Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189304073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-07
- Monat1893-04
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1893
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Uiesaer G Tageblatt 48. Jahr- Freitag, 7. April 189S, Abends. und Anzeiger MtUM M Llyeigll). Trlegramm-Adreffe ßH aL I* FemjprechsteLr .Tageblatt-, «tesa. AAg. H. V V L' U H- H- Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 79. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla, den Ausgabestelle«, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei ins Hau» 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Hau« 1 Mark 85 Pf. Anzetgen-Amuchule für die Nummer des Ausgabetage- bis Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. SchmidtIn Riesa. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden wird nachstehende „Generalverorduung an fäuiuttliche Polizeiobrigkeiten nnd die Herren Bezirksärzte des Dresdner Regierungsbezirks, die rechtzeitige Entfernung der Leichen ans dem Sterbe hanse betreffend. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung dess Königlichen Landes-Medicinal- Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf deni platten Lande herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräb nisses an den auf den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten hingewiesen worden. In dessen Folge hat des Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Contraventions- st.ll alle Leiche», an welchen deutliche Zeichen von Fnulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (viermal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, uni entweder beerdigt oder den Todenhallen übergeben zu werden. Die Pvlizeiobrigkeiten — soviel die Stadt Dresden betrifft, der Stadtrath — wollen für den Abdruck dieser Generalverordnung in ihren Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877." hierdurch in Erinnerung gebracht. Großenhain und Riesa, den 29. März, 1893. Die Königliche Amtshauptmannschast. Der Stadtrath. 1099 L v. Wilucki. Klötzer. Bekanntmachung. Für den abwesenden Stellmacher Johann Heinrich Hommel aus Horscha ist der Stellmachermeister Herr Carl Rothman« in Riesa als Abwesenheitsvormund verpflichtet worden. Riesa, den 4. April 1893. Das Königl. Amtsgericht. Commissionsrath Sinz. Bekanntmachung. Wegen des am 10. und 11. dieses Monats in Riesa stattfindenden Jahrmarktes, welcher eine« erweiterten Geschäftsverkehr an dem vorhergehenden Sonntage erforderlich macht, werden für diesen Tag, das ist am 9. April 1893, die Stunde», während welcher im Handelsgewerbe Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt. Diese lOstündige Beschäftigungszeit vertheilt sich wie folgt. 1. Für den Handel mit Eß- lind Materialwaaren und für den Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial von « Uhr bis 8 Uhr Bormittags und von 11 Uhr Bormittags bis 7 Uhr Nachmittags. 2. Für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren üstündige Beschäftigungs auf die Stunden von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr festgesetzt ist, von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags « Uhr. 3. Für solche Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter, welche nur in Contoren beschäftigt werden, von früh 7 bis 8 Uhr und von früh 11 Uhr bis Abends 8 Uhr. 4. Für den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaarcn und von zum menschlichen Genuß bestimmten Fettwaaren in Fleischereien und Schankwirthschasten von S Uhr bis 8 Uhr Bormittags, von 11 Uhr Bormittags bis 1 Uhr Nachmittags und von 1 Uhr Nachmittags bis « Uhr AbendS. 5. Für den Verkauf von Fischwaaren von früh 7 bis 8 Uhr und von früh 11 Uhr bis Abends 8 Uhr. Riesa, den 7. April 1893. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Der am 26. März 1871 zu Nickritz, Kreis Großenhain geborene Canonier Ernst Hermann Reinecke der 2. Comp. Schleswig: Fuß-Artillerie-Bataillons No. 9 ist durch das am 2. März 1893 bestätigte kriegsgerichtliche Erkenntniß vorn 21. Februar 1893 wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle, begangen gegen einen Kameraden, zu einem Jahr Zuchthaus, Entfernung aus dem Heere und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren verurtheilt worden. von Schkopp, Stieme, General der Infanterie und Gouverneur. Garnison-Auditeur. Bekanntmachung, die Anmeldung zum Besuche der städtischen Fortbildungsschulen betr. Diejenigen hier wohnhaften Knaben, die verpflichtet sind, von jetzt an die Fortbil dungsschule zu besuchen, haben sich zu diesem Zwecke Mittwoch, den 12. April d. I., nachmittags zwischen 2 und 5 Uhr in der Schulexpedition im Schulhause an der Kastanienstraste persönlich anzumelden. Bei der Anmeldung ist das letzte Schulzeugnis vorzulegen, auch ist ausdrücklich anzu geben, ob der Eintritt in die Allgemeine oder in die Gewerbliche Fortbildungsschule ge schehen soll. Knaben, die auf Grund ihres bisherigen Schulbesuches vom Besuche der Fortbildungs schule entbunden zu sein glauben, haben ihre Zeugnisse ebenfalls vorzulegen. Zugleich werden felgende Bestimmungen unserer Schulordnung in Erinnerung gebracht: 8 9, Abs. 8: Die Fortbildungsschule haben auch solche hier aufhältliche und aus der Volksschule entlassene Knaben zu besuchen, die einem andern deutschen Bundesstaate oder einem austerdeutschen Staate angehören. 8 9, Abs. 9: Fortbildungsschulpslichtige Knaben, die im Laufe des Jahres zuziehen, haben sich längstens binnen drei Tagen nach ihrem Eintreffen hier anzumelden. 8 9, Abs. 10: Für die Behandlung von durch verspäte Anmeldung entstandenen Versäumnisse ist 8 b des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 maßgebend. Riss«, am 6. April 1893. Die Direktion der städtischen Schulen. Bach. * Kaiser Franz Joseph und die Ungarn. Dieser Tage ging auch die von uns gebrachte Notiz durch die Presse, Kaiser Franz Joseph werde in Zukunft nicht mehr wie bisher, regelmäßig, alle Jahre ein paar Mo- nate in der Ofener Hofburg residiren, und man wollte dies auf eine Verstimmung zurückführen, in die der Kaiser durch die Ernennung Kossuths zum Ehrenbürger von Buda pest gesetzt worden sei. Daß in Wiener Hoskreisen diese Bestimmung herrscht, ist richtig. In der Umgebung des Kaisers gab es von je her Gegner der Magyaren, deren hochentwickeltes Freiheits und Unabhängigkeitsgesühl so grell gegen das höfische Zere moniell absticht, das sich noch aus dem Mittelalter her am Wiener Hofe erhalten hat. Kaiser Franz Joseph ist in dessen ein für seine Verhältnisse vorurtheilsloser Monarch, der die Dinge nimmt, wie sie einmal liegen, und er sieht den Ungarn vieles nach ; die Ernennung des alten Kossuth zum Ehrenbürger der ungarischen Reichshauptstadt hat ihn aber doch tief verschnupft, wenngleich Budapest nur dasselbe that, was sämmtliche ungarischen Städte von einiger Be deutung am SO. Geburtstage de» alten Unabhängigkeitskäm pfers thaten, theilweise sogar schon weit früher grthan hatten. Ein zweiter Gründ der Verstimmung war das Miß glücken des Versuchs, die Honvedvereine zur Bekränzung de- Hentzi-Grabmal- zu bewegen. (Hentzi hatte 1848 gegen die Ungarn gefochten.) Der Mißerfolg war um so peinlicher, als de« Honvedvereinen gewissermaßen ein politischer Gegen- dtenst geleistet werden sollte, indem die gemeinsame Armee den Honveds von 1848 eine Ehrung in Aussicht stellte. DaS „tolle Jahr" liegt schon ein halbes Säkulum zurück; man könnte daher die Todten begraben sein lassen und es war vielleicht eine Taktlosigkeit des früheren Kriegsministers, das Ansinnen zur Begrenzung des Hentzischen Grabsteins an die Honveds zn stellen ; er hätte sich mindestens vorher unter der Hand erkundigen sollen, welche Aufnahme dieser Antrag sand; dann wäre es nicht zu einer öffentlichen, höchst peinlichen Erörterung gekommen. Indessen geschehene Dinge lassen sich nicht ändern. Das einflußreichste Blatt Ungarns, der „Pester Lloyd", besprach in seinem Osterartikel diese Dinge mit großem Freimuth und schloß daran die Auf forderung an die Ungarn, de» Kaiser wieder zu versöhn». Die gesammte ungarische Presse macht diese Aufforder ung zum Gegenstand eingehender Besprechung. ES gebe in Ungarn keine Republikaner; die Treue der Ungarn gegen ihren „König" in Zweifel zu ziehen, sei Verleumdung oder Unverstand! Das ist der Grundton aller Auslassungen. Zugleich aber verwahren sich die Blätter dagegen, daß Un garn, um die Gunst des Hofes zu erlangen, Opfer an seiner Gesinnung bringe. „Pesti naplo" sagt, es sei eine echt Wie ner Auffassung, zu glauben, Ungarn erschrecke, weil in Buda pest keine Hoffeste stattfinden. Man bedauere es in Ungarn, wenn der König fern sei, aber am Laufe der Dinge ändere die Abwesenheit des Hofes gar nicht». Die Bürger Buda pests seien nicht gewohnt, von den Brosamen der Hosküche zu leben, wie die Wiener. Der König sei ein ritterlicher Mann und verstehe gewiß, die Huldigung eines treuen aber nicht servilen Bolles zü würdigen. „Budapest Hirlap" spricht ebenfalls in Ausdrücken begeisterter Verehrung von dem Monarchen und fährt sodann fort: UnS hat «uch bisher nicht die Hofgunst erhalten, sondern unsere eigene Kraft. Unsere Freiheit und Verfassung ist uns nicht ertheilt, wir haben sie erworben. Wenn hier keine Hofbälle und keine Hofjagden stattsinden, sck erschrecken wir nicht; diese Dinge sind interessant, aber nicht wichtig. Ohne nationale Politik aber können wir nicht gedeihen. Möge also der König kom men und sich von der Treue seiner Ungarn und davon über zeugen, daß hierzulande eine Reaktion unmöglich ist. .,Egyer- teS", das Organ der äußersten Linken, schreibt in ganz glci- chem Sinne. Es sei verwerflich, Zweisel an der Treue de- ungarischen Volkes gegen die Dynastie zu wecken, nie aber werde das Land darauf verzichten, seine freiheitlichen Ueber- liefcrungen zum Ausdruck zu bringen. Die ungarische Loya lität habe tiefe Wurzeln, sie sei nicht eine Eigenheit einer Partei oder Klaffe, sondern die einheitliche Empfindung eine ganzen, reifen Volkes. Wenn der König durch verständige Männer berathen wäre, würde er wissen, daß die Ehrer bietung, die man dem neuzigjährigen Kossuth erweist, in keiner Weise gegen da- dynastische Gefühl verstoßen kann. Diese ebenso freimüthigen, wie loyalen Aeußerungen haben ihre Wirkung in Wien nicht verfehlt. Aller Wahr scheinlichkeit nach wird der Kaiser Franz Joseph schon in nächster Zeit wieder nach Budapest kommen und bei dieser Gelegenheit einen ungewöhnlich herzlichen und begeisterten Empfang finden.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview