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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schwerpunkte der Spiralen und ihrer Endkurven
- Autor
- Weser, J. F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wo kann auf Zahlung des Kaufpreises geklagt werden?
- Autor
- Jaensch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- ArtikelZum Jahreswechsel 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 2
- AbbildungMetalluhrengehäuse in gehämmertem Eisen und Messing. Von Josef ... 3
- ArtikelDie Bedeutung der Persönlichkeit für die Entwicklung der ... 4
- ArtikelSchwerpunkte der Spiralen und ihrer Endkurven 6
- ArtikelWo kann auf Zahlung des Kaufpreises geklagt werden? 8
- ArtikelWelche Reparaturen an Goldwaren kann der Uhrmacher selbst ... 10
- ArtikelEin Besuch in der Uhren- und Furniturenhandlung 11
- ArtikelDie Überlandzentrale als ein Mittel zum Erwerb für den Uhrmacher 13
- ArtikelAus der Schweiz 14
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 14
- ArtikelVereinsnachrichten 15
- ArtikelPersonalien 15
- ArtikelGeschäftsmitteilungen 15
- ArtikelGeschäftsnachrichten 15
- ArtikelRundschau 16
- ArtikelFragekasten 16
- ArtikelBüchertisch 18
- ArtikelPatente 18
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 19
- ArtikelLudwig & Fries, Frankfurt a. M. 21
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 sowie ihre winkelrechten Abstände x, x x , x 2 usw. und hieraus die bezügl. Momente, deren Mittelkraft jefet zu bestimmen'ist. Die Zusammenstellung aller positiven und dieselbe aller HK- —-'Glj y +■ y Figur 7. negativen Momente macht die Berechnung etwas schwer fällig, wir führen dieselbe daher nach Quadranten durch. Die Größe der Mittelkraft aller x-Momente des ersten Quadranten ist gleich ihrer Summe, ebenso diejenige aller y-Momente. Ihre Lage oder Entfernung von O ist aber gleich dem Quotienten aus der Momentensumme, geteilt durch die Summe aller Bogenlängen. Durch die Formel ausgedrückt, heißt es: __ b ’ x + b t ■ x t 4- b 2 • x 2 + b 3 • x 3 + b 4 , • x 4 + b 5 • x 5 + . . . b + bi + b 2 + b 3 + b 4 + b 5 +. . . ß • y + bi ■ yi + b 2 • y 2 + b 3 • y 3 + b 4 • y 4 + b 5 • y 5 + .. . b + b x + b 2 + b 3 + b 4 + b;, + . . . Verfährt man in dieser Weise für den II., III. und IV. Quadranten und bezeichnet man die jeweilige Momenten- Summe mit: TRi (b • x) yi diejenige der Bogenlängen mit: ©i (b) verbindet alle positiven x Momente, so ist der winkelrechte Abstand der Mittelkraft oder l hiß (b • x) + 9Juv (b • x) X ©i(b) + ©iv (b) derjenigen aller negativen oder _ TUn (b • x) t ÜRiii (b • x) X ©ii (b) + ©m (b) ebenso ist dieser Abstand - -X für alle positiven oder m (b • y) + TRn (b • y) + y “ ©i (b) + ©ii (b) für alle negativen oder _ TRm (b-y)+ TRiv (b y) x ©m(b) + ©iv (b) Sind in dieserWeise dieAn- griffspunkte der Mittelkräfte bestimmt, so ist T- x und — x als Summe durch die Summe aller Bogenlängen im umge kehrten Verhältnisse zu teilen, ebenso für + y und — y. Der Durchschnittspunkt beider Schwerlinien in bezug auf 0 ist der Schwerpunkt des flachen spiralischen Umganges. Die Schwerpunktslage ist also abhängig von dem Bildungs- geseße der jeweiligen Kurve. Außer den in einer Ebene liegenden flachen Spiralen sind noch solche in Betracht zu ziehen, deren Ausdehnung sich noch in die dritte Dimension erstreckt — die zylin drischen und konischen Spiralen. Die Berechnung ihrer Schwerlage für die Ebene ist dieselbe wie oben gegeben, indem die Projektion ihrer Umgänge das Bildungsgeseß derselben ergibt (z. B. ist die Projektion der zylindrischen Spirale ein Kreis, dieProjektion der konisch-gleichwinkeligen Spirale eine flache gleichwinkelige usf.) Die Höhen lage des Schwerpunktes steht aber stets im umgekehrten Verhältnisse zur Schwere der einzelnen Umgänge. (Fortsetzung folgt.) XmiT y Figur 8. Wo kann auf Zahlung des Kaufpreises geklagt werden? Von Rechtsanwalt Jaensch, Liegnitz. Nach dem geltenden Recht muß der Verkäufer, wenn er den Kaufpreis einklagt, die Klage bei dem Gericht er ließen, in dessen Bezirk der Käufer seinen Wohnsiß hat, bzw. bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die gewerb liche Niederlassung des Käufers befindet, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das dem Geschäftskreise der gewerb lichen Niederlassung zuzurechnen ist. Für den Verkäufer bringt dies manche Unbequemlichkeit, unter Umständen erhebliche Nachteile mit sich. Denn in Sachen, deren Ob jekt bis zu 300 Mk. beträgt, muß er sich bei dem auswär tigen Gericht der Hille eines Prozeßvertreters bedienen, während er sich seitist vertreten kann, wenn er bei dem Amtsgericht seines Wohnsißes Klage erheben kann, und bei Sachen mit einem Objekt über 300 Mk. ist er ge nötigt, sich des Beistandes eines ihm vielleicht völlig un bekannten Rechtsanwalts zu bedienen und die Entscheidung eines Gerichts anzurufen, dessen Praxis ihm ebenfalls un bekannt ist. Der Verkäufer hat daher ein wesentliches Interesse daran, sich die Möglichkeit zu verschaffen, die Klage auf Zahlung des Kaufpreises bei dem Gericht seines Wohnsißes anstellen zu können. Dieses Ziel läßt sich da durch erreichen, daß ^wischen Verkäufer und Käufer als hrhdlungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen oder doch wenigstens für die Verpflichtungen des Käufers der Wohnsiß des Verkäufers vereinbart wird. Denn in diesem Falle hat dann der Verkäufer die Wahl, ob er den Käufer an dessen Wohnsiß oder an seinem, des Verkäufers Wohn siß, auf Zahlung des Kaufpreises verklagen will. Für den Verkäufer wird es sich daher empfehlen, gleichzeitig mit dem Abschluß des Geschäfts zu vereinbaren, daß als Er füllungsort für beide Teile der Wohnsiß des Verkäufers gelten soll. Eine besondere Form für diese Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, sie kann also mündlich oder schriftlich getroffen werden. Wenn also Verkäufer sowohl als Käufer ausdrücklich mündlich oder schriftlich bei Ab schluß ries Geschäfts erklärt haben: wir vereinbaren den Wohnsiß des Verkäufers als Erfüllungsort für beide Teile, so ist dies rechtswirksam und berechtigt den Verkäufer, an seinem Wohnsiß auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen. Die Fälle jedoch, in denen eine solche ausdrückliche über einstimmende Erklärung beider Teile stattgefunden hat, werden verhältnismäßig selten sein, da ja der Käufer seiner seits an dieser Klausel kein Interesse hat und sie mög lichst auszuschalten bemüht sein wird. Daher ist der ge schäftliche Verkehr von jeher bestrebt gewesen, dasselbe Resultat auf einem ändern, dem Käufer weniger auffallen-
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