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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Signatur
- I.787
- Sprache
- German
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 365
- ArtikelEtwas vom Erben 366
- ArtikelZur Schnellregulierung der Pendel- und Taschenuhren 369
- ArtikelPraktische Anwendung elektronischer Gesetze und Formeln 372
- ArtikelPyrometer 373
- Artikel24-Stunden-Zeit 375
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 375
- ArtikelVereinsnachrichten 376
- ArtikelPersonalien 376
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 376
- ArtikelGeschäftsnachrichten 378
- ArtikelRundschau 378
- ArtikelFragekasten 380
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 380
- ArtikelPatente 380
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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(Drgan der öeutföen ill)rmad)er*üerdnigung ( 3 entrol)leUe 311 £elpaig), der 6aranttegemrinfd)oft öeutföer Ubrmadier, fon?te oerfcbtrdener Innungen Abonnements» u.3n|>rtiong»gedingungen fUt)e€itetMott»ncKfr6ni<f ifl nut nodj porfreriger Pereinborung unter genauer (frueüenongobe geftottei Celegramnu?Wrefl‘e: Ut>rma<ber»3eltung, Oiebctttr, lefpaig + $ernrpre<b-Hnf<f)lu& Hr. 2991 Hummer 23 Eeipjig, l.Pejember 1912 19.Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Am 18. November waren zur Monatssitzung erschienen die Mitglieder Herren Friedrich, Frye, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Wacker und Wildner. Unter den verschiedenen Eingängen geben wir zu nächst eine Zuschrift des Verlags Carl Marfels A. G. zu unserer Bemerkung über die Firma Julius Busse, Berlin, bekannt. Dieser benutzt, wie in unserem vorigen Bericht erwähnt worden ist, einen Sonderabdruck aus dem Inter nationalen Offertenblatt und dem Wegweiser für die Spiel-, Galanterie- und Kurzwarenindustrie, die wir als im Verlag Carl Marfels A. G., Abteilung Arthur Moser, bezeichneten. Wie wir aber der Zuschrift entnehmen, ist Herr Moser nicht mehr Abteilungsvorsteher bei Carl Mar fels A. G., sondern selbständiger Verleger, und die beiden Blätter erscheinen in eigenem Verlage. Diese Tatsache war uns bisher nicht bekannt. Wir nehmen deshalb gern davon Notiz, daß der Verlag Carl Marfels A. G. mit dem Internationalen Offertenblatt nichts mehr zu tun hat, und daß auch der Wegweiser nicht in seinem Verlage er schienen ist, wodurch sich alle unsere Bemerkungen über den Verlag erübrigen. Der Kampf gegen die Reklame der Versandgeschäfte in Tageszeitungen wird besonders da nötig, wo sich die Blätter bereit finden lassen, den Versandfirmen Empfehlungen im Textteil zu widmen. Dies war in einer Stadt Sachsens der Fall, wes halb die dort ansässigen Uhrmacher beschlossen haben, der Schriftleitung des betr. Blattes eine Aufklärung über ihre Pflichten, das ansässige Gewerbe zu schützen, zu übersenden. Wir waren gebeten worden, die Kollegen dabei zu unterstützen, und haben dies durch folgenden Brief getan: An die Schriftleitung des ..... Tageblattes, Xdorf. „Es dürfte Ihnen nicht unbekannt sein, daß die Ge werbetreibenden einer kleinen Stadt unter der Sucht des Publikums, seinen Bedarf möglichst auswärts zu decken, sehr schwer zu leiden haben. Es wird den an sässigen Geschäftsleuten von Jahr zu Jahr schwieriger, sich einen Anteil an der Deckung des Bedarfs der Ein wohnerschaft zu sichern, da die leidige Sucht, fremde Lieferanten zu bevorzugen, immer größere Ausdehnung nimmt. Der Mißglaube, die von weither bezogene Ware sei besser als die am Orte erhältliche, findet bedauer licherweise in der Öffentlichkeit nicht die nötige nach drückliche Zurückweisung, und der Widerspruch der Gewerbetreibenden selbst vermag nicht durchzudringen. Diesen wird dabei Selbstsucht vorgeworfen, obgleich diese Selbstsucht doch aisganz natürlich empfunden wird. Wir erachten es daher als eine der vornehmsten Auf gaben der hiesigen Tageszeitungen, die geschilderte Un sitte zu bekämpfen, durch öftere und dringliche Hin weise das Publikum moralisch aufzurütteln und es darauf aufmerksam zu machen, daß die ansässigen Gewerbe treibenden von ihren Mitbürgern bei den Wareneinkäufen nicht zurückgesetzt werden dürfen. Die Gewerbetreiben den tragen einen großen Teil der städtischen und staat lichen Lasten, und es ist nicht nur recht und billig, son dern zum Vorteil der ganzen Gemeinde, sie steuerkräftig zu erhalten. Falsch ist es, wenn die Bürger ihr schönes Geld aus der Stadt tragen, umsomehr als sie dafür am Platze gleich gut und preiswert, jedenfalls aber bedeu tend bequemer einkaufen können. Diese Mahnung gilt doppelt gerade in der Zeit vor Weihnachten, die für viele Geschäftsleute die ausschlag gebende ist. Daß deren Hoffnungen aber gestört werden, wenn sie in Ihrem geschätzten Blatte Empfehlungen aus wärtiger Versandhäuser, noch dazu in redaktioneller Form, erscheinen sehen, werden Sie selbst zugeben. Dies ist aber geschehen durch die Veröffentlichung der Empfehlung des Uhrenversandhauses ZZ. in der Nr. 320, welche wir in dieser Form als eine ganz ungehörige Bevorzugung der betr. Firma betrachten müssen. Wir sind nicht gewillt, diese Bevorzugung ruhig hin zunehmen und erklären Ihnen, daß es uns unmöglich ist, unsere Geschäftsempfehlungen Ihnen zu überweisen, wenn Sie nicht Mittel und Wege finden, die Schädigung, welche uns durch die besondere Hervorhebung der Ver sandhausreklame entstanden ist, wieder gut zu machen. In welcher Art dies geschehen kann, wird Ihnen aus dem Inhalt dieses Schreibens ersichtlich geworden sein, und wir hoffen, daß Sie die geeigneten Schritte unver züglich tun. Hierüber erwarten wir Ihren gefälligen Bescheid. Unterschrift.“ Da es möglich ist, daß auch an anderen Orten die Kollegen durch die Versandhausreklame beeinträchtigt werden, so empfehlen wir ihnen, die vorstehenden Aus-
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