Delete Search...
Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 6055-28.1931
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193100001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19310000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
für den engeren Kreis wirklich produktiver Kunstgewerbe schüler berechtigt sein, für den weiteren Kreis der mittelmäßig und schlecht begabten Schüler halte ich sie für problemaiisch, für die Arbeit an unseren Berufsschülern ist sie vollständig fehl am Platze. Die Berufsschule muß die individualisierende Arbeits weise aber nicht nur aus didaktischen, sondern vor allen Dingen auch aus pädagogischen Gründen ablehnen: denn letzten Endes steht die gesamte Berufsschularbeit unter der Idee der Er ziehung zum sozialen Menschen. Die Berufsschule muß nach Gruppenarbeit streben! Diese tieferen Gegensätze sind die Ursache, daß man die Kunst gewerbeschulen sogar nur sehr bedingt als gegebene Form der Aufbauschulen für die Berufsschulen ansehen kann, wenn sie an ihrer Eigenart festhalten. Aus dieser Erkenntnis scheint auch die Umgestaltung der Kölner »Kunstgewerbeschule« zu einer »Werkschule« erklärlich; denn der äußere Wechsel des Namens ist wohl gleichbedeutend mit einem inneren Programmwechsel. Vielleicht bahnt sich hier die richtige Schulform lür die »kunst handwerklichen« Klassen der zukünftigen Berufsmittelschulen an, die in Thüringen bereits bestehen und im neuen braun schweigischen Berufsschulgesetz vom I. April 1929 vorgesehen sind. Diese Schulen müßten so aufgezogen werden, daß sowohl die produktiv begabten als auch die übrigen nach ihrer Be gabungsrichtung anders eingestellten, aber nach Fortbildung strebenden Schüler eine ihrer Eigenart entsprechende, auf der Lehre und Berufsschulbildung auf bauendeFortbildungerfahren können. Mir scheint, daß auf einer derartig verbreiterten Basis wirklich allen Bedürfnissen und Notwendigkeiten gerecht zu werden ist. Jedenfalls vermeidet man so die auf der Kölner Tagung ausgesprochene Gefahr der Heranbildung einer geistigen »künstlerischen« Oberschicht, die die praktische Werkstattarbeit nicht kennt, sondern von »hoher Warte« geringschätzig auf den Praktiker herabsieht. Die Kunstgewerbeschulen in ihrer heutigen buntscheckigen Ge stalt könnten mit einem großen Aufgabenkreis in den Berufs mittelschulen aufgehen und würden damit aus ihrer Isoliertheit in ein organisch aufgebautes Schulwesen einbezogen. Wenn bei entsprechender Reform der Kunstgewerbeschulen eine Verbindung mit den Berufsschulen in der Weise möglich und gut ist, daß die Kunstgewerbeschulen zu Aufbauschulen werden, so ist es andererseits vollständig widersinnig, die Berufsschulen in irgendeiner Form den Kunstgewerbeschulen einzugliedern. Die oben dargelegten grundsätzlichen Unterschiede lassen eine derartige Zusammenfassung unter Wahrung der Notwendig keiten der Berufsschulen einfach nicht zu. Geschieht es trotzdem, so liegt der Grund nahe, daß für ein Nebeneinander beider Schulen kein Raum ist, und daß man deshalb die Berufsschule der Kunstgewerbeschule opfert. Die Leidtragenden sind aber einzig und allein die betroffenen Berufsschüler, denen die Be rufsschulbildung niemals durch eine Kunstgewerbeschulbildung ersetzt werden kann. Es ist verständlich, wenn der Leiter einer Kunstgewerbeschule diesen für die Berufsschule vollständig unmöglichen Weg der Zusammenfassung beider Schulen oder einzelner Abteilungen weist. Er liegt wenigstens im rein äußeren Interesse seiner Schule. Wenn Professor Bosselt aber öffentlich und mit der Absicht, Reformvorschläge zu machen, durch seine Denkschrift zu Fragen Stellung nimmt, die Lebensfragen der Berufsschule sind, dann sollte er seine Aufgabe im Hinblick auf die Berufsschule gründ licher nehmen und sich vorerst danach umsehen, was in dieser Schule tatsächlich gemachtund angestrebt wird. SeineVorschläge bedeuten sonst für die Berufsschule eine grobe Fahrlässigkeit. Professor Bosselt will das Verhältnis Berufsschule — Kunst gewerbeschule folgendermaßen lösen: 1. Der Leiter der Kunstgewerbeschule muß einen Einfluß auf den Lehrplan des Fachzeichnens der »kunsthandwerklichen« Klassen der Berufsschule haben, »da besonders ehrgeizige Berufsschul lehrer mit ihren Lehrlingen das vorwegzunehmen suchen, was erst später Aufgabe der Handwerker- und Kunstgewerbeschule sein kann«. »Die Berufsschulen selbst wollen gern ihre volle Selbständigkeit wahren, die auch nicht angetastet zu werden brauchte, wenn sie sich mit ihren Lehrplänen in den Grenzen hielten, die durch die Tatsache, daß sie es mit Lehrlingen zwi schen 14 und 17 Jahren zu tun haben, gegeben sind.