren des Etablierens 239
- ArtikelPatentrundschau 239
- ArtikelZylinder 240
- ArtikelDer Blitz in der Wanduhr 241
- ArtikelAlte künstlerische Uhrmacherzange 242
- ArtikelVereinsnachrichten 242
- ArtikelFachschulnachrichten 243
- ArtikelPersonalien 243
- ArtikelGeschäftsnachrichten 243
- ArtikelVermischtes 244
- ArtikelFragekasten 246
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 248
- ArtikelPatente 248
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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f - vv.*"' ' v -v •“ Ubrmacber3eitung Organ ber Deutfcben Ubrmacber* Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig ber Garanttegemeinfcbaft Deutfcber Uhrmacher, ber freien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im Stabt* unb Canbkrets Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Ubrmacber*, Golb* unb Silberarbeiter* ßanbwerk bes ftreifes Iferlobn Abonnemente- wnö Infertionsbeölngungen flebe auf Öem Titelblatt Uelegramnvflöreffe: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip 3 ig §ernjprecb=flnjcbluf 5 Hr. 2991 nacbörucfc Ift nur nacfo vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! nr. 15 Ceip 3 ig, 1. Auguft 1908 15. Jabrg. 6arantiegemeinfd)aft Deutfd)er Ufyrmacfjer (€. V.). Zur Aufnahme haben sich gemeldet: Otto Baumbach, Wiesbaden; Georg Brefeld, Essen-West. Hid)t abge^olte Reparaturen. In einem früheren Jahrgange (1902) sowie im „Leipziger Uhr- . cher-Kalender“ haben wir öfters das Verfahren beschrieben, welches bei liegengebliebenen Reparaturen angewendet werden kann. Trotzdem herrscht über die Frage, was mit nicht abgeholten Reparaturen geschehen darf, noch in vielen Kollegenkreisen Zweifel, weshalb wir es für angebracht halten, den Hergang einmal aus führlich vom rechtlichen Standpunkte aus zu erläutern. Der Vertrag über die Reparatur einerUhr, eines Schmuckstückes, eines Silbergerätes usw. ist ein Werkvertrag. Wenn man das auch in letzter Zeit hat anzweifeln wollen, die herrschende Meinung hält doch daran fest. Es kommen also die Bestimmungen über den Werkvertrag, §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, in Frage. In dem Werkvertrag liegt aber zugleich ein Verwahrungsvertrag inbegriffen, d. h. der Uhrmacher hat das ihm übergebene Stück mit der Sorgfalt eines ordentlichen Gewerbetreibenden aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Diese Verpflichtung dauert fort bis zur Abholung des Reparaturstückes. Auch aus diesem Grunde hat der Uhrmacher ein Interesse daran, daß die „Reparaturen“, wie nan kurzweg im Geschäftsverkehr sagt, nicht über Gebühr liegen öleiben. Kennt man den Eigentümer bzw. Überbringer der Sachen, >0 fordert man ihn nach folgendem Schema auf, die fertiggestellten Reparaturen abzuholen. Herr Hierdurch gestatte ich mir, Sie höflichst darauf aufmerk sam zu machen, daß Ihre mir am über gebene schon seit geraumer Zeit fertiggestellt und zum Abholen bereit ist. Ich sehe daher Ihrem geschätzten Besuch entgegen, bin aber auch gern bereit, Ihnen das Stück mit Rechnung zu zusenden, und bitte um Bescheid, ob Ihnen das genehm ist. Hochachtungsvoll Formulare zu dieser Mitteilung sind vom Verlag der „Leipziger Uhrmacher- Zeitung“ zum Preise von 1.50 Mk. das Hundert zu beziehen. Diese Mitteilung wird, wenn die Adresse des Inhabers eines Reparaturstückes bekannt ist, meist zum Ziele führen. Sie dürfte sich auch bei solchen empfehlen, bei denen man sicher ist, daß sie die Reparatur abholen, und nur lässig sind. Sie werden die Erinnerung an das Abholen der Reparatur als eine Aufmerksam keit und korrekte Geschäftsführung auffassen, weshalb man einen ausgiebigen Gebrauch davon machen sollte. Hilft diese erste Erinnerung nicht, so sendet man vielleicht nach 14 Tagen eine zweite Mitteilung nach, in welcher mit der Ver steigerung der Sachen in höflicher Form nach folgendem Schema gedroht wird. THnscRr eiben ! den Herrn Hierdurch mache ich Sie höfl. darauf aufmerksam, daß Ihre, mir am . . zur Reparatur überbrachte schon seit geraumer Zeit fertiggestellt und zum Abholen bereit ist. Der Reparaturpreis beträgt Mk Da die Reparaturkosten für mich nur bezahlte Auslagen für Gehilfenlohn und gemachte Verwendungen bedeuten, und ich auch das Risiko der Aufbewahrung des mir anvertrauten fremden Eigentumes nicht länger tragen möchte, so bitte ich Sie höfl., Ihr Eigentum innerhalb vier Wochen abzuholen. Ich hoffe, daß es nur dieser Bitte bedarf; andernfalls würde ich genötigt sein, von dem mir nach §§ 647 und 1228 ff. des B. G. B. zustehenden Rechte des öffentlichen Verkaufes Gebrauch zu machen. In der Erwartung , daß Sie es zu dieser Maßregel nicht kommen lassen, zeichne hochachtungsvoll Ist auch dieses Schreiben erfolglos, so bleibt nunmehr nichts weiter übrig, als die Reparaturstücke versteigern zu lassen. Man schreibt an den Eigentümer wie folgt:
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