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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-06-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930629010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893062901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893062901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-06
- Tag1893-06-29
- Monat1893-06
- Jahr1893
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2. Beilage z.8chzigei Tageblatt M Kazeigek Ar. M, IaamÄag, N. Zm M. tMav-Mgabe.j Oeffkntl.verhandlungen der Stadtverordneten > am 31 Mai 18»».') ' (Aus Grund des Protokolles bearbeitet und mitgetheilt) Nach Eröffnung der heutigen, von 57 Stadtverordneten. Herrn! Oberbürgermeistcr 1)r. Georai, lowie den Herren Stadträthen l>r. Fischer, Ludwig.Wolf, Walter, vr. Wangemann und Winter besuchten Sitzung trug der Vorsitzende, Herr Borsteher ^ Justizrath vr. Schill, folgende Registranden-Eingänge vor: 1) NathSschreiben, Abordnung einiger Mitglieder des Stadt- > verordneten-LollegiumS zur Ausloosung verschiedener Anleihe- 7 capitalien am 9. Juni d. IS. betr. Die Sache wird, wie üblich, dem Finanzausschuss übergeben, der 2 Müglieder aus seiner Mitte zu deputiren hat. Dies wird einstimmig beschlossen. LI Miltheilungen d«S Rathes zu Conto 31 ö Pos. 96, betr. den vom Collegium beantragten Einbau von amerikanischen Clvsets im Rathhause zu L.-Plagwitz, sowie die Gruben Herstellung. 3) Berich» der Polytechnischen Gesellschaft, Gewerbcverein für Leipzig über das 68. Berwaltungsjahr. 4) Eingabe der Herren Ziergiebel und Gen., betr. die Heran ziehung der Grundstücksbesitzer zu den Kosten einer Erneuerung der Beischleußen. Die Eingabe ist nach 8. 83 der Geschäftsordnung zu behandeln. Herr Herzog macht sie zur seinigcn, woraus sie an den Oeko «o»ne- und Bersassunasausschnb verwiesen wird. Man tritt in die Tagesordnung eia. Rach Abgabe d»S Vorsitzes an Herrn Bicevorsteher Jusiizrath De. Zenker berichtet Herr Vorsteher Justizrath vr. Schill für den Bersassungs- und Finanzansschusi über die Vorlage, btr. die Behandlung der Ordinär- und Extraordinarposteu Im 4' städtischen Hauthaltplane Bon den Ausschüssen wird beantragt: . dem Raihe zu erklären, daß man mit den von ihm unter Rr. I, 2 und 3 ausgestellten Sätzen einverstanden sei. daß man aber in dem Satze Nr. 4 eine geeignete Norm sür die Entscheidung der bestehenden Streitfragen nicht erblicken könne, da nach demselben die Bestreitung solcher Ausgaben, welche bei der Ausstellung des Haushaltplanet als Extra ordtnartum zu behandeln sein würden, aus dem Ordinarium im Lause de- Budgetjahre- zulässig sein würde, und daß man daher einer anderweiten Vorlage entgegen sehe. Aus der Rathsvorlage ist Folgendes mitzutheilen: ^ „Was zunächst die ausserordentlichen Berwilligungen anlangt, so find sie als einmalige Berwilligungen sür bestimmt bezeichnet« Zwecke zu betrachten, und es sind daraus folgend« Grundsätze ab> juleiten: 1) Die Bcrwilligung darf nur sür diesen bestimmten Zweck ver wendet werden und eine etwaige Lrsparniß ist daher als solche nachzuweilen und kann nicht etwa sür das Ordinarium Verwendung finden, 2> eine Ueberschreitung bei dieser Verwilligung ist als solche uach 8- 13 des Ortsstatuts zu rechtfertigen und darf nicht durch das Ordinarium gedeckt werden, 3> der im Budgetjahre nicht ausgegebene Th»il der verwilligten Summe ist, soweit sich nicht bereits definitiv die Ersparnist herausstellt, in das nächste Rechnungsjahr zu übertragen und . abzusetzen, auch wenn die Uebertragbarkeit nicht ausdrücklich im Haushaltplaue ausgesprochen ist. Für di« im Ordinarium eingestellten Beträge kann als Nicht schnür nur dienen, daß Einnahmen und Ausgaben nach 8. 1L des OrtSslatuts unter den Positionen nachzuweifen sind, unter welchen sie im HauShaltplane vorgesehen sind. Ob dies der Fall sei, ist nach der Bezeichnung zu beantworten, welche die Post tion in der Gegenstandsspalt« des Haushaltplanes erhalten hat. In Anlehnung an Löbe, Handbuch des Königlich Sächsischen Etats-, liassen- und Rechnungswesens Seite 16 wird dies in nachstehendem Grundsätze näher präcisirt werden können: 4) Für die Erhebung und Leistung der Ausgaben des Stadt Haushaltes sind die Zweckbestimmungen der einzelnen Positionen des Stadthaushaltplanes dergestalt mastgebend, hast «ur Einnahme» uud Ausgaben, weiche sich mit der Zweckbestimmung dieser Positionen decken, d. h. zu denen sie nicht blos der Fälligkeit, sondern auch ihrem Gegenstände und ihrer Bestimmung nach gehören, dem Stadthaushalt, plane gegenüber die Eigenschaft etatmästiger Einnahmen und Ausgaben haben, woraus sich zugleich ergiebt, daß die Ausgabebewilligungen des Stadthaushaltplanes jederzeit nur , zu denjenigen Zwecken Verwendung finden dürfen, sür welche die Bewilligung erfolgt ist. Herr Referent giebt zunächst di« historisch« Entwickelung der An gelegeuheit wieder. Hiernach datirt die Scheidung zwischen Ordina rium und Extraordinarium — welche aus eine Anregung der Stadt Verordneten hin erfolgte — aus dem Jahre 1882. Herr Referent giebt eine Erklärung dieser beiden Begriffe nach dem seinerzeitigen Raths schreiben (siehe Plenarverhandlung vom LS. November 18821. Im Lause der Jahre haben sich Differenzen zwischen den beiden städtischen üollcgien sdarüber herausgestellt, ob der Rath berechtigt sei. aus den Ordinarposten solche Ausgaben zu bestreite», die, wenn sie bet Ausstellung d«S Budgets in dieses hätten ausgenommen werden lönnen, al« Extraordinarposten hätten gefordert werden müssen Herr Referent giebt einige thatsächlich vorgekommene Beispiele Die Differenz erreichte ihren Höhepunct im Jahre 1887 bei G» legenheit einer Nachforderung des Rathes wegen Unterhaltungskosten beim Neuen Theater, welche entschieden solche Ausgaben betraf, die an sich Extraordinarposten hätten sei» müssen, aber vom Raihe all dem Ordinarium bestritten worden waren. Das Lollegium hat dieser Ansicht konstant widersprochen, und »war forderte das Lollegium, dast der Rath in solchen Fällen mit besonderer Vorlage komme oder wenigstens hinterher die Genehmigung des Collegiums zur Verwendung einholr. Di« Frage war deshalb eminent praktisch, weil die Ordinarposten ln den einzelnen Lonten unter sich übertragbar und daher im Ordinarium immer flüssige Mittel vorhanden waren. Die heutige Vorlage — vervielfältigt und vertheilt — ist be stimmt, diese Streitfrage principiell zu lösen. Herr Referent trägt den Inhalt ver Vorlage frei vor. Das Resultat, zu welchem die Vorlage über die Frage kommt, ist in den ersten drei vom Rathe ausgestellten Sätzen durchaus richtig. Die Verwaltung ist auch bisher stets in Befolgung dieser Sätze geführt worden. Der Lösung der vorliegenden Streitfrage solle Im Wesentlichen dienen der Satz 4 der Vorlage, der an sich ebenfalls richtig ist, aber die Frage, die da- Lollegium als die brennende betrachtet, nämlich waS ist Ordinarium und was Extraordinarium, nach Ansicht der Ausschüsse gar nicht trifft. Herr Referent erläutert dies an dem Beispiele einiger Bau Positionen, auf welch« sich überhaupt bis jetzt die Streitfrage praktisch beschränkt hat. Der Satz Nr. 4 liegt ganz in der Richtung einer früheren Er klärung deS Herrn Oberbürgermeister vr. Georgs, wonach der begriffliche Unterschied zwischen Extraordinarium und Ordinarium praktisch hervortrat nur bei Aufstellung deS BudqetS, während dieser Unterschied im Laufe des Budgetjahres Wegfälle uud der Rath die Ordinarposten beliebig verwenden könne. Hieraus kann man nicht eingehen, ohne sich mit der bisherigen Ansicht des Collegiums in Widerspruch zu setzen. An dieser hält mau fest. Man hält es für besser, bei der bisherigen Scheidung in Ordinarium und Extraordinarium auch im Lause d»S Budgetjahres zu beharren: eia sachlicher Grund, sie auszuheben, liegt nicht vor. Bei der Verwilligung von Ordinarposten ohne Specialisirung verzichtet das Collegium aus einen Theil seiner Competrnz, und ein solcher Verzicht ist nur möglich bezüglich gewisser erfahrungsgemäß wiederkehrender regelmästiger Ausgaben, aber nicht bezüglich besonderer, einmaliger Ausgaben, deren Wiederkehr nach dem natürlichen Lause der Dinge nicht anzunehmen ist, eben der Extraordinarposten. Auch würde, wenn man di« Scheidung wieder ausgäbt, der Zweck, den man mit der Schaffung von Ordinarposten theil- weise mit verfolgt Hot, vereitelt werden: nämlich di« lährlich« Wiederkehr von Positionen in alter, bekannter Höhe, di« nicht jede« Jahr peinlich durchgeprüst zu werden brauchen, sondern, wenn sich »icht eine erhebliche Veränderung der Verhältnisse ergeben hat, oha« Wettere« bewilligt werden können. Es würden dann durch Nach- verwilluugen, beziehungsweise Ueberschreitung«» dies« Paste» in fort während«« Schwanken gerathe» Da« Lollegium ist nun nicht in der Lage, anzugebe», wie die »ach der Ansicht der Ausschünr mit dieser Vorlage nicht gelöste StlZisrage geschlichtet werden soll: ob der Rath nochmal« versuche machen will, ei,e priucipiellr Lösung herbeizufilhren, ist ihm zu »erlag«». *) «»geangen bei der Reaktion am »4 Juni. Beispiele In den Budgets anderer Städte giebt es nicht. Zwar theilt der Staat sein Budget auch in Ordentlich und Busterordentlich, aber in einem anderen Sinne. Dort liegt das UnterscheidungSmoment wesentlich mit in den Deckungsmitteln. Ordinarausgaben sind diejenigen, die aus den lausenden Einnahmen, Extraordinarausgaben solche, die aus Ueberschüssen oder aus An- leihemitteln bestritten werden. Dagegen werden unsere Extraordinär- auSgaben wie die ordentlichen aus den lausenden Einnahmen be stritte». Dresden kennt die frühere Unterscheidung in Ordinarium und Extraordinarium nicht mehr, dort erscheinen alle Ausgaben in einer Rubrik; nur werden einige als transitorisch bezeichnet Am besten wäre es. wenn der Rath es handhabt wie früher und es unterließe, sogen. Extroordinarposte» aus dem Ordinarium zu bestreiten. Das Collegium wird an seinem Standpunkte, einmalige, nicht regelmäßige Ausgaben nicht nur nach den Summen, sondern auch nach Bestimmung und Nothwendigkeit zu prüfen, festzuhalten habe». ' ierdurch erklärt sich der Antrag der Ausschüsse, err Reserent betont nochmals, daß er es für unausführbar halte, eine zwingende Definition des Lrdinariums und Extra- ordinariums zu geben, und wiederholt, daß der Rath am beste» thue, in Fällen, bei denen die Verwendung aus dem Ordinarium wenigstens zweifelhaft sei, besondere Verwilligung bezw. Nach- verwilligung beim Lollegium zu beantragen. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi beklagt, daß der Versuch einer Verständigung nicht gelungen ist, erkennt aber an, daß der Herr Reserent die Schwierigkeiten, die in den Sachen liegen, richtig wiedergegeben hat. Die lährliche Wiederkehr einer Sache erscheint Herrn Redner nicht als ausschlaggebendes Kriterium für die Eigenschaft eines Ordinarpostens; überhaupt gebe er zu, daß eine zwingende Definition der Begriffe Ordinarium und Extraordinarium nicht zu finden sein dürste, und unter diesen Umständen kann Herr Redner die Zusicherung, in Zukunst keine Extraordinarausgaben aus dem Ordinarium zu bc streiten, leider nicht geben. Da nun die principiell« Lösung, die der Rath für die richtige halte, von den Ausschüssen nicht acceptirt werde, so hält Herr Redner es sür angebracht, die weitere Entwickelung der Sache der Praxis und der Entscheidung von Fall zu Fall im Anschluß an die Bestimmungen des Ortsstatuts zu überlassen. Eine Gefährdung sür die Machtbesugniß de- Collegiums würde bei der Behandlung der Frage »ach der Ratbsvorlage nicht liegen, da der Rath sich doch der Gefahr aussetzt, durch Bestreitung söge nannter Extraordinarposten aus dem Ordinarium die Mittel des Ordinarium« zu erschöpfen und dann mit seiner Nachsorderung zum Ordinarium vom Collegium abaewiescn zu werden. Es sei daher auch feststehende Praxis beim Rathe, bei jeder besonderen Per willigung aus Mitteln des OrdinarinmS zu prüfe», ob noch ge nügend Mittel im Ordinarium vorhanden seien zu den regelmäßigen Ausgaben. Herr Referent giebt Herrn Vorredner nicht Unrecht, daß die jährliche Wiederkehr kein sicheres Kriterium sei, und hat erwogen, ob man nicht etwa mit dem Begriffe des „Ausbesjerns" Helsen könne, glaubt aber, daß man hiennit auch nicht weiter kommen werde Die Bezugnahme der Vorlage aus da- Lüwe'schc Handbuch sei deswegen nicht beweisend, weil eben der Begriff Ordinarium und Extraordinarium im Staat« uud bei unserer Verwaltung »icht identisch sei. Persönlich hält eS Herr Referent sür möglich, einen Ausweg zn finde» durch Einführung de« Begriffs „transitorisch", allerdings unter Aushebung der ganzen jetzige» Einrichtung. Uebrigens hält es Herr Reserent ebensalls für ungefährlich wenn die Streitfrage unanSgetragen bleibt, da man sich über die entgegengesetzten Ansichten völlig ausgesprochen habe. Ohne weitere Debatte wird hieraus der Antrag der Ausschüsse einstimmig angenommen. Herr Vorsteher Justizrath vr. Schill übernimmt den Vorsitz wieder. Die Rechnungen n. aus da» Jahr 1891 über: 1) das Waisenhaus (Stiftung-Rechnuug), 2) die Schwarz'sche Wegräbmfi-Stiftung, 3) das Peter Heinze'sche Stipendien Depositum, 4) die Felix Meadrlssohu-Bariholdy Stiftung sür Wrttwen von Orchester-Mitgliedern, 5) die Felix Mendelssohn- Bartholdy-Stiftung für Eonservatvrisieu, 6) dir Winkler Pöppjg'sche Stiftung, 7) das Vogel'sche Legat zur Speisung von Armen, 8) die Friedrich Voigt. Stiftung für Johannis Hospitanten, 9) dir Necf'sche Stiftung sür das Johannis Hospital, 10) die Voigt-Stiftung für Wiltwen von Schutz-, Feuerwehr, und Rettungscompagnie-Männern, lli die Munckel'jche Stiftung sür geistesschwache und blödsinnige Kinder, 12) die Lrichmann-Stistung sür bedürftige und würdige hiesige Lehrer-Wittwen und -Waisen, 13) die Voigt Stiftung zur Berlheilung von Kohlenzetteln an arme kranke Leute durch die Armenärzte, 14) die Radius-Stistung sür das Johannishospital, 15) die Barthel-Stiftung, 16) die Pötzsch-Stistung zu Stipendien und Unterstützungen, 17) die Stiftung sür die Sedanseier, 18) die Bertha Auguste verw. Meyer'sch« Stiftung sür Grabpflege, 19) das Separat. Conto zur Errichtung eines VolksbadeS, 20) die Morgen stern-Stiftung zur Verschönerung deS RosenthaleS, 2l> die Frege'sche Stistung zur Errichtung einer Besserung- anstatt sür verwahrloste Kinder, 22) die Tautmann'jche Stistung, 23) den bis mit dem Jahre 1868 an das Jacob- Hospital abgegebenen Ertrag der Hundesteuer, 24) die Louisen Stistung, 25) das Vogel'sche Familien-Slipendium, 26) die Graff'sche Stiftung, 27) die von Ritzenberg-Stistung, 28> die Teichmann-Stistung für Bücherprämien, 29) die Stistung eine« Menschenfreundes — das Tauchnitz'sche Permächtnitz für die Stadt Leipzig, d. aus das Jahr 1892 über: 30) die Pölitz-Seeburg-Stistung, 3l) die Stechc-Stistung und 32) da- vr. Johann Wilhelm Richter'sche Legat werde» aus Empfehlung des Stistung«- und bez. Finanzausschusses. (Reserent Herr Bicevorsteher Jnstizrath vr. Zenker) einstimmig richtig gesprochen. Herr Mayer empfiehlt hieraus Namens de» Finanzausschusses die Rechnung des AichamteS Leipzig aus das Jahr 1892 richtig zu sprechen. Die« erfolgt einstimmig. Unter Verlesung des Rathsschreibens berichtet Herr Mayer sür den Finanzausschuß über die Vorlage, betr. einen Nachtrag ic. z« dem Reaulattve über die Gehalte der Kirchendiener an den evangelisch-lutherischen Pfarrkirchen in Alt-Leipzig. Ohne Debatte und einstimmig wird der Ausschußantrag: dem Rath« zu erklären, daß Bedenken nicht erhoben werden, einstimmig angenommen. Derselbe Herr Reserent berichtet für denselben Ausschuß über Gewährung einer jährlichen Beihilfe von je 100 .Kl aus die Dauer von 5 Jahren an den HilsSverein deutscher Reichs angehörigen zu Prag. Herr Reserent verliest das NathSschreiben und bemerkt, daß sich der Ausschuß bei der Belastung von Conto 7 nur in der Erwägung, daß es sich um Unterstützung nationaler Bestrebungen handele, dazu entschlossen habe, Zustimmung zu enipfehlen. Dieselbe wird einstimmig ertheilt. Ferner berichtet Herr Mayer für den Finanzausschuß unter Bortrag des Acteninhalts über: Nachverwilligung eines Berechnungsgeldes in Höhe von 6500 ^l zur Deckung deS durch die bevorstehende Reichs tag-wahl entstehenden Aufwandes a covto unter „Wahl geschäftSstelle". Der Ausschußantrag: die Vorlage zu genehmigen, findet einstimmig Annahme. Das Referat über: Abrechnung über den Neubau der Ul. höhere» Bürger schule an der Pestalozzistraße erstattet Herr Pommer für den BauauSschuß Die Ausschußauträge lauten: 1) die Abrechnung richtig zu sprechen 2) den Rath zu ersuchen, etwaige Nachsorderunaen sich dem Lollegium rechtzeitig nachverwilligen zu lasten. Rach Verlesung des Rathsschreibens und der Eingabe des baumeister« Brückwald bemerkt Herr Reserent. daß bei der «er- willigung der Mittel kein besonderer Kostenanschlag vorlag. Nach Ausgabe der Anschläge zeigte sich sofort, daß die Schule kür den verwilligten Betrag von 460000 nicht au-zusühren sei, sondern daß ca. 27 000 m mehr gebraucht würden Die Rechnungen sind geprüft worden und man empsiehll deren Richtigsprechnng, weisl aber in Antrag 2 daraus hin, daß der Rath, der vor Inangriffnahme der Arbeiten wnßte, daß nicht auszukom- men sei, Zelt gehabt hätte, sich die Mittel vorher bewilligen zu lassen, weshalb man bittet, in Zukunft in dieser Weise zu ver-' fahren. Herr Vorsitzender giebt anheim, zur Vemeidung von Miß verständnissen das Wort „Nachverwilligung" iu Antrag 2 zu um- gehe» und de» Antrag so zu sassen: de» Ruth zu ersuchen, etwaige Mehrkosten sich von dem Collegium vor Anssuhruiiq der Arbeiten verwilligen zn tassen Herr Referent ist mit dieser Verbesserung einverstanden. Die Anträge werden eiiistiminig angenommen Hieraus wird aus Antrag des Bauau-jchusjes (Reserent Herr Pommer): die Abrechnung über de» Neuban der X. Bürgerschule in L -Vvlkmarsdvrs einstimmig richtig gesprochen. Ferner erstattet Herr Pommer snr den Bau- uud Finanzaus schuß Bericht über: die Abrechnungen über die Pserdestallncubaue sür die be ritlenc Schutzinannschast in L.-Reudnitz und -Linden«» Von den Ausschüsse» wird Richligsprcchung empfohlen. Herr Referent bemerkt, daß die Rechnungsbelege von der betreffenden Rathsexpeditionsstellc auf Verlange» des Vorsitzende» des Bauausschuffes an das Collegium gelangt feie», also aus voll kommen ordnungsmäßigem Wege, was nuler Bezugnahme aus eine Bemerkung in der Vorlage sesigestcllt wird. Herr Koylmaiin wiinsäsi, daß bei derartigen Referaten auch die Zahlen genannt werde» möchten, um die es sich handelt. Herr Reserent entspricht diesem Wunsche, bemerkt aber, daß die Zahlen schon bei der letzten Verhandlung über diesen Gegenstand genannt worden seien. Herr Vorsitzender bittet, in Zukunft Ersuche» um Mittheilnng von Acten oder Belege» »icht an die betreffende Geschäftsstelle des RatheS, sondern a» den „Ralh der Siadt Leipzig" zn richten, bei welchem Verfahren eS unmöglich sei. daß dem Rathe entgehe» könne, aus welchem Wege derartige Schriftstücke in die Hände des Collegiums gelangt seien. Er vermulhe, daß der betreffende Satz im Ralh-jchreiben eine Anspielung aus den von dem Ausschuss« ein- geschlagenen Weg sei» solle. Nach einer kurzen Bemerkung des Herrn Referenten erfolgt Schluß der Debatte. Ter Ausschußantrag wird einstimmig angenommen. Für den Ban-, Schul- und Finanzausschuß berichtet Herr Pommer über die Vorlage betr. Buchung der sür Aussüdrung baulicher Veränderungen Im Schulgebäude des Realgymnasiums verwilligten Kosten von 10 287 .Kt ü Conto Schulbaufonds. Der hierzu gestellte Ausschußantrag: die Vorlage z» genehmigen wird einstimmig angenommen. Das Referat über: Beschaffung von 94 Stück Doppelfenster» sür die X. Bürger schule in L -Polkmarsdors mit 4042 öl Aufwand zu Lasten I Tebatlelos und cinsiiinmig wild die von den Ausschüssen beantragte Geiiebniigunq der Vorlage ertheilt Schluß der öffenilichen Sitzung. In der nichlöffenilichcn Sitzung wurde die Versetzung der Expedienten,stelle a >ont» tu „Wohlsahrtspolizci" Pos. 23 s. der Gcbaltsliste des dies,ayrigen Hauehatiplaner aus Gruppe 6 Llasse still nach Gruppe O Classe VII des Normalelais einstimmig genebmigt Entscheidungen des Reichsgericht-. (Nachdruck verboten.) 11 8 Letp;ig. 28. Juni. Wegen Gefährdung eine« Ei sc »bahn trau-Portes wurde der Hilssbremser Joseph Divoraczek zu itattowitz mit drei Mitangeklagten am >3. April dieses Jahres von der erste» Slraskammcr des Landgerichts Gleiwitz zu einer Gcsängnißsirase von >e 5, Tagen vernriheilt. Es wird ihnen zur Last gelegt, durch nachlässiges Bremsen den Zusammenstoß eines Gulerzuges mit einem Kohlenzuge herbeigesührl und in Folge dessen Lurch Beschädigung des Wagcuinaterials eine» Schade» von etwa 1000 verursacht zu habe». Sie saßen aus vier ver schiedenen Wage» des Gülerzuges und hatte» die dort befindlichen Bremien zu bedienen. Obwohl nun der Locomotivsührer rechtzeitig das Haltesignal gab und selbst die Bremse anzog, kam der Zug doch nicht zum -Llehcn, weil eben die vier Angellaglen ihre Pflicht ver- nachlässigten und die Bremse zu spät bedienten und auch nicht gehörig sesi anzogen. Eine »»mittelbar »ach dein Uiiglückssalle vor- geiioinmeiie Untersuchung der Bremsklötze ergab, daß die vom Locviiiolivsührer bedienten noch ganz heiß, die der Angetlaqte» aber nur lauwarm waren. Die Revision rügte materielle Rechtsverletzung, insbesondere des 8. 316 des St.-G.-B. wurde jedoch verworfen, da in de» Feststellungen der Vorinslanz kein Rechisirrthui» zu finde» ist. . von der bei dem Flügelanbau a» der Schule gemachte» Ersparnisse erstattet Herr Rechtsanwalt Harich sür de» Schul- und Bau ausschuß. Von de» Ausschüssen wird empfohlen: die Vorlage zwar z» genehmigen, jedoch angesichts deS zu hoch erscheinenden Preises von 43 .ät pro Fenster beim Rathe zu beantragen, die Fenster in Submission zu vergeben und durch Weglassung der Umänderung des Rndcrvcrschlnssc-s an den alte» Fenstern, sowie dadurch Ersparnisse z» erziele», daß Schiebefenster nur da angebracht werden, wo die äußere» Fenster ebensalls Schiebefenster habe». Nachdem Herr Reserent bemerkt, daß man im Antrag« den Weg angiebt, aus dem nach Ansicht der Sachverständigen in den Aus schüssen eine billigere .Herstellung zu erzielen ist, ersolgt einstimmige Annahme des Aurschußanlrag». Die Rechnungen 1) des Realgymnasiums zu Leipzig aus das Jahr l891 und 2> der Gewerbeschule zu Leipzig aus da» Jadr 1891 werden ans Antrag de« Schulau»,chusses (Reserent Herr Rechts anwalt Harkch) einstimmig richtig gesprochen. Hierauf folgt Bericht des Herrn Rechtsanwalts Harich für den Schulausschuß über: die Rechnungen aus das Jahr 1891 über: I) die Schilde Stiftung für die ßkicolaischule, 2» die Fleischer schc Stiftung sür die III. Bürgerschule, Knaben- und Mädchen-Ablheilung, 3> die Fleischer'ich« Stistung sür die Bezirksschulen, 4t das I'r. Riedel'fche Legat sür die Rathsfreischule, 5) die Stistung zur Ausschmückung der Nicolai-Schul-Aula, 6) die Rains Ilial'jche Stistung sür die Nicotaischule, 7) die Wilhelm Aachsninth.Stiftung sür die Nicotaischule, 8) dasltt.Riedel'sche Legat sür die Nicotaischule, 9, de» Stipendicn-Aonds sür die Realschule zu Leipzig. 10) die Friedrich Bvigt-Stistung sür di« Realschule, 11) die Stistung des Vereins ehemaliger Schiller der II. Bürgerschule z» Leipzig aus Anlaß des 5>0jährigen Jubiläums dieser Schule, 12) die Fleischer'jche Stiftung für die II. Bürgerschule, 13) die Schicrholz'sche Stistung sür französischen linierricht an der Rathssreischule, 14) die RaIHS- und Wendler'sche Freischule sowie über die von Ponickan-Stistung, 15) die Laule-Stistung zu Schulgeld für fleißige Kinder der Bezirksichulen, 16) das Robrahn'jchc Legat sür die Bürgerschulen, 17) die Rathssreischul-Prämien Stistung, >8) die Robrahn'sche Stistung sür die Bezirks vormals Armen-Schule», 19) die Scheffler-Slistung sür die Rathssreischule. Nur zu Nr. 5 bemerkt Herr Referent, daß man eine» Nachtveis über die stiftlingsinäßige Verwendung der Mittel vermißt, etwa eine Bescheinigung d»S ReciorS. In Zukunft bittet man hiernach zu verfahren. Sämmiliche Rechnungen werden hieraus gemäß dem Ausschuß antrage einstimmig richtig gesprochen. Herr Bicevorsteher Ehmig als Berichterstatter des Oekonomie ausschussee über die Vorlage, betr. Herstellung eines DampswalzeiischuppenS an der Dolzsiraße mit einem Aufwand« von 3000 n conto 38 Pos. 46 „außerordenllich", verliest das Ralh-schreiben und empfiehlt Namens des Ausschusses: Zustimmung Diese erfolgt einstimmig Derselbe Herr Reserent berichtet sür denselben Ausschuß über die Vorlage, betreffend: Berwilligung von 800 Reparatur- und Unterhaltung^ kosten sowie sür Steuern, Renten rc sür das Mühlengrund stück i» Gundors zu Lasten des Conto 25 „ordentlich des diesjährigen Haushaltplanes. Nach Verlesung des Rathsschreibens bemerkt Herr Reserent, daß man gern geiehen hätte, inwieweit über die Mühle jetzt verfügt ist, nimmt an, daß sie an den Borbesitzer Herrn Schubert verpachtet ist und hofft, daß deshalb auch entsprechend« Einnahmeposten erscheinen werden An sich ist man mit der Vorlage einverstanden Mit Genehmigung des Collegiums berührt Herr Kohl mann bei dieser Gelegenheit die mit dieser Vorlage wenigstens äußerlich zu sainmenhängende Preisausschreibung über die Tesinsectlon der Adsuhrwasser, und bittet, der Rath »löge eine bessere Verössent lichung der Ausschreibung, namentlich in chemischen Blättern vor> nehmen Ebenso hält er eS sür nölhig, daß die Preisrichter öffentlich genannt werden. Herr Stadtralh Or. Wanqemann bemerkt, der Rath Hab« die Veröffentlichung In den vom Herrn Geh. Rath Pros vr. Hofmann bezeichnet«,, Fachzeitungen und auch in England bekannt gemacht Die Preisrichter werden die Betheiligten erfahren, wenn sie sich hier die Unterlagen aushändigen lassen. Hieraus wird der Ausschußantrag: die Vorlage zu genehmigen einstimmig angenommen. Herr Bicevorsteher Ehmig berichtet ferner sür den Oekonomie und Finanzausschuß über: Herstellung de» Fußweges längs des Krankenhauses zu L -Reudniy, Täubchenweg Nr. 77, mit 613,34 -ckl zu Lasten des Conto Staininvermögeu. Auch hier wird der aus Annahme der Vorlage lautend» Ausschußantrag einstimmig angenommen Da» Referat über die Vorlage, betr Einfriedigung de» an der Ecke der Wächter- und Ferdinand Rhode-Straße gelegenen Areales und de» BillenbauplatzeS Rr. 15 an der Schwägrichen-Straße mit 1200 .4l bez 120 .Kl Aufwand » covto Stammvermügen erstattet ebenfalls Herr Bicevorsteher Ehmig für den Oekonomie- und Finanz ausschuß Gerichtsverhandlungen. KSniglichro Landgericht. Strafkammer II. O. Leipzig, 28. Juni I» der Nummer 55 der „Wurzener Zeitung" vom Sonntag den 7. Mai 1893 fand sich unter der Rubrik Aus dem Reiche" an erster Slelle folgende Notiz: Berlin. Ei» Gardcossicier hat sich im Müggelsee ertränkt, weil er wegen Miß handlung eines Bursche» eine Festnngsstrase zu verbüße» hatte. Kurz nach seinem Verscheide» tras die „Begnadi gung" ein. Wer wird auch so voreilig sein, wenn man Gardevsficier ist und unr einen „Burschen" mißhandelt hat." DaS GardevssiciercorpS fühlte sich durch diese Notiz beleidigt und der Cvmmandeur deS GardccvrpS i» Berlin stellte gegen den verantwortlichen Redactcur der „Wurzener Zeitung", de» in, Jahre 1851 in Neubnrg am Rhein geborenen Rcdacienr Max August Dicht, Sliasanlrag wegen Beleidigung. Tic wegen des Artikels erhobene Anklage wegen Beleidigung des Garde Osficiercvrps wurde von der königlichen Staatsanwaltschaft auch aus Maieslätobeleidigung ausgedehnt. In der heutigen Hauptverhandlnng gab Dicht an. er habe die Thaisache an» Bciliner Blattern entnommen und de» Schlußsatz hinzugesügt, wett die Mißhandlung eines Burschen, der im Dienstverhältnis, zu dem Lsstcicr stehe, in dessen Kreise» nicht als so schwerwiegend angesehen werde, um sich zu ertränken. Ein besonderes Gewicht habe er aus die Bezeichnung Gardeosfieicr nicht gelegt, er hätte auch einfach Lsficicr geschrieben, Sven» nicht der Borsall von einem Gardcossicier gemeldet worden wäre. Erst später habe er erfahren, daß »icht ein Gardevffieier, sonder» ein Anillcrieossicicr M. von der 8. Batterie eines im Oste» deS Reiches garnisonireudeu Regiments sich ertränk« habe.. An eine Kritik des Rechts der Be- gnadigung habe er nicht gedacht. Der (Nertchtshos verurtheitle Dich, wegen Beleidigung des Gardeosfieierrorps zu 150 -Kl Geld- ftrase, a» deren Stelle im Nichtzahlungssalle >5 Tage Gesängntß zu treten habe». Dem Beleidigten wurde die Beiugniß zu-»' sprachen, vier Wochen nach Zustellung des Urtheil« dasselbe aus «toste» de« Beklagten in der „Wurzener Zeitung" zu veröffenl- tichen DaS Urtheil führte aus, in dem Artikel werde der Ge- danke zun, Ausdruck gebracht, dast in den Kreisen des Garde- ossicicrcorpS die Mißhandlung eine» Burschen als eine Handlung von minimalsler Bcdcnlung attgksehrn werde. Er enthält eine mißachtende Kritit der Personen, weiche diesem Stande angehüren. Der Angeklagte war daher aus Grund von 8 >85 zu vernrlheilrn. Dagegen konnte der Gerichtshof zu einer Perurtheilnug wegen Majesiäisbeleidigung uicht gelangen Einmal ist nicht seslzustellen, daß vbjectiv der Eevanle, der Träger des Beguadigmigsrcchls halte die Mißhandlung von Burschen durch Officiere sür so -eringsügig, daß die Letztere» »cm vornherein der Begnadigung stchcr fein könnten, hat zum Ausdruck gebracht werden solle» und aus dem Artikel herauszulesen sei Aber selbst wen» das Letztere der Fall sein sollte, ist noch nicht erwiesen, daß Dicht sich bei Abfassung des Artikels dessen de- wußt gewesen und die Beleidigung beabsichtigt habe. Seine Be hauptung. das, das Wort Begnadigung nur deshalb gesperrt gedruckt worden sei, weil gerade das Eintreffen der Begnadigung nach ge schehenem Selbstmord diesen Fall zu einem besonders tragische» ge- sialtete. Bei der Strasansmessung wurde berücksichtigt, daß die Beleidigung gegen einen größere» Personenkreis gerichtet war und Dicht wegen Beleidigung bereits mehrfach vorbestraft ist. In der anschließenden Strassachc sollte sich der Vorgänger Dieht'S in der Rcdaction der „Wurzener Zeitung" Peter Breuer wegen Beleidigung verantworten. Die Ladung ist dem Angeklagteu auch richtig zugcstcllt worden. Breuer war aber zum Termin nicht erschienen, es mußle daher die Verhandlung vertagt werden. Wie bekannt, sind gegen Breuer mehrere Urtheil» des hiesigen Laud- gerichiS, durch welche Breuer mit mehrmonatiger Gesängnißstrase wegen Maieslätsbeteidigung und Beamtenbeleidigung belegt wurde, rechlskrastig geworden. Breuer hat sich aber der Strafe durch die Flucht ins Ausland entzogen. Strafkammer IU. 0 Leipzig. 28 Juni. I. Der Hang zur Wilddieberei ist bei dem ii» Jahre 1856 geborenen Eigarrenmacher Ernst Franz Rüdiger aus »otzschbar nicht auszurotten. Trotzdem er wegeu Jagdvergehens bereits süns Mal mit zum Theil sehr erheblichen Strafen belegt und am 12. December vorige» Jahres erst aus der Strafanstalt entlassen worden ist, hat er sich wiederum wegen Wild- diebslahls zu verantworten. Angeblich um seinem Hauswirth, dem er sich verpflichtet glaubte, anonym einen Rehrncken znzuschickeu, ging am 5. Mai Rüdiger von Kotzschbar nach Lucka, um auf dortigem Revier, da» dem Herzog von Attenburg gehörte, aus Reh« zu sage» In der Mittagsstunde schoß er rin weibliche» Reh. Dasselbe erwies sich aber als zu klein und er ging daher AbendS nochmalS in den Waid und erlegte »in zweite- weibliche- Reh. Die gelödlelen Rehe verbarg er im Walde und holte sie erst am 8. Mai ab, steckte sie zunächst in einen Sack und umwickelle diesen mit einer Bastmatte. Das jo angesertigie Packel übergab er dem Boten- suhrmann R. in Zwenkau, der «S mit nach Leipzig nehmen und Lützowsiraße 50 abliesern sollte. Hier wohnte die Psandvermittlerin und Wäscherin Johann« Emilie Hersurth au« Auligk, mit welcher Rüdiger befreundet, war und die Ihm bereits in den Jahren 1880 und 1881 beim Vertrieb de» durch Wilddiebstahl erlangten Wilde« geholsen und daher wegen Begünstigung bestraft wordea war. Rüdiger war mit der Bahn nach Leipzig gesahren, wo er »och vor R. einiraf und die Hersurth beaustragie, R. zu erwarten, und von ihm da- Packet zu übernehmen. Die Hersurth führte auch den Austrag auS. da« Packet wurde zunächst tu den Borgarien, dann iu den hos der Hersurth'schen Wohnung niedergelrgt. Am Abend wurde »« hereingehol», die Reh» wurden mtl einem Tuch bezw. einem Sack umhüllt und in den Keller getragen. Am andern Tage sollten sie, wie Rodiger früher glatt zugestanden halte, ver- kauf« werden, und zwar hoffte Rodiger sür die Rehe, dt« eine» Werth von 16 bezw 22 Kl hatten, 12 ^l zu erlangen. In der jetzigen Hauptverhondluna stellte rr aber dt« wenig glaubhakte Be hauptung aus, er Hab« einen Rehrückea seiaem Hauswirth schenke» und den Rest mit der Hersurlh theileu wollen. Es ist aber bei ihnen weder zum Verkauf noch zum verzehren des Wilde« ge- kommen, denn andern Tages kam die Polizei nud beschlagnahmte die Rehe. Die Hersurlh luchte noch zu rette», was zu rette» war. sie leugnete zunächst, etwa« von Rüdiger zum Ausbewahr«» be kommen zu habe», zeigte dann dem Erimtual-Lchutzmoun ein« falsche Kellerabtheilung und al« dieser schließlich in einer anderen Keller- abtheilung. die in der Thal der Hersurt gehört«, die Reh« saud, leugnet, sie, daß die» ihr Keller sei. Hieraus schon ergteb» sich, daß die Hersurth, obwohl sie leugnete, im Einverständniß mit Rödi-er gehandelt zu hqben, was durch dt» Gesländutffe dieses Anarklagteu bestätigt wird. Di« «orffrasen der Herkurt wegen veaünstkgiiLg sprechen auch dafür, daß sie Kenatniß von dem Inhalt dr« Packet« gr« habt hat Der Gerichtshof verurtheilt« sie druu auch wegen V«gii»ftg«»tz
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