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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 6055-25.1928
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192800008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19280000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19280000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE NUMMER I TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN JANUAR 1928 DIE WIRTSCHAFTLICHEN ORGANISATIONEN DES BUCHDRUCKGEWERBES UND DER EINHEITSLEHRPLAN Die feit langem erwarteten Beratungen der wirtfchaftlichen Organifationen des Buchdruck gewerbes über den Einheitslehrplan für die Lehrlingsfachfchulen haben am 24. und 25. No vember 1927 im Haufe des Deutfchen Buch druckervereins zu Berlin unter Leitung des Vorfitzenden diefes Vereins kattgefunden. An ihnen nahmen teil 14 Vertreter des Deutfchen Buchdruckervereins und 6 Vertreter des Ver bandes der Deutfchen Buchdrucker. Wert auf die Anwefenheit von Fachlehrern, denen die GeflaltungdesLehrplanes wirklich nicht Neben fache ik, legte nur der Verband der Deutfchen Buchdrucker, der zwei feiner Mitglieder, die als Fachlehrer tätig find, zu den Beratungen hinzu zog. Der Deutfche Buchdruckerverein verzichtete auf die Mitwirkung von Schulmännern. Diefe Feflftellung wird all jene enttäufchen, die fich des in Leipzig von Vertretern des Deutfchen Buchdruckervereins bekundeten Willens zur Zufammenarbeit mit der Schule erinnern. Wenig angenehm berührt von dem Ausgang der Ver handlungen dürften auch jene Freunde derFrei- zeitbewegung der Jugend fein, die im Abend unterricht eine Gemüt und Körper fchädigende Tätigkeit unfers jungen Nachwuchfes erblicken. Nach den Erklärungen der Vertreter des Deut fchen Buchdruckervereins geflatten es die be- kehendenVerhältniffeinDeutfchland noch nicht, allgemein auf den Unterricht bis gUhr abends zu verzichten. Die Sorge um die neueren Schulen, deren Errichtung durch zu weitgehende ideale Forderungen gehemmt wird, die Stellung der nötigen Lehrkräfte in den kleinen und großen Schulen, die Raumnot zur Unterbringung der Abendfchüler in den Tagesklaffen ufw. find die fchwerwiegenden Gründe, die die Vertreter des Deutfchen Buchdruckervereins davon abhielten, felbfl einer vermittelnden Faffung der Vertreter desVerbandes der Deutfchen Buchdrucker: »die Schulkunden follen in der Regel zwifchen 7 Uhr morgensund7Uhrabendsliegen«zuzuflimmen. Eine dazu der Konferenz vorgefchlagene Erklä rung, daß der Abendunterricht und die Tätig keit in derWerkflatt die regelmäßige Arbeitszeit des Lehrlings nicht überfchreiten folle,wurde als nicht ernk gemeint abgetan. (Wie wir fchon in Nr.3,1927, der Fachfchulbeilage erwähnten, teilte der preußifche Kultusminifier fchon früher die Meinung, daß durch den Schulbefuch der Acht kundentag bzw. die Achtundvierzigkunden- woche nicht überfchritten werden darf. Der Schulunterricht außerhalb der Arbeitszeit fände bei den ermüdeten Schülern kein Intereffe.) Bei diefer Einkeilung der Vertreter des Deutfchen Buchdruckervereins — die fich nach ihren Ver- ficherungen bekimmt nicht von wirtfchaftlichen Erwägungen, fondern nur vom Wohl der Schule leiten ließen — verzichteten die Vertreter des Verbandes lieber auf jede Begrenzung des Unterrichts. Eine kaum geringere Meinungsverfchiedenheit war über dieFekfetzungderWochenkundenzahl vorhanden, die nach dem Entwurf während der vierLehrjahre achtStunden betragenfollte. Hier w r aren es außer den fchon angeführten Gründen noch die gefetzlichen Bekimmungen der Ge werbeordnung, die den Lehrling über 18 Jahre nicht zum Schulbefuch verpachten. Daß ver pflichtende Bekimmungen der Lehrlingsord nung bekehen, wurde allerdings anerkannt. Nach mehrmaliger Unterbrechung der Beratun gen über diefen Punkt und Einzelbefprechung der Parteien wurde dann folgender Faffung zugekimmt: Die Zahl der Unterrichtskunden foll da, wo die Einrichtungen es gekatten, während der erken drei Lehrjahre 24 Wochenkunden be tragen, die nach den örtlichen Verhältniffen fekzufetzen und auf die erken drei Lehrjahre zu verteilen find. Soweit ein Unterricht im vierten Lehrjahre in Frage kommt, foll die ZahlderWochenkunden möglichk4 betragen. Diefe Faffung hält zwar weder an der urfprüng- lichen Zahl von 32 Stunden während der vier Lehrjahre fek, noch fchlägt fie überhaupt für die einzelnen Lehrjahre eine bekimm te Wochen- kundenzahl vor, aber fie vermeidet auch jede
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