« 2. Da es nach Professor Bosselt häufig vorkommt, daß die Be rufsschüler, die nach der Kunstgewerbeschule kommen, nicht mit Schiene, Winkel und Zirkel umgehen können, so weist er empfehlend auf das Beispiel der Stadt Kiel hin, die die Lehrlinge für die Stunden des Fachunterrichts an die Kunstgewerbeschule verweist. In Verwaltung und Anmeldung können die Lehrlinge bei der Berufsschule verbleiben. 3. »Soweit es sich um Werkstättenunterricht handelt, ist es, hauptsächlich in kleineren Städten, einfach Pflicht der Sparsam keit, Doppeleinrichtungen zu vermeiden und die Lehrlinge der kunsthandwerklichen Berufe für diesen Unterricht an die Hand werker- und Kunstgewerbeschule zu überweisen. Nicht richtig wäre es, Werkstätten, die ihrer Natur nach an die Handwerker und Kunstgewerbeschule gehören und dort von den älteren und reiferenTagesschülern in ganz andererWeise ausgenutzt werden können, soweit sie nicht schon vorhanden sind, an die Berufs schule zu verlegen.« — Demgegenüber sei festgestellt: 1. Die Berufsschule ist keine Vorschule für die Kunstgewerbe schule, sie hat in ihrer Lehrplangestaltung nur auf die Erforder nisse des Berufes und ihre Eigengesetzlichkeit Rücksicht zu nehmen, nicht aber darauf, daß hin und wieder einige Schüler später die Kunstgewerbeschule besuchen. Eine zweckmäßige und organische Lösung könnte nur dadurch erreicht werden, daß die Kunstgewerbeschule auf den Lehrplänen der Berufs schule auf baut und nicht schon durch Einschulung von berufs schulpflichtigen Lehrlingen die methodisch aufgebaute Arbeit der Berufsschule durchkreuzt. Sie beschwört dadurch die Gefahr einer Verbildung der Lehrlinge herauf, die alles anfangen, aber nichts durchführen und beenden können. 2. Wer der Berufsschule die Werkstatt vorenthält und ihr dazu den Fachunterricht nimmt (gemeint ist Berufskunde), um ihn einer ihrem Wesen nach gänzlich anders gestalteten Schule zu übertragen,der nimmt der Berufsschule den Konzentrationspunkt ihrer ganzen Bildungsarbeit und damit Seele und Erfolg. Er verdammt ihre Bemühungen zur Erfolglosigkeit; denn eine Be rufsschule kann ihre Pflicht nicht an solchen Lehrlingen erfüllen, die sie nur in ihrer Verwaltung hat. 3. Riditig ist, daß die Pflicht der Sparsamkeit kleinere Städte veranlassen muß, doppelte Werkstatteinrichtungen zu ver meiden. Daraus die weitere Pflicht abzuleiten, die Lehrlinge der »kunsthandwerklichen« Berufe für den Werkstättenunterricht der Kunstgewerbeschule zu überweisen, beruht auf einer Über schätzung der Kunsigewerbeschule und auf Unkenntnis und Verkennung der Arbeit der Berufsschule. 4. Das unbewiesene Werturteil, das in dem Satze steckt: »Nicht richtig wäre es, Werkstätten, die ihrer Natur nach an die Kunst gewerbeschule gehören ... an die Berufsschule zu verlegen«, kann nicht die Tatsache rechtfertigen, daß der Berufsschule die notwendigen Werkstätten vorenthalten werden, weil sie an der Kunstgewerbeschule vorhanden sind. Die Berufsschule braucht mindestens genau so notwendig Werkstätten wie die Kunst gewerbeschule. Die Entscheidung darüber, wer den bevorrech tigten Anspruch hat, kann demnach nicht nach der Notwendig keit des Bedürfnisses getroffen werden. 5. Genau so wenig rechtfertigt die ebenfalls unbewiesene Be hauptung, daß die älteren und reiferen Tagesschüler der Kunst gewerbeschule die Werkstätten in ganz anderer Weise ausnutzen können als die Berufsschüler, ein Vorrecht der Kunstgewerbe schulen auf Werkstätten. Es müßte vor einer so begründeten Entscheidung erst festgestellt werden, in welcher Schule die reiferen und älteren Schüler sind, und welche Schüler dieWerkstatt wirklich besser auszunutzen wissen. Oder sind Kunstgewerbe schüler den Berufsschülern gegenüber als geschickter und reifer zu bewerten, weil sie Kunstgewerbeschüler sind? 6. Was aber der Berufsschule von vornherein gegenüber der Kunstgewerbeschule das Vorrecht aufWerkstätten g.bt, ist unter anderen folgendes: Die Zahl der Berufsschüler ist das Vielfältige der Zahl der Kunstgewerbeschüler. In Braunschweig: Kunst-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